Die Transparenz in der beruflichen Vorsorge

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1 Die Transparenz in der beruflichen Vorsorge Dr. iur. Markus Escher 1/18

2 1. Einleitung 1. BVG-Revision Botschaft für das Jahr 2000 Versicherer positiv zur Revision Standen unter grossem Druck Õ Börse boomte Zinsen seit 1996 unter 4 % Dazu: Rentenumwandlungssatz mit 7,2 % zu hoch Õ wegen Lebenserwartung Õ wegen tiefen Zinsen 2/18

3 Bundesrat will UWS von 7,2 % auf 6,65 % senken Dauer: Õ 16 Jahre Linke Parlamentarier dagegen fordern: Õ Õ mehr Transparenz Offenlegung der Bücher 3/18

4 Januar 2001: SGK/NR Subkommission Transparenz Subkommission findet Lösung Ständerat einverstanden Wird zur Zeit umgesetzt Welche Lösungen? 4/18

5 2. Ein separater Sicherungsfonds Was ist ein Sicherungsfonds? Liste mit werthaltigen und zulässigen Vermögenswerten wie Obligationen, Hypotheken, Aktien etc. Bis anhin EL- und KV-Sicherungsfonds gemeinsam Neu: Sicherungsfonds für Kollektiv- und Einzelgeschäfte Aufteilen schwierige Aufgabe Õ Tücke liegt im Detail: wo Liegenschaften, wo welche Obligationen? 5/18

6 3. Lebensversicherer erstellt jährliche Betriebsrechnung Neu: Gemäss Art. 6a LeVG: Jede Gesellschaft für berufliche Vorsorge erstellt getrennte jährliche Betriebsrechnung Ihr Inhalt: a. Rückstellung für künftige Überschussbeteiligung b. Prämien: Spar-, Risiko- und Kostenprämien c. Leistungen d... j. 6/18

7 Das ist Aufgabe der Versicherungsgesellschaft Art. 68 Abs. 4 BVG verpflichtet Versicherungen, an ihre Sammelstiftungen die notwendigen Angaben zu liefern a. jährlich nachvollziehbare Abrechnung über die Überschussbeteiligung b. Aufstellung über die Verwaltungskosten c. Bundesrat erlässt Vorschrift wie das zu tun ist 7/18

8 Wichtig: jährlich nachvollziehbare Abrechnung der Überschussbeteiligung Sinn Õ Versicherte sollen verstehen, wie Überschuss gerechnet wird Überschuss Õ was über BVG-Mindestzins ist 8/18

9 4. Transparenz für die Versicherten Kernbestimmung ist in Art. 65a Abs. 2 BVG 2 Mit der Transparenz soll sichergestellt werden, dass a. die tatsächliche finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung ersichtlich wird; b. die Sicherheit der Erfüllung der Vorsorgezwecke belegt werden kann; c. das paritätische Organ der Vorsorgeeinrichtung seine Führungsaufgabe wahrnehmen kann; d. die Informationspflichten gegenüber den Versicherten erfüllt werden können. 9/18

10 Was die Vorsorgeeinrichtungen zu tun haben bestimmt Abs. 3, sie liefern: Informationen über den Kapitalertrag den versicherungstechnischen Risikoverlauf die Verwaltungskosten die Berechnung des Deckungskapitals die Reservebildung den Deckungsgrad 10/18

11 Zentrale Frage für die Lebensversicherer: Welcher Aufwand beim Umsetzen? Schwierige Gesetzesberatung für Vorsorgewerke im NR Ständerat bringt Begriff der Verhältnismässigkeit 11/18

12 Geregelt in Art. 65a Abs. 4 BVG 4 Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über die Art und Weise, wie diese Informationen unter Beachtung der Verhältnismässigkeit des Aufwandes bis auf Stufe der Vorsorgewerke ausgewiesen werden müssen. Hinweis auf Art. 65a Abs. 5 BVG Bundesrat erlässt Vorschriften wie Transparenz gewährleistet ist Rechnungslegungsvorschriften sind im BVV2 erlassen Ebenfalls Anforderungen an die Kosten- und Ertragstransparenz 12/18

13 5. Vorbereitungsarbeit und Kosten Lebensversicherer setzen nun Transparenz um Trennung Sicherungsfonds läuft, teilweise abgeschlossen. Zur Zeit Installation der gesonderten Rechnungsführung für berufliche Vorsorge der Lebensversicherer Installation spezieller Rechnung Sammelstiftung 13/18

14 Hier gilt BVV2 Art. 47 Abs. 2: "Fachempfehlung zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26" Versicherer und Sammelstiftung suchen Weg wie Verhältnismässigkeit für Vorsorgewerke 14/18

15 Wie informieren? Schaffen neuer Dokumente Neue Informationen Und: Transparenz kostet viel Geld Informatik anpassen Neue Dokumente 15/18

16 Zusätzlicher Versand Und Prämien steigen? Lebensversicherer voll hinter Transparenz Aber: Diese schon heute möglich Man musste nachfragen Es gab immer Auskünfte 16/18

17 Und: Fast 20 Jahre BVG Lebensversicherer haben alle Verpflichtungen erfüllt 17/18

18 18/18

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