Hannover, den Förderprogramm Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum -Zwischenbericht zum

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Transkript:

Hannover, den 26.10.2018 Förderprogramm Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum -Zwischenbericht zum 31.12.2017- Inhalt Nr. Gliederung Seitenzahl 1. Ziele und Rahmenbedingungen des Förderprogrammes 2 2. Antragszahlen gesamt 3 3. Förderung nach Art des Trägers 3 4. Förderung nach Schwerpunkten 4 5. Förderung nach Unternehmensgröße 6 6. Förderung nach Landkreisen/kreisfreien Städten 8 7. Fazit 10 1

1. Ziele und Rahmenbedingungen des Förderprogrammes Die Förderrichtlinie Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Für die geplante Laufzeit von drei Jahren hat das Land ein Gesamtfördervolumen von über 18 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Pflegedienste können in diesem Rahmen jährlich Fördermittel in Höhe von bis zu 45.000 Euro beantragen, um Projekte zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Rahmenbedingungen in unterschiedlichen Schwerpunktbereichen umzusetzen. Es sollen Maßnahmen angeregt werden, die über das normale Kerngeschäft der ambulanten Dienste hinausgehen und die nicht schon durch die regulären Vergütungsstrukturen abgedeckt sind. Ziel ist es, dem Personalmangel in der Pflege zu begegnen, der sich in Niedersachsen insbesondere in ländlichen Regionen zeigt. Im Rahmen des Förderprogrammes können nachhaltige, über den Förderzeitraum hinaus wirksame Projekte insbesondere in folgenden Bereichen gefördert werden: 1. Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, 2. Kooperation und Vernetzung, 3. Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, 4. Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen. Zu Beginn des Förderprogrammes erfolgte eine Begleitung durch die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. (LVG/AfS). Aufgaben waren unter anderem die Bekanntmachung des Förderprogrammes und die anschließende fachliche Begleitung und Unterstützung der Antragsteller/innen. Die Antragsbearbeitung erfolgt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Zu Beginn der Laufzeit des Programmes wurden eine Auftaktveranstaltung in Hannover und Regionalveranstaltungen in Hildesheim, Braunschweig, Oldenburg und Embsen (Landkreis Lüneburg) durchgeführt, um ambulante Dienste auf die Fördermöglichkeit aufmerksam zu machen. Gefördert werden können privat-gewerbliche, freigemeinnützige und seit dem 01.04.2017 auch öffentlich-rechtliche Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag und Sitz in Niedersachsen. Die Förderung ist an mehrere Voraussetzungen gebunden. Zunächst muss die Mehrheit der Pflegestandorte außerhalb der Landeshauptstadt Hannover sowie der Städte Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Hildesheim, Salzgitter, Wilhelmshaven, Delmenhorst, Lüneburg und Celle liegen. Die zu fördernden Maßnahmen dürfen nicht bereits durch die Vergütung abgedeckt sein oder diese unmittelbar beeinflussen. Des Weiteren muss für alle Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte eine tarifgebundene oder tarifgerechte Entlohnung gewährt werden. Schließlich sind Maßnahmen von kleinsten(bis zu 10 Mitarbeiter/innen) und kleinen (bis zu 50 Mitarbeiter/innen) ambulanten Pflegeeinrichtungen vorrangig zu fördern. Im Jahr 2016 wurden insgesamt Maßnahmen im Umfang von 2.151.975,51 und im Jahr 2017 im Umfang von 10.231.575,22 bewilligt. Die Verteilung der Förderbeträge nach Trägern, Förderschwerpunkten, Unternehmensgröße und Landkreisen wird im Folgenden dargestellt. 2

2. Antragszahlen gesamt Insgesamt wurden im Jahr 2016 zwischen Juli und Dezember 75 Anträge auf Förderung gestellt. Davon konnten 68 bewilligt werden. Dies entspricht rund 91 Prozent. 4 Anträge wurden zeitlich verschoben, 1 Antrag wurde zurückgezogen und 2 Anträge wurden abgelehnt bzw. die Bewilligung zurückgenommen. Gründe für die Ablehnung/Zurücknahme waren ein fehlender Versorgungsvertrag nach SGB XI und ein vorzeitiger Maßnahmebeginn. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 303 Anträge gestellt. 248 konnten bewilligt werden. Somit wurden rund 82 Prozent der Anträge genehmigt. 26 Anträge mussten abgelehnt werden. 15 Anträge wurden zurückgenommen, 2 widerrufen und 12 zeitlich verschoben. Gründe für die Ablehnung waren die mangelnde inhaltliche Förderfähigkeit der Maßnahmen, ein vorzeitiger Maßnahmebeginn, keine tarifgerechte Entlohnung der Beschäftigten oder ein Träger mit Sitz außerhalb von Niedersachsen. Anträge 2016 2017 bewilligt 68 248 nicht bewilligt/ zurückgezogen/ 7 55 verschoben/keine weitere Rückmeldung Gesamt 75 303 Tabelle 1: Anzahl Anträge gesamt 3. Förderung nach Art des Trägers Im Jahr 2016 überwog bei den bewilligten Anträgen der Anteil der freigemeinnützigen Träger. Im Jahr 2017 fand hier ein Ausgleich statt, so dass insgesamt nur geringfügig mehr freigemeinnützige Träger eine Antragsbewilligung erhielten. Im Jahr 2017 wurde es außerdem auch öffentlich-rechtlichen Trägern ermöglicht die Förderung zu beantragen. freigemeinnützig privatgewerblich öffentlichrechtlich 2016 46 22-2017 112 132 4 Gesamt 158 154 4 Tabelle 2: Anzahl Bewilligungen nach Art des Trägers 3

4. Förderung nach Schwerpunkten In diesem Bereich kam es zu Mehrfachnennungen, da mit einem Antrag auch mehrere Maßnahmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten beantragt werden konnten bzw. die beantragten Maßnahmen Auswirkungen im Bereich mehrerer Schwerpunkte hatten. Für Zwecke der Auswertung wurde ein Hauptschwerpunkt bei den jeweiligen Anträgen festgelegt bzw. bei Beantragung mehrerer Maßnahmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten in einem Antrag eine fiktive Aufteilung in mehrere Anträge vorgenommen. Die Mehrzahl der geförderten Projekte ist dem Schwerpunkt Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen zuzuordnen. Hier wurden bspw. folgende Maßnahmen gefördert: ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Qualifizierungskonzepte für Mitarbeiter/innen, Schulungen zur Verbesserung der Führungsarbeit; Konzepte zur Personalgewinnung, Entwicklung von Fachlaufbahnen, Teamverbesserung, Einführung betriebliches Gesundheitsmanagement, Kinästhetik, arbeitnehmerfreundliche Arbeitsmodelle. Die Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen war der am zweithäufigsten geförderte Schwerpunkt. Hier wurden insbesondere gefördert: Umstellung auf EDV-gestützte Pflegedokumentation, Einführung EDV-basierte Dienst- und Tourenplanung, Umstellung auf EDV-gestützte Arbeitszeit- und Leistungserfassung, Einrichtung von Telearbeitsplätzen und Informationsplattformen. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte gab es unter anderem folgende Projekte:Einführung familienfreundliche Dienstzeiten, betriebliche Sozialberatung, Einrichtung eines Still- und Spielzimmers. Der Schwerpunkt Kooperation und Vernetzung wurde oftmals als Nebeneffekt eines Projektes im Bereich der übrigen Schwerpunkte angegeben. Hauptsächlich wurde dabei jedoch die Kooperation und Vernetzung innerhalb des Pflegedienstes betrachtet. Erwähnenswert im Hinblick auf die übergreifende Vernetzung sind hier hauptsächlich die Projekte Aufbau und Erprobung einer Fachstelle zur Anschlussversorgung und zur Wiedereingliederung der Krankenhauspatienten in die Häuslichkeit und die Bildschirmpflege Merzen. Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen Kooperation und Vernetzung Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen 2016 34-1 36 2017 119 3 10 116 Gesamt 153 3 11 152 Tabelle 3: Anzahl Bewilligungen nach Schwerpunkten (durch Möglichkeit der Benennung mehrerer Schwerpunkte abweichende Gesamtzahl) Im Jahr 2016 wurde der Schwerpunkt Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen mit 1.221.033,26 aus finanzieller Sicht am stärksten gefördert. Der Schwerpunkt Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen wurde mit 907.562,01 gefördert. Im 4

Schwerpunkt Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde ein Projekt mit 23.380,24 gefördert. Fördervolumen 2016 nach Schwerpunkten 1.221.033,26 907.562,01 23.380,24 Verbesserung der Arbeitsund Rahmenbedingungen Vereinbarkeit von Beruf und Familie EDV Abbildung 1: Fördervolumen 2016 nach Schwerpunkten Im Jahr 2017 wurde der Schwerpunkt Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen mit 5.617.334,35 am stärksten gefördert. 4.126.557,70 wurden für die Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen gewährt. Für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden Mittel in Höhe von 331.522,17 bewilligt. Für die Projekte im Bereich Kooperation und Vernetzung konnten 156.161,00 zur Verfügung gestellt werden. Fördervolumen 2017 nach Schwerpunkten 4.126.557,70 5.617.334,35 156.161,00 331.522,17 Verbesserung der Arbeitsund Rahmenbedingungen Kooperation und Vernetzung Vereinbarkeit von Beruf und Familie techn. und EDV-basierte Systeme Abbildung 2: Fördervolumen 2017 nach Schwerpunkten 5

Insgesamt wurde, über die bisherige Laufzeit des Förderprogrammes gesehen, der Bereich Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen mit 6.524.896,36 monetär am stärksten gefördert. Mit 5.347.590,96 wurde der Schwerpunkt Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen am zweitstärksten gefördert. Förderung gesamt nach Schwerpunkten 5.347.590,96 6.524.896,36 Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen Kooperation und Vernetzung 156.161,00 354.902,41 Vereinbarkeit von Beruf und Familie EDV Abbildung 3: Förderung gesamt nach Schwerpunkten 5. Förderung nach Unternehmensgröße Eine Zielsetzung des Förderprogrammes ist es, vorrangig Maßnahmen von kleinsten (bis zu 10 Mitarbeiter/innen) und kleinen (bis zu 50 Mitarbeiter/innen) Pflegediensten zu fördern. Im Jahr 2016 waren von 68 geförderten Pflegediensten 10 kleinste und 49 kleine Unternehmen. Insgesamt wurden die kleinen und kleinsten Dienste im Jahr 2016 mit 1.839.844,57 gefördert. Fördervolumen 2016 nach Unternehmensgröße groß 312.130,94 kleinst 297.207,59 klein 1.542.636,98 Abbildung 4: Fördervolumen 2016 nach Unternehmensgröße 6

Im Jahr 2017 wurden 248 Anträge bewilligt. Davon waren 40 von kleinsten und 169 von kleinen Unternehmen. Insgesamt wurden die kleinen und kleinsten Dienste im Jahr 2017 mit 8.849.473,89 gefördert. Fördervolumen 2017 nach Unternehmensgröße groß 1.382.101,33 kleinst 1.630.626,82 klein 7.218.847,07 Abbildung 5: Fördervolumen 2017 nach Unternehmensgröße Zusammenfassend wurden in den Jahren 2016 und 2017 kleine Unternehmen mit 8.761.484,05 gefördert. Dies entspricht einem Anteil von ca. 71 Prozent an dem Gesamtfördervolumen. Kleinste Unternehmen erhielten mit 1.927.834,41 ca. 15 Prozent der Fördermittel. Die Förderung großer Pflegedienste belief sich auf 1.694.232,27 bzw. 14 Prozent. Fördervolumen gesamt nach Unternehmensgröße groß 1.694.232,27 kleinst 1.927.834,41 klein 8.761.484,05 Abbildung 6: Fördervolumen gesamt nach Unternehmensgröße 7

6. Förderung nach Landkreisen/kreisfreien Städten Im Jahr 2016 wurden überwiegend 1 bis 5 Anträge pro Landkreis/kreisfreie Stadt bewilligt. Ausnahme war der Landkreis Hildesheim. Hier gab es 15 Bewilligungen. Ebenfalls gab es eine nicht geringe Anzahl von Landkreisen/kreisfreien Städten ohne Förderung. Abbildung 7: Bewilligte Anträge nach Landkreisen/kreisfreien Städten 2016 Im Jahr 2016 wurden die Landkreise Hildesheim und Heidekreis gemessen an der Höhe der Förderung besonders stark gefördert mit insgesamt bis zu 300.000. In die Landkreise Osnabrück, Harburg, Vechta, Diepholz, Aurich, Grafschaft Bentheim flossen Förderbeträge zwischen insgesamt 100.001 bis 200.000. Für 2016 kann ein Zusammenhang zwischen der räumlichen Verteilung der Förderung mit der Lokalisation der Auftaktveranstaltungen angenommen werden. Abbildung 8: Fördersummen nach Landkreisen/kreisfreien Städten 2016 8

Im Jahr 2017 wurden Förderanträge aus nahezu allen Landkreisen bewilligt. Besonders viele Bewilligungen entfielen auf die Landkreise Emsland, Schaumburg, Osnabrück und die Region Hannover. Auffällig sind die Landkreise Nienburg/Weser und Lüchow-Dannenberg. Hier wurden bisher keine förderfähigen Anträge gestellt. Abbildung 9: bewilligte Anträge nach Landkreisen/kreisfreien Städten 2017 Besonders hohe Fördersummen insgesamt flossen 2017 in die Landkreise Oldenburg, Aurich, Cloppenburg, Osnabrück, Hildesheim, Emsland und die Region Hannover. In die Landkreise Peine, Wittmund, Holzminden, Lüneburg, Grafschaft Bentheim, Wolfenbüttel sowie die Städte Delmenhorst, Oldenburg und Emden gingen mit bis zu 100.000 insgesamt die geringsten Fördersummen. In den Landkreisen Nienburg/Weser und Lüchow-Dannenberg wurde keine Förderung in Anspruch genommen. Abbildung 10: Fördersummen nach Landkreisen/kreisfreien Städten 2017 9

7. Fazit Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Programm von den Pflegediensten gut angenommen wird. Die für 2016 und 2017 zur Verfügung gestellten Fördermittel wurden vollständig ausgeschöpft. Der Trend für 2018 lässt eine ähnliche Entwicklung erwarten. Eine Vielzahl von Projekten befindet sich noch in der Umsetzungsphase. Doch bereits jetzt sind viele sinnvolle Maßnahmen und Konzepte erkennbar. In Gesprächen mit den Empfänger/innen wird besonders positiv hervorgehoben, dass eigene, auf den jeweiligen Pflegedienst zugeschnittene, Lösungsansätze der bestehenden Probleme umgesetzt bzw. getestet werden könnten. Das Antragsverfahren sei unkompliziert und würde von den Antragsteller/innen nicht als Hindernis für eine Teilnahme empfunden. Die Inanspruchnahme erfolgt von privat-gewerblichen und freigemeinnützigen Trägern in nahezu gleichem Umfang. Auch ein kleiner Anteil öffentlich-rechtlicher Träger nahm Förderung in Anspruch. Alle geförderten Pflegedienste zahlen tarifgebundene oder tarifgerechte Löhne und Gehälter. Aus nahezu allen Landkreisen wurden Anträge gestellt und Förderungen bewilligt. Ziel ist es, insbesondere kleinste und kleine Unternehmen zu fördern. Von den insgesamt bewilligten Fördermitteln gingen 86 Prozent an kleinste (bis zu 10 Mitarbeiter/innen) und kleine (bis zu 50 Mitarbeiter/innen) Unternehmen. Im Bereich der Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen ist festzustellen, dass das Programm zu einem Zeitpunkt in Kraft trat, zu dem ohnehin viele Betriebe die Anschaffung geplant hatten, möglicherweise jedoch Probleme in der Finanzierung hatten, so dass mit dem Förderprogramm ein wichtiger Schritt in Richtung der Digitalisierung der Pflege gemacht werden konnte. Von den bisher abgeschlossenen Projekten liegen bereits Fragebögen zur Erfassung der Zufriedenheit vor. Die derzeit stattfindenden Auswertungen sollen die Auswirkungen des Förderprogrammes auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen zeigen. Ebenfalls findet momentan eine Prüfung der bereits eingereichten Verwendungsnachweise statt. 10