Kostenfrei. Schnell. Extralang. BEGO SECURITY Prosthetics Produktinformation für die Module Legierungen, CAD/CAM Kronen und Brücken sowie CAD/CAM Implantatprothetik Miteinander zum Erfolg
BEGO Security Prosthetics BEGO SECURITY Prosthetics Kostenfrei. Schnell. Extralang. Thomas Mantwill Produktmanager BEGO SECURITY Prosthetics Inhalt Einleitung 3 Leistungen 4 Garantiebedingungen 5 7 2
Einleitung BEGO Security Prosthetics die kostenfreie Garantieleistung Seit 1890 ist BEGO mit Erfolg im Dental bereich tätig und verfügt über eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen sowie eine Produktions- und Qualitätssicherung, damit die hohen Anforderungen an Medizinprodukte erfüllt werden. Die Verträglichkeit der BEGO Materialien wird zusätzlich durch unabhängige Institute überprüft. Setzen auch Sie Vertrauen in die Marke BEGO und profitieren Sie von unserer kostenfreien Garantiezusage BEGO SECURITY Prosthetics rund um das Thema Zahnersatz. BEGO SECURITY Prosthetics beinhaltet die kostenfreie und unkomplizierte Ersatzlieferung von BEGO Produkten im Falle einer nachweisbaren Beanstandung. Für jede Versorgungsart bieten wir Ihnen passende BEGO SECURITY Prosthetics Module (siehe Tabelle auf Seite 4) und gehen mit unserer freiwilligen Leistung über die gesetzliche Gewährleistung hinaus je nach Modul sogar bis zu max. 30 Jahre. 3
Leistungen BEGO Security Prosthetics Versorgungsart Material Dauer Leistung Modul Legierungen Kronen, Brücken und Modellguss Edelmetall- Legierung Edelmetallfreie Legierung gilt für sämtliche BEGO Legierungen 1 Jahr kostenfreier Ersatz der Legierung Modul CAD/CAM Kronen und Brücken Kronen und Brücken Metall gilt für von BEGO 30 Jahre kostenfreier Ersatz des Produktes CAD/CAM-gefertigte Keramik Kronen- und Brückengerüste 5 Jahre kostenfreier Ersatz des Produktes Modul CAD/CAM Implantatprothetik Abutments Metall gilt für von BEGO CAD/CAM-gefertigte individuelle Implantatprothetik 30 Jahre kostenfreier Ersatz des Abutments, ggf. Kostenübernahme bei Schraubenfraktur bis zu 1.200, und Stellung eines BEGO Semados Ersatzimplantats Zirkon 5 Jahre kostenfreier Ersatz des Abutments, ggf. Kostenübernahme bei Schraubenfraktur bis zu 1.200, und Stellung eines BEGO Semados Ersatzimplantats Stege/ Brücken Metall 30 Jahre kostenfreier Ersatz der Stege/Brücken, ggf. Kostenübernahme bei Schraubenfraktur bis zu 1.200, und Stellung eines BEGO Semados Ersatzimplantats 4
Garantiebedingungen BEGO Security Prosthetics CAD/CAM Kronen und Brücken Garantiebedingungen (Stand 1. Januar 2014) 1. Garantieberechtigter Diese Garantie (nachfolgend BEGO Garantie ) der BEGO Medical GmbH, Bremen (nachfolgend BEGO ) gilt zu Gunsten des gewerblichen Dentallabors/Praxislabors (nachfolgend Anwender ). Dritte, insbesondere Patienten oder Zwischenlieferanten, können daraus keine Rechte herleiten. Voraussetzung ist das Auftreten eines nachweisbaren Mangels (Material- oder Verarbeitungsfehler seitens BEGO) des BEGO CAD/CAM-Produktes innerhalb der Garantiezeit (siehe Tabelle) ab Lieferung. Der Nachweis eines Mangels obliegt dem Anwender, wobei die Letztentscheidung über das Vorliegen eines solchen bei BEGO oder einem von dieser beauftragten Sachverständigen liegt. 2. Garantieumfang Die BEGO Garantie (BEGO SECURITY Prosthetics) umfasst die kostenfreie Ersatzlieferung von BEGO CAD/CAM- Kronen- und Brückenprodukten. 3. Garantieinhalt Garantiert wird die Mangelfreiheit von BEGO CAD/ CAM-Produkten innerhalb der in der Tabelle genannten Garantie zeiten ab dem Zeitpunkt der Belieferung. Wenn alle Garantiebedingungen eingehalten worden sind, wird BEGO das BEGO Produkt mit einem gleichen oder gleichwertigen Produkt kostenfrei ersetzen. 4. Voraussetzungen der Inanspruchnahme und Reklamationsverfahren Vorrausetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist: I. die Beachtung der zum Zeitpunkt des Anwendens vorliegenden Gebrauchsanweisungen der BEGO sowie der anerkannten zahntechnischen und zahnmedizinischen Verfahrensweisen vor, während und nach der Bearbeitung; der Nachweis hierüber obliegt auf Nachfragen von BEGO dem Anwender II. die Einreichung eines ausgefüllten und unterschriebenen Schadenformulars spätestens drei Monate nach Auftreten eines Garantiefalles III. die Rücksendung des beanstandeten BEGO Produktes in sterilisiertem Zustand 5. Abgrenzungen und Beschränkungen Diese BEGO Garantie ist eine Garantie von BEGO und tritt neben die Gewährleistungsrechte aus dem Liefervertrag. Dem Anwender bleibt unbenommen, Rechte gegenüber seinem Lieferanten geltend zu machen. BEGO schließt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung und jede Haftung gegenüber einem Anwender für entgangenen Gewinn, unmittelbaren oder mittelbaren Schaden sowie Neben- und Folgeschäden, die direkt oder indirekt mit Produkten, Dienstleistungen oder Informationen von BEGO im Zusammenhang stehen, aus. Ausdrücklich nicht unter die Garantie fallen: I. Beschädigungen oder Beeinträchtigungen durch Vorsatz, Verlust oder unsachgemäße Handhabung II. Beschädigungen oder Beeinträchtigungen, die auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind 5
Garantiebedingungen 6. Anwendungsgebiet Diese kostenfreie BEGO Garantie gilt nur für BEGO CAD/ CAM-Produkte, die von BEGO in einem der nachstehend aufgeführten Länder verkauft worden sind ( Anwendungsgebiet ): Deutschland. Diese Garantiebedingungen gelten bis auf Widerruf für alle entsprechenden Lieferungen. Die Beurteilung des Vorliegens eines Garantiefalles obliegt auf der Grundlage der vorstehenden Garantie bedingungen der Firma BEGO Medical GmbH oder einem von dieser beauftragten Sachverständigen. Die Entscheidung von BEGO Medical GmbH oder dem von dieser beauftragten Sachverständigen ist für die Parteien verbindlich. Alle Unterlagen sind einzureichen bei: BEGO Medical GmbH Abteilung Schadensabwicklung Wilhelm-Herbst-Str. 1 28359 Bremen BEGO Security Prosthetics CAD/CAM Implantatprothetik Garantiebedingungen (Stand 1. Januar 2014) 1. Garantieberechtigter Diese Garantie (nachfolgend BEGO Garantie ) der BEGO Medical GmbH, Bremen (nachfolgend BEGO ) gilt zu Gunsten des gewerblichen Dentallabors/Praxislabors und des Behandlers (nachfolgend Anwender ). Dritte, insbesondere Patienten oder Zwischenlieferanten, können daraus keine Rechte herleiten. Voraussetzung ist das Auftreten eines nachweisbaren Mangels (Material- oder Verarbeitungsfehler seitens BEGO) des BEGO CAD/CAM- Produktes innerhalb der Garantiezeit (siehe Tabelle) ab Lieferung. Der Nachweis eines Mangels obliegt dem Anwender, wobei die Letztentscheidung über das Vorliegen eines solchen bei BEGO oder einem von dieser beauftragten Sachverständigen liegt. 2. Garantieumfang Die BEGO Garantie umfasst die kostenfreie Ersatzlieferung von BEGO CAD/CAM-Produkten für individuelle Implantatprothetik sowie die Kostenübernahme für die notwendige Entfernung von Schraubenresten im Falle einer Prothetik-Schraubenfraktur gemäß der beigefügten Tabelle. Im Falle eines auf die von BEGO gelieferte individuelle prothetische Komponente zurückzuführenden Implantatverlustes stellt BEGO, sollte dies aus zahnmedizinischen Gründen notwendig sein, ein kostenfreies Semados -Ersatzimplantat (siehe Tabelle). Wenn der Lieferant des Implantates den Ersatz des Implantates oder eine Kostenerstattung deshalb verweigert, weil ein BEGO CAD/CAM-gefertigtes Produkt verwendet wurde, ist dies BEGO durch ein entsprechendes Schreiben des Herstellers/Lieferanten zu belegen. Der Nachweis der Notwendigkeit im oben genannten Sinne obliegt dem Anwender. Die Letztentscheidung liegt bei BEGO oder einem von dieser beauftragten Sachverständigen. 6
Garantiebedingungen 3. Garantieinhalt Garantiert wird die Mangelfreiheit von BEGO CAD/ CAM Produkten innerhalb der in der Tabelle genannten Garantie zeiten ab dem Zeitpunkt der Belieferung. Wenn alle Garantiebedingungen eingehalten worden sind, wird BEGO das BEGO Produkt mit einem gleichen oder gleichwertigen Produkt kostenfrei ersetzen. 4. Voraussetzungen der Inanspruchnahme und Reklamationsverfahren Vorrausetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist: I. die Beachtung der zum Zeitpunkt des Anwendens vorliegenden Gebrauchsanweisungen der BEGO sowie der anerkannten zahntechnischen und zahnmedizinischen Verfahrensweisen vor, während und nach der Bearbeitung. Der Nachweis hierüber obliegt auf Nachfragen von BEGO dem Anwender; eine unsachgemäße Verwendung liegt beispielsweise vor bei einer nicht fachgerechten Implantation, einer nicht fachgerechten Verschraubung des Abutments auf dem Implantat, einem Verstoß gegen die Vorgaben des jeweiligen Implantatherstellers (Lieferanten) für die Insertion des Implantates, insbesondere im Falle von Kontraindi kationen II. die Einreichung eines ausgefüllten und unterschriebenen Schadenformulars spätestens drei Monate nach Auftreten eines Garantiefalles III. ggf. Kopie der Zurückweisung des Garantieanspruchs durch den Hersteller des nicht von BEGO Implant Systems stammenden Implantats IV. die Rücksendung des beanstandeten BEGO Produktes in sterilisiertem Zustand 5. Abgrenzungen und Beschränkungen Diese BEGO Garantie ist eine Garantie von BEGO und tritt neben die Gewährleistungsrechte aus dem Liefervertrag. Dem Anwender bleibt unbenommen, Rechte gegenüber seinem Lieferanten geltend zu machen. BEGO schließt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung und jede Haftung gegenüber einem Anwender für entgangenen Gewinn, unmittelbaren oder mittelbaren Schaden sowie Neben- und Folgeschäden, die direkt oder indirekt mit Produkten, Dienstleistungen oder Informationen von BEGO im Zusammenhang stehen, aus. Ausdrücklich nicht unter die Garantie fallen: I. Beschädigungen oder Beeinträchtigungen durch Vorsatz, Verlust oder unsachgemäße Handhabung II. Beschädigungen oder Beeinträchtigungen, die auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind III. Implantatversagen, welche nicht auf die BEGO CAD/CAM-Produkte zurückzuführen sind 6. Anwendungsgebiet Diese kostenfreie BEGO Garantie gilt nur für BEGO CAD/CAM-Produkte, die von BEGO in einem der nachstehend aufgeführten Länder verkauft worden sind ( Anwendungsgebiet ): Deutschland. Diese Garantiebedingungen gelten bis auf Widerruf für alle entsprechenden Lieferungen. Die Beurteilung des Vorliegens eines Garantiefalles obliegt auf der Grundlage der vorstehenden Garantiebedingungen der Firma BEGO Medical GmbH oder einem von dieser beauftragten Sachverständigen. Die Entscheidung von BEGO Medical GmbH oder dem von dieser beauftragten Sachverständigen ist für die Parteien verbindlich. Alle Unterlagen sind einzureichen bei: BEGO Medical GmbH Abteilung Schadensabwicklung Wilhelm-Herbst-Str. 1 28359 Bremen 7
www.bego.com BEGO Bremer Goldschlägerei Wilh. Herbst GmbH & Co. KG Wilhelm-Herbst-Str. 1 28359 Bremen, Germany Tel. +49 421 20 28-0 Fax +49 421 20 28-100 E-Mail info@bego.com www.bego.com BEGO Medical GmbH Wilhelm-Herbst-Str. 1 28359 Bremen, Germany Tel. +49 421 20 28-0 Fax +49 421 20 28-174 E-Mail info@bego-medical.com www.bego.com REF 82190/01 WF 2014 by BEGO 2014-04