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Transkript:

Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/177 16. Wahlperiode 21.02.2013 Hauptausschuss 11. Sitzung (öffentlich) 21. Februar 2013 Düsseldorf Haus des Landtags 10:30 Uhr bis 10:50 Uhr Vorsitz: Prof. Dr. Rainer Bovermann (SPD) Protokoll: Heike Niemeyer Verhandlungspunkte und Ergebnisse: Zur Tagesordnung 3 Gegen den Vorschlag des Vorsitzenden, der Bitte der CDU- Fraktion zu folgen, den unter Nr. 3 vorgesehenen Punkt Patenschaft mit Leben füllen Freundeskreis Fregatte Nordrhein-Westfalen der Fraktion der CDU Drucksache 16/1906 heute anders, als auf der Einladung vermerkt, nicht abschließend zu beraten und abzustimmen, da noch fraktionsübergreifend nach Lösungen gesucht werde, erhebt sich aus dem Ausschuss kein Widerspruch.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 2 - APr 16/177 1 Abschluss eines Staatsvertrages und einer Dienstleistungsvereinbarung zum Zwecke der Errichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Vollstreckungsportals der Länder 4 der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/1733 Vorlage 16/672 abschließende Beratung und Abstimmung Diskussion Der Ausschuss stimmt dem der Landesregierung auf Zustimmung zu dem Staatsvertrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten zu. 2 NRW braucht ein Transparenzgesetz 7 der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1254 Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1337 Der der Fraktion der Piraten Drucksache 16/1254 wird mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und Piraten abgelehnt. Der Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/1337 wird mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten abgelehnt. 3 Verschiedenes 8 (keine Diskussion)

Landtag Nordrhein-Westfalen - 3 - APr 16/177 Aus der Diskussion Zur Tagesordnung Gegen den Vorschlag des Vorsitzenden, der Bitte der CDU- Fraktion zu folgen, den unter Nr. 3 vorgesehenen Punkt Patenschaft mit Leben füllen Freundeskreis Fregatte Nordrhein-Westfalen der Fraktion der CDU Drucksache 16/1906 heute anders, als auf der Einladung vermerkt, nicht abschließend zu beraten und abzustimmen, da noch fraktionsübergreifend nach Lösungen gesucht werde, erhebt sich aus dem Ausschuss kein Widerspruch.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 4 - APr 16/177 1 Abschluss eines Staatsvertrages und einer Dienstleistungsvereinbarung zum Zwecke der Errichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Vollstreckungsportals der Länder der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/1733 Vorlage 16/672 abschließende Beratung und Abstimmung Torsten Sommer (PIRATEN) moniert, der Text der Vorlage finde sich zum Teil auch in Wikipedia. Leider sei beim Kopieren insofern ein Fehler unterlaufen, als es auf S. 5 der Vorlage zwar heiße: Die Public-Key-Infrastruktur (PKI) innerhalb der OSCI-Kommunikationspartner ist durch das deutsche Signaturgesetz definiert., aber der in Wikipedia zu lesende, durchaus bedeutsame Einschub zumindest für natürliche Personen nach dem Wort ist fehle. Der in Wikipedia geäußerten Ansicht schließe er sich an: Für natürliche Personen halte er das Ganze für ausgesprochen gut. Speziell aber beim Abdruckverfahren gelte es, auch den Zugriff von Firmen, für den Netzzugänge, ohne sie jeweils Personen zuzuordnen, eingerichtet würden, in die Überlegungen einzubeziehen. Er hätte gerne eine Benennung der für eine nachträgliche Zuordnung des Zugriffs zu einer einzelnen Person vorgesehenen Wege. In Bezug auf das Stichwort Protokolle wüsste er gerne, weshalb die Protokollfristen sechs Monate, die für die restlichen Datensätze zwischen drei und fünf Jahren betrügen. Auf Befürwortung stießen bei seiner Fraktion zwei Verbesserungen: zum einen die, die es erlaube, als Schuldner die eigenen Datensätze abzurufen, zum anderen, dass eine Information an den Schuldner erfolge und er eine PIN erhalte. Vielleicht wäre es mit Blick auf die überall gelebte Transparenz noch sinnvoller, diese Holschuld des Schuldners in eine Bringschuld für die staatlichen Stellen umzuwandeln, indem der Schuldner bei jedem Zugriff auf seine Daten eine Meldung bekäme. Was die missbräuchliche Verwendung von Daten anbelange, fehlten ihm noch Informationen, ob für einen solchen Fall Regelungen existierten, beispielsweise für den, bei dem sich ein Abdruckunternehmen die Daten zwar rechtmäßig besorge, dann aber damit widerrechtlich verfahre. Das Datenschutzgesetz kenne entsprechende Vorschriften, doch vermisse er einen Hinweis auf ihre analoge Anwendung auf etwa die beschriebene Konstellation. Am Herzen liege ihm noch eine redaktionelle Änderung, nämlich im Staatsvertrag und den Anhängen das Wort jedermann durch Berechtigter zu ersetzen.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 5 - APr 16/177 Schließlich interessiere ihn, ob man für die Unternehmen, die mit den Daten hinterher geschäftlich agierten, eine Kostenbeteiligung am Betrieb dieser Datenbank plane. MDgt Peter Kamp (JM) weist darauf hin, dass dieser Komplex unter bundesrechtlichen Vorgaben stehe, was auch für das Thema Bringschuld oder Holschuld? gelte. Für den Landesgesetzgeber bleibe kein Spielraum. Der Vorlagentext stamme im Übrigen nicht aus Wikipedia. Die von den üblichen Löschfristen von zwei bis drei Jahren abweichende Sechsmonatsfrist für die Aufbewahrung der Protokolle resultiere, so OAR Danielzig (JM), aus einer Vereinbarung der Länder aufgrund der bei der Speicherung anfallenden ganz enormen Datenmengen bei dem technischen Betreiber des Vollstreckungsportals, dem Landesbetrieb IT NRW, was wiederum Kosten verursache. Da sich der Hinweis auf diese Frist von sechs Monaten in der Eintragsbenachrichtigung an den Schuldner finde, wisse dieser um die zeitliche Begrenzung seiner Möglichkeit, den Zugriff auf seine Daten nachzuverfolgen. Nach Auffassung von Torsten Sommer (PIRATEN) spielte der hier in Rede stehende Datensatz datentechnisch selbst dann keine Rolle, nähme man alle Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik in diese Datenbank auf. OAR Danielzig (JM) macht auf die Masse der Anfragen aufmerksam. Protokolliert werde jeder einzelne Abdruckversand, jeder einzelne Zugriff von jeder Vollstreckungsbehörde, von jedem Gerichtsvollzieher, von jedem berechtigten Bürger, was sich nach einer Hochrechnung des Landesbetriebs IT NRW zu einem Berg an Daten summiere. Zum Verfahren im Einzelnen: Die Auskunfteien würden sich um den Abdruckempfang zum laufenden Bezug bewerben und nach Prüfung vom zentralen Vollstreckungsgericht für eben diesen laufenden Abdruckbezug zugelassen. Eine personenscharfe Protokollierung finde an dieser Stelle nicht statt; das sehe der Gesetz- und Verordnungsgeber so nicht vor. Fälle von Datenmissbrauch, die unter anderem durch einen Blick des Schuldners in seine Protokolle offenbar werden könnten beispielweise wenn der Schuldner bemerke, dass einem bestimmten Einsichtnehmenden das berechtigte Interesse für den Zugriff auf die gespeicherten Daten des jeweiligen Schuldners fehle, könnten zur Sperrung des berechtigten Jedermann oder im Extremfall zur Sperrung eines Abdruckempfängers vom Bezug führen. An den direkten Betriebskosten beteiligten sich die Abdruckempfänger nicht. Das Justizkostengesetz sehe aber einen Preis von 50 Cent pro empfangenem Schuldnerdatensatz vor, was die Kosten für den Betrieb des zentralen Vollstreckungsportals abdecke.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 6 - APr 16/177 Torsten Sommer (PIRATEN) bittet das Ministerium um eine Hochrechnung der bei der Protokollierung geschätzt anfallenden Daten. Ferner wüsste er gerne, ob über die Sperrung eines Abdruckempfängers bei Missbrauch hinaus weitere Maßnahmen in Betracht kämen; eventuell böte sich ein Rückgriff auf das Bundesdatenschutzgesetz an. MDgt Peter Kamp (JM) unterstreicht noch einmal, dass man sich hier im Rahmen einer bundesrechtlichen Regelung, der ZPO, und im Rahmen von zwischen Bund und Ländern getroffenen Regelungen bewege. Dies gelte unter anderem für die Aufbewahrungsfristen und den Umgang mit den entsprechenden Daten. Das Ministerium werde auch die geschätzte Menge der anfallenden Daten bei IT NRW abfragen und dem Ausschuss mitteilen. Nur gebe es, egal, wie das Ergebnis ausfalle, keinen Spielraum für landesgesetzliche Regelungen. Der Ausschuss stimmt dem der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten zu.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 7 - APr 16/177 2 NRW braucht ein Transparenzgesetz der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1254 Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/1337 Der der Fraktion der Piraten Drucksache 16/1254 wird mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und Piraten abgelehnt. Der Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/1337 wird mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten abgelehnt.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 8 - APr 16/177 3 Verschiedenes (keine Diskussion) 18.03.2013/19.03.2013 160 gez. Prof. Dr. Rainer Bovermann Vorsitzender