Entwurf zur Vollständigkeitsprüfung

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Transkript:

Bundesfachplanung SUEDLINK Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission Höchstspannungsleitung Wilster Grafenrheinfeld BBPIG Vorhaben Nr. 4 Abschnitt C (von Bad Gandersheim / Seesen bis Gerstungen) Unterlagen nach 8 NABEG I ERLÄUTERUNGSBERICHT ANHANG 2: VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG DER VER- SCHIEBUNG DES TKS 73 0 08.03.2019 Unterlagen nach 8 NABEG BocL HorG PehM Vers. Datum Ausgabe, Art der Änderung Erstellt Geprüft Freigegeben ARGE SuedLink ArgeSL 2019

INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 2 2 VERLAUF DES TKS 73 IM ANTRAG NACH 6 NABEG 2 2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs 2 2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs 3 3 VORSCHLAG FÜR EINEN VERÄNDERTEN VERLAUF DES TKS 73 IN DEN UNTERLAGEN NACH 8 NABEG 4 3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse 5 3.2 Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen 6 3.3 Vorgeschlagene Anpassung des Verlaufs des TKS 73 8 3.4 Neue Betroffenheiten 9 3.5 Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente 10 4 FAZIT UND EMPFEHLUNG 11 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Verlauf des TKS 73 im Antrag nach 6 NABEG 3 Abbildung 2: Querungsbereich des FFH-Gebietes Werra- und Wehretal im TKS 73 4 Abbildung 3: Darstellung der kartierten Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Werra- und Wehretal im TKS 73 6 Abbildung 4: Vorgeschlagener veränderter Verlauf des TKS 73 im Antrag nach 8 NABEG 9 ARGE SuedLink 1 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019

1 EINLEITUNG Im Zuge der Bearbeitung der Unterlagen nach 8 NABEG führt der Erkenntnisgewinn aus den Kartierungen innerhalb des FFH-Gebietes DE 4825-302 Werra- und Wehretal zur Notwendigkeit, das Trassenkorridorsegment (TKS) 73 im Bereich zwischen Wendershausen und Rückerode geringfügig anzupassen. Gemäß Punkt 3.5 der Festlegung nach 7 Abs. 4 NABEG vom 08.11.2017 für den Abschnitt C der Vorhaben Nr. 3 und 4 gem.äßbbplg informieren die Vorhabenträger mit dem vorliegenden Dokument die Bundesnetzagentur hierüber und begründen die erforderliche Anpassung. 2 VERLAUF DES TKS 73 IM ANTRAG NACH 6 NABEG 2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs Das TKS 73 verläuft von Witzenhausen ausgehend in südliche Richtung bis nördlich Germerode. Dabei passiert es die Ortslagen Wendershausen, Hilgershausen, Berkatal und Wolfterode im Westen sowie Hundelshausen, Frankenhain und Vockerode im Osten. Das TKS 73 führt das TKS 69 (nun TKS 69b) in südliche Richtung fort und läuft bei Germerode ebenso wie die Alternativsegmente TKS 74 und 75 auf das TKS 76 zu. ARGE SuedLink 2 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019

Abbildung 1: Verlauf des TKS 73 im Antrag nach 6 NABEG 2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs Da die Verschiebung des TKS 73 ausschließlich zwischen Wendershausen und Rückerode vorgenommen werden soll, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen nur auf diesen Bereich. Den maßgeblichen Raumwiderstand für die TK-Abgrenzung bildet eine engmaschige und ausgedehnte Schutzgebietskulisse. Dabei handelt es sich überwiegend um das FFH-Gebiet DE 4825-302 Werra- und Wehretal, das zudem in großen Teilen mit Wald bestanden ist. Südlich von Wendershausen erfolgt die Querung des FFH-Gebietes DE 4825-302 Werra- und Wehretal. Es nimmt die gesamte Breite des TKS ein (vgl. Abbildung 2). Eine vollständige Umgehung des Schutzgebietes ist wegen seiner großen Ausdehnung nicht möglich, ohne Siedlungs- oder Gewerbeflächen (Raumwiderstandsklasse I*) zu queren, ARGE SuedLink 3 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019

zudem befinden sich in unmittelbarer Nähe weitere großflächige Natura 2000-Gebiete (Raumwiderstandsklasse I). Der Verlauf des TKS wurde so gewählt, dass die Möglichkeit besteht, das FFH-Gebiet an seiner schmalsten Stelle zu queren. Zudem kann die Querung in Bündelung mit vorhandenen Freileitungen erfolgen. Die Ausdehnung des FFH-Gebietes DE 4825-302 Werra- und Wehretal beträgt im TKS zwischen Wendershausen und Rückerode zwischen 1.300 bis 2.000 m. Abbildung 2: Querungsbereich des FFH-Gebietes Werra- und Wehretal im TKS 73 3 VORSCHLAG FÜR EINEN VERÄNDERTEN VERLAUF DES TKS 73 IN DEN UNTER- LAGEN NACH 8 NABEG Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den Bereich zwischen Wendershausen und Rückerode, für den die Anpassung des TKS vorgeschlagen wird. ARGE SuedLink 4 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019

3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse Im Rahmen der Grundlagenerhebungen für die Unterlagen nach 8 NABEG erfolgte eine Kartierung der für die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 4825-302 Werra- und Wehretal maßgeblichen FFH-Lebensraumtypen innerhalb des Untersuchungsraumes. Dieser umfasst das TKS zuzüglich eines beidseitig 500 m breiten Puffers. Die Kartierungen zeigen eine hohe Dichte an FFH-Lebensraumtypen mit einer großen und flächigen Ausdehnung innerhalb des TKS. Dabei handelt es sich vorrangig um Wald-Lebensraumtypen, vor allem Buchenwälder. Folgende Lebensraumtypen kommen innerhalb des FFH-Gebietes im Untersuchungsraum zwischen Wendershausen und Rückerode vor: 4030 Trockene europäische Heiden 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco- Brometalia) 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) 9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion Nachfolgende Abbildung zeigt die durch die Kartierungen nachgewiesenen Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen innerhalb des untersuchten Bereichs. ARGE SuedLink 5 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019

Abbildung 3: Darstellung der kartierten Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Werra- und Wehretal im TKS 73 3.2 Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen Aufgrund der großflächigen Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen (LRT) innerhalb des vom TKS gequerten Teils des FFH-Gebietes ist bei Zugrundelegung der offenen Regelbauweise von einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer für die Erhaltungsziele des Schutzgebietes maßgeblichen Bestandteile sicher auszugehen. Es zudem aufgrund der erforderlichen Länge der Querung nicht möglich, die FFH-LRT vollständig zu unterbohren und so eine Beeinträchtigung zu vermeiden. ARGE SuedLink 6 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019

Da die FFH-LRT sehr nah an die vorhandene Freileitung heran reichen, würde auch eine enge Bündelung mit dieser Freileitung nicht dazu führen, dass eine Inanspruchnahme der LRT vermieden werden kann. Die Prüfung, ob durch eine ausnahmsweise längere Bohrung (> 1.000 m) oder durch eine gestaffelte Bohrung (Unterbohrung der Lebensraumtypen; Start- und Zielgruben zwar innerhalb des Schutzgebietes, jedoch außerhalb von Lebensraumtypen) Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, ergab, dass dies im vorliegenden Fall ebenfalls nur sehr schwer oder nicht realisierbar wäre. Für diese Einschätzung sind folgende Gründe maßgeblich: stark reliefierte Topografie im und angrenzend an das Schutzgebiet, die eine Baustelleneinrichtung erschwert bzw. ggf. Baustellenflächen inmitten von Lebensraumtypen erforderlich macht aufgrund der Topografie keine Möglichkeit, die Schutzrohre vor dem Einzug vorzustrecken; ggf. aufwändigere Stückelung des Schutzrohrs beim Einzug notwendig gestaffelte Bohrung mit kritischen Längen von ca. knapp 1.000 m, logistische Hemmnisse geeignete Straßen für den Schwerlasttransport des Erdkabels per Tieflader zur Baustelle fehlen. Es ist nur eine Kreisstraße mit zwei mehr weniger gut ausgebildeten Fahrspuren vorhanden. Eine Freileitung als technische Alternative zum Erdkabel führt nicht zu geringeren Betroffenheiten. Auch unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (wie z. B. Optimierung der Querungsstelle und Maststandorte, höhere Maststandorte und größere Spannfeldlängen und damit (Teil-)Überspannung schützenswerter und / oder empfindlicher Bereiche) können Inanspruchnahmen von Lebensraumtypen aufgrund ihrer großen Ausdehnung im TKS voraussichtlich nicht vermieden werden. Zudem würde unterhalb der Freileitung voraussichtlich eine Wuchshöhenbeschränkung bestehen. Weiterhin können durch eine Freileitung Konflikte mit artenschutzrechtlichen Belangen voraussichtlich nicht ausgeschlossen werden. Die Waldflächen des FFH-Gebietes DE 4825-302 Werra- und Wehretal innerhalb und angrenzend an das TKS bilden ein tradiertes Brutgebiet des Schwarzstorches, eine Art mit sehr hoher Anfluggefährdung. Es besteht diesbezüglich bereits eine Vorbelastung aufgrund zweier vorhandener Freileitungen, nach aktuellen Erkenntnissen (BERNSHAUSEN ET AL. 2014) führt eine Parallelführung von zwei oder mehreren Leitungen jedoch zu einem insgesamt höheren Anflugrisiko, insbesondere wenn sie nicht im gleichen Takt und in unterschiedlicher Höhe verlaufen. ARGE SuedLink 7 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019

3.3 Vorgeschlagene Anpassung des Verlaufs des TKS 73 Der im Zuge des Antrags nach 6 NABEG abgegrenzte Verlauf des TKS 73 zwischen Wendershausen und Rückerode orientiert sich an der schmalsten Stelle des FFH- Gebietes und an den vorhandenen Freileitungen als Bündelungsoption. Nach Vorliegen der neuen, vertieften Kenntnisse zeigt sich, dass eine Querung des FFH- Gebietes in diesem Bereich kaum oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich ist. Beeinträchtigungen von für die Erhaltungsziele maßgeblichen FFH-Lebensraumtypen sind wahrscheinlich. Die Ergebnisse der Kartierungen zeigen, dass sich westlich des bisher abgegrenzten Verlaufs ein Bereich befindet, der durch einen Wechsel von Wald und Offenlandflächen gekennzeichnet ist. In diesem Bereich sind die FFH-Lebensraumtypen deutlich kleinflächiger ausgeprägt. Hier ist es möglich, die FFH-Lebensraumtypen mittels Unterbohrung (Länge ca. 725 m) zu queren. Die weniger bewegte Topografie in diesem Bereich macht zudem eine raumschonende Einrichtung von Baustelleneinrichtungsflächen für eine HDD-Bohrung möglich. In der nachfolgenden Grafik sind der neue vorgeschlagene Verlauf des TKS 73 sowie die Lage einer potenziellen Trassenachse dargestellt. Dieser neue Verlauf stellt eine Verschwenkung des Korridors in Richtung Westen um ca. 800 m dar. Es wird deutlich, dass hier erhebliche Beeinträchtigungen von für die Erhaltungsziele des Schutzgebietes maßgeblichen FFH-Lebensraumtypen voraussichtlich ausgeschlossen werden können. Die Gefahr, dass ein unüberwindbares Hindernis, das die Weiterverfolgung des TKS unmöglich macht, besteht demnach nicht. ARGE SuedLink 8 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019

Abbildung 4: Vorgeschlagener veränderter Verlauf des TKS 73 im Antrag nach 8 NABEG 3.4 Neue Betroffenheiten Durch die räumliche Verschwenkung des TKS 73 käme es zu keiner neuen Betroffenheit einer Gemeinde oder sonstigen Gebietskörperschaften. Sowohl der bisherige als auch der vorgeschlagene Verlauf befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Witzenhausen. Auch artenschutzrechtliche Belange werden durch die räumliche Verschwenkung nicht in größerem Umfang als beim bisherigen Verlauf berührt. Sowohl der ursprüngliche als auch der vorgeschlagene Verlauf des TKS 73 beinhalten Waldflächen des FFH-Gebietes DE 4825-302 Werra- und Wehretal, die ein tradiertes Brutgebiet des Schwarzstorches darstellen, so dass durch beide Verläufe gleichermaßen Betroffenheiten der Art ausgelöst werden können. ARGE SuedLink 9 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019

3.5 Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente Das hier besprochene TKS 73 korrespondiert räumlich mit dem TKS 74, mit dem es im Norden bei Witzenhausen bzw. im Süden (in Kombination mit dem TKS 75) bei Germerode gemeinsame Anfangs- und Endpunkte besitzt. Das TKS 74 verläuft durch das topografisch sehr anspruchsvolle Werratal. Zum einen liegen teilweise nur sehr beengte Verhältnisse vor. Diese resultieren aus den vorhandenen Infrastrukturen (Straße, Bahnlinie), dem Gewässerverlauf der Werra und den angrenzenden Siedlungsbereichen innerhalb des Werratals. Damit ist nur wenig Raum, z. B. für die Einrichtung der Baustellenflächen, vorhanden. Zudem sind zahlreiche Abschnitte mit starker Geländeneigung vorhanden. Sie führen zu einem erschwerten Aufwand bei Bau und Betrieb durch Erosionsschutzmaßnahmen (z. B. Sandsackbarrieren im Kabelgraben, Querriegel aus Natur- oder Bodenmaterial, Bepflanzungen mit Hilfe von Erosionsschutzmatten (keine tiefwurzelnden Gehölze)). Darüber hinaus müssen sowohl die Werra als auch die ebenfalls hier verlaufende Bahnlinie mehrmals gequert werden, ebenso das Grüne Band, einen lückenlosen Biotopverbund und ökologisches Denkmal der deutschen Geschichte. Es ist geplant, das Grüne Band als Nationales Naturmonument (NNM) gemäß 24 BNatSchG unter besonderen Schutz zu stellen. 1 Insgesamt ist vor Abschluss der Analysen, die im Rahmen der Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG durchgeführt werden, nicht auszuschließen, dass ggf. in diesem Korridor unüberwindbare Hindernisse erkannt werden könnten, die einer späteren Projektrealisierung entgegenstehen können. 1 Anmerkung: Das Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument "Grünes Band Thüringen ist am 11.12.2018 in Kraft getreten. Eine Berücksichtigung als rechtskräftig ausgewiesenes Nationales Naturmonument erfolgt im Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (Unterlage IV.1). ARGE SuedLink 10 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019

4 FAZIT UND EMPFEHLUNG Aufgrund von Erkenntnissen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Antrags nach 6 NABEG noch nicht vorlagen, ist davon auszugehen, dass es bei dem bisher vorgesehenen Verlauf des TKS 73 zu erheblichen Beeinträchtigungen von für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen des FFH-Gebietes DE 4825-302 Werra- und Wehretal kommen wird, die auch durch eine Abweichung von der offenen Regelbauweise sowie durch andere schadensbegrenzende Maßnahmen oder eine Freileitung als technische Alternative nicht vermieden werden können. Da sich das räumlich korrespondierende TKS 74 technisch sehr anspruchsvoll darstellt, zahlreiche Gewässerquerungen in beengten Verhältnissen erforderlich macht und auch ggf. mehrere Querungen des geplanten Nationalen Naturmonumentes Grünes Band beinhaltet, ist zu befürchten, dass es dadurch zum Wegfall des gesamten westlichen Korridorstranges zwischen Northeim und Bad Hersfeld kommen könnte. Durch eine geringfügige Verschiebung des TKS 73 im Bereich des FFH-Gebietes DE 4825-302 Werra- und Wehretal in Richtung Westen kann voraussichtlich sichergestellt werden, dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der maßgeblichen FFH- Lebensraumtypen kommt, da diese in diesem Bereich mittels einer Unterbohrung vermieden werden können. Damit bestünde die Gefahr, dass hier der gesamte westliche Strang nicht mehr weitergeführt werden könnte, nicht. Es wird daher vorgeschlagen, den bisherigen Verlauf des TKS 73 im Bereich des FFH- Gebietes DE 4825-302 Werra- und Wehretal zu ändern und das TKS hier um ca. 800 m in Richtung Westen zu verschwenken. ARGE SuedLink 11 11 _Anhang2.docx ArgeSL 2019