Sicher. und flexibel. vorsorgen.

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Transkript:

Sicher und flexibel vorsorgen. Geschäftsbericht 2013

2 Jahresbericht Jahresbericht Die Phoenix Pensionskasse hat sich im zweiten operativen Jahr ausserordentlich entwickelt und ist die schnellst wachsende Sammelstiftung der Schweiz. Neben den teilautonomen Vorsorgelösungen bietet die Pensionskasse auch ein Vollversicherungsmodell in Partnerschaft mit der AXA Leben AG an. Zusammen mit einer schlanken Verwaltungsstruktur und den daraus resultierenden günstigen Verwaltungskosten, hat sich der Name «Phoenix Pensionskasse» bereits in kurzer Zeit in allen Landesteilen herumgesprochen. Das grosse Vertrauen und die Unterstützung unserer Partner im Bereich der beruflichen Vorsorge haben uns dazu verholfen, in kurzer Zeit ein starker Mitbewerber zu werden. Der Stiftungsrat hat Ende 2013 beschlossen, per 1. Januar 2014 gemeinsam mit der Pensionskasse Profaro eine strategische Partnerschaft einzugehen. Beide Kassen ergänzen sich optimal. Die Pensionskasse Profaro blickt auf eine über 60-jährige Geschichte zurück, in welcher sie die Wogen der Zeit erfolgreich meisterte. Zusammen mit der Phoenix Pensionskasse komplementiert man somit auch die Produktpalette der Säule 2a. Beide Stiftungen bleiben rechtlich unabhängig und werden durch die erfahrenen Fachleute der Nova Vorsorge AG betreut. Unsere Versicherten profitieren somit von einer noch grösseren Produktevielfalt und können sich weiterhin auf eine schlanke, professionelle und effiziente Verwaltung verlassen.

3 Jahresbericht Die berufliche Vorsorge wird in den nächsten Jahren vor allem auch durch die politische Diskussion um die Zukunft des schweizerischen Vorsorgesystems weiter den Herausforderungen ihrer Branche ausgesetzt sein. Viele Versicherte sind sensibilisierter gegenüber der Vorsorgebranche als noch vor zehn Jahren. Gerade deshalb wollen wir für unsere Versicherten weiterhin ein transparenter und verständlicher Partner der beruflichen Vorsorge sein. Dessen sind wir uns bewusst und werden auch in Zukunft alles daran setzen, die Erwartungen unserer Partner zu übertreffen. Phoenix Pensionskasse Kleindöttingen, im Juni 2014 Joachim Rother Stiftungsratspräsident Serge Aerne Geschäftsführer

4 Phoenix auf einen Blick Phoenix auf einen Blick 31.12.2013 31.12.2012 Kennzahlen Anzahl Anschlüsse 81 10 Anzahl versicherte Personen 548 12 Anzahl Rentner 0 0 Verzinsung BVG-Teil (Teilautonom / Vollversicherung) Verzinsung überobligatorischer Teil (Teilautonom / Vollversicherung) 1.5 % / 1.7 % 1.5 % / 1.7 % 1.5 % / 2.2 % 1.5 % / 2.2 % Performance 5.77 % 1.22 % Deckungsgrad Teilautonom 104.6 % 100.9 % Bilanz (in CHF) Bilanzsumme 26 075 890 1 088 083 Vorsorgekapital Aktive und Rentner 20 079 774 197 317 Technische Rückstellungen 25 101 0 Wertschwankungsreserve 0 0 Betriebsrechnung (in CHF) 2013 2012 Zufluss aus Beiträgen und Eintrittsleistungen 26 858 864 206 506 Abfluss für Leistungen und Vorbezüge - 6 687 465 0 Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil 258 288 2 935 Ertrags- / Aufwandüberschuss 4 755-32 798

5 Bilanz Bilanz 31.12.2013 31.12.2012 CHF CHF Aktiven Vermögensanlage 2 709 665 1 043 789 Aktive Rechnungsabgrenzung 2 838 477 44 294 Aktiven aus Versicherungsverträgen 20 527 748 0 Total Aktiven 26 075 890 1 088 083 Passiven Verbindlichkeiten 5 803 054 873 744 Passive Rechnungsabgrenzung 49 840 9 820 Vorsorgekapitalien und tech. Rückstellungen 20 104 875 197 317 Freie Mittel Vorsorgewerke 106 164 0 Stiftungskapital, freie Mittel 11 957 7 202 Total Passiven 26 075 890 1 088 083

6 Rubrik Transparenz F

lexibilität Sicherheit 7 Rubrik

8 1. Grundlagen und Organisation Rechtsform und Zweck Die Phoenix Pensionskasse mit Sitz in Böttstein ist eine privatrechtliche Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB, Art. 331 OR und Art. 48 Abs. 2 BVG mit eigener Rechtspersönlichkeit, die im Handelsregister unter der Nummer CHE-403.282.268 eingetragen ist. Sie versichert Arbeitnehmer und Arbeitgeber der ihr angeschlossenen Firmen im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen nach Massgabe von Gesetz und Reglement gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Registrierung BVG und Sicherheitsfonds Die Phoenix Pensionskasse unterliegt insbesondere den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 25.06.1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVG) und des Bundesgesetzes vom 17.12.1993 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG). Sie ist unter der Nummer AG 274 im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen. Die Phoenix Pensionskasse ist gemäss Art. 57 BVG dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen und entrichtet diesem entsprechend den Bedingungen der Verordnung vom 22.06.1998 über den Sicherheitsfonds BVG (SFV) Beiträge.

9 Urkunde und Reglemente Folgende Urkunden und Reglemente wurden durch den Stiftungsrat und/oder die Aufsichtsbehörde genehmigt: Urkunde und Reglemente Gültig ab Stiftungsurkunde Dezember 2012 Vorsorgereglement März 2013 Anlagereglement März 2013 Kostenreglement März 2013 WEF-Reglement März 2013 Teilliquidationsreglement März 2013 Rückstellungsreglement März 2013 Organisationsreglement März 2013 Wahlreglement März 2013 Stiftungsrat Der Stiftungsrat besteht aus mindestens vier Mitgliedern (je zwei Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber). Die Mitglieder des Stiftungsrates zeichnen kollektiv zu zweien. Die Amtsdauer des Stiftungsrates ist auf vier Jahre festgelegt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Stiftungsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Name Funktion Amtsdauer AG/AN Joachim Rother Präsident Juli 2016 AG Thomas Lautenschlager Vize-Präsident Juli 2016 AG Igor Pircher Mitglied Juli 2016 AN Walter Borgia Mitglied Juli 2016 AN

10 Geschäftsführung Die Geschäftsführung ist an die Nova Vorsorge AG (ehemals Phoenix Vorsorge AG) delegiert. Die Mitglieder der Geschäftsleitung des beauftragten Unternehmens zeichnen kollektiv zu zweien. Paritätische Vorsorgekommissionen Gemäss Vorsorgereglement werden die Vorsorgekommissionen der einzelnen angeschlossenen Unternehmen von deren Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch bestellt. Experte Der anerkannte Pensionskassen-Experte für die berufliche Vorsorge ist die Swiss Life Pension Services, General-Guisan-Quai 40, 8002 Zürich, vertreten durch Herrn Livio Cathomen. Revisionsstelle Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (BVG) schreibt eine unabhängige Revisionsstelle vor, welche jährlich die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und die Vermögensanlage prüft. Für das Geschäftsjahr 2013 wurde die audax AG, Seeächerstrasse 11, 5330 Bad Zurzach als Revisionsstelle bestimmt. Aufsichtsbehörde Die Phoenix Pensionskasse untersteht der Aargauischen BVG- und Stiftungsaufsicht.

11 Anlageausschuss Name Alois Zimmermann Joachim Rother Thomas Lautenschlager Nova Vorsorge AG Funktion Präsident Vizepräsident (Präsident des Stiftungsrates) Mitglied (Vizepräsident des Stiftungsrates) Mitglied (Vertreten durch Serge Aerne) 2. Angeschlossene Arbeitgeber, aktive Versicherte und Rentenbezüger Angeschlossene Arbeitgeber Anzahl Anschlüsse 31.12.2013 Zugänge Abgänge 31.12.2012 Teilautonom 63 55 2 10 Vollversicherung 18 18 0 0 Total 81 73 2 10 Aktive Versicherte Anzahl Versicherte 31.12.2013 31.12.2012 Teilautonom 180 12 Vollversicherung 368 0 Total 548 12 Rentenbezüger Per 31. Dezember 2013 weist die Phoenix Pensionskasse keine Rentenbezüger auf (Vorjahr: 0).

12 3. Art der Umsetzung des Zwecks Erläuterung der Vorsorgepläne Die Vorsorgewerke haben einen oder mehrere individuelle Vorsorgepläne, bei denen es sich um BVG-konforme Pläne im Beitragsprimat handelt. Die Risikoleistungen sind entweder vom unverzinsten projizierten Altersguthaben abhängig oder in Prozenten des versicherten Lohnes (mit oder ohne Koordination) definiert. Nebst dem teilautonomen Modell bietet die Phoenix Pensionskasse ebenfalls das Vollversicherungsmodell an. Der Partner für das Vollversicherungsmodell ist die AXA Leben AG, General-Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur. Finanzierung, Finanzierungsmethode Die Beiträge zur Finanzierung der Vorsorgepläne sind entweder in Prozenten des versicherten Lohnes im Vorsorgeplan oder durch eine Kombination mit Verwaltungsbeiträgen pro Arbeitnehmer definiert, wobei der Arbeitgeberanteil jeweils mindestens 50 % beträgt. Die Risikoprämien ergeben sich aus dem Risikorückversicherungstarif und sind unterteilt in teilautonome und Vollversicherungspläne. 4. Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze, Stetigkeit Bestätigung über Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 26 Die Jahresrechnung erfüllt sowohl die formellen Anforderungen bezüglich Gliederung von Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang, als auch die materiellen Anforderungen nach Swiss GAAP FER 26 und vermittelt somit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true & fair view). Sie steht im Einklang mit den Bestimmungen von Spezialgesetzen der beruflichen Vorsorge.

13 Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze Die Einhaltung der Rechnungslegungsgrundsätze nach Swiss GAAP FER 26 verlangt die konsequente Anwendung von aktuellen Werten (im Wesentlichen Marktwerte) für alle Vermögensanlagen. Der aktuelle Wert von Immobilien und anderen Vermögensgegenständen ohne regelmässigen, öffentlichen Handel wird nach dem zu erwartenden Ertrag bzw. Geldfluss unter Berücksichtigung eines risikogerechten Kapitalisierungszinssatzes für Wohnbauten ermittelt. Vorfälle in fremder Währung werden zum Transaktionszeitpunkt gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst. Die zum Bilanzstichtag gehaltenen Aktiven und Passiven werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, welche aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungspositionen am Bilanzstichtag entstehen, werden erfolgswirksam in der Betriebsrechnung erfasst. Die Buchführungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften von Art. 47, 48 und 48a BVV2 sowie Swiss GAAP FER 26. Wir verweisen auf unser separates Anlagereglement. Änderung von Grundsätzen bei Bewertung, Buchführung und Rechnungslegung Gegenüber dem Vorjahr wurden keine Änderungen vorgenommen. 5. Versicherungstechnische Risiken / Risikodeckung / Deckungsgrad Art der Risikodeckung, Rückversicherung Beim teilautonomen Modell ist die PK Rück AG der Rückversicherer, im Vollversicherungsmodell fungiert die AXA Leben AG als Rückversicherer. Rückversichert werden die Risiken Tod und Invalidität in beiden Modellen. Das Risiko Alter trägt die Stiftung im teilautonomen Modell selber und ist beim Vollversicherungsmodell ebenfalls rückversichert.

14 Erläuterung von Aktiven und Passiven aus Versicherungsverträgen Rückgedecktes Sparkapital für Vollversicherung AXA wird in den Aktiven aus Versicherungsverträgen bilanziert. Technische Grundlagen und andere versicherungstechnisch relevante Annahmen Die technischen Grundlagen basieren, im teilautonomen Bereich, auf BVG2010, mit einem technischen Zinssatz von 3.5 %. 6. Erläuterung der Vermögensanlage Organisation der Anlagetätigkeit, Anlagereglement Der Anlageausschuss überwacht den Anlageprozess der Stiftung und bereitet die den Anlagenbereich betreffenden Beschlüsse des Stiftungsrates vor. Der vom Stiftungsrat beauftragte Advisor, die Nova Vorsorge AG, nimmt die entsprechenden unterstützenden Tätigkeiten vor. Es stehen drei verschiedene Anlagestrategien zur Verfügung (defensiv, ausgewogen und offensiv), welche pro Vorsorgewerk individuell ausgewählt werden können. Der Vermögensertrag je Pool vor Verzinsung der Kapitalien der Vorsorgewerke wird per Jahresende nach Massgabe ihres durchschnittlichen Kapitals an die Vorsorgewerke des Pools verteilt. Impressum Phoenix Pensionskasse, Kurzform des Geschäftsberichtes 2013 Herausgeber: Phoenix Pensionskasse

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Hauptstrasse 18 5 314 Kleindöttingen Telefon 058 310 09 90 Telefax 058 310 09 99 www.pk-phoenix.ch