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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/1418 14.12.2017 Neudruck Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 17/493 - Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung BauO NRW) Berichterstatter: Abgeordneter Kämmerling Beschlussempfehlung Der Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 17/493 - wird unverändert angenommen. Datum des Originals: 08.12.2017/Ausgegeben: 14.12.2017 (11.12.2017) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

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Bericht A Allgemeines Der Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung BauO NRW) (Drucksache 17/493) wurde am 13. September 2017 vom Plenum an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zur Beratung überwiesen. B Inhalt des Gesetzentwurfs Im Dezember 2016 ist Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Die Landesregierung hat den hier zu beratenden Gesetzentwurf vorgelegt, damit Bauen durch eine Entbürokratisierung, eine Vermeidung von Baukostensteigerungen und eine Verfahrensdigitalisierung erleichtert wird. Bauen soll so die Landesregierung damit beschleunigt und gefördert werden. Die geltende Landesbauordnung soll vor diesem Hintergrund auf den Prüfstand gestellt werden. Für diese Prüfung ist ein Zeitraum von einem Jahr vorgesehen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass die in 90 der Landesbauordnung genannten Fristen wie geändert werden sollen: 86 Absatz 1 Nummer 2 und 3 sowie Absatz 5 bis 7 sollen nunmehr am 28. Dezember 2017 in Kraft treten. Alle weiteren Regelungen sollen - so der Gesetzentwurf - zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden. C Beratungsverfahren Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen hat sich mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung in seiner Sitzung am 6. Oktober 2017 beschäftigt und sich bei dieser Gelegenheit auf eine Anhörung von Sachverständigen verständigt. Daher wurden am 10. November 2017 folgende Experten gehört: 3

Sachverständige Stellungnahmen Helmut Dedy Städtetag Nordrhein-Westfalen, Köln Rudolf Graaff Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 17/51 Dr. Andrea Garrelmann Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Dr. Florian Hartmann Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1/62 Christoph Spieker Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 17/55 Tobias Siewert Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 17/67 Silke Gottschalk Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 17/58 Erik Uwe Amaya Haus & Grund Rheinland, Düsseldorf 17/52 Dipl.-Ing. Annette Clauß Zentrum Holz, Arnsberg 17/64 Dipl.-Ing. Frederick Kruska Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland- Westfalen e.v., Düsseldorf 17/37 Carsten Ohm/Dr. Michael Spörke Sozialverband/VdK Nordrhein-Westfalen e.v., Düsseldorf 17/46 Elisabeth Gendziorra BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v., Düsseldorf 17/57 Dipl.-Psych. Horst Ladenberger/Annette Schlatholt Zentrum für selbstbestimmtes Leben, Köln 17/63 Weitere Stellungnahme Dipl.-Ing. Gabriele Richter Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.v., Landesverband NRW, Düsseldorf Stellungnahmen 17/45 siehe hierzu das Ausschussprotokoll 17/78. 4

Eine abschließende Befassung zum Gesetzentwurf erfolgte im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 8. Dezember 2017. D Abstimmung Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 8. Dezember 2017 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen Stefan Kämmerling - Vorsitzender - 5