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Transkript:

B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 87 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken 54. Jahrgang 10. Juli 2009 Nr. 15 Bekanntmachung der Planungsverbände Inhaltsübersicht Seite 261. öffentliche Sitzung des Planungsausschusses des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken am 27. Juli 2009... 88 Bekanntmachungen der Zweckverbände 1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung WFW 2009 Fränkischer Wirtschaftsraum für das Wirtschaftsjahr 2009... Amtliche Bekanntgabe zum Jahresabschluss 2007 des Zweckverbandes Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum -WFW-... Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pleinfeld - Bereich "Gewerbegebiet Nordring" in Pleinfeld... Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein für das Haushaltsjahr 2009... Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach für das Haushaltsjahr 2009... 89 90 90 91 92 Erscheint in der Regel zweimal monatlich. Bezugspreis halbjährlich 9,20. Einzelnummern gegen Berechnung von 0,18 (einschließlich Zustellgebühr) je angefangene Seite. Bestellungen sind an die Regierung von Mittelfranken, Postfach 6 06, 91511 Ansbach, zu richten. Herausgeber und Druck: Regierung von Mittelfranken.

88 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 15/2009 Am 21. Juni 2009 verstarb Herr Hans Bendfeldt Hauptflussmeister im Alter von 63 Jahren. Seit Juli 1978 war er beim Wasserwirtschaftsamt Nürnberg tätig und zuletzt Leiter der Flussmeisterstelle Nürnberg. Mit seiner hohen Fachkompetenz, seiner zuverlässigen und äußerst pflichtbewussten Art sowie seinem menschlichen Wesen hat er sich allseits Achtung und Anerkennung erworben. Wir gedenken seiner in Trauer. Bekanntmachung der Planungsverbände B e k a n n t m a c h u n g des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken vom 2. Juli 2009 Gemäß 11 Abs. 6 i. V. m. 7 Abs. 6 der Verbandssatzung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 261. öffentliche Sitzung des Planungsausschusses des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken am stattfindet. Montag, 27. Juli 2009, 09:30 Uhr, in Nürnberg, Rathaus Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal, Zi. 204/II T a g e s o r d n u n g 7. LEP-Regelungen zum großflächigen Einzelhandel; GfK-Gutachten(mündlicher Bericht) 8. Logistikstandort Industrieregion Mittelfranken; Vortrag Nürnberg, 2. Juli 2009 Planungsverband Industrieregion Mittelfranken Matthias Thürauf Oberbürgermeister MFrABl S. 88 1. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Bebauungsplan Nr. 22 Solarpark bei Oberwinterbach des Marktes Vestenbergsgreuth, Lkr. Erlangen-Höchstadt 2. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Renzenhofer Straße der Stadt Röthenbach a. d. Pegnitz, Lkr. Nürnberger Land 3. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet zwischen Hofstettener Hauptstraße und Heidecker Straße der Stadt Hilpoltstein, Lkr. Roth 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten im Gebiet der Stadt Nürnberg 5. Erlass einer Rechtsverordnung über Landschaftsschutzgebiete im Gebiet der Stadt Schwabach 6. Raumordnungsverfahren zur Überprüfung eines RL-Bau- und Gartencenters/Sonderpostenmarktes in 91575 Windsbach, Lkr. Ansbach

Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 15/2009 89 Bekanntmachungen der Zweckverbände 1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung WFW 2009 Fränkischer Wirtschaftsraum für das Wirtschaftsjahr 2009 Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) i. V. mit Art. 41 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (BayRS 2020-6-1-I), 13 bis 17 der Eigenbetriebsverordnung (BayRS 2023-7-I) und 13 Abs. 1 Ziffer 2, 26 Abs. 2 der Verbandssatzung erlässt der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 13.666.000 in den Aufwendungen mit 13.666.000 und im Vermögensplan und Ausgaben mit 5.969.000 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kredit-Aufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.457.000 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. Entfällt. 4 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 2.200.000 festgesetzt. 6 Die Wasserpreise für das Jahr 2009 werden gemäß 11 des Wasserlieferungsvertrages wie folgt festgelegt: Weisen die Jahreserfolgsrechnungen des Planungszeitraumes 2009 bis 2012 insgesamt Mehrergebnisse gegenüber der Erfolgsplanung 2009 bis 2012 auf, so werden die Grund- und Arbeitspreise rückwirkend geändert. 7 Genehmigt wurde die vorliegende Haushaltssatzung 2009 mit dem Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 09.06.2009 (12.13-1512d-3/09). Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Nürnberg, 16. Juni 2009 Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum Gerald Raschke Der Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum - WFW - hat die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2009 der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.457.000 in 2 der Haushaltssatzung wurde mit RS vom 26.06.2009 Gz. 12.13-1512d-3/09 rechtsaufsichtlich genehmigt. Gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 KommZG und 33 Abs. 1 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2009 hiermit amtlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 13.07.2009 bis einschließlich 20.07.2009 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Am Plärrer 43, 90338 Nürnberg während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf. Nürnberg, 1. Juli 2009 Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum - WFW - gez. Gerald Raschke MFrABl S. 89 - Arbeitspreis je m 3 0,0923 - Grundpreis je m 3 der bestellten Tageshöchstmenge 63,69.

90 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 15/2009 Amtliche Bekanntgabe zum Jahresabschluss 2007 des Zweckverbandes Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum -WFW- 1. Bestätigungsvermerk: Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat für den Jahresabschluss 2007 nachstehenden Bestätigungsvermerk erteilt: Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2007 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Verbandssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und die Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen. München, 11. August 2008 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Dr. Pentenrieder Wirtschaftsprüfer 2. Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresgewinnes: Die Verbandsversammlung hat am 27.11.2008 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Der Jahresabschluss 2007 wird festgestellt. 3. Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes: Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2007 liegen in der Zeit Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pleinfeld - Bereich "Gewerbegebiet Nordring" in Pleinfeld Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pleinfeld im Bereich Gewerbegebiet Nordring wurden nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung die Planunterlagen ergänzt. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Brombachsee hat am 23.06.2009 zu der Änderung des Flächennutzungsplanes Brombachsee, Teilplan Pleinfeld - Bereich Gewerbegebiet Nordring die erneute öffentliche Auslegung der ergänzten Planunterlagen gemäß 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Änderungsplanes mit Begründung und Umweltbericht jeweils vom 23.06.2009 einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Naturschutz und zur Lärmimmission liegen in der Zeit vom 20.07.2009 bis einschließlich 21.08.2009 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Ramsberg, Obere Dorfstr. 3, 91785 Pleinfeld und im Rathaus des Marktes Pleinfeld, Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Es wird gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ramsberg, 23. Juni 2009 Zweckverband Brombachsee Franz Xaver Uhl Landrat und Zweckverbandsvorsitzender MFrABl S. 90 13.07.2009 bis einschließlich 20.07.2009 bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum in Nürnberg, Hochhaus Am Plärrer 43, 14. Stock, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme auf. MFrABl S. 90

Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 15/2009 91 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein für das Haushaltsjahr 2009 Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i. V. m. Art. 61 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der Verbandssatzung in der derzeit gültigen Fassung, erlässt der Zweckverband Gewerbepark Nürnberg- Feucht-Wendelstein folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt und Ausgaben mit 555.100 im Vermögenshaushalt und Ausgaben mit 7.262.900 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht- Wendelstein hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 KommZG und 24 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 hiermit amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 13.07.2009 bis einschließlich 20.07.2009 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Am Tower 13-15, 90475 Nürnberg, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf. Nürnberg, 1. Juli 2009 Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein gez. Konrad Rupprecht Erster Bürgermeister MFrABl S. 91 3 Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 festgesetzt. 4 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 5 Eine Umlage wird nicht festgesetzt. 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Nürnberg, 1. Juli 2009 Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein Konrad Rupprecht Erster Bürgermeister

92 Mittelfränkisches Amtsblatt Nr. 15/2009 Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach für das Haushaltsjahr 2009 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach erlässt nach 12 der Verbandssatzung i. V. m. Art. 41 ff. KommZG und Art. 63 ff. GO folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt und Ausgaben mit 683.300 und im Vermögenshaushalt ab. und Ausgaben mit 837.200 2 Die Verbandsumlage wird festgesetzt im Verwaltungshaushalt auf 615.100. Sie berechnet sich nach dem Einwohnerstand vom 31.12.2007 (vgl. Art. 13 der Verbandssatzung vom 03.03.2004). Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach (ZRF AN) hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 der Regierung von Mittelfranken als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 687.000 in 3 der Haushaltssatzung und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 172.000 in 4 der Haushaltssatzung wurden mit RS vom 12.06.2009 Gz. 12-1512a-3/09 rechtsaufsichtlich genehmigt. Gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 KommZG und 16 der Verbandssatzung wird die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 hiermit amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan 2009 liegt in der Zeit vom 13.07.2009 bis einschließlich 20.07.2009 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes bei der Stadt Ansbach, Nürnberger Str. 32, 91522 Ansbach während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf. Ansbach, 12. Juni 2009 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach (ZRF AN) gez. S e i d e l Oberbürgermeisterin und Verbandsvorsitzende MFrABl S. 92 3 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 687.000 festgesetzt. 4 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 172.000 festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Ansbach, 26. Juni 2009 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach S e i d e l Oberbürgermeisterin und Verbandsvorsitzende