Informationen zum Anerkennungsbescheid

Ähnliche Dokumente
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte und Praxisanleiter,

HESSISCHER LANDTAG. Näheres können Sie hierzu in der Anlage 1 "Qualifikation der beschäftigten hauptamtlichen Lehrkräfte" nachlesen.

ich hoffe, Sie sind alle gesund und munter, voller Erwartungen und mit neuem Schwung in das Jahr 2010 gestartet.

Vorlage zur Beschlussfassung

zur staatlichen Anerkennung von Schulen für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege

zu Punkt... der 856. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2009

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Präambel. 1 Geltungsbereich

Entwurf Stand:

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe

Berufliche Anerkennung von Pflegefachpersonen

Lehrgang zur pädagogischen Qualifikation für Praxisanleiter und Lehrkräfte im Gesundheits- und Sozialwesen. Modul I (200 U-Std)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 12. Dezember 2018 folgendes Gesetz beschlossen:

Erhebungsbogen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung als Altenpflegeschule im Land Brandenburg

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode

Altenpflegeschule. Bestandteil eines Berufsschulzentrums

Freie und Hansestadt Hamburg

Mettnau-Schule Radolfzell Bodensee. Praxisportfolio. ... (Vorname und Name der Schülerin / des Schülers) ... Klasse

Update Berufspolitik Auswirkungen des neuen Pflegeberufegesetzes auf die berufliche Ausbildung

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung:

Beratungsfolge Sitzungstermin TOP. Verbandsversammlung 20. Oktober 2014

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes. betr.: Drittes Gesetz zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Bildungsangebote der. Bonn e.v. DRK-Schwesternschaft. Gesamtleiterin des Fachseminars für Altenpflege. Monika Cremer-Biermann

Schritt für Schritt - Leitfaden Anzeige einer Ergänzungsschule

Hinweise zum Ausfüllen: [ ] ankreuzen oder Zahl eintragen.

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Schulen des Gemeinnützigen Institut für Berufsbildung Dr. E. GmbH

Leitbild der Berufsfachschule für Physiotherapie Bad Gögging

Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären und teilstationären Einrichtungen gem. 45 ff. SGB VIII

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz

Förderschulen Lehramt für Sonderpädagogik oder mit einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation*.

~ SACHSEN. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode

Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD

Übersicht landesrechtlicher Regelungen zur Praxisbegleitung Stand: 10. Oktober 2018

Erhebungsbogen als staatlich anerkannte Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz gem. 4, 25 GesKrPflassAPrV (GV NRW 2008 Nr.

Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung)

Begleitung von Anerkennungssuchenden

Ganztagsschule - ein Modell für die Gemeinde Cappeln? Vorstellung des Ganztagsschulkonzeptes der Oberschule Cappeln 13. April 2016

Lernort Praxis. Netzwerktreffen für Akteure der theoretischen und praktischen Ausbildung in Kitas am 24. November 2017

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Wir sind Zukunft. Pflegeausbildung im Klinikverbund Südwest. Akademie im Klinikverbund Südwest

Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe

Wir sind Zukunft. Pflegeausbildung im Klinikverbund Südwest.

Sonderpädagogische Beratung

Daten, Fakten und Fragen zur Zukunft der Pflegeausbildung in Sachsen-Anhalt

Jahrgangsstufe 1 Schuljahr 2015/2016 ma

Medizinische Berufsfachschule am Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt Städtisches Klinikum

Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Berufsfachschule

04./ Erkner

Hinweise zum Ausfüllen: [ ] ankreuzen oder Zahl eintragen.

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6912. Beschlussempfehlung. Kultusausschuss Hannover, den

Walter Anton, M.A., Dipl. Berufspädagoge (FH)

Gesetze und Gremien im Schulwesen

Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe hier: Krankenhaushygiene gem. 2 WeiVHygPfl (GV. NRW S.

Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Niedersächsische Landesschulbehörde

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Datum: Detlef von Lührte Tel.: 4816

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Staatlich genehmigte Ersatzschule mit gymnasialer Oberstufe. Anerkannte Schulgesellschaft ASG mbh

Aktuelle Situation in der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter

Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vielen Dank für die Gelegenheit, zu Ihrem Entwurf der Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes

L a n d e s v e r o r d n u n g über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Vom 26. Mai )

Verordnung über die für den Lehrberuf erforderliche Berufsausübungsbewilligung und Qualifikation (VBAB)

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Ordnung für die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik in Freiburg der Evangelischen Landeskirche in Baden

Schulordnung. Version 2.2

ANFORDERUNGSPROFIL/STELLENBESCHREIBUNG. LehrerIn für Gesundheits - und Krankenpflege

Praxisanleitung nach dem Pflegeberufegesetz

Freie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht

Abschnitt 8 Verwaltungsbehörden, Beiräte. 58 Jagdbehörden

Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung

1. Was ist zu tun, um die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen

+ PRAKTISCH. + BESSER. + JETZT!

Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien. Vom 12. Juni 2001

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege

Die Senatorin für Kinder und Bildung Datum: V o r l a g e Nr. L 19/19. für die Sitzung der Deputation für Bildung am

Erhebungsbogen zum Antrag als staatlich anerkannte Hebammenschule gem. 6 HebG (BGBl. I/1985 S. 902)

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten?

Satzung der Musikschule Dormagen vom

1. Gesamtverantwortung der Schulleitung

Verordnung über die Volksschulleitung

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gesundheits- und Krankenpflege - Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung (GuK-LFV) BGBl II 453/2005 idgf BGBl II 456/2006 und BGBl II 59/2009

Ausbildungsvertrag (Berufspraktikum) (3-fach) zwischen. der/dem. (genaue Bezeichnung der Einrichtung)

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.

Anforderungen Voraussetzung bei Einstellung. Einsatzmöglichkeiten. Nach Aufnahme der Tätigkeit zu erbringen

Leitbild. Gemeinsam lernen Gemeinsam wachsen

Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (HmbAGTPG) 1 Transplantationszentren

Mindestanforderungen zur Erteilung der Genehmigungen an Rettungswachen zur Ausbildung von Notfallsanitäter/innen

Transkript:

Informationen zum Anerkennungsbescheid Schule für Gesundheitsberufe Marina Schnabel, Schulleitung

Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Bescheid 1. Mit Wirkung vom 01.10.2009 wird eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege mit insgesamt 335 Ausbildungsplätzen staatlich anerkannt, und zwar - mit 190 Ausbildungsplätzen in der Gesundheits- und Krankenpflege und 65 Ausbildungsplätzen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege jeweils am Standort Böblingen und - mit 80 Ausbildungsplätzen in der Gesundheits- und Krankenpflege am Standort Nagold.

Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Nebenbestimmungen 2. a) An jedem Standort muss eine hauptberufliche Schulleitung durch eine staatlich anerkannte Fachkraft in der Gesundheits- und Krankenpflege mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung (z.b. Dipl.-Pflegepädagoge) zur Verfügung stehen. Soweit die Schulleitung durch stellvertretende Schulleiter oder Standortleiter wahrgenommen wird, müssen diese in der Funktion als Schulleiter qualifiziert sein, zu mindestens 2/3 für diese Aufgabe zur Verfügung stehen und im fehlenden Umfang ergänzend durch die (strategische) Schulleitung in Böblingen z.zt. Frau Marina Schnabel unterstützt werden. 3

Diese Nebenbestimmung erfordert eine Umbesetzung der Leitungspositionen und eine Neustrukturierung der Aufgaben, da die bisherige Standortleitung in BB die geforderte Qualifikation nicht besitzt. 4

Neue Leitungsstrukturen der Schule Schulleitung Stabstellen Praxisanleitung Zentrale Einsatzplanung Kinästhetik Schulsekretariat Assistenz der Schulleitung Standortleitung für den Standort Böblingen Standortleitung für den Standort Nagold hauptamtliche Praxisanleiterinnen hauptamtliche Praxisanleiterinnen 5 Lehrerteam Lehrerteam

Neue Tätigkeitsprofile Standortleitung BB 1. Standortleitung in Stellvertretung der Schulleitung 2. Projektleitung Modularisierung Standortleitung NA 1. Standortleitung in Stellvertretung der Schulleitung 2. Zentrale Unterrichtsplanung für NA in enger Abstimmung mit der Assistenz der Schulleitung 3. Beteiligung an der Bewerberauswahl gemeinsam mit der Schulleitung Assistenz der Schulleitung 1. Zentrale Unterrichtsplanung für BB in enger Abstimmung mit der Standortleitung NA 2. Assistenz der Projektleitung Modularisierung 3. Unterstützung bei der Organisation der OTA-Ausbildung 4. Sonderprojekte

Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Nebenbestimmungen 3. Die endgültige Zahl der genehmigten Ausbildungsplätze von 255 am Standort Böblingen und von 80 am Standort Nagold darf ab dem 01. April 2012 nicht überschritten werden; bis 31. März 2011 wird hinsichtlich des Standorts Böblingen einer Überschreitung auf maximal 270 Schüler zugestimmt, soweit diese auf die Übernahme von Schülern der bisherigen Krankenpflegeschule Sindelfingen zurückzuführen sind. 7

Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 3. Die Gesamtschulleitung der Krankenpflegeschule wird von Fr. Marina Schnabel übernommen. Sie ist zu 50 % noch für die Krankenhausverwaltung (Aus-, Fort- und Weiterbildung) tätig. Zusätzlich für jeden Schulstandort ist ein Standortleiter beschäftigt. Die Stelle der stellvertretenden Schulleitung ist derzeit nicht besetzt. In Böblingen werden nach der Übernahme der Lehrkräfte von Sindelfingen insgesamt 19 Personen (14 Vollzeitstellen) zur Verfügung stehen. In Nagold sind momentan 4 Lehrkräfte Vollzeit beschäftigt. Alle beschäftigten Lehrkräfte erfüllen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen nach dem Krankenpflegegesetz. Weiterhin werden 8 Praxisanleiter mit zusammen 6,2 Vollzeitstellen zur Verfügung stehen. (nächste Folie) 8

Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 3. (Fortsetzung) Ausgehend von der Empfehlung der EU (1 Lehrkraft für 15 Schüler) müssten mehr Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Diese Empfehlung ist nicht erfüllbar und wird landesweit auch kaum eingehalten. Bei einer noch vertretbaren Quote von 1 zu 20 kann davon ausgegangen werden, dass mit den vorgesehenen Lehrkräften ein geordneter Schulbetrieb möglich ist. Für jede Klasse wird ein Klassenlehrer zur Verfügung stehen. Für jede zukünftige Erhöhung der Ausbildungsplätze (welche genehmigt werden muss) ist jedoch besonders in Nagold erforderlich, dass weitere Lehrkräfte eingestellt werden. 9

Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 4. Geplant sind für die Zukunft am Standort Böblingen, im Herbst jeweils eine Klasse für allgemeine Krankenpflege und im Frühling und Herbst jeweils einen integrierten Kurs Krankenpflege und Kinderkrankenpflege mit jeweils 28 Schülern beginnen zu lassen. Somit wären gleichzeitig 3 x 3 Klassen also 9 x 28 = 252 Schüler gleichzeitig im Ausbildungsverhältnis. Ein zusätzlicher integrierter Kurs wurde im Frühjahr 2009 gebildet. Daher sind momentan 10 Klassen gleichzeitig gebildet. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Gesamtausbildungszahl von 255 Schülern bei zukünftigen Einstellungen nicht überschritten wird. Für den Standort Nagold soll jedes Jahr ein Herbstkurs für die allgemeine Krankenpflege mit jeweils 25 Schülern beginnen. Somit sind gleichzeitig 3 Klassen mit 3 x 25 = 75 Schülern im Ausbildungsverhältnis. 10

Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 5. Nach der Besichtigung der Räumlichkeiten in Böblingen am 19.05.2009 kann die Geeignetheit der Räume für den Schulbetrieb bestätigt werden. 6. Die örtliche Zuständigkeit für das Regierungspräsidium Stuttgart ergibt sich aus 3 Abs. 1 Nr. 2 i.v.m. Abs.2 S.1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz, da das Regierungspräsidium zuerst mit dem Verfahren befasst war. Das Einverständnis für diese Vorgehensweise wurde mit Schreiben vom 19.06.2008 vom Regierungspräsidium Karlsruhe erklärt. 11

Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 7. Die Voraussetzungen für die fachrechtliche staatliche Anerkennung, bezüglich einer Kapazität von 255 Ausbildungsplätzen in Böblingen und 80 Ausbildungsplätzen in Nagold, sind erfüllt. Die räumlichen, organisatorischen, personellen und fachlichen Voraussetzungen für einen geordneten Schulbetrieb in dieser Größe nach 4 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege KrPflG vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) liegen vor. 12

Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 8. Auch die Voraussetzungen für eine schulrechtliche Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der Krankenpflegeschule als Ersatzschule [ ] sind erfüllt. Die Schule für Gesundheitsberufe steht in ihren Lernzielen und Einrichtungen und in der Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den bestehenden öffentlichen Krankenpflegeschulen zurück. [ ] Die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung des Lehrpersonals sind aufgrund der eingehaltenen Vorgaben des Krankenpflegegesetzes erfüllt. Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte ist im Blick auf die öffentlichen Gewährsträger und Gesellschafter der Klinik GmbH als Schulträger genügend gesichert. Auch besteht an der persönlichen Zuverlässigkeit der benannten Schulleiterin und der Standortleiter als stellvertretende Schulleiter kein Zweifel. 13

Auszug aus dem Anerkennungsbescheid - Gründe 9. Die Nebenbestimmungen zur staatlichen Anerkennung sollen die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sichern. Sie sind deshalb nach 36 LVwVfG vom 14.04.2005 in der derzeit gültigen Fassung zulässig. Infolge der vorliegenden neuen Anerkennung der Schulen in Böblingen und Nagold werden die bisherigen Genehmigungen aus Gründen der Rechtsklarheit mit Wirkung vom 01. Oktober 2009 aufgehoben. 14

15