Insolvenzverfahren in England So bleiben Sie nicht im Regen sitzen! Warum es manchmal effektiver ist, Insolvenz in England zu beantragen Ein Ratgeber A m b a der s s a Kanzlei d o r E Ambassador u r o p e L t d. Europe w w w Ltd.. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 1
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Zahl der Insolvenzen in Deutschland nimmt zu 5 Die Tücken des deutschen Insolvenzverfahrens 6 EU-Insolvenz in England 8 Wichtige Schritte auf dem Weg in ein schuldenfreies Leben 9 A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 3
Vorwort Mit der Eröffnung des deutschen Insolvenzfahrens ist der größte Schritt aber noch nicht getan. Denn nun kommt auch noch die Wohlverhaltensphase. Diese dauert sechs Jahre und ist mit einigen strengen Auflagen belegt. So kann der Schuldner während dieser Zeit nur ein Konto auf Guthabenbasis führen und auch Mobiltelefone nur mit einer Prepaidkarte benutzen. Es dürfen keine neuen Schulden gemacht werden und der Schuldner muss zudem auch alles dafür tun, dass die vorhandenen Schulden getilgt werden. Dazu gehört unter anderem auch, dass: eine angemessene Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, bzw. dass man sich um eine solche bemüht. die Hälfte eines Erbes an den Insolvenzverwalter gezahlt wird. das Gericht über einen Wohnortwechsel informiert wird. Das Gleiche gilt auch für den Wechsel der Arbeitsstelle. Zahlungen an den Insolvenzverwalter geleistet werden und dabei darf kein Gläubiger bevorzugt werden. Während der Zeit des Insolvenzverfahrens in Deutschland wird ein pfändbarer Teil des Einkommens vom Schuldner abgezogen. Diesem verbleibt dann eine gewisse Pfändungsfreigrenze. Diese richtet sich nach dem Einkommen und den Personen, die zu unterhalten sind. Das deutsche Insolvenzverfahren ist sicherlich eine gute Möglichkeit, eine Aussicht auf ein schuldenfreies Leben zu haben. Aber es geht auch um einiges einfacher und vor allem schneller. A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 4
Zahl der Insolvenzen in Deutschland nimmt zu Seit Einführung der Privatinsolvenz hat sich die Anzahl der Insolvenzanträge in den letzten Jahren immer weiter nach oben korrigiert. Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, warum Menschen so weit in die Schuldenfalle geraten, dass die Verbindlichkeiten nicht mehr gezahlt werden können. Dabei liegt es nicht immer am falschen Umgang mit dem Geld oder der Tatsache, sich finanziell einfach zu viel zuzumuten. Oftmals hat es auch einen beruflichen Hintergrund. Wer beispielsweise ein Unternehmen führt und nicht die richtige Rechtsform besitzt, haftet unter anderem auch mit seinem Privatvermögen. Das kann im Zweifelsfall nicht nur teuer werden, sondern auch die gesamte Existenz ruinieren. Manchmal lässt sich dann eben der Schritt in die Insolvenz nicht vermeiden A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 5
Die Tücken des deutschen Insolvenzverfahrens Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren und zur Stärkung der Gläubigerrechte Hilft mir die ab Juli 2014 mögliche Verkürzung der Wohlverhaltensperiode? Lohnt sich die Insolvenz in England dann noch? Wieso Ihnen das neue Gesetz nicht hilft Nach 10 Jahren Erfahrung mit dem deutschen Privatinsolvenz-Verfahren ist der Regierung klar geworden, dass dieses kein Erfolg ist und es sich im Vergleich zur Insolvenz in England als unzumutbar darstellt. Nun hat sie ein Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren und zur Stärkung der Gläubigerrechte vorgelegt, das ab Juli 2014 gilt. Dies soll Schuldnern erstmals erlauben, ein Insolvenzverfahren vorzeitig, also nach 3 Jahren zu beenden, wenn innerhalb der Zeiträume eine Mindestbefriedigungsquote von 35 % zzgl. der Verfahrenskosten, d.h. dann eine Quote von ca. 40 % erreicht wird, oder nach 5 Jahren, wenn zumindest die Gesamtkosten des Verfahrens bezahlt werden. "... 40 % Schuldenquote, enorme Verschärfung der Gläubigerrechte und neue Versagungsgründe sowie ein neuer Herkunftsnachweis machen das neue Gesetz zum Horrorszenario..." Dieses Gesetz hilft Ihnen jedoch bestimmt nicht! Es ist eine ganz heiße Sache und wird nicht nur von Experten als völlig misslungen kritisiert. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt u.a. dazu: "Riskanter Schuldenerlass: In der Praxis wird sich kaum etwas ändern, weil CDU/FDP eine kaum zu überspringende Hürde noch einmal deutlich verschärft haben. Ein solches Gesetz sollte man sich lieber sparen. " (FAZ 16.5.2013) Wie viel müssen Sie als Schuldner bezahlen, um die Privatinsolvenz zu verkürzen? In erster Linie ist es für Schuldner mit 6-7stelligen Schulden in der Regel überhaupt nicht möglich und schon gar kein Anreiz, eine 40-%-Quote (35 % zzgl. Verfahrenskosten) zu erfüllen. In der Praxis kommt diese Quote auch weder im gerichtlichen, noch außergerichtlichen Vergleich jemals vor. Damit hat sich die Relevanz für fast alle Schuldner ohnehin schon erledigt. A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 6
Auch für Schuldner mit weniger hohen Schulden ist es völlig absurd: Beispiel: bei 100.000 Schulden ist die Quote 45.5 % (45 500 ) Die Kosten eines Insolvenzverfahrens setzen sich zusammen aus der Vergütung des Insolvenzverwalters und den Gerichtskosten. Der Insolvenzverwalter erhält aus den ersten 25.000,00, die er in einem Insolvenzverfahren einzieht, eine Vergütung von 40%, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Hinzu kommen die Gerichtskosten. Wenn die Schulden eines Schuldners 100.000,00 betragen würde, müssten nach 3 Jahren 45.500,00 zur Verfügung stehen, um die Kosten für die Durchführung des Insolvenzverfahrens abzudecken und um die Quote von 35% zu erreichen. Der Schuldner müsste hierfür über seinen nicht pfändbaren Verdienst hinaus noch ein pfändbares Einkommen in Höhe von knapp 1.265,00 pro Monat verfügen, womit er dann für 12 Monate x 3 Jahre= 45500 an den Insolvenzverwalter abgeben müsste. Wäre der Schuldner nicht verheiratet müsste er hierfür monatlich 2.860,00 netto verdienen. Wäre er verheiratet und z.bsp. gegenüber seiner Frau und 2 Kindern unterhaltspflichtig, müsste er monatlich 4.068,00 netto verdienen. Daher wird aus einer Quote von 35 % schnell eine von 45,5 % und dies können 60 % oder sogar noch mehr werden. (hierzu: LeipoldZinsO2013,2025). Fazit:Nur wer diese extrem hohe Hürde überwindet, kann schon nach 3 Jahren einen vorzeitigen Start in ein schuldenfreies Leben erzielen. In England schaffen Sie diesen Neustart (fresh start) in nur 12 Monaten Quote! ohne jede A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 7
EU-Insolvenz in England Auch die Engländer haben ein Insolvenzverfahren. Und dieses kann auch von Deutschen genutzt werden. So hat sich beispielsweise die Kanzlei Ambassador Europe Ltd. mit dem Hauptsitz in London darauf spezialisiert deutschen EU-Bürgern bei der Insolvenz in England zu helfen. Auf diese Weise können Schuldner bereits innerhalb von ein paar Monaten einfach schuldenfrei durch das Leben gehen. Aber auch eine EU-Insolvenz in England will gut vorbereitet sein. Wichtigste Voraussetzungen für die EU-Insolvenz ist aber der Wohnsitz in England. Entsprechend müssen Sie natürlich die angemessenen Maßnahmen treffen. A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 8
Wichtige Schritte auf den Weg in ein schuldenfreies Leben Schritt Nummer eins: Abmeldung in Deutschland Sie melden sich beim Einwohnermeldeamt / Bürgeramt, polizeilich ab. Schritt Nummer zwei: Einrichtung Ihres Lebensmittelpunktes (COMI) in England Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung Ihres Lebensmittelpunktes in England, d.h. wir unterstützen Sie bei der Wohnungssuche, Anmeldung Council Tax, Energieversorger usw., Eröffnung eines englischen Bankkontos, Anmeldung zur Sozialversicherung zur Erlangung der englischen Sozialversicherungsnummer (NINO), Erlangung der englischen Krankenversicherung. Lebensmittelpunkt bedeutet allerdings nicht, dass Sie nach England auswandern müssen und nicht wieder nach Deutschland dürfen. Nach der EU-Verordnung ist Ihr Lebensmittelpunkt dort, wo der Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Interessen liegt, und Sie den überwiegenden Teil des Jahres anwesend sind. Es ist völlig legal wenn Sie Ihre Familie regelmäßig z.b. über das Wochenende in Deutschland besuchen. Schritt Nummer drei: Hilfe bei Job-Kontakten und Arbeitsmöglichkeiten* Wir stellen sicher, daß Sie geschäfts- und handlungsfähig bleiben. Für den Unternehmer und Freiberufler ist das größte Problem Handlungsfähigkeit zu sein. Für alle Szenarien haben wir Lösungen entwickelt. Zum Beispiel: Eröffnung von Gesellschaften in England, mit oder ohne Treuhand, komplett mit Konto und Kreditkarten, ggfs. Umwandlung bestehender Firmen in eine optimale Struktur* *Gerne erläutern wir Ihnen persönlich die vorhandenen Möglichkeiten im Rahmen eines Beratungsgespräches. A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 9
Schritt Nummer vier: Warten Das englische Insolvenzverfahren sollte auch ein wenig langsam begonnen werden. Nach den bisherigen Schritten empfiehlt es sich, einige Monate zu warten. Diese Zeit kann genutzt werden, um den Insolvenzantrag vorzubereiten. Dazu sollten Sie eine Aufstellung aller Gläubiger machen. Dann muss auch noch das amtliche Formular ausgefüllt werden. Schritt Nummer fünf: Stellung des Insolvenzantrages Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Ausfüllung des Insolvenzantrages und geben diesen gemeinsam mit Ihnen beim zuständigen Gericht ab. Schritt Nummer sechs: Anhörung bei Gericht Es kann gut sein, dass das Insolvenzverfahren direkt eröffnet wird, aber in der Regel erfolgen 1-3 Anhörungstermine beim englischen Insolvenzgericht. Nach erfolgreicher Anhörung beim Gericht und Beschluss über Ihren Bankrott, erfolgt eine Anhörung durch den Insolvenzverwalter. Auf dieses sollten Sie gut vorbereitet sein. Und auch der Official Receiver wird noch einmal mit Ihnen sprechen wollen. Auch auf dieses sollten Sie sich gut vorbereiten. A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 10
Schritte Nummer sieben: Das Insolvenzverfahren durchlaufen Das Insolvenzverfahren beginnt nach den Interviews. Nun schreibt der Official Receiver alle Gläubiger an und informiert darüber, dass ein Insolvenzverfahren nach dem englischen Recht eröffnet wurde. Am Ende des Verfahrens wird die Insolvenzmasse festgestellt. In den meisten Fällen ist der Wert hier gleich Null. Das Verfahren wird dann eingestellt, weil es nichts zu verteilen gibt. 12 Monate nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt dann die Restschuldbefreiung ein. A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 11
Schritt acht: Abwarten bis zum Abschluß des Verfahrens Nach erfolgreicher Anhörung durch den OR und Belehrung über die Verhaltensregeln während der sog. Wartezeit, müssen Sie nun den Ablauf von 12 Monaten zur Erteilung der AUTOMATISCHE Restschuldbefreiung abwarten. Schritt Nummer neun: Gläubiger über Restschuldbefreiung informieren Die deutschen Gläubiger bekommen den Restschuldbefreiungsbeschluss aus England zugestellt. Der Vollstreckungstitel kann bei den Gläubigern verbleiben. Sie können aber nicht weiter vollstrecken. Darüber hinaus wird nun auch Ihr Eintrag in der Schufa und der Schuldnerkartei gelöscht. Sie sind jetzt schuldenfrei! Sie sehen also, ein Insolvenzverfahren in England ist viel einfacher und vor allem schneller als in Deutschland. Während sich Schuldner in Deutschland noch in der Wohlverhaltensphase befinden, kann in England schon ein schuldenfreies und neues Leben begonnen werden. Natürlich mit der Option wieder nach Deutschland zurückzukehren. Denn das englische Insolvenzverfahren wird hier rechtskräftig anerkannt. Nähere Information zur EU-Insolvenz erfahren Sie auch bei Ambassador Europe Ltd. A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 12
Das englische Insolvenzverfahren bieten Ihnen eine Menge Vorteile, die Sie durchaus nutzen sollten. Auch wenn Ihnen der Weg nach England vielleicht ein wenig schwer fallen wird, es zahlt sich aus. Innerhalb von 12 Monaten sind Sie all Ihre Schulden los und können sorgenfrei in die Zukunft starten. Ambassador Europe Ltd. hilft Ihnen dabei. Nutzen Sie auch die anderen Angebote der Kanzlei: A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 13
EU-Führerschein in England: http://fuehrerschein-eu.eu A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 14
Firmengründung in England: http://www.firmengruendung-in-england.com A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 15
Sie finden Ambassador Europe Ltd unter der Website: http://www.ambassador-europe.info http://www.ambassador-europe.eu A m b a s s a d o r E u r o p e L t d. w w w. a m b a s s a d o r e u r o p e. e u S e i t e 16
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