Deutscher Bundestag Drucksache 19/3060. Unterrichtung. 19. Wahlperiode durch die Bundesregierung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/3060 19. Wahlperiode 28.06.2018 Unterrichtung durch die Bundesregierung Abschlussbericht nach Beendigung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte an die EU-geführte Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia Inhaltsverzeichnis Seite I. Vorbemerkung... 2 II. EUTM Somalia Mandat und Umsetzung... 2 III. Deutsche Beteiligung an der Operation... 2 IV. Gesamtbewertung EUTM Somalia... 3 V. Ausblick / weiteres Engagement Deutschlands... 4 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung und des Auswärtigen Amtes vom 28. Juni 2018.

Drucksache 19/3060 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode I. Vorbemerkung In diesem Abschlussbericht werden Entstehung, Ziele und Struktur der Mission sowie die deutsche Beteiligung an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission für Somalia (EUTM Somalia) beschrieben. Der Bericht bewertet das Engagement der Bundeswehr bis zum Ende der deutschen Beteiligung, eingebettet in den politischen und strategischen Gesamtrahmen. Er schließt mit einem Ausblick auf das weitere Engagement Deutschlands für Stabilität am Horn von Afrika. II. EUTM Somalia Mandat und Umsetzung EUTM Somalia wurde am 15. Februar 2010 vom Rat für Auswärtige Angelegenheiten auf Grundlage der Resolution 1872 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen als militärische Ausbildungsmission ohne exekutive Befugnisse beschlossen. Aufgabe der Mission war zunächst die Ausbildung somalischer Rekruten. Von April 2010 bis Dezember 2013 fand die Ausbildung von insgesamt etwa 2.900 somalischen Rekruten aus Sicherheitsgründen und auf Einladung der ugandischen Regierung in Uganda statt. Auf Ersuchen der somalischen Regierung vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 beschlossen die EU- Mitgliedstaaten die schrittweise Verlagerung der Missionsaktivitäten nach Somalia. In diesem Zusammenhang wurde auch das EU-Mandat um die Aufgaben der Beratung und Anleitung der somalischen Behörden bei der Errichtung nachhaltiger, langfristig möglichst selbsttragender Strukturen erweitert. Im Dezember 2013 wurde die Ausbildungseinrichtung in Uganda geschlossen und das Hauptquartier der fortan als Ausbildungs- und Beratungsmission konzipierten EUTM Somalia nach Mogadischu verlegt. In Somalia wurden seitdem weitere rund 2.800 somalische Soldaten ausgebildet. Vorrangig wurde dabei das Prinzip der Individualausbildung angewandt, nach Anpassung des Ausbildungskonzepts wurden ab 2017 komplette Einheiten ausgebildet. Insgesamt wurden seit Beginn somit ca. 5.700 somalische Soldaten durch EUTM Somalia ausgebildet. Zuletzt haben die EU-Mitgliedstaaten das Mandat der Mission am 12. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Die letzte, Anfang 2018 vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) veröffentlichte, strategische Überprüfung der Einsätze im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) am Horn von Afrika hat die erneute Verlängerung um zwei Jahre bei gleichzeitiger Stärkung der Beratungsaufgaben der Mission empfohlen. Diese Empfehlung wurde von den EU-Mitgliedstaaten befürwortet. Die Verlängerung des EU-Mandates für EUTM Somalia bis zum 31. Dezember 2020 wird gegenwärtig vorbereitet. III. Deutsche Beteiligung an der Operation Seit Beginn der Mission war Deutschland personell beteiligt. Die deutsche Teilnahme an EUTM Somalia in Uganda erfolgte zunächst auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 24. August 2011, da bei bloßer Ausbildungstätigkeit in sicherem Umfeld keine Erwartung bestand, in bewaffnete Unternehmungen einbezogen zu werden. Mit Verlagerung der Missionsaktivitäten nach Somalia wurde aufgrund der konkreten Bedrohungslage entschieden, die Zustimmung des Deutschen Bundestags zum Einsatz in Somalia einzuholen. Dem entsprechenden Antrag der Bundesregierung stimmte der Deutsche Bundestag am 3. April 2014 mit einer personellen Obergrenze von 20 Soldatinnen und Soldaten zu. Mit dieser Obergrenze war Deutschland in der Lage, das erforderliche Fähigkeitsprofil zur Erfüllung des Auftrages bereitzustellen. Die Obergrenze deckte über den gesamten Einsatzzeitraum alle Kräfte ab, die notwendig waren, um hinreichend flexibel sowie lageabhängig die zugesagte Unterstützung zu gewährleisten. Dieses Mandat wurde vom Deutschen Bundestag am 26. März 2015, am 17. März 2016 und am 30. März 2017 um jeweils ein Jahr verlängert. Insgesamt waren an EUTM Somalia bis zur Beendigung der deutschen Beteiligung zum 31. März 2018 in Rotation rund 50 deutsche Soldaten beteiligt. Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgte dabei auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 an die Europäische Union sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union (EU) vom 15. Februar 2010, 22. Januar 2013, 16. März 2015 und 12. Dezember 2016 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009), 2158 (2014), 2297 (2016) und 2372 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne von Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz und nach den Vorgaben im Mandat des Deutschen Bundestages. Bei der Beteiligung deutscher Kräfte handelte es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des 56 Bundesbesoldungsgesetz und des 63c Soldatenbesoldungsgesetz.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/3060 Der Auftrag der deutschen Kräfte umfasste im Einzelnen: Ausbildung von Soldatinnen und Soldaten der somalischen Streitkräfte sowie Ausbildungsbegleitung somalischer Ausbilder, Strategische Beratung des somalischen Generalstabs und des Verteidigungsministeriums, Beratung der somalischen Führungsstäbe zum Aufbau eigener militärischer Ausbildungsvorhaben inklusive Ausbildungseinrichtungen sowie Unterstützung somalischer Kräfte bei Planung und Durchführung der nationalen militärischen Ausbildung und einzelner Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Umsetzung und Durchführung der Aufgaben gemäß dem Missionsplan EUTM Somalia in Stabs-, Führungs-, Verbindungs- und Sicherungselementen sowie im Bereich Logistik der Mission, Zusammenarbeit mit anderen EU-Missionen/-Operationen in der Region im Rahmen ihres Auftrages, Sicherung von Personal, Material, Infrastruktur und Ausbildungsvorhaben von EUTM Somalia. Die deutschen Ausbilder und Berater wurden nach der Verlegung nach Mogadischu dem Befehlshaber der EU-Mission unterstellt, der die Aufgaben eines Befehlshabers der EU-Operation und eines Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte wahrnimmt. Das deutsche Einsatzkontingent wurde durch einen Major/Oberstleutnant geführt und dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr unterstellt. Die Einsatzbedingungen wie Unterkunft, Verpflegung und Betreuung konnten während des Einsatzes auf einem gleichbleibend guten Niveau gehalten werden. Nach Entscheidung der Bundesregierung, die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte mit Auslaufen des Bundestagsmandates am 31. März 2018 zu beenden, wurde der Abzug des deutschen Personals und Materials Mitte Dezember 2017 eingeleitet. Zur Sicherstellung der Rückverlegung wurde das Kontingent im Zeitraum 26. Februar bis 13. März 2018 temporär mit Fachpersonal zur Vorbereitung des Materials und dessen Luftumschlags verstärkt. Das deutsche Einsatzkontingent wurde am 8. März 2018 vom Missionsauftrag strategische Beratung entbunden. Die Rückverlegung des Unterstützungspersonals Militärisches Nachrichtenwesen erfolgte am 26. März 2018. Die Verlegung des Kontingentpersonals erfolgte schrittweise zunächst am 17. März 2018 und wurde mit dem Ausflug des Kontingentführers am 30. März 2018 abgeschlossen. Die für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission in Somalia geleisteten einsatzbedingten Zusatzausgaben betrugen von April 2014 bis zum 31. März 2018 insgesamt rund 15,5 Mio. Euro. Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgte aus Einzelplan 14, Kapitel 1401 (bis einschließlich 2015: Kapitel 1403), Titelgruppe 08. Deutschland wird sich an dem Einsatz weiterhin über seinen finanziellen Beitrag zu den gemeinsamen Kosten für EU-geführte Militäreinsätze beteiligen, der aus Einzelplan 14, Kapitel 1401, Titel 687 81 finanziert wird. IV. Gesamtbewertung EUTM Somalia Die Stabilität am Horn von Afrika ist für Deutschland von sicherheitspolitischer Bedeutung. Irreguläre Migration, Konflikte, Terrorismus und humanitäre Krisen erfordern ein umfassendes Engagement. In Somalia sind zahlreiche Akteure aktiv. Neben dem starken bilateralen Engagement vor allem der Türkei, Großbritanniens, der Vereinigten Arabischen Emirate und der USA spiegeln die umfangreichen Aktivitäten der Afrikanischen Union (AMISOM, mit großem finanziellem Beitrag der EU), der Vereinten Nationen (UNSOM/UNSOS) und der EU das breite internationale Interesse wider. Die EU selbst engagiert sich in bzw. vor Somalia mit drei GSVP-Einsätzen, der zivilen Mission EUCAP Somalia und den beiden militärischen Einsätzen EUTM Somalia und EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA. Die Mission EUTM Somalia ist integraler Bestandteil des umfassenden EU-Engagements am Horn von Afrika und zielt auf eine verbesserte Sicherheitslage in Somalia als einem Schlüsselelement für eine positive Entwicklung des Landes. Zum Errichten nachhaltiger und langfristig möglichst selbsttragender Strukturen in den somalischen Streitkräften und der Regierung wurde das EU-Mandat der Mission inhaltlich mehrmals den Erfordernissen der somalischen Streitkräfte angepasst. Die Zusammenarbeit mit den Teilnehmernationen, insbesondere Italien, Spanien, Schweden und den Niederlanden gestaltete sich positiv und zielführend, ebenso konnte ein gutes Verhältnis zu den somalischen Streitkräften etabliert werden.

Drucksache 19/3060 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Dennoch konnte die Mission aufgrund der komplexen politischen Lage und schwierigen Sicherheitsbedingungen bisher nur teilweise wirklich dauerhafte Erfolge in der Ausbildung und Beratung erzielen. Die begrenzte Verfügbarkeit ausreichend geschützter Transportmöglichkeiten führte zu Einschränkungen bei der Personenbeförderung zu den Ausbildungs-/Beratungsstätten im Stadtgebiet von Mogadischu, wodurch eine kontinuierliche Zusammenarbeit erschwert wurde. Mehrfach mussten Ausbildung und Beratung auf Grund von sicherheitsrelevanten Zwischenfällen im Umfeld des deutschen Einsatzkontingents vorübergehend ausgesetzt werden. Der EUTM Somalia ist es insbesondere nicht gelungen, einen erkennbaren Mehrwert gegenüber dem Engagement der anderen internationalen Akteure herauszustellen, die mit in der Regel deutlich höheren finanziellen wie personellen Ansätzen für die somalische Seite attraktivere Paketlösungen anbieten können. Ursachen dafür sind einerseits einschränkende Regularien der EU für Finanzierung und Verfahren, insbesondere fehlt die Möglichkeit von ausbildungsbegleitender Ausstattungshilfe. Andererseits bestehen die Defizite in den somalischen politischen und institutionellen Strukturen fort. Dies spiegelt sich beispielsweise in dem Mangel an Ausrüstung und Ausstattung und fehlender Nachhaltigkeit der Ausbildungserfolge durch zum Teil inadäquate Weiterverwendung und nicht gesicherte Nachverfolgung der Ausgebildeten wider. Auch werden ausgebildete Soldaten nicht zuverlässig regelmäßig bezahlt. Die somalische Nationalarmee ist weiterhin kein starker Akteur, wie auch ein Ende 2017 von somalischer Regierung, Vereinten Nationen und Afrikanischer Union veröffentlichtes Operational Readiness Assessment bestätigt. Anfang 2018 stellte der EAD die strategische Überprüfung aller drei GSVP-Einsätze am Horn von Afrika vor. Darin empfahl er die Verlängerung der Mission um weitere zwei Jahre bei einer stärkeren Fokussierung auf die Beratungstätigkeit in Generalstab und Verteidigungsministerium, begleitet von reduziertem und gezieltem Training für Führungskräfte. Das Training von Gefechtseinheiten soll geordnet an die Somalischen Streitkräfte übergeben werden. Die Bundesregierung unterstützt diese Neuausrichtung ausdrücklich und hat die Verlängerung der Mission um weitere zwei Jahre befürwortet. Gleichzeitig, und ungeachtet der in Teilen feststellbaren Ausbildungserfolge, ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass anstelle des mit hohem Aufwand und Kosten verbundenen personellen deutschen Beitrags zu EUTM Somalia eine Priorisierung des zivilen Engagements der Bundesregierung in Somalia angebracht ist. Ungeachtet dessen ist die Bundesregierung unverändert der Auffassung, dass das Engagement der deutschen Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission in Somalia einen wichtigen und sichtbaren Beitrag zum ganzheitlichen Ansatz der EU in Somalia geleistet hat, auch wenn die Ergebnisse von EUTM Somalia aus Sicht der Bundesregierung nicht den ursprünglich an die Mission gestellten Erwartungen gerecht geworden sind. Die hohe Professionalität der deutschen Soldatinnen und Soldaten hat stets große Anerkennung seitens der Partner gefunden. Mit dem von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragenen Einsatz leistete Deutschland somit einen anerkannten Beitrag zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union und wurde seinem europa- und sicherheitspolitischen Anspruch gerecht. V. Ausblick / weiteres Engagement Deutschlands Die Europäische Union engagiert sich im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie für das Horn von Afrika und in enger Zusammenarbeit mit der somalischen Regierung, den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der East African Community (EAC), der IGAD und anderen internationalen Partnern beim Aufbau tragfähiger staatlicher Strukturen, beim Demokratieaufbau, bei Befriedung und Aussöhnung und Bewältigung der Folgen des langjährigen Bürgerkriegs in Somalia. Politische Unterstützung und Beteiligung an den GSVP-Missionen der Europäischen Union am Horn von Afrika bleibt weiterhin sinnvoll und untermauert die deutsche Unterstützung des umfassenden Ansatzes der Europäischen Union. Der weiteren Beteiligung an EU NAVFOR Somalia Operation ATALANTA zum Schutz der internationalen Seeschifffahrt am Horn von Afrika, insbesondere Transporte des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen, und zur Bekämpfung von Piraterie vor der Küste Somalias hat der Deutsche Bundestag erst am 26. April 2018 erneut zugestimmt. Die Beendigung der militärischen Beteiligung an EUTM Somalia geht einher mit einem Ausbau des zivilen Engagements am Horn von Afrika und in Somalia. Die zivile GSVP-Mission EUCAP Somalia unterstützt die somalische Regierung beim Aufbau von zivilen Fähigkeiten im Bereich der maritimen Sicherheit, z. B. durch Unterstützung der somalischen Behörden bei der Ausarbeitung der erforderlichen Rechtsvorschriften oder der Anleitung, Beratung und Ausbildung von somalischen Hafen-Polizeien. Nachdem zuletzt bis Mitte 2017 ein

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/3060 deutscher Polizeibeamter in der Mission tätig war, ist inzwischen die Neuausschreibung von Stellen für zivile deutsche Experten erfolgt und eine erneute personelle Beteiligung vorgesehen. Auch über die GSVP hinaus engagiert sich Deutschland mit einem umfassenden Stabilisierungsansatz in Somalia und leistet Unterstützung in vielen unterschiedlichen Bereichen, so z. B. bei der Sicherheitssektorreform, der Demobilisierung und Reintegration ehem. Al-Schabaab-Kämpfer, im Bereich der Polizeizusammenarbeit und beim Aufbau einer föderalen Polizeistruktur, beim Föderalisierungsprozess sowie bei der Demokratie- und Rechtsstaatsförderung. Zudem fördert Deutschland den Stabilisierungsprozess in Somalia durch gezielte Mediation und Unterstützung von Versöhnungsprozessen in lokalen Konflikten. Im Rahmen der Koordinierungsstrukturen der nationalen Sicherheitsarchitektur in Somalia (Comprehensive Approach to Security, CAS) hat Deutschland den Ko-Vorsitz für den Bereich Polizei übernommen und unterstützt die Polizeikomponente der VN-Mission in Somalia, UNSOM, die sich auf strategische Beratung und den Aufbau einer föderalen Polizeistruktur fokussiert. Aus Mitteln der nationalen Ertüchtigungsinitiative wird zudem der Aufbau eines Counter-IED-Zentrums am International Peace Support Training Centre (IPSTC) in Nairobi finanziert, in dem unter anderem die regionalen AMISOM Truppenstellernationen ausgebildet werden. Ziel ist es, dass die im IPSTC ausgebildeten Truppen ihr Wissen im Einsatz in Somalia an die somalischen Streitkräfte weitergeben.

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