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Transkript:

Leistungsbeschreibung 1. Gesamteinrichtung 1.1 Träger Träger der Einrichtung ist seit 1917 der Evangelische Kinderheim e.v.. Gegründet wurde dieser Verein von Hildener Industriellen, die die Notwendigkeit sahen, einer Vielzahl von Kriegswaisen ein neues Zuhause zu geben. Im Wandel der Zeit ist das Heim in seiner Form als eingetragener Verein bis heute erhalten geblieben. Den Vorsitz leitet ein evangelischer Pastor, Spitzenverband ist das Diakonische Werk Rheinland/Westfalen-Lippe. Wir verstehen das Wort " evangelisch " in unserem Namen nicht als ein Firmenzeichen, sondern geben diesem einen Sinn, indem wir mit unseren Kindern und Jugendlichen über 'Gott- und-die-welt ' reden und Werte im christlichen Sinn vermitteln. Wir wollen Familien zusammenführen und nicht weiter auseinanderbringen. 1.2 Struktur 24 Mädchen und Jungen von 7-18 Jahren können in zwei altersgemischten und familienfreundlichen Regelgruppen zu jeweils 9 und einer betreuten Wohnform mit 6 Heranwachsenden im Rahmen der Hilfe zur Erziehung leben. Die Gruppen befinden sich in der Zentraleinrichtung, 4 externe Appartments und zwei interne Probewohnplätze sind für das Betreute Wohnen (Pers.-schlüssel 1:6 ) vorgesehen. Die Zentralküche versorgt werktäglich unsere Bewohner/Innen mit frisch zubereiteten Mahlzeiten. 1.3 Selbstverständnis und pädagogische Zielsetzung Unser Erziehungsziel ist es, die Mädchen u. Jungen zu unterstützen, ihre Möglichkeiten zu erkennen und zu entwickeln, sich in ihrem Sosein anzunehmen, zu bejahen, Spaß am Leben und Freude am Lernen zu bekommen. Wir arbeiten auf der Basis einer positiven Beziehungsaufnahme, die von Wertschätzung und Wohlwollen geprägt ist, mit klaren, verläßlichen Strukturen, Grenzen und Regeln. Regelmäßig stattfindende Reflexionsgespräche begleiten diesen Prozess. Die Mädchen u. Jungen sollen bei uns das Gefühl erhalten, geschützt und gestützt zu sein und im Rahmen ihrer Fähigkeiten gefördert und gefordert zu werden. Die Herkunftsfamilie wird umfänglich entlastet, versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeiten übernehmen die Mitarbeiter. Die Häufigkeit der Kontakte zu den Eltern richtet sich nach deren Erwartungen und Möglichkeiten. Die Einrichtung hat zum Ziel, dem Kind o. Jugendlichen ein neues Lebensfeld ( zweites Zuhause ) zu bieten. Der Bezugspunkt zur Familie soll erhalten werden, eine Rückkehr dorthin wird angestrebt oder bleibt zumindest offen. 1

Ist diese Perspektive nicht möglich, gibt es folgende, von der Hilfeplanung abhängige Möglichkeiten: - die Mädchen u. Jungen bleiben in der Einrichtung - Kinder werden in eine Pflege- oder Adoptivfamilie vermittelt - ältere Jugendliche oder junge Volljährige werden in der Einrichtung auf den Aufbau eines eigenen Lebensfeldes ( Verselbständigung ) vorbereitet Besonders betreuungsintensive und heilpädagogische, therapeutische, krisenintervenierende, familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von Zusatzleistungen er - gänzt oder in anderen Formen erzieherischer Hilfen ( z.b. Unterbringung in einer heilpä - dagogisch - therapeutischen Einrichtung oder lebensfeldersetzende Einzelbetreuung ) realisiert und entsprechend im Hilfeplan vereinbart werden. In akuten Krisensituationen bieten wir schnelle und flexible Aufnahme (Inobhutnahme) an. 1.4 Gesetzliche Grundlagen Basieren auf: 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe 36 KJHG Hilfeplanung 34 KJHG Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 41 KJHG Hilfe für junge Volljährige ggf. 35a KJHG für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 1.5 Personalschlüssel Leitung / Beratung: 1 Heimleiter Pädagogisches Personal: 12 päd. MitarbeiterInnen ( Heimerzieher/Innen) Verwaltung: 1 Verwaltungsangestellte ( 0,6-er Stelle ) Hauswirtschaftsbereich: 4 Hauswirtschaftskräfte ( 0,5-er Stellen ) 1.6 Räumlicher Bereich 1.6.1 Lage und Umgebung Unsere Einrichtung liegt im Hildener Osten in ländlicher Umgebung, unmittelbar am Waldrand des Hildener Stadtwaldes, in natürlich gewachsener Stadtnähe ( ca. 15 Gehminuten bis zum Zentrum ). In direkter Nachbarschaft befinden sich Bushaltestellen ( Richtung Solingen, Haan, Düsseldorf und Wuppertal ), öffentliche Sportanlagen, wie das Waldschwimmbad, Hallen- und Spaßbad " Hildorado ", ein Bauernhof, Grundschule, Kindergarten und die Waldkaserne. 2

1.6.2 Einrichtungsgelände und - gebäude Auf dem ca. 9.100 qm großen Gelände befindet sich das Haupthaus mit den Schlafräumen (6 Doppelzimmer, 6 Einzelzimmer, 1 Bereitschaftszimmer ), Sanitärräumen, TV - Raum, einer Wohngruppe und den Büros. Der andere Gruppentagesbereich, eine Zentralküche, die Waschküche, ein Kindergarten und die Heimleiterwohnung sind in separaten Gebäuden angesiedelt. Wir bieten nach Interesse und Bedarf die Möglichkeit, Spielgarten, Fahrradschuppen, Werkund Bastelraum, Sportplatz, sowie Musikkraum unter pädagogischer Anleitung zu nutzen. 3

2. Leistungskategorie: zwei koedukative Regelgruppen (je 9 Plätze) 2.1 Platzzahl: 18 2.2 Betreuungsdichte Gruppe Häuschen: 1 : 1,88 Gruppe Aquarium: 1 : 1,88 2.3 Zielgruppe In den beiden Regelgruppen werden Kinder und Jugendliche betreut, deren Erziehung oder Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt werden können, deren Problembelastung im Herkunftsmlieu hoch ist und die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen vielfältiger Art zeigen. Zusätzlich leisten wir die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund. 2.4 Zielsetzung - Entlastung der Mädchen u. Jungen und der Herkunftsfamilie - Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der Kinder u. Jugendlichen - Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen - Problemeinsicht und Entwicklung von Lebensperspektiven bei den Mädchen u. Jungen - Verbesserung der Beziehung mit der Herkunftsfamilie / Ambivalenzen auflösen - Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Beheimatung oder Verselbständigung Diese Maßnahme ist nicht geeignet, wenn - regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer spezialisierten Gruppe oder kinderpsychiatrischen Einrichtung oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist, - die soziale Arbeit in der Herkunftsfamilie therapeutisch gestaltet werden sollte. 2.5 Sozialpädagogische Grundleistungen der Regelgruppen 2.5.1 Alltagsbetreuung ( ständig ) - Wahrnehmung der Aufsichtspflicht - Vorhalt einer päd. Fachkraft 24 Stunden pro Tag - Bereitstellung einer entwicklungsfördernden Atmosphäre im gemeinsamen Leben - Bereitstellung eines kind-/jugendgerechten Lebensbereiches und des dazugehörigen Umfeldes - Gestaltung des Lebensbereiches zusammen mit den Heranwachsenden - Überprüfung eventueller Gefährdungen / Entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungen 4

- Planung individueller Aktivitäten mit den Mädchen und Jungen, räumlich-zeitliche Strukturierungshilfen - Altersangemessene Anleitung und Unterstützung bei der Reinigung des persönlichen Bereichs - Allgemeine Gesundheitserziehung und regelmäßige Gesundheitskontrolle 2.5.2 Individuelle Förderung ( regelmäßig ) - Zubereitung von Frühstück, Abendessen und ggf. Mittagessen - Anleitung zu regelmäßiger und gesunder Ernährung - Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene - Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten z. B. Verkehrserziehung, Umgang mit öffentl. Einrichtungen, Einkaufen, Umgang mit Geldern - Persönliche Ansprache ( informelle und gezielte Gespräche, sowie strukturierte Einzelkontakte ) - Reflexionsgespräche in der Gruppe ( allgemein oder themenzentriert ) - Herbeiführen externer Beratungen und sonstiger Hilfen, die sich einem pädagogischen Einfluß entziehen ( Abklären eines Bedarfs therapeutischer oder heilpädagogischer Leistungen ) im Rahmen der Hilfeplanung - Förderung des Sozialverhaltens ( Umgangsregeln in der Gruppe und in der Öffentlichkeit, Rückmeldung über problematisches Verhalten, Übernahme von Diensten, Ämtern und Pflichten für die Gemeinschaft, Trainingsprogramme im Alltag ) 2.5.3 Eltern- und Familienarbeit ( nach Absprache/Bedarf ) - Einbeziehung der Eltern/Vormünder und Abstimmung mit ihnen in grundsätzlichen erzieherischen Fragen und bei besonderen Vorkommnissen - Hausbesuche durch päd. MitarbeiterInnen - Pädagogische Beratungsgespräche mit den Eltern/Vormündern - Einbeziehung der Gesamtfamilie - Vorbereitung der Entlassung mit den Bezugspersonen 2.5.4 Schulische und berufliche Förderung - Auswahl geeigneter Schulformen in Abstimmung mit Eltern/Vormund, Schule Hausaufgabenbetreuung - Gespräche mit Lehrkräften, Teilnahme an Elternsprechtagen, bei Bedarf auch an Klassenpflegschaften unter Einbeziehung der Eltern - Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs-/ Arbeitsplatz oder Beschaffung - berufsvorbereitender Angebote - Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten - Konfliktvermittlung 5

2.6 Versorgungsbereich 2.6.1 Hauswirtschaftliche Leistungen - Versorgung werktags durch die Zentralküche ( bei Bedarf Gruppenküchen ) - An Wochenenden u. Feiertagen individuelle Essenszubereitung in den Gruppen - Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsräume und ggf. der Zimmer - Anleitung zur Reinigung und Pflege der Wäsche 2.6.2 Räumlichkeiten - Bereitstellung eines persönlichen Wohnbereiches in Ein-/Zweibettzimmern und Hilfe bei der individuellen Gestaltung - Bereitstellung von Sanitär- und Waschbereichen, Wohn- und Küchenbereichen, sowie Freizeitbereichen 2.7 Kosten: Regelsatz: 144,99 6

3. Leistungskategorie: Betreutes Wohnen (2 interne / 4 externe Plätze) 3.1. Platzzahl 6 3.2. Betreuungsdichte 1 : 6 3.3. Aufnahmekriterien Mindestalter 17 Jahre, Ausbildung oder Besuch einer weiterführenden Schule 3.4. Zielgruppe Den Jugendlichen, die ein gewisses Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung erlangt haben, bieten wir vor dem Auszug ins " eigene Leben " zwei heiminterne Probewohnungen an. Hier werden Hilfen und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes unter päd. Verantwortung eines/r vertrauten Mitarbeiters/In geboten. Die Anbindung an eine der Ursprungsgruppen ist noch möglich. Angestrebt wird das eigenständige Wohnen in einem Appartment/einer eigenen Wohnung ( 4 externe Plätze ). Auch die Betreuung anderer junger Erwachsener in deren Wohnungen ist möglich. 3.5 Unsere Zielsetzung - Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich mit eigenständiger Verwaltung der Essu. Gruppengelder - Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive - Bezug und Gestaltung einer eigenen Wohnung - Planung und Realisierung von schulischer und / oder beruflicher Integration - Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche - Auseinandersetzung mit Rechten und Pflichten als Staatsbürger - Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz - Klärung und Aufbau von Beziehungen, Beziehungsfähigkeit - Ablösung vom Elternhaus / der betreuenden Einrichtung - Bewältigung persönlicher Krisen - Aktive und attraktive Freizeitgestaltung Diese Maßnahme ist nicht geeignet, wenn Jugendliche oder junge Volljährige ihre Bereit schaft zur Mitarbeit prinzipiell verweigern oder eine weitere Verselbständigung aufgrund von geistigen oder seelischen Behinderungen nicht möglich ist. 7

3.6 Sozialpädagogische Grundleistungen im betreuten Wohnen Das Betreute Wohnen bietet alle notwendigen Grundleistungen: - Prüfung der Indikation ( Hilfeplanung ) - Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeiten ( Sicherstellung von Erreichbarkeit ) - Vernetzung mit Formen anderer Hilfsangebote unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität - Klientenbezogene Verwaltungsleistungen - Vorhalten und Unterhalten von Räumlichkeiten 3.7 Kosten Pflegesatz 80,43 Fachleistungsstunde 51,08 8