Sportanlagen Nachtragskredit für den Neubau Garderobengebäude bei der Fussballanlage Gringglen Fr

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Transkript:

Sportanlagen Nachtragskredit für den Neubau Garderobengebäude bei der Fussballanlage Gringglen Fr. 1 206 000.00 Antrag und Weisung an den Gemeinderat 23. August 2017

Antrag Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, er wolle beschliessen: 1. Für den Neubau des Garderobengebäudes bei der Fussballanlage Gringglen wird zu Lasten der Investitionsrechnung, Konto 340.5030.5, ein Nachtragskredit von Fr. 1 206 000.00 genehmigt. Die Kreditsumme erhöht oder vermindert sich um die in der Zeit zwischen Aufstellung des Kostenvoranschlages und der Bauausführung eingetretene Baukostenentwicklung. 2. Dieser Beschluss unterliegt gemäss Art. 10 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum 3. Mitteilung an: a) Stadtrat b) Roland Engeler, Abteilungsleiter Bevölkerung + Sicherheit c) Beat Gmünder, Bereichsleiter Immobilien d) Sandra Strasser, Leiterin Sportamt e) Finanzen 2

Weisung Das Wichtige in Kürze Der Gemeinderat bewilligte am 23. Mai 2016 einen Verpflichtungskredit von Fr. 2 100 000.00 für den Neubau des Garderobengebäudes und die Verstärkung der Stromzufuhr bei der Fussballanlage Gringglen. Die Ausschreibungsergebnisse zeigen klar auf, dass mit dem bewilligten Kredit das Gebäude nicht wie bestellt und geplant gebaut werden kann. Aus diesem Grund wird ein Nachtragskredit von Fr. 1 206 000.00 beantragt. 1. Ausgangslage Der Gemeinderat hat am 23. Mai 2016 einen Verpflichtungskredit von Fr. 2 100 000.00 für den Neubau des Garderobengebäudes und die Verstärkung der Stromzufuhr bei der Fussballanlage Gringglen genehmigt. Am 2. September 2016 erfolgte die Submissionsausschreibung. Es ging nur ein Angebot ein, welches inklusive der Baunebenkosten und des Planungskredits Fr. 3 089 880.40 betrug. Die Baukommission entschied, das Submissionsverfahren aus wichtigen Gründen (Kosten erheblich höher als KV, kein wirksamer Wettbewerb erfolgt) abzubrechen. In Absprache mit der Fachkommission IV sowie der Rechnungsprüfungskommission wurde entschieden, nochmals eine Ausschreibung durchzuführen. Die zweite Submission wurde im selektiven Verfahren (2-stufig) durchgeführt. Die Ausschreibung zur Präqualifikation erfolgte am 09. Dezember 2016. Alle zehn eingereichten Bewerbungen wurden zur 2. Phase zugelassen. Die GU-Ausschreibung (Phase 2) fand vom 13. Februar 2017 bis 05. Mai 2017 statt. Fristgerecht gingen fünf Angebote ohne Minergie, vier mit Minergie, ein. 2. Submissionsergebnisse Nach Eingang und Prüfung der Angebote sehen die Submissionsergebnisse wie folgt aus: a) mit Minergie Firma Domizil Betrag Wertung Baltensperger AG Seuzach Fr. 3 199 038.90 Pkt. 98.40 KIFA AG Aadorf Fr. 3 316 420.05 Pkt. 95.52 Erne AG Laufenburg Fr. 3 375 540.00 Pkt. 94.34 DM Bau AG Oberriet Fr. 3 407 724.00 Pkt. 91.71 3

b) ohne Minergie: Firma Domizil Betrag Wertung Egg Immo AG Bülach Fr. 2 246 644.50 Pkt. 89.20 Baltensperger AG Seuzach Fr. 3 138 588.25 Pkt. 78.51 DM-Bau AG Oberriet Fr. 3 237 661.80 Pkt. 74.57 Erne AG Laufenburg Fr. 3 243 996.00 Pkt. 76.57 KIFA AG Aadorf Fr. 3 316 420.05 Pkt. 75.42 Das Angebot der Firma Egg Immo AG weicht u.a. in den folgenden Punkten von den im Leistungsverzeichnis gestellten Anforderungen ab: - der Lüftung in den nicht gefangenen Garderobenräumen - des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation - der Platzierung der Luft-Wärmepumpe - der Dachbedeckung (Kies statt Begrünung) - Verzicht auf ein Angebot mit Minergie-Standard Dieses Angebot ist als Minderangebot und damit als Variante zu qualifizieren. In den politischen Diskussionen wurde klar geäussert, dass das Garderobengebäude in mobiler Bauweise zu erstellen ist, da es zu einem späteren Zeitpunkt an einen anderen Standort verlegt werden soll. In der Ausschreibung wurde deshalb explizit darauf hingewiesen, dass keine Varianten zugelassen sind. Submissionsrechtliche Würdigung Zur Klärung, ob dem Angebot der Egg Immo AG der Zuschlag gegeben werden kann, wurde die Anwaltskanzlei Blum & Grob Rechtsanwälte AG, Zürich, beauftragt, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen. Die Kanzlei hat mit Schreiben vom 14. Juni 2017 (Beilage) zum Submissionsverfahren folgendes Fazit gezogen: Die Offerte der Egg Immo AG weicht in verschiedenen Punkten von den Ausschreibungsunterlagen ab. Sie ist als Minderangebot und damit als Variante zu qualifizieren. Falls der Variantenausschluss in der Ausschreibung sachlich begründet ist, ist die Fa. Egg Immo AG auszuschliessen. Wenn auf den Variantenausschluss zurückzukommen wäre, wäre ein Zuschlag auf die Variante Egg Immo AG unseres Erachtens nicht möglich, weil sie es unterlassen hat, die funktionale Gleichwertigkeit ihres Vorschlages mit dem Amtsvorschlag nachvollziehbar darzulegen. Die materielle Gleichwertigkeit wird grundsätzlich nicht von Amtes wegen geprüft. Somit bliebe es auch in diesem Falle beim Ausschluss. Überdies müsste aus Gleichbehandlungs- und Transparenzgründen den anderen Anbietern die Möglichkeit geboten werden, ebenfalls Varianten einzureichen, wobei die mit dem Minderangebot der Fa. Egg Immo AG vorgenommenen 4

Änderungen an der Ausschreibung zu kommunizieren wären. ( ) Jedoch machen die Erwägungen deutlich, dass ein Ausschluss die richtige Anordnung ist. Haltung der Baukommission Die Baukommission stellte sich einstimmig hinter die Erwägungen der Anwaltskanzlei und beantragte die Vergabe des GU-Auftrages an das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der besten Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien. Das Gebäude soll ohne Minergie-Standard realisiert werden. Vergabeentscheid Der Stadtrat bestätigte mit Beschluss-Nr. 224 vom 12. Juli 2017 den Ausschluss des Angebots Egg und erteilte den Generalunternehmer-Auftrag zum Angebotspreis (ohne Minergie) von Fr. 3 138 588.25 (inkl. MwSt.) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung eines Nachtragskredites durch die zuständigen Instanzen - an die Firma Baltensperger AG, Seuzach. 3. Differenz Kostenvoranschlag - Angebote Basis bildet der Beschaffungsumfang gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 23. Mai 2016. Dieser sollte für Fr. 2 100 000.00 erfolgen, abzüglich der Eigenleistungen des FC Bülach. Ursprünglich wurde dem Gemeinderat ein Kostenvoranschlag von Arch5, Bülach vom 29. Oktober 2015 in der Höhe von Fr. 2'540 000.00 inkl. gebundener Ausgaben vorgelegt. Darin nicht enthalten waren die Photovoltaikanlage, die LED-Beleuchtung sowie die Eigenleistungen des FC Bülach. Diese zusätzlichen Positionen aufgerechnet, ergeben Kosten von Fr. 2 800 000.00 inklusive der Projektierungskosten (Fr. 210 000.00, welche beim Submissionssieger hinzugerechnet werden müssen). Gestützt auf die gegenüber dem Kostenvoranschlag vom 29. Oktober 2015 höher ausgefallenen Submissionsresultate wurde abgeklärt, wie sich die Differenz begründet. Es wurden Fehlkalkulationen vom Sanitär- als auch Heizungsplaner im Rahmen von Fr. 250 000.00 sowie Fehlkalkulationen vom Architekten im Betrag von Fr. 40 000.00 festgestellt. Diese Kosten wären im Falle der Umsetzung als Nachtrag hinzugekommen. Fakt ist, dass sich das Projekt von Arch5 voraussichtlich auf insgesamt Fr. 3'090 000.00 verteuert hätte (Abweichung von 11,4% gegenüber KV). Damit unterscheidet sich der Kostenvoranschlag vom 29. Oktober 2015 gegenüber dem fixen Angebot der Firma Baltensperger AG (ohne Minergie) um rund Fr. 50 000.00. 5

Das unter Wettbewerbsbedingungen zustande gekommene Angebot der Baltensperger AG lautet Fr. 3 139 000.00. Davon sind die Eigenleistungen des FC Bülach abzuziehen, die bisherigen aufgelaufenen Projektierungskosten jedoch zu addieren. 4. Gesamtkosten des Projekts Die Gesamtkosten des Projekts setzen sich wie folgt zusammen: Siegerprojekt Baltensperger AG (BKP 1-4) Fr. 3 139 000.00 Baunebenkosten (BKP 5) Fr. 107 000.00 Projektierungskosten Fr. 210 000.00 Kreditbedarf Fr. 3 456 000.00 Beitrag FC Bülach Fr. -150 000.00 Total Investitionskosten inkl. MwSt. Fr. 3 306 000.00 Davon bewilligter Verpflichtungskredit vom 23.5.2016 Fr. - 2 100 000.00 Nachtragskredit Fr. 1 206 000.00 Folgekosten Die jährlichen Folgekosten (für das gesamte Projekt) berechnen sich gemäss 37 des Kreisschreibens der Direktion des Innern wie folgt: Kapitalfolgekosten Die Kapitalfolgekosten (Abschreibung und Verzinsung) betragen 10% des jeweiligen Restwertes, im ersten Jahr somit Fr. 330 600.00 Betriebliche Folgekosten Die Sachaufwendungen werden mit 2% der Bruttoanlagekosten veranschlagt, das heisst mit jährlich Fr. 66 120.00 Mehrerträge Nach dem Neubau wird der Mietzins für den FCB gemäss verwaltungs- rechtlichem Vertrag vom 26.3.2014 erhöht Fr. -10 000.00 Total Folgekosten Fr. 386 720.00 6

Betriebliche Folgekosten: Aktuell werden jährlich bereits rund Fr. 60 000.00 für den Betrieb des Garderobengebäudes budgetiert (Strom, Wasser, Entsorgung, Reinigung, Heizkosten, etc.). 5. Mitberichtsverfahren Bereich Immobilien Die erste als auch die zweite Submission sowie der revidierte Kostenvoranschlag von Arch5 haben abschliessend aufgezeigt, dass der definierte Bestellungsumfang nur mit einer baulichen Investition von rund Fr. 3 100 000.00 umsetzbar ist. Kostensenkungen sind nur durch einschneidende Leistungsreduktionen möglich, welche spürbare funktionale Auswirkungen haben. Im Falle einer Ablehnung dieses Projektes muss der Bereich Immobilien umgehend die Gebäudeanalyse aktualisieren, um die dringenden Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten der bestehenden Anlage zu projektieren. Bekannt ist, dass es Schimmelpilzbildungen hat, die WC-Anlagen marode sind, Löcher in den Duschböden und Wänden vorhanden sind, das Dach und die Hülle undicht sind und somit die gesamte Bausubstanz angegriffen ist. Die Instandsetzungen müssen raschmöglichst als gebundene Ausgaben beantragt und ausgeführt werden. Damit wird eine den Anforderungen nicht mehr genügende Anlage in Stand gesetzt. Aus Sicht des Bereichs Immobilien ist jeder zu investierende Franken eine verlorene Ausgabe, da die Halbwertszeit der Investitionen sehr begrenzt ist. Die heute bestehende Immobilie hat das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Damit würden Mittel in nicht wertsteigernde Unterhaltsarbeiten investiert und das grundsätzliche Bedürfnis nach zeitgemässen Garderobenanlagen, welche alle Auflagen erfüllen, jedoch nur verschoben. Wird derselbe Betrag, welcher für die Instandsetzung notwendig würde, in neue Bausubstanz investiert, weist die Investition deutlich längere Nutzungsfristen auf. Auch eine Verschiebung (exklusive Fundament und Werkleitungen) auf ein neues Areal wäre mit dem Submissionssieger möglich und tilgt die getätigte Investition nicht. Der beantragte Nachtrags- respektive Gesamtkredit beinhaltet keine Reserveposition. Abteilung Finanzen Die Abteilung Finanzen und Informatik hat Antrag und Weisung geprüft. Sie sind aus ihrer Sicht in Ordnung. 7

6. Folgen einer Ablehnung des Antrags Die Sistierung des Projektes und eine Neuausschreibung mit entsprechender Neuplanung hätte eine Verzögerung von mindestens 2 Jahren zur Folge. Die Projektierungskosten von Fr. 210 000.00 sind bereits entstanden und wären durch eine Änderung des Projekts verloren. Die Verbesserung der Stromversorgung wird auch bei einem Abbruch des Projekts ausgelöst. Dies sind gebundene Kosten in der Höhe von Fr. 70 000.00. Gemäss der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Bülach und dem FC Bülach wird der Verein aufgefordert, alle erforderlichen Massnahmen zur Prävention von sexuellen Übergriffen zu treffen. Mit dem bestehenden Garderobengebäude kann der FC Bülach dieser Forderung nicht nachkommen. Es stehen nur zwei Duschräume zur Verfügung. 7. Kontaktperson Für weitere Auskünfte steht der Stadtrat, Jürg Hintermeister gerne zur Verfügung. Telefon 079 409 44 04 oder E-Mail juerg.hintermeister@buelach.ch. Der Gemeinderat wird gebeten, der Vorlage zuzustimmen. Behördlicher Referent: Stadtrat Jürg Hintermeister Stadtrat Bülach Mark Eberli Stadtpräsident Christian Mühlethaler Stadtschreiber (SRB-Nr. 252) Beilagen: 1. Memorandum zum Submissionsverfahren von Blum&Grob Rechtsanwälte AG 2. Antworten zu Kostenfragen Garderobengebäude 8