1. Zentrale Infoveranstaltung Planung. Das Projektteam möchte Sie herzlich willkommen heißen zur Anliegerinformationsveranstaltung Dorfstraße.

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Transkript:

Das Projektteam möchte Sie herzlich willkommen heißen zur Anliegerinformationsveranstaltung Dorfstraße.

Agenda Vorstellung der Projektbeteiligten Grund der Erneuerung Wie ist der Projektablauf? Vorstellung der Planungen Informationen zu Beiträgen (KAG) Fragen und Anregungen / Meinungsaustausch vor Planunterlagen

Projektbeteiligte Benjamin Köttendorf, Bauassessor Abteilungsleiter Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung Telefon: 02306 104-1719 E-Mail: bejamin.koettendorf.45@luenen.de Robert Petrás, Dipl.-Ing. Verkehrsingenieur Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung Telefon: 02306 104-1419 E-Mail: robert.petras.45@luenen.de

Projektbeteiligte Daniela Fiege, Dipl.-Ing. (FH) Vorstand SAL Telefon: 02306 9104-200 E-Mail: daniela.fiege@sal-abwasser.de Matthias Krölls, Dipl.-Ing. (FH) Sachgebietsleiter Grundstücksentwässerung SAL Telefon: 02306 9104-241 E-Mail: matthias.kroells@sal-abwasser.de

Projektbeteiligte Ralf Wenning, Dipl.-Ing. Abteilungsleiter - Netze Erdgas/Trinkwasser/Wärme Telefon: 02306 707-136 E-Mail: r.wenning@swl24.de

Projektbeteiligte Straßenbau: Kathrin Terlau, Dipl.-Ing. Thomas & Bökamp Ingenieurgesellschaft mbh www.thomas-boekamp.de Kanalbau: Franz-Heiner Sonnek, Dipl.-Ing. Ingenieurbüro Sowa, Lippstadt / Lünen www.ib-sowa.de

Erneuerungsgrund Warum muss die Dorfstraße erneuert werden? Straßenzustand ist in einem schlechten Zustand (Zustandserfassung 21.05.2014 mit Zuständen 3 bis 4, Bodenuntersuchung mit Bericht vom 11.07.2018, weitere Zustandserfassungen und Bodenuntersuchungen im Auftrag der Abteilung Straßenbau) Straßenbaulastträger (Kommune) hat die gesetzliche Aufgabe, die Straßen um- und auszubauen, zu erweitern oder sonst zu verbessern sowie zu unterhalten wirtschaftlicher, Straße und Kanal gemeinsam zu erneuern alternativ: Straße ist in einigen Jahren zu sanieren, Kosten können nicht zwischen SAL und Stadt/Anliegern aufgeteilt werden Politischer Grundsatzbeschluss am 11.09.2018 zur Erneuerung der Dorfstraße

Bodenuntersuchung aktueller Aufbau (durch Rammsondierungen bestimmt) Material Aufbauhöhe (cm) Asphalt 2-3 Kiesgemisch 20-40 geplanter Aufbau Material Aufbauhöhe (cm) Asphaltdecke 3 Asphaltbinder 5 Asphalttragschicht 10 Schottertragschicht 42 Gesamtaufbau max. 45 cm Gesamtaufbau 60 cm

Projektzeitenplan

Kanalplanung Bestand

Kanalplanung Planung

Entfall von Kleinkläranlagen Kanalplanung

Kanalplanung Informationen Die Entwässerungsanlage wurde 1951-1968 erstellt Altmaterial: Beton Die neue Mischwasserkanalisation wird in einer Tiefe von bis zu 3,00 m in offener Bauweise verlegt über eine Länge von ca. 780 m Die Dimensionen der neuen Entwässerungsleitungen betragen DN 300 DN 900 Neumaterial: Beton mit Kunststoff (PE)-Auskleidung Die Baukosten werden über die Entwässerungsgebühren finanziert!

Kanalplanung

Kanalplanung

Grenze Anschlussleitungen Kanalplanung privat öffentlich

Kanalplanung Informationen Anschlussleitungen sind privat TV Befahrung wird durchgeführt Auswertung durch SAL Information über den Zustand der Leitungen Hilfestellung bei Reparatur oder Neubau Anfallende Kosten sind durch den Eigentümer zu bezahlen!

Fließwegekarte Kanalplanung

Fließwegekarte Kanalplanung

Kanalplanung Informationen zum eigenen Grundstück Überflutungsschutz Rückstausicherung Beratung Ansprechpartner: Herr Grothusmann Grundstücksentwässerung Telefon: 02306 9104-243 E-Mail: andreas.grothusmann@sal-abwasser.de

Versorgungsplanung Umfang der Arbeiten Erneuerung von ca. 520 m Trinkwasserleitung (Wehrenboldstr. bis Im Brok) Erneuerung von 5 Trinkwasseranschlüssen: (Dorfstraße 76, 80, 100, 111, 127) Erneuerung von ca. 40 m ND-Erdgasleitung (Wehrenboldstr. bis Weidenkamp)

Versorgungsplanung

Versorgungsplanung

Straßenplanung Bestandssituation Bedürfnisse Anwohner, Schulkinder, Bus- und Radverkehr, tlw. Durchgangsverkehr, Parken mangelhafte Gehwege (nicht durchgängig nutzbar und Engstellen) Fahrbahn ohne ausgewiesene Parkstände, T30-Zone

Straßenplanung Straßenraumgestaltung westlicher Abschnitt auf Begegnung mit Bus ausgelegt (ähnlich Bestand) östlicher Abschnitt mit verkehrsberuhigender Gestaltung (kurzen Engstellen mit Parken-Baum-Paketen) gleichzeitig auch hier durchgängige und besser nutzbare Gehwege (Schulweg) insgesamt Bedürfnisse Anwohner, Schulkinder und sicherer Verkehr im Vordergrund Durchgangsverkehr wird möglichst vermieden vollständige Straßenausstattung (Aufbau, Pflaster und Asphalt, Barrierefreiheit, Beleuchtung)

Straßenplanung

Straßenplanung

KAG Grundlegende Informationen zum Straßenausbaubeitrag heute: Allgemeines zum Berechnungsverfahren während 2. Bürgerinformation vor Baubeginn: grundstücksscharfe Auskünfte Wer ist zuständig für die Beitragserhebung? Ansprechpartner: Der Bürgermeister Abteilung Straßenbau Willy-Brandt-Platz 5 44532 Lünen

KAG Was ist die Rechtliche Grundlage? 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) Satzung der über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen Wann muss gezahlt werden? Sobald eine Straße oder eine Teileinrichtung hergestellt, erneuert oder verbessert wird. Straßenunterhaltung ist beitragsfrei. Wer ist beitragspflichtig? Alle von der Maßnahme bevorteilten Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigen oder Wohnungseigentümer sind beitragspflichtig. Mieter und Pächter sind nicht beitragspflichtig.

KAG Welche Kosten sind zu tragen? Alle im Zusammenhang mit der Baumaßnahme stehenden Kosten wie Grunderwerb, Planungs-, Herstellungs- und Entsorgungskosten (beitragsfähiger Aufwand). Alle Kosten umfassen die Material- und Lohnkosten sowie die Mehrwertsteuer. Gesamtkosten Maßnahme nicht beitragsfähigen Kosten (Beschilderung, Kanalbau, Versorgungsleitungen) Beitragsfähige Aufwand Gemeindeteil Anliegerteil (umlagefähigen Aufwand)

Seitenraum Kanaltrasse Fahrbahn Seitenraum KAG Minderung beitragsfähiger Aufwand (Beispiel): Kanaltrasse wird in Abzug gebracht Lageansicht 2,10 m

KAG Was trägt die Stadt für Kosten? Die Stadt trägt alle nicht beitragsfähigen Kosten und einen Anteil am beitragsfähigen Aufwand für die Vorteile der Allgemeinheit (Gemeindeanteil). Die Aufteilung zwischen Gemeindeteil und Anliegerteil ergibt sich aus der Einstufung der Straße in einen bestimmten Straßentyp: Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Hauptgeschäftsstraßen je intensiver eine Straße durch die Allgemeinheit genutzt wird, desto höher ist der Gemeindeanteil Die Dorfstraße ist eine Haupterschließungsstraße.

KAG Aufteilung bei Haupterschließungsstraßen:

KAG Wie wird der Anliegeranteil (umlagefähige Aufwand) zwischen den Anliegern aufgeteilt? Der umlagefähige Aufwand wird unter den einzelnen bevorteilten Eigentümern aufgeteilt Als Maßstab dient die Grundstücksfläche Grundsätzlich gilt: je größer ein Grundstück, desto größer der Anteil am umlagefähigen Aufwand Zuschläge auf die Grundstücksfläche werden für Art und Maß der Nutzung erhoben (Grundlage ist der B-Plan; ansonsten die tatsächliche Bebauung) Art: Wohnen, Gewerbe Maß: Anzahl Vollgeschosse Grundstücksgröße x Zuschlag = vervielfachte Grundstücksfläche Gemeindeeigene Grundstücke wie z.b. Schulgebäude nehmen ebenfalls an der Verteilung teil.

KAG Beispielrechnung: Gesucht: Beitragssatz pro Quadratmeter ( /m²) Ergibt sich aus dem Verhältnis des umlagefähigen Aufwand mit der vervielfältigten Grundstücksgröße umlagefähiger Aufwand : vervielfachte Grundstücksfläche = Beitragssatz

KAG Beispielrechnung : Kanalbau bereits in Abzug gebracht! 1. Berechnung umlagefähiger Aufwand: Beitragsfähiger Aufwand: 1.200.000 Anliegeranteil 721.500 Kosten Fahrbahn: 450.000 Anliegeranteil (50 %) 225.000 Kosten Gehweg: 350.000 Anliegeranteil (65 %) 227.500 Kosten Parkstände: 100.000 Anliegeranteil (65 %) 65.000 Kosten Beleuchtung: 120.000 Anliegeranteil (65 %) 78.000 Kosten Grünanlagen: 180.000 Anliegeranteil (65 %) 117.000 Anliegeranteil bzw. umlagefähiger Aufwand = 721.500

KAG Beispielrechnung : 2. Berechnung vervielfachte Grundstücksfläche: Wohnen Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss multipliziert mit 1,0 Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen multipliziert mit 1,3 Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen multipliziert mit 1,5 Bebaubarkeit mit vier/fünf Vollgeschossen multipliziert mit 1,6 Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen multipliziert mit 1,7 Gewerbliche Nutzung Erhöhung des Vervielfachtes um 0,5

KAG Beispielrechnung : 2. Berechnung vervielfachte Grundstücksfläche: Summe vervielfachte Grundstücksfläche: 89.000 m² Grundstück A: 600 m² x 1,3 (zwei Vollgeschosse) 780 m² Grundstück B: 500 m² x 1,5 (drei Vollgeschosse) 750 m² Grundstück C: 450 m² x 1,0 (ein Vollgeschoss) 450 m² Grundstück D: 2500 m² x (1,3+0,5) (zwei Vollgeschosse und Zuschlag Gewerbe) 4.500 m²......

KAG Beispielrechnung : 3. Berechnung Beitragssatz pro Quadratmeter ( /m²): umlagefähiger Aufwand : vervielfachte Grundstücksfläche = Beitragssatz 721.500 : 89.000 m² = 8,11 /m²

KAG Beispielrechnung : 4. Berechnung Ausbaubeitrag für Grundstück A: Grundstücksgröße x Vervielfältiger x Beitragssatz = Ausbaubeitrag 600 m² x 1,3 x 8,11 = 6325,80

KAG Wann muss der Beitrag gezahlt werden? Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Zahlung der Schlussrechnung werden die Beitragsbescheide gefertigt und den Eigentümern/Erbbauberechtigten/Wohnungseigentümern zugesandt. Der Beitrag ist einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit http://abwasser-luenen.de/index.php/service/baustellen/ Gerne können Sie uns Ihre Meinung zur Baumaßnahme per Email oder Post zukommen lassen!

Bestand

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