CE-Kennzeichnung Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Ziel der CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest- Sicherheitsstandard für bestimmte Produkte, Produktgruppen und -eigenschaften festlegen und leistet einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa. Für die Wirtschaft hat die Kennzeichnung den Vorteil, dass sie damit Zugang zum gesamten Binnenmarkt bietet, ohne dass Einzelgenehmigungen bei nationalen Behörden eingeholt werden müssen ( Reisepass für Produkte im Binnenmarkt ). Was bedeutet das CE-Kennzeichen? CE = Communautes Europeénnes = Europäische Gemeinschaften Viele Produkte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht. Das CE-Kennzeichen steht dafür, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen der betreffenden Richtlinien genügt. Durch diese Vereinheitlichung sollen Handelshemmnisse abgebaut werden. Im Idealfall wird die Umsetzung der Richtlinien bereits während des Konzeptionsprozesses berücksichtigt, um Kostenerhöhungen und Zeitverluste durch teure Nacharbeiten und Konstruktionsänderungen am - fast - fertigen Produkt zu vermeiden. Werden Produkte nach den europäischen Richtlinien hergestellt, so sind die Behörden gehalten, von der Konformität mit den gesetzlichen Grundvoraussetzungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern und Umwelt auszugehen. Ein erfolgreicher Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens berechtigt zum Anbringen des CE - Zeichens. Merkmale der CE-Kennzeichnung - Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist kein Qualitätszeichen, kein Herkunftszeichen, sondern ein Verwaltungszeichen. - Nicht alle in Europa verkauften Produkte müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Vorgeschrieben ist sie für etwa 23 Produktkategorien, wie etwa Spielzeug, Elektroartikel, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen und Aufzüge. - Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindest-Sicherheitsanforderungen. - Die CE-Kennzeichnung ist kein Hinweis darauf, dass ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellt wurde, sondern zeigt lediglich, dass es vor der Markteinführung getestet wurde und damit den gesetzlichen Auflagen entspricht. - Bei in der EU hergestellten Produkten ist der Hersteller dafür verantwortlich, die Konformitätsbewertung durchzuführen, technische Unterlagen zu erstellen, die EG- Seite 1 von 5
Konformitätserklärung abzugeben und die CE-Kennzeichnung an dem Produkt anzubringen. - Händler müssen prüfen, ob die CE-Kennzeichnung und die notwendige technische Dokumentation vorhanden sind. - Wird das Produkt aus einem Drittland eingeführt, muss sich der Importeur vergewissern, dass der außerhalb der EU ansässige Hersteller die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat und die entsprechende Dokumentation auf Anfrage erhältlich ist. - An der Kennzeichnung erkennt der Verbraucher, dass ein Produkt allen einschlägigen EU-Vorschriften entspricht und somit in der gesamten EU vermarktet und verkauft werden darf. Prinzipien der CE-Kennzeichnung - Die CE-Kennzeichnung wird durch europäische Richtlinien kurz: CE-Richtlinien geregelt. - CE-Richtlinien werden vom Rat der EU in Brüssel erlassen. - Die CE-Richtlinien werden dann in allen Ländern der europäischen Union jeweils in ein nationales Gesetz umgewandelt. - CE-Richtlinien nennen grundlegende Anforderungen für die Sicherheit. - Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der CE-Richtlinien werden durch harmonisierte Normen weiter konkretisiert. - Die Anwendung harmonisierter Normen bleibt aber freiwillig. Wann muss eine CE-Kennzeichnung angebracht werden? Grundsätzlich ist die CE-Kennzeichnung vor dem ersten Inverkehrbringen des Produktes im Binnenmarkt auf dem Produkt und/oder der Verpackung und nach einzelnen Richtlinien auch auf den Begleitpapieren dauerhaft anzubringen. Ein Produkt in den Markt zu bringen und sich erst im Laufe der Zeit um das Konformitätsbewertungsverfahren und die CE-Kennzeichnung des Produktes zu kümmern, ist nicht gestattet. Kann die CE-Kennzeichnung in beliebiger Größe abgebildet werden? Es ist eine Mindestgröße von 5mm vorgeschrieben, nach oben hin ist eine Vergrößerung unbegrenzt möglich. Hinsichtlich der farblichen Gestaltung gibt es keine Einschränkung. Das CE - Zeichen wird entweder auf dem Produkt oder dem daran befestigten Schild angebracht. Ist dies nicht möglich, so ist das CE - Zeichen auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen anzubringen. Seite 2 von 5
Möglichkeiten zu weiteren Zeichen neben dem CE - Zeichen? Das Erzeugnis darf weitere Zeichen ( z.b. das GS - Zeichen ) neben der CE - Kennzeichnung tragen, wenn das Produkt in eine der europäischen Richtlinien fällt und sie die Leserlichkeit und Sichtbarkeit der CE - Kennzeichnung nicht beeinträchtigt. Zu beachten ist aber, dass die europäische Kommission oder ein anderes Mitgliedsland anderer Auffassung sein kann. Beispielsweise Medizinprodukte, die nach dem Inkrafttreten des Medizinproduktegesetzes am 14.06.1998 in Verkehr gebracht werden, dürfen kein GS- Zeichen tragen! Welche CE-Richtlinien gibt es für welche Produkte? Eine Auflistung findet man bei der Europäischen Kommission im Internet unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/cemarking/ Wird eine CE-Kennzeichnung durch eine Stelle vergeben? Es gibt keine Stelle, die eine CE-Kennzeichnung vergeben darf oder kann. Die CE- Kennzeichnung, so sagen es die Gesetzgeber ausdrücklich, ist in Eigenverantwortung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten anzubringen. Wie erwerbe ich das CE - Zeichen? Das Zertifizierungsverfahren zum Erwerb des CE - Zeichens beginnt mit der Überlegung, in welche Richtlinie(n) das Produkt fällt. Dazu ist ein Studium der Richtlinie(n) unablässig. Nun gilt es herauszufinden, welche Anforderungen das Produkt anhand der Richtlinie erfüllen muss. Anschließend wird festgestellt, welches Konformitätsbewertungsverfahren die Richtlinie(n) vorsieht bzw. vorsehen. Dabei spielen die sogenannten harmonisierten Normen eine besondere Rolle. Bei Anwendung von harmonisierten Normen ergibt sich eine Konformitätsvermutung für das betreffende Produkt, d. h. es wird in diesem Falle davon ausgegangen, dass das Produkt die Anforderungen der entsprechenden CE - Richtlinie erfüllt. Durch die Anwendung verschiedener Module hat der Hersteller/Vertreiber mehrere Möglichkeiten die Richtlinienkonformität des Produktes nachzuweisen. In einigen Fällen ist auch eine benannte Stelle (notified body) einzuschalten. Zu beachten sind jedoch auf jeden Fall die spezifischen Regelungen der zutreffenden Richtlinie(n). Durch die Konformitätserklärung weist der Hersteller die Richtlinienkonformität gegenüber Dritten (Kunden, Behörden) nach. Sind alle Anforderungen der Richtlinie(n) erfüllt, bringt der Hersteller das CE - Zeichen an. Die Konformitätserklärung ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Wer führt Kontrollen durch? Nationale Aufsichtsbehörden wie z.b. die Bundesnetzagentur sollen darüber wachen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die Bestimmungen der anwendbaren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften erfüllen und anschließend gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Konformität ergreifen. Ferner werden Kontrollen durch Gewerbeaufsichtsämter, Unfallversicherungsträger, durch den Markt (Mitbewerber), Kunden und Seite 3 von 5
Verbraucherverbände durchgeführt. Die Verfahren, Maßnahmen und Sanktionen bei Fälschung oder Missbrauch der CE-Kennzeichnung sind im jeweiligen nationalen Verwaltungs- und Strafrecht der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt. Rechtliche Konsequenzen Die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer mangelhaften Umsetzung der CE- Kennzeichnung ergeben können, lassen sich in zwei Bereiche gliedern: Ordnungswidrigkeit und Haftung durch schuldhaftes Verhalten. Dass Anbringen des CE - Zeichens an einem Produkt ohne Richtlinie ist verboten. Allgemeines Handlungsmuster für die Umsetzung der CE-Kennzeichnung (z.b. www.eurichtlinien-online.de, www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien, www.ce-richtlinien.eu, www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de, www.baua.de) 1. Schritt: Machen Sie sich im ersten Schritt mit den allgemeinen Grundlagen zur CE- Kennzeichnung vertraut. 2. Schritt: Als Hersteller eines technischen Produktes prüfen Sie jetzt in eigener Verantwortung, welche CE-Richtlinien Sie anwenden müssen. 3. Schritt: Führen Sie geeignete Maßnahmen durch, um die Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden CE-Richtlinien zu erfüllen. 4. Schritt: Als Hersteller müssen Sie jetzt in eigener Verantwortung bewerten, ob Sie die Sicherheitsanforderungen der angewendeten CE-Richtlinien erfüllt haben. Dies bescheinigen Sie in einer Konformitätserklärung und bringen zudem ein CE-Zeichen an dem Produkt an. Anmerkung: Gegebenenfalls müssen Sie für die Konformitätsbewertung eine neutrale Prüfstelle einschalten (weitere Informationen siehe Leitfaden (sog. Blue Guide) der Europäischen Kommisson im Internet unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/singlemarket-goods/files/blue-guide/guidepublic_de.pdf). 5. Schritt: Ergänzend sollten Sie noch Maßnahmen durchführen, mit denen Sie in Ihrem Unternehmen die CE-Kennzeichnung wirtschaftlich umsetzen können, denn: Die CE-Kennzeichnung ist eine bleibende Angelegenheit auch in Zukunft! Neueste Richtlinien, (harmonisierte) Normen Amtsblatt der EU (http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm ) und Bundesgesetzblatt (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft www.bundesanzeiger.de) sowie Beuth Verlag (http://www.beuth.de) als auch bei der Europäischen Kommission www.newapproach.org oder http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards. Seite 4 von 5
Hinweis Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer Industrie- und Handelskammer Hannover nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung auf die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: Juli 2013 Autor Christian Treptow Abteilung Industrie und Verkehr Tel. (0511) 3107-411 Fax (0511) 3107-430 treptow@hannover.ihk.de Industrie- und Handelskammer Hannover Schiffgraben 49 30175 Hannover www.hannover.ihk.de Seite 5 von 5