Kanton Basel-Stadt Informationsveranstaltung «Arbeitsbewilligung: Was ich als Unternehmen wissen muss.» 30. August 2017 Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt, Marco Brianza
Funktion der jeweiligen Amtsstelle Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitsmarktliche Prüfungen (Lohn und Arbeitsbedingungen, Kontingentsanfragen, Inländervorrang) Staatssekretariat für Migration (SEM), vormals Bundesamt für Migration (BFM) Verwalten aller ausländischen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, Zustimmungen Arbeitsmarkt und Aufenthalt, Meldeverfahren) 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 2
Duales Zulassungssystem der Schweiz EU/EFTA-Staatsbürger gewünschter Regelfall mit Rechtsanspruch Priorität auf Arbeitsmarkt Drittstaatsangehörige Komplementär und nur als Ausnahme 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 3
Duales Zulassungssystem der Schweiz Staaten der EU 17/EFTA, vollständige Freizügigkeit seit Juni 2007 Staaten der EU 8, Zulassungseinschräkungen bis Mai 2011 Staaten der EU2 Ausdehnung per 1. Juni 2009, Zulassungseinschränkungen bis Juni 2016 Staat der EU 1 (Kroatien) 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 4
EU-Erweiterung (Kroatien) Mit dem Beitritt von Kroatien am 1. Juli 2013 hat die EU ihre sechste Erweiterungsrunde abgeschlossen. Wie bereits bei den osteuropäischen Staaten (EU-8) sowie bei Rumänien und Bulgarien (EU-2) hat die Schweiz auch bei Kroatien die Modalitäten zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit in einem Zusatzprotokoll ausgehandelt. Das Zusatzprotokoll sieht insbesondere lange Übergangsfristen bis zur vollen Personenfreizügigkeit vor. So soll gemäss ausgehandeltem Zusatzprotokoll eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Bis dahin gelten die folgenden Zulassungsvoraussetzungen: Kontingente Inländervorrang Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen Für 2017 stehen dementsprechend gesamtschweizerisch 54 B-Kontingente sowie 543 L-Kontingente zur Verfügung. 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 5
Übergangsperioden FZA CH-EU/EFTA 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 6
Meldeverfahren - Stellenantritt bei CH-Arbeitgeber In der Schweiz domizilierte Firmen können im Rahmen des Meldeverfahrens EU-Bürger (ausgenommen Personen aus Kroatien) ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung einstellen, sofern die Person nicht mehr als 90 Tage im Kalenderjahr in der Schweiz erwerbstätig ist. Beispiel: Aushilfspersonal im Gastgewerbe Aushilfspersonal im Verkauf; z.b. jeweils nur samstags Ferieneinsätze für Schüler/Studenten Verkaufsmitarbeiter während der Herbstmesse Berufspraktikum < 90 Tage Wichtig: Kurzfristiger Stellenantritt ist immer ab dem 1. Tag meldepflichtig Meldung muss vor Stellenantritt erfolgen Kein kurzfristiger Stellenantritt im Rahmen des Meldeverfahrens für Personen aus Kroatien bis 31.12.2023 Der Personalverleih aus dem Ausland ist nicht zulässig 31.08.2017 Titel der Präsentation 7
Stellenantritt in der Schweiz für Arbeitnehmende aus Kroatien Übergangsfristen zur vollen Personenfreizügigkeit bis 31. Dezember 2023 Bis zu diesem Datum weiterhin: - Arbeitsmarktprüfung (Arbeitsmarktbehörde) - Kriterien: Inländervorrang, Lohnkontrolle, Höchstzahlen (Kontingente) - Kantonale Arbeitsmarktgebühren - Zuständigkeit der Kantone; kein Zustimmungsverfahren des Bundes - Die in- wie ausländischen Grenzzonen für Grenzgänger finden Anwendung - Wichtig: Gilt auch für kurzfristige Stellenantritte bei einem Schweizer Arbeitgeber bis 90 Tage (kein Meldeverfahren)! 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 8
Die erste arbeitsmarktliche Zulassung von Drittstaatenangehörigen Grundvoraussetzungen SpezialistInnen: Kadertransfer, ForscherInnen, höheres Management, Fachkräfte, welche einem betrieblichen und wirtschaftlichen Bedürfnis entsprechen Angaben für die wirtschaftliche Notwendigkeit und den vorgesehenen Einsatz der ausländischen Arbeitskraft Qualifikations- und Erfahrungsnachweis Universitäts- oder Hochschulabschluss (in der Regel Berufserfahrung von mind. 5 7 Jahren) Erleichterte Zulassung für Personen mit Abschluss einer CH-Hochschule (UNI, ETH) Nachweis der Rekrutierungsbemühungen auf dem inländischen und EU/EFTA-Arbeitsmarkt (Ausnahme: Firmeninterner Kadertransfer) Höchstzahlen/Kontingente Vorrang: Inländer (CH und Ausländer mit B-/C-Bewilligung) und Staatsangehörige der EU 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 9
Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige Gesuchsablauf (L- / B-Bewilligungen kontingentiert) Arbeitnehmer/in Arbeitgeber/in (Gesuchsteller/in) Gesuch Kantonale Arbeitsmarktbehörde Bei Zustimmung SEM Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung Bei Zustimmung Verfügung Visum Schweizer Auslandsvertretung Ermächtigung zur Visumserteilung Kantonale Migrationsbehörde Kantonale Arbeitsmarktbehörde 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 10
Kontingente für Drittstaatsangehörige 2017 Höchstzahlen Kantone für Jahresaufenthaltsbewilligungen (B) Jahr 2014 2015 2016 2017 Gesamt 3 500 2 500 2 500 *3 000 Höchstzahlen für den Bund 1 750 1 250 1 250 *1 750 Höchstzahlen für die Kantone 1 750 1 250 1 250 1 250 Zürich 353 252 252 252 Appenzell I.Rh. 3 2 2 2 Basel-Stadt 73 52 52 52 Basel-Landschaft 55 39 39 39 Zusätzlich für Dienstleistungserbringer (für die ganze Schweiz) *zusätzliche 500 Bundeskontingente gemäss BR-Beschluss 500 250 = 62/62/63/63 pro Quartal ab 01.01.2017 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 11
Kontingentsauslastung Basel-Stadt Jahresaufenthalter (B) Jahr Einheit 2002 / 2003 205 2003 / 2004 238 2004 / 2005 253 2005 / 2006 285 2006 / 2007 342 2008 351 2009 381 2010 401 2011 363 + 29 für Dienstleister 2012 427 + 47 für Dienstleister 2013 492 + 52 für Dienstleister 2014 410 + 36 für Dienstleister 2015 332 + 21 für Dienstleister 2016 283 + 35 für Dienstleister 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 12
Kontingente für Drittstaatsangehörige 2017 Höchstzahlen Kantone für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) Jahr 2014 2015 2016 2017 Gesamt 5 000 4 000 4 000 4 500 Höchstzahlen für den Bund 2 500 2 000 2 000 2 500 Höchstzahlen für die Kantone 2 500 2 000 2 000 2 000 Zürich 504 403 403 403 Appenzell I.Rh. 4 3 3 3 Basel-Stadt 104 84 84 84 Basel-Landschaft 79 63 63 63 Zusätzlich für Dienstleistungserbringer (für die ganze Schweiz) *zusätzliche 500 Bundeskontingente gemäss BR-Beschluss 3 000 2 000 = 500 pro Quartal ab 01.01.2017 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 13
Kontingentsbeanspruchung Basel-Stadt Kurzaufenthalter (L) Jahr Einheit 2002 / 2003 171 2003 / 2004 295 2004 / 2005 319 2005 / 2006 543 2006 / 2007 805 2008 751 2009 505 2010 555 2011 529 + 387 für Dienstleister 2012 480 + 739 für Dienstleister 2013 452 + 568 für Dienstleister 2014 463 + 386 für Dienstleister 2015 388 + 326 für Dienstleister 2016 334 + 219 für Dienstleister 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 14
Einreisen nach Einwanderungsgrund 2016 Übertritt aus Asylbereich; 6'704; 4.7% Übrige Zugänge; 3'212; 2.2% Kontingentierte Erwerbstätigkeit; 5'167; 3.6% Total: 143'100 Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit; 5'641; 3.9% Aus- und Weiterbildung; 15'559; 10.9% Erwerbstätigkeit ohne Kontingentierung; 61'981; 43.3% Familiennachzug; 44'836; 31.3% Quelle: SEM / ZEMIS 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 15
Arbeitsbewilligungen nach Branchen Drittstaaten, 2008 2016 2500 2000 1500 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1000 500 0 Informatikdienste Chemie und Pharmaindustrie Unternehmensberatung Maschinenindustrie und Elektrotechnik Nahrungs- und Genussmittelindustrie Quelle: SEM / ZEMIS 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 16
Arbeitsbewilligungen nach Nationalität Drittstaaten, 2008 2016 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Indien USA Kanada China Russland 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Quelle: SEM / ZEMIS 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 17
Einreisevisa Arbeitsbewilligungen Frage der Erwerbstätigkeit Als unselbstständige Erwerbstätigkeit gilt: jede Tätigkeit für einen Arbeitgebenden mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland, wobei es ohne Belang ist, ob der Lohn im In- oder Ausland ausbezahlt wird und eine Beschäftigung nur stunden- oder tageweise oder vorübergehend ausgeübt wird. jede üblicherweise gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit, selbst wenn sie unentgeltlich erfolgt. Tätigkeit als Lernende/r, Praktikant/in, Volontär/in, Sportler/in, Sozialhelfer/in, Missionar/in, Künstler/in, Au-Pair-Angestellte/r 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 18
Businessvisum oder Arbeitsbewilligung? Geschäftliche Besprechung, theoretische Schulung Kompetenz der Botschaften? Erwerbstätigkeit Kompetenz der Kantone, mit Zustimmungsverfahren Bund Grenzen zwischen Erwerbstätigkeit, geschäftlicher Besprechung, Praktikum und theoretische Schulung fliessend, Abgrenzungen nicht immer eindeutig. 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 19
Beispiele zur Abgrenzung und Begriffserklärung Theoretische Ausbildung ohne Bewilligungspflicht Gegenstand Seminare Theoretische und technische Kurse Beispiele Ausländische Beamte nehmen an einem Seminar zur Korruptionsbekämpfung teil, durchgeführt von einer Schweizer Universität. Schweizer Firma lädt einige Mitarbeitende der Tochterfirma im Ausland zu einem Verkaufstraining ein. 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 20
Beispiele zur Abgrenzung und Begriffserklärung Geschäftliche Besprechungen ohne Bewilligungspflicht Gegenstand Repräsentative Einsätze von Kadern Auftrags- und Vertragsverhandlungen Sitzungen, Arbeitsrapporte Beispiele Chef einer ausländischen Bank besucht wichtige Kunden in der Schweiz. Ausländischer Investor plant Kauf einer Schweizer Schokoladenfirma und will dazu Abklärungen in der Schweiz vornehmen und Verhandlungen führen. Topkaderleute aus Ausland und Schweiz treffen sich monatlich am Schweizer Hauptsitz zu einer Strategiesitzung. 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 21
Beispiele zur Abgrenzung und Begriffserklärung Bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit Gegenstand Trainings on the job ; Einarbeitung und Ausbildung (Integration in Arbeitsprozess, produktionsbezogen) Reparatur-, Wartungsoder Garantiearbeiten Projekteinsätze Beispiele Aufbau eines zweiten Datenzentrums im Ausland. Das dafür neu rekrutierte ausländische Personal wird durch erfahrene Mitarbeiter an deren Arbeitsplätzen in der Schweiz während drei Monaten trainiert. Ausländische Techniker müssen während zwei Wochen Wartungsarbeiten an einer Druckmaschine in der Schweiz ausführen. Ausländischer Informatiker implementiert am Hauptsitz der Schweizer Firma das im Ausland entwickelte Programm. 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 22
Wie beantrage ich eine Bewilligung? Via Bewilligungsportal Basel-Stadt: http://www.bewilligungen.bs.ch/ Via Grosskundenzugang (Bewilligungsplattform) 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 23
Wie beantrage ich eine Bewilligung? Online-Formular via Websites Amt für Wirtschaft und Arbeit http://www.awa.bs.ch/ Bevölkerungsdienste und Migration http://www.bdm.bs.ch/ 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 24
Wie beantrage ich eine Bewilligung? Beispiel: Online-Formular via Website des Amts für Wirtschaft und Arbeit (www.awa.bs.ch) 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 25
Nützliche Informationen Kanton http://www.bdm.bs.ch/ http://www.awa.bs.ch/ http://www.bewilligungen.bs.ch/ Bund https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html Meldeverfahren: https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ Flankierende Massnahmen: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/arbeit/personenfreizugigkeit_arbeit sbeziehungen/freier-personenverkehr-ch-eu-und-flankierendemassnahmen.html 31.08.2017 Informationsveranstaltung zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen 26