-- ------------------ Fortbildungsbescheinigung Rechtsanwältin Christiane Bender hat im Jahr 2011 an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen: Opfervertretung - Intensivseminar Deutsche Anwaltakademie GmbH, Berlin; 18 Stunden 28. Strafverteidiger-Herbstkolloquium AG Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins; 8 Stunden 30 Minuten Jede Rechtsanwältin, jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rat der Deutsche Anwaltverein e. V. (DAV), ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalten, seinen Mi tgliedern, sich irn Umfang von mindestens zehn Zeitstunden jällrlich fortzubilden. Geeignet l1ierlür ist die Teilnahme an Seminaren, sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer unabhängiger Anbieter oder - mit Einschränkungen - eigene DozententätigkeiL Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche Fortbildung nach eigener Auswallt des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vortiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalte ihro Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung der Qualität ihrer anwaltliehen Dienstleistungen. ~'~~ Berlin, den 08. Dezember 2011 DeutscherAnwaltVerein
Fortbildungsbescheinigung Rechtsanwalt Thorsten Ruppel hat im Jahr 2011 an Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen: 61. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein; 6 Stunden 2 3 Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht Deutsches Anwaltsinstitut e.v., Bochum; 10 Stunden Teilzeitbegehren im Arbeitsrecht VDAA, Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.v.; 5 Stunden Herbsttagung und Mitgliederversammlung AG Familienrecht im Deutschen Anwaltverein; 9 Stunden 15 Minuten Der Abänderungsantrag Fortbildungs- und Service GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft; 2 Stunden 30 Minuten n. Arbeitsrechtstage Marburger Anwaltverein e.v.; 5 Stunden 45 Minuten Jede Rechtsanwällin, jeder Rechtsanwall ist gesetzlich zur Fortbildlmg verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Pflicht rät der Deutsche Anwallverein e.v. (DAV). ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwällinnen und Rechtsanwällen, seinen Mitgliedern, sich im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden jährlich fortzubilden. Geeignet hierfür ist die Teilnahme an Seminaren. sonstigen Fachveranstaltungen des DAV oder anderer unabhängiger Anbieter oder - mit Einschränkungen - eigene Dozententätigkeit Mit dieser Bescheinigung ist eine berufliche Forlbildung nach eigener Auswahl des Teilnehmers dokumentiert. Durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Recht sanwauinnen und Rechtsanwälle ihre Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung der Qualila.t ihrer anwaltliehen Dienstleistungen. ~d~guo Berlin, den 12. März 2012 DeutscherAnwaltVerein
I FORTBILDUNGSZERTIFIKAT für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung.. QUALlTAT DURCH FORTBILDUNG Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Thorsten Ruppel Verliehen durch die Bundesrechtsanwaltskammer. Dieses Fortbildungszertifikat ist 3 Jahre gültig ab dem 23. Januar 2012. Jl, BUNDESRECHTSAN WAl TSKAMMER
FORTBILDUNGSZERTIFIKAT für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung.. QUALlTAT DURCH FORTBILDUNG Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Rechtsanwältin Christiane Bender Verliehen durch die Bundesrechtsanwaltskammer. Dieses Fortbildungszertifikat ist 3 Jahre gültig ab dem 18. Mai 2012. BUNDESRECHTSANWA LTSKAMMER RECHTSANWAIJSKAMMER f RJINI(}URT M 1 MI\ IN
----~-- RECHTSANWALTSKAMMER FRANKFURT AM MAIN AMTLICHES PRÜFSIEGEL FORTBILDUNGSNACHWEIS Rechtsanwältin Christiane Bender hat sich in den letzten drei J altren nachgewiesen fortgebildet in den Bereichen Materielles Recht, Verfahrensrecht und Prozessrecht Betriebs-, Personal- und Verhandlungsführung Berufsrecht, Berufsethik und Haftungsfragen und damit clie Anforderungen (mindestens 360 Punkte) der Rechtsanwaltskammer an eine allgemeine Fortbildung erfüllt, was hiermit bestätigt wird. Es wird das Fortbildungssiegel der Rechtsanwaltskammer - gültig bis 31.12.2015 - erteilt. Frankfurt am Main, den 18.05.2012 Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Körperschaft des öffentlichen Rechts (Prof. D..~im-;n) rä ident
RECHTSANWALTSKAMMER FRANKFURT AM MAIN AMTLICHES PRÜFSIEGEL FORTBILDUNGSNACHWEIS Rechtsanwalt Thorsten Ruppel hat sich in denletzten drei Jahren nachgewiesen fortgebildet in den Bereichen Materielles Recht, Verfahrensrecht und Prozessrecht Betriebs-, Personal- und Verhandlungsführung Berufsrecht, Berufsethik und Haftungsfragen und darnit die Anforderungen (mindestens 360 Punkte) der Rechtsanwaltskammer an eine allgemeine Fortbildung erfüllt, was hiermit bestätigt wird. Es wird das Fortbildungssiegel der Rechtsanwaltskammer - gültig bis 31.12.2014 - erteilt. Frankfurt am Main, den 23.01.2012 Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Körperschaft des öffentlichen Rechts