Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Bei diesem Formular handelt es sich um ein interaktives pdf-formular, das am PC ausgefüllt werden kann. Antrag auf Änderung der Tätigkeitsart (natürliche Person) 1. Registrierungsnummer: Registrierungsnummer: 2. Erlaubnisinhaber/-in): Frau Herr Familienname: Vorname/n (Rufname bitte unterstreichen): Geburtsname (nur bei Abweichung): Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: 3. Angaben zum Unternehmen: Firma (falls im Handelsregister eingetragen Name mit Rechtsformzusatz): Handelsregistergericht: HRA-Nummer: VVR-Formulare IHK Aschaffenburg 1/9
Straße, Hausnummer der Hauptniederlassung: PLZ, Ort: Telefon, Mobilfunknummer, Telefax: E-Mail: 4. Änderung der Tätigkeitsart Hiermit erkläre ich mit sofortiger Wirkung den Verzicht auf die am erteilte Erlaubnis als Versicherungsvertreter gemäß 34d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GewO Versicherungsmakler gemäß 34d Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 GewO Gleichzeitig beantrage ich die Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsmakler gemäß 34d Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 GewO Versicherungsvertreter gemäß 34d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GewO Sofern ich gemäß 34d Absatz 10, 11a Absatz 1 GewO als Versicherungsvermittler in das Vermittlerregister eingetragen bin, beantrage ich weiter, meine Eintragung im Vermittlerregister entsprechend anzupassen. 5. Angaben nach 1 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) a) Besitzen natürliche oder juristische Personen eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von Ihnen als Antragsteller/-in? Falls, welche natürlichen oder juristischen Personen und in welcher Höhe: Name der natürlichen Person bzw. Firma der juristischen Person: Höhe der Beteiligung: VVR-Formulare IHK Aschaffenburg 2/9
b) Haben natürliche oder juristische Personen zu Ihnen als Antragsteller/-in enge Verbindungen im Sinne des 7 Nummer 7 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), die zu Interessenkonflikten führen könnten? Falls, welche natürlichen oder juristischen Personen? Name der natürlichen bzw. Firma der juristischen Person: Unter engen Verbindungen im Sinne von 7 Nummer 7 VAG versteht man eine Situation, in der mindestens zwei natürliche oder juristische Personen durch Kontrolle oder Beteiligung verbunden sind oder eine Situation, in der mindestens zwei natürliche oder juristische Personen mit derselben Person durch ein Kontrollverhältnis dauerhaft verbunden sind. c) Falls Sie bei 5 a) und/oder 5 b) mit geantwortet haben: Welche Tatsachen schließen aus, dass die unter 5 a) genannten Beteiligungen bzw. die unter 5 b) genannten engen Verbindungen die Überwachung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer beeinträchtigen? Bitte machen Sie hier die entsprechenden Angaben: 6. Angaben zu weiteren gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren Sind Sie bereits im Besitz einer weiteren Erlaubnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit nach 34c GewO [Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/-betreuer, Wohnimmobilienverwalter], 34f GewO [Finanzanlagenvermittler], 34h GewO [Honorar- Finanzanlagenberater], 34i GewO [Immobiliardarlehensvermittler]) oder wurde eine solche Erlaubnis beantragt? VVR-Formulare IHK Aschaffenburg 3/9
Falls, welche Erlaubnis, Ausstellungsdatum und zuständige Behörde: 7. Angaben zu Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen 7.1. Angaben zu Straf-, Bußgeld- oder Gewerbeuntersagungsverfahren des/der Antragsteller/-in: Ist oder war gegen Sie ein Strafverfahren anhängig? Wird oder wurde gegen Sie strafrechtlich ermittelt? Wird oder wurde gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit betrieben? Ist oder war gegen Sie ein Gewerbeuntersagungsverfahren anhängig? Wenn vorstehend, bei welcher Staatsanwaltschaft, welchem Gericht oder welcher Behörde? 7.2. Angaben zu den Vermögensverhältnissen des Antragstellers: Ist über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden? Haben Sie eine Vermögensauskunft ( 802c ZPO) abgegeben oder liegt eine entsprechende Haftanordnung ( 802g ZPO) vor? VVR-Formulare IHK Aschaffenburg 4/9
Liegt eine Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis nach 882b ZPO vor (Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher nach 882c ZPO und/oder durch die Vollstreckungsbehörde nach 284 Absatz 9 AO und/oder durch das Insolvenzgericht nach 26 Absatz 2 oder 303a InsO)? 8. Erforderliche Unterlagen 8.1. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (= Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde ( 30 Abs. 5 BZRG, Belegart: O) für Sie als Antragsteller/-in 8.2. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde ( 150 Abs. 5 GewO, Belegart: 9) für den/die Antragsteller/in Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei der IHK Aschaffenburg zu beantragen. Bitte geben Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift IHK Aschaffenburg, Kerschensteinerstraße 9, 63741 Aschaffenburg sowie den Verwendungszweck Erlaubnis nach 34d GewO an. Die Auskünfte dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Alternativ besteht die Möglichkeit, diese Dokumente online mit Hilfe des neuen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels, eines an Ihrem Computer installierten und für die Online-Identitätsprüfung zugelassenen Kartenlesegerätes, der installierten AusweisApp2 zum Hochladen von Nachweisen zu beantragen. Die Online- Ausweisfunktion des Ausweisdokuments muss freigeschaltet sein. Weitergehende Informationen sowie das Online-Portal zur Antragstellung finden Sie über den folgenden Link: www.bundesjustizamt.de Themen Bürgerdienste Führungszeugnis bzw. Gewerbezentralregister Online-Antrag Online-Portal Führungszeugnis beantragen bzw. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. 8.3. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des/der zentralen Vollstreckungsgerichts/-gerichte ( 882b ZPO) betreffend den/die Antragsteller/-in Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis der zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder erfolgen nach Registrierung gegen Gebühr über das gemeinsame Vollstreckungsportal: www.vollstreckungsportal.de Beachten Sie, dass die Nachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein dürfen. VVR-Formulare IHK Aschaffenburg 5/9
8.4. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des/der Insolvenzgerichts/-gerichte ( 26 Abs. 2 InsO) sowie Bestätigung des/der Insolvenzgerichts/-gerichte zur Insolvenzfreiheit betreffend den/die Antragsteller/-in Die Nachweise sind bei dem/den Amtsgericht/en einzuholen, in dessen/deren Bezirk in den letzten fünf Jahren ein Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung bestanden hat. Das zuständige Insolvenzgericht finden Sie unter: https://justiz.de/ortsgerichtsverzeichnis/index.php. Beachten Sie, dass die Nachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein dürfen. oder anstelle der Nachweise 8.1. bis 8.4.: Wenn Sie als Antragsteller im Besitz einer Erlaubnis nach 34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/-betreuer) bzw. 34f GewO (Finanzanlagenvermittler), 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) oder 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler) sind, die im Regelverfahren erteilt wurde und die bei Antragstellung nicht älter als drei Monate ist, entfallen die Nachweise 8.1. bis 8.4. Erlaubnisbescheid nach 34c/f/h/i GewO, nicht älter als drei Monate, liegt vor: Falls, legen Sie diesen Nachweis bitte in Kopie vor. 8.5. Erlaubnisbescheid nach 34d Absatz 1 GewO im Original: Mein bisheriger Erlaubnisbescheid nach 34d Absatz 1 GewO vom im Original ist beigefügt wird unverzüglich nachgereicht ist nicht mehr auffindbar VVR-Formulare IHK Aschaffenburg 6/9
Mir ist bekannt, dass die Änderung der Tätigkeitsart mit einer Gebühr von 100,-- verbunden ist, sofern mein Antrag innerhalb von drei Monaten nach Erlaubniserteilung oder unter Vorlage einer Erlaubnis nach 34 c/f/h/i GewO gestellt wird, die bei Antragseingang nicht älter als drei Monate ist und im Regelverfahren erteilt wurde. Nach mehr als drei Monaten seit Erlaubniserteilung fallen Kosten in Höhe von 160,-- an. Die Gebühren sind mit Antragstellung fällig. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid. Ich versichere die Richtigkeit und Aktualität aller vorstehenden Angaben und eingereichten Unterlagen. Ich versichere ferner, dass ich keine Tätigkeit als Versicherungsberater nach 34d Absatz 2 GewO ausübe und auch keine Anteile an einem solchen Unternehmen halte. Ort, Datum: Unterschrift: BITTE BEACHTEN SIE FOLGENDEN HINWEIS: Der Wechsel der Tätigkeitsart ist dem Vermögensschadenhaftpflichtversicherer mitzuteilen. Änderungen hinsichtlich des Versicherungsvertrages (Versicherungsscheinnummer, Versicherungsunternehmen) sind der IHK Aschaffenburg unverzüglich anzuzeigen. VVR-Formulare IHK Aschaffenburg 7/9
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO- Erlaubnis Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Die Datenschutzhinweise erfolgen in Zusammenhang mit der an die IHK Aschaffenburg übertragene hoheitliche Aufgabe nach 34 d GewO. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen IHK Aschaffenburg Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Telefon: 06021/880-0 Fax: 06021/880-22000 E-Mail: info@aschaffenburg.ihk.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten IHK Aschaffenburg Datenschutzbeauftragter Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Telefon: 06021/880-135 Fax: 06021/880-22135 E-Mail: datenschutz@aschaffenburg.ihk.de Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrags sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) verarbeitet. Rechtsgrundlage ist 1 Abs. 4 IHKG ivm 34 d, 11 a GewO sowie die Vorschriften der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an - Zuständige Gewerbeämter zur Überprüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit - Die IHK-Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbh als Auftragsverarbeiter - DIHK Service GmbH als registerführende Stelle im Wege der Auftragsverarbeitung - USU Software AG als Auftragsverarbeiter - Versicherungsunternehmen ggf. unter Nutzung der GDV-Infrastruktur Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/ eine internationale Organisation zu übermitteln. Eine zulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland in diesem Sinne. VVR-Formulare IHK Aschaffenburg 8/9
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Löschung im Register erfolgt gem. 34 d ivm 11 a Abs. 3 a Satz 2 GewO. Damit löscht die Registerbehörde die zu dem betroffenen Vermittler gespeicherten Daten unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Löschung der Erlaubnis. Technisch wird die Löschung durch den Auftragsdatenverarbeiter innerhalb von 24 Stunden ausgeführt. Über die Registerlöschung hinaus erfolgt die Datenlöschung unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Hinweise auf die Rechte der Betroffenen Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige bzw. unvollständige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Aschaffenburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/ den Datenschutzbeauftragten der IHK Aschaffenburg. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, Tel. 089 212672-0, Fax 089 212672-50, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Die IHK Aschaffenburg benötigt Ihre Daten, um ihrer hoheitlichen Aufgabe der Erlaubniserteilung im Gewerberecht nachkommen zu können und die Daten an das Vermittlerregister weiterleiten zu können. VVR-Formulare IHK Aschaffenburg 9/9