Autofahren. Mark Tant und Guido Baten



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Transkript:

Autofahren Mark Tant und Guido Baten Das Auto gilt manchmal, zu Recht oder zu Unrecht, als Statussymbol. Die Nutzung eines Autos als Fahrer ist jedoch nicht darauf beschränkt, sich mit diesem Statussymbol von einem Ort zu einem anderen zu begeben. Autofahren erfüllt meistens auch eine wichtige soziale, wirtschaftliche und psychologische Funktion und verleiht den Fahrern eine gewisse Unabhängigkeit bzw. Selbstständigkeit. Um ein Auto fahren zu dürfen, braucht man einen gültigen Führerschein und eine Kfz-Versicherung. Der Verlust des Führerscheins kann daher schwere Folgen haben und stellt einen großen persönlichen Verlust dar. In diesem Zusammenhang sollten die Betroffenen jedoch beachten, dass nicht nur ihre Interessen wichtig sind: Auch die Verkehrssicherheit im Allgemeinen und die persönliche Sicherheit bzw. die Sicherheit von anderen im Besonderen sind Faktoren, die mitbestimmen, ob jemand noch Auto fahren darf oder nicht. Wer als Fahrer am Verkehr teilnimmt, ist nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Sicherheit seiner Beifahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer verantwortlich. Bei jedem Unfall versucht man, einen Verantwortlichen zu ermitteln. Dabei stellt man sich auch die Frage, ob der Unfall hätte vermieden werden können. Daher versucht man, das Risiko, dass jemand in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, zu reduzieren. Ein Unfall ist meistens ein Unglück oder ein unglückliches Zusammentreffen verschiedener Umstände, das auch schwere Folgen haben kann. Wenn ein Unfall beispielsweise hätte vermieden werden können, weil ein Fahrer eigentlich nicht mehr hätte fahren dürfen, kann dieser Unfall keineswegs noch als Unglück eingestuft werden! Ein Auto darf man nicht mehr lenken, wenn man körperlich oder geistig nicht mehr dazu in der Lage ist, unter anderem weil man müde ist, Alkohol oder Drogen eingenommen hat oder krank, beispielsweise dement, ist. Fahrtauglichkeit Nicht mehr fahrtauglich sein, hat Folgen für den Führerschein und für die Versicherung (Kfz-Haftpflicht). Es wird davon ausgegangen, dass jeder, der einen normalen Führerschein hat oder erhält, nicht an bestimmten Erkrankungen oder Störungen leidet, die das Fahrverhalten negativ beeinflussen. Diese Erkrankungen und Störungen wurden im Königlichen Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein festgelegt. Andererseits wird davon ausgegangen, dass jeder, der einen Führerschein hat, weiß, dass man im Falle einer Erkrankung oder Störung, die in diesem Königlichen Erlass genannt wird, den Führerschein bei der befugten Instanz abgeben muss. Und zwar entweder um ihn einzuziehen zu lassen oder um ihn auf die (geänderte) psychische Verfassung abzustimmen. Dies muss innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Bekanntgabe der Diagnose erfolgen (Artikel 24 der Straßenverkehrsordnung). Ein Auto, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung (die so genannte grüne Karte ) gedeckt sein. Die Versicherungsgesellschaft muss beispielsweise über eine physische oder psychische Abweichung unterrichtet werden, weil die Versicherung nur dann gültig ist, wenn man fahrtauglich ist oder wenn die Versicherungsgesellschaft über eine physische, psychische oder motorische Abweichung informiert wurde und damit einverstanden ist.

Jeder meint, dass er ein guter Fahrer ist. Vielleicht hat man Ihnen jedoch schon mal gesagt, dass Sie zu schnell oder langsam, aggressiv, zu viel nach rechts oder in der Mitte der Straße fahren. Vielleicht wollen einige Menschen nicht mehr zu Ihnen ins Auto steigen. Wurden Sie schon einmal darauf hingewiesen, dass Sie auf der Straße Schlangenlinien fahren, ohne dass Sie es selbst gemerkt haben? Ist es Ihnen schon mal passiert, dass Sie plötzlich nicht mehr wussten, wo Sie waren, obwohl Sie durch eine bekannte Gegend fuhren? Haben Sie einmal Gas gegeben, obwohl Sie bremsen wollten? Vielleicht bringen komplizierte Konstruktionen an Kreuzungen oder Markierungen auf der Straße Sie durcheinander? Sind Sie schon einmal in eine Einbahnstraße in die falsche Richtung eingebogen? Sind Sie schon mal zu Ihrer früheren Wohnung gefahren, obwohl Sie umgezogen sind und zu Ihrer aktuellen Wohnung fahren wollten? Standen Sie schon einmal versehentlich bei sich zu Hause oder bei Freunden oder Angehörigen vor der Tür? Vielleicht sind dies tatsächlich nur Dinge, die passieren können, sie können jedoch auch die ersten Zeichen einer Krankheit sein. Deshalb ist es wichtig zu prüfen, ob es sich nur um einen unerklärlichen Einzelfall handelt, ob sie einfach nur zerstreut waren oder ob diese Elemente auf schwerere Probleme hinweisen. Vielleicht sind diese Vorfälle auf Sehstörungen, eine nicht gut geregelte Diabetes, den Einfluss von Medikamenten oder eine beginnende Demenz zurückzuführen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber, er wird Ihnen helfen, die richtigen Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen. Einige Menschen hören von sich aus auf, Auto zu fahren, weil sie es selbst nicht mehr sicher und vertretbar finden oder weil ihre Angehörigen (beispielsweise der Partner oder die Kinder) sie überredet haben, nicht mehr als Fahrer am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Fahrtauglichkeit wird jedoch auch durch medizinische Bedingungen bestimmt, die gesetzlich festgelegt sind. Ob man fahrtauglich ist oder nicht, ist eine medizinische Entscheidung, die nur von einem Arzt getroffen werden kann. Dieser Arzt kann Ihr Hausarzt, Neurologe, Psychiater, Augenarzt... sein. Jeder Arzt, den Sie fragen, ob Sie fahrtauglich sind, wird dadurch zum prüfenden Arzt bestellt: Er muss anhand der medizinischen Bedingungen prüfen, ob Sie (noch) fahrtauglich sind. Jedermann kann Ihnen sagen, dass Sie nicht mehr bzw. noch in der Lage sind, Auto zu fahren. Vielleicht stimmt das, meistens sagt man so etwas nicht ohne Grund. Diese Beurteilung Ihrer Fähigkeiten hat jedoch keinen gesetzlichen Wert; nur das Urteil eines Arztes wird anerkannt. Der prüfende Arzt darf alle Mittel verwenden, die er für erforderlich hält, um eine angemessene Entscheidung zu treffen. Falls erforderlich, muss er die Empfehlung anderer Ärzte oder Fachärzte einholen. So kann sich der Hausarzt (oder jeder andere prüfende Arzt ) an einen Psychologen, Psychiater, den Augenarzt... wenden. Er kann seine Beurteilung auch von einer Entscheidung des CARA (Centre d'aptitude à la Conduite et d'adaptation des Véhicules) abhängig machen. Das CARA ist eine Abteilung des Belgischen Instituts für Verkehrssicherheit und erhielt vom Föderalen Minister für Mobilität als einziges Zentrum folgenden Auftrag: Bestimmung der Fahreignung und etwaiger Anpassungen, die am Fahrzeug vorzunehmen sind, sowie der etwaigen Nutzungsbedingungen oder -beschränkungen des Führerscheins (Artikel 45 des Königlichen Erlasses über den Führerschein). Dieser Artikel bestimmt auch, dass wenn der prüfende Arzt eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit feststellt, die sich auf die motorische Kontrolle, die Wahrnehmung, das Verhalten oder Beurteilungsvermögen auswirkt er den Betreffenden an das CARA überweisen muss, wo seine Fahreignung geprüft wird. Für (junge) Menschen mit Demenz kann daher jeder Arzt im Grunde eine Fahreignungsbescheinigung ausstellen. Darin kann er angeben, ob der Patient fahrtauglich ist oder nicht, für welche Fahrzeugkategorie dies gilt und welche Bedingungen bzw. Einschränkungen dafür gelten. In der Praxis will bzw. kann der Arzt die Fahreignung eines Patienten häufig nicht selbst beurteilen, weil er der Vertrauensbeziehung mit seinem Patienten nicht schaden will oder weil er nicht einschätzen kann, wie sich die Erkrankung auf das Autofahren auswirkt und er deshalb den Rat eines Fachmanns einholen möchte. In diesen Fällen wird der Arzt den Patienten an das CARA überweisen, das die Entscheidung treffen wird.

Sie können auch jederzeit selbst Kontakt zum CARA aufnehmen, wo man Sie umfassend über alle weiteren Schritte informieren wird. CARA (Centre d'aptitude à la Conduite et d'adaptation des Véhicules) Wenn Sie Kontakt zum CARA aufnehmen, erhalten Sie zunächst einen Fragebogen, die so genannte Eigenerklärung. In diesem Fragebogen geben Sie an, wer Sie sind, weshalb und von wem Sie an das CARA überwiesen wurden. Ein Teil des Fragebogens wird von Ihnen selbst (oder Ihrem Partner, einem Verwandten bzw. Bekannten) ausgefüllt, ein anderer Teil ist für den Arzt (Ihren Hausarzt, Neurologen, Psychiater...) bestimmt. Eventuell muss dieser (Fach)Arzt die Art des möglichen Problems genauer beschreiben. Anhand dieses Fragebogens entscheidet das CARA, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen. Eine Beurteilung der Fahreignung umfasst immer eine praktische Fahrprüfung, die von einem Fachmann durchgeführt wird, der sich auf die praktische Fahreignung spezialisiert hat. Aus versicherungstechnischen Gründen werden die Fahrprüfungen nicht mit dem eigenen Wagen, sondern mit einem Fahrzeug des CARA durchgeführt. Junge Menschen mit Demenz werden in den meisten Fällen von einem Arzt und dem Psychologen des CARA untersucht. Beide haben sich auf die Beurteilung der Fahreignung spezialisiert. Alle Beurteilungen durch das CARA (praktische Fahrprüfung, CARA- Arzt und CARA-Psychologe) sind kostenlos. Wenn Sie den Arzt und/oder den Psychologen besuchen müssen, werden Sie zum CARA in Brüssel eingeladen. Das Institut ist leicht erreichbar, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn Sie nur eine praktische Fahrprüfung ablegen müssen, werden Sie zu einer der Geschäftsstellen in Ihrer Umgebung eingeladen. Der CARA-Arzt Der CARA-Arzt überprüft die physische Verfassung des Bewerbers und berücksichtigt die medizinische Vorgeschichte. Er vergleicht seine eigenen Befunde mit den Angaben in der Eigenerklärung, die ihm von seinem Kollegen übermittelt wurde. Wenn er dies für erforderlich hält, holt er ein zusätzliches Gutachten von einem Kollegen oder Facharzt ein, der den Bewerber besser kennt. Der CARA-Psychologe Die psychologische Untersuchung dauert meistens zwei Stunden und umfasst einige (neuro)psychologische Tests, Fragebögen und Gespräche. Einige Tests setzen Schnelligkeit voraus, andere Einsichtsfähigkeit und noch andere Ausdauer oder Urteilsvermögen. Der Psychologe versucht, die etwaigen mentalen Probleme festzustellen und inwiefern diese die Fähigkeit beeinträchtigen können, ein Kraftfahrzeug sicher zu lenken. Die praktische Fahrprüfung Die praktische Fahrprüfung wird mit einem CARA-Fahrzeug in Begleitung eines Fachmanns durchgeführt, der sich auf die praktische Fahreignung spezialisiert hat. Das CARA- Auto ähnelt dem Auto einer Fahrschule, weil es auch doppelte Pedale hat. Falls erforderlich oder gewünscht, kann mit Automatikschaltung gefahren werden. Während der praktischen Fahrprüfung wird nicht geprüft, ob man sich strikt an alle Verkehrsregeln hält, sondern ob man noch über alle Funktionen und Fertigkeiten bzw. Fähigkeiten verfügt, um als Fahrer sicher am Verkehr teilzunehmen. Die Bewerber können zunächst etwas üben, weil sie vorher noch nie mit dem betreffenden Auto gefahren sind. Erst dann, wenn sowohl der Bewerber als auch der Fachmann der Ansicht sind, dass sich der Bewerber an das Auto gewöhnt hat, beginnt die Prüfung. Der Schwierigkeitsgrad der Fahrt wird stufenweise erhöht. Die Fahrprüfung wird in einer ruhigen, positiven Atmosphäre durchgeführt. Während der Fahrprüfung wird auf etwaige Probleme geachtet und inwiefern diese behoben werden können.

Fahrtauglichkeitsprüfung Die Begutachtung der Fahreignung beim CARA ist eine multidisziplinäre Entscheidung. Das heißt, dass die Befunde des Arztes, des Psychologen und Fahrexperten in die Entscheidung einfließen. Sie besprechen die positiven und negativen Aspekte ihrer Untersuchung und gelangen gemeinsam zu einem Beschluss. Der CARA-Arzt trifft die letztendliche Entscheidung und unterschreibt die Fahrtauglichkeitsbescheinigung, in der die Verfügung angegeben wird. Die möglichen Entscheidungen lauten: fahrtauglich ohne Anpassungen oder Beschränkungen, fahrtauglich mit Anpassungen oder Beschränkungen oder nicht fahrtauglich. Dieser Beschluss wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt, meistens innerhalb von 10 Tagen nach den Untersuchungen. Wird in der übermittelten Fahrtauglichkeitsbescheinigung vermerkt, dass der Bewerber fahruntauglich ist, wird er darauf hingewiesen, dass er gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Führerschein innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Eingang dieser Bescheinigung bei der befugten Instanz (dem Dienst Führerschein in Rathaus oder Gemeindeverwaltung) abzugeben. Ab dann darf man nicht länger als Fahrer am Verkehr teilnehmen. Auch dann, wenn der Führerschein nicht abgegeben wird, ist er ungültig. Wenn Sie mit diesem Führerschein fahren, ist es rechtlich betrachtet so, als führen Sie ohne Führerschein. Das kann schwere Folgen haben. Die Straßenverkehrsordnung (Artikel 30 bis 32) sieht sowohl Geldstrafen als auch Haftstrafen für das Fahren ohne Führerschein vor. Wenn Sie als Fahrer mit einem ungültigen Führerschein in einen Unfall verwickelt sind, gelten Sie als Fahrer ohne Führerschein und die Versicherungsgesellschaft kann die gezahlte Entschädigung vollständig oder teilweise zurückfordern. Wurde der Bewerber für fahrtauglich befunden, können der Nutzung des Führerscheins Bedingungen oder Beschränkungen auferlegt werden. Zunächst werden die Kategorien spezifiziert, für die der Führerschein gültig ist. Meistens handelt es sich dabei nur um Kategorie B, nämlich das normale Auto und nicht (mehr) für die restlichen Kategorien wie Motorrad, Lkw oder Bus. Außerdem kann angesichts der möglichen Verschlechterung des medizinischen Zustands die Gültigkeitsdauer des Führerscheins befristet werden. Häufig wird ein Führerschein für ein Jahr oder sogar sechs Monate ausgestellt. Nach einer neuen Kontrolle kann die Gültigkeitsdauer verlängert werden. Außerdem kann die Gültigkeit auf einen bestimmten Umkreis (beispielsweise 10 km) um den Wohnsitz eingeschränkt werden. So kann der Bewerber noch mit seinem Wagen fahren, allerdings in einer Gegend, die er kennt. Je nach Fall und Problematik kann ihm die Erlaubnis erteilt werden, Auto zu fahren, jedoch nicht auf Autobahnen oder nur bei Tageslicht und nicht im Dunkeln. Diese Einschränkungen werden in Rücksprache mit dem Arzt, Psychologen und dem Fahrexperten auferlegt und mit einem Code in der Fahreignungsbescheinigung vermerkt. Diese Codes werden vom Dienst Führerschein der Stadt/Gemeinde übernommen und im Führerschein angegeben. Nur die Einschränkungscodes werden vermerkt, nicht der betreffende Grund oder die medizinische Diagnose, weil dies zur Privatsphäre des Betroffenen gehört. Mit dem neuen oder angepassten Führerschein kann die Versicherungsgesellschaft über den geänderten medizinischen Zustand informiert werden. Die Gesellschaft kann das Versicherungsrisiko unter den gleichen Bedingungen bzw. neuen Bedingungen (höhere Prämie) annehmen oder sich weigern, einen Versicherungsvertrag zu unterschreiben. Eine Fahreignungsbegutachtung ist daher keineswegs eine Schwarz-Weiß-Begutachtung, bei der es in Bezug auf die Gültigkeit des Führerscheins um alles oder nichts geht. Anhand der Anpassungen und Beschränkungen kann ein Kompromiss zwischen dem Erhalt einer gewissen Mobilität des Bewerbers unter Berücksichtigung der persönlichen Situation und der Verkehrssicherheit ausgearbeitet werden.

Eine negative Empfehlung Alle Entscheidungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und nach besten Kräften getroffen. Es ist jedoch möglich, dass der Bewerber nicht mit der Einschätzung des Arztes oder des CARA einverstanden ist. Ein Berufungsverfahren im eigentlichen Sinne gibt es zwar nicht, die Entscheidung ist jedoch nie endgültig. Eine Fahreignungsbegutachtung ist die Begutachtung der Verfassung eines Bewerbers zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wenn der Bewerber daher meint, dass sich sein Zustand im Laufe der Zeit erheblich und nachweislich verbessert hat, kann jederzeit ein neuer Begutachtungsantrag eingereicht werden. In diesem Fall wird ein neues Verfahren eingeleitet. Alternativen Darf man nicht mehr als Fahrer eines Kraftfahrzeugs am Verkehr teilnehmen, müssen daher Alternativen gesucht werden. CARA ist nicht befugt, diesbezüglich konkrete Namen, Unternehmen oder Mittel zu nennen. Das Institut kann Ihnen jedoch einige unverbindliche Vorschläge unterbreiten. Die betreffenden Bewerber müssen sich dessen bewusst sein, dass eine negative Entscheidung niemals ohne Grund gefällt wird. Wenn Sie in einer Stadt wohnen, können Sie die öffentlichen Verkehrsmittel, wie Bus, Straßenbahn und U-Bahn nutzen. Auf dem Land und in kleineren Dörfern stehen diese Dienste jedoch häufig weniger zur Verfügung. Dann kann man den Service des Bus TEC 105 in Anspruch nehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Transportgesellschaft TEC. Außerdem können Sie Ihren Partner, Ihre Freunde oder Angehörigen bitten, Sie mit dem Auto irgendwohin zu fahren. Von diesen Freundesdiensten können Sie natürlich nicht das Gleiche wie von einem Taxiunternehmen erwarten. Beim Josephine-Koch-Service bieten Ehrenamtliche Fahrdienste für Senioren an. Kommerzielle Möglichkeiten sind die Taxiunternehmen. Zusammenfassung Die Fahreignung ist eine medizinische Angelegenheit, und die Kriterien wurden gesetzlich festgelegt. Konsultieren Sie dazu einen Arzt, beispielsweise Ihren Hausarzt, Neurologen oder Psychiater. Sie oder Ihr Arzt können sich an das CARA wenden. Das CARA begutachtet die Fahreignung von Menschen mit Funktionsstörungen, beispielsweise Demenz. Der Besitz oder Erhalt eines Führerscheins ist keine Angelegenheit, in der es um alles oder nichts geht. Sofern möglich, wird ein Gleichgewicht zwischen persönlichen Interessen und der Verkehrssicherheit gesucht. Kontaktangaben: CARA Haachtsesteenweg 1405 1130 Brüssel Tel. 02/244.15.52 Fax 02/244.15.92 E-Mail: cara@bivv.be Website: www.bivv.be (klicken Sie weiter zu CARA - Aptitude à la conduite (CARA) Informationen nur in Französisch und Niederländisch vorhanden!) Quelle: Wegwijs in dementie op jonge leeftijd, Een praktische gids voor personen met jongdementie, familie en hulpverleners. Autoren: Annemie Janssens et al., Lannoo 2007. Von den Autoren freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

1 Für Personen, die vor dem 14. Februar 1961 geboren wurden, ist für diese Kategorie kein Führerschein erforderlich. Die medizinischen Kriterien sind jedoch gemäß Artikel 8.3 der Straßenverkehrsordnung weiterhin anwendbar.