Auslandsgeschäft 1. Devisengesetz 2. Meldesystem 3. BWG Bestimmungen 4. Kontenarten 5. AZV - Gesetzliche Grundlagen 6. Auftragsarten 7. Transfer von Geldern aus dem Ausland Devisengesetz Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist Achtung: bei Embargobestimmungen Sanktionsmaßnahmen gibt es aufgrund von UN Resolution US - Embargobestimmungen EU - Embargobestimmungen Kundmachung der OeNB FATF Financial Action Task Force on Money Laundering Geldwäscherei Sondereinheit Inländer Wohnsitz in Ö > 3 Monate in Ö Firmensitz in Ö Niederlassungen ausl. Firmen in Ö. Inländische Betriebe eine Ausl. Ausländer Alle, die keine Inländersind Niederlassungen im Ausland, von inl. Unternehmern Meldesystem Meldung an OeNB Für Zahlungsbilanz Direktmeldesystem Realwirtschaftliche Transaktionen
Kapitalverkehr Direktinvestitionen Portfolioinvestitionen Finanzderivate Sonstige Investitionen Vermögensübertragungen u LS (ab 100.000) Kleine Summen müssen nicht gemeldet werden. Bank: nur mehr Info, dass gemeldet werden muss und HP zum Überprüfen und eigene Sachen melden BWG - Bestimmungen Typologie der Geldwäscherei 1. Stufe Bargeld wir als Warenkauf oder Tageslosung eingezahlt 2. Stufe Verschleierung: "reeller" ÜW - Grund 3. Stufe Wiedereinschleusung 39 BWG Sorgfaltspflicht Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes 40 BWG Geldwäscherei (Identität) Identität festhalten Am besten alles was man hat kopieren (Beleg, Ausweis, Rechnung, ) Ab 15.000 41 BWG Geldwäscherei (Meldungen) Bei begründeten Verdacht immer melden Kunde bekommt oft gar nicht mit BKA muss bis spätestens am Abend des nächsten Tages eine Entscheidung treffen Gemeldet wird an RLB -> leitet weitere Schritte ein Bzw. an GW - Beauftragten (Compliance Officer?) Kontrollmaßnahmen 4-AP bei Transaktionen > 15.000 Schulung der MA Dienstanweisungen Überwachung durch Innenrevision
Kontenarten Inländer und Ausländer dürfen gemeinsam kein Konto führen ZB ist möglich Wenn Änderung der Dev. Eigenschaften bekannt wird -> Sofort ändern!! Wenn ein Ausländer stirbt NIE Auskünfte an ausl. Behörden!! Müssen bei Ö. Behörde ein Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, Info nur an Ö Behörde Konto aber sperren PERTE Ca. 1 % des Betrages Wenn Valuten auf Konto in WHG gezahlt werden Für Kunden gibt es keine Konvertierung, aber wir müssen Devisen ankaufen und Valuten verkaufen, die Differenz wird durch Perte abgedeckt Verzinsung Man muss ein Deckungskonto bei der RLB haben, es wird wenn Kunde einzahlt angepasst => Glatt stellen der Geschäfte Damit man das Kursrisiko ausschaltet (man kauft die Devisen zum gleichen Kurs wie der Kunde, sonst müsste man sie zu einem anderen Kurs kaufen) Abhängig von WHG, Höhe und LZ der Einlagen Kundenzinsen basieren auf RLB-Zinsen Kontenarten
Freies Eurokonto ist wie ein normales Konto, nur das ein Ausländer Inhaber ist AZV - Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über grenzüberschreitenden ZV = Überweisungsgesetz EU Verordnung wurde nationales Recht ÜW auf ein ausl. Bankkonto Innerhalb der EWR Staaten In WHG der EWR Staaten Bis 50.000 (oder GW) Informationspflicht Ausführungsfrist (max. 5 BAT bis Empf. Bank) Kostenverrechnung (voller Betrag muss ankommen, "OUR" = Standard) Umrechnungskurse Beschwerdestelle Bezugsangabe Originalbetrag der ÜW Valutadatum Entgelte Umrechnungskurs Verspätete Ausführung Verzugszinsen rückerstattet, wenn Auftraggeber richtig Daten gebracht hat Money-back Garantie 14 Tage noch nicht angekommen Sofort: Bis zu 12.500 + Verzugszinsen des ÜW Betrages + bereits bezahlte Gebühren EU- Verordnung über grenzüberschreitender ZV = Preisverordnung Inlandsgebühren: IBAN, BIC; Euro ÜW in EWR 50.000 =EU Standard ÜW EPC : Resolution => ÜW ohne IBAN u BIC können abgelehnt werden Polen, Rumänien, Lettland => nur IBAN, BIC Non - STP - Gebühren (ca. 7,00)
EU - VO "Übermittlung von Angeben zum Auftraggeber bei Geldtransfer" Wegen Nachvollziehbarkeit Vollständiger Auftraggebersatz (Name, Adresse, Kontonummer) In EWR reichen Kto.Nr. und Name Innerhalb von 3 BAT muss aber alles geliefert werden können Angaben 5 Jahre aufbewahren Auftragsarten EU - Standard ÜW Innerhalb EWR < EUR 50.000 IBAN, BIC Nicht dringend "SHA" - shared Raiffeisen Eurotransfer 2. günstigste Methode Max. EUR 12.500 (od. GW) In 14 Länder möglich => Nicht dringend Garantierte LZ Fixe Gebühren Alle Spesenvarianten möglich IBAN, BIC nicht zwingend In jedes Land kann nur die Landes WHG überwiesen werden Standardüberweisung Alle WHG, alle Beträge, in (fast) alle Länder Achtung: Embargobestimmungen Es müssen Angaben enthalten sein Betrag WHG Auftraggeber Verwendungszweck Begünstigter Bankverbindung Begünstigter
Valutierung EUR => 1 Werktag FW => 2 Werktage Dringend => heute Dringend: Vorlagezinsen, weil wir refinanzieren müssen Richtet sich nach Sollzinsen unseres Auslandskontos (bei FW, bei EUR fix) Deutschland Frankreich Niederlande Italien Finnland Irland Belgien Erfassungsmöglichkeiten ELBA Business ELBA Internet CBDD Cash Management / Cash Pooling RAN Western Union Financial Service (WUFS) Spanien England Schweiz Norwegen Dänemark SE PT Transfer von Geldern aus dem Ausland Zahlungseingänge mittels SWIFT Bank beauftragt per SWIFT Bank Bankengruppe Korrespondenzbank Mit kommendem Devisenkurs auf EUR oder FW Konto gutschreiben Oder weiterleiten Zahlungseingänge in Form von Schecks Sollte nicht bemacht werden!! Gutschrift Eingang vorbehalten Vorbehaltlose Gutschrift aus dem Ausland - Scheckinkasso => höhere Gebühren Scheck muss erst bei Auslandsbank inkassiert werden