PLANFESTSTELLUNG. B420 Ausbau der OD Offenbach-Hundheim UNTERLAGE 11 REGELUNGSVERZEICHNIS

Ähnliche Dokumente
FESTSTELLUNGSENTWURF. - Regelungsverzeichnis -

PLANFESTSTELLUNG. - Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen - (Bauwerksverzeichnis)

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U) Kostenträger ist das Land Niedersachsen, sofern kein anderer benannt ist.

BAUWERKSVERZEICHNIS (Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstige Anlagen)

PLANFESTSTELLUNG. gez. Lutz VERZEICHNIS DER WEGE, GEWÄSSER, BAUWERKE

Planfeststellungsunterlage Nr. 11

F e s t s t e l l u n g s e n t w u r f. - R e g e l u n g s v e r z e i c h n i s -

B Ausbau mit Anlage eines Radweges Unterlage 10.1 Seite 1 von 5. Nächster Ort: Rheinfelden-Degerfelden Straßenbauverwaltung:

Unterlage: 11. Regelungsverzeichnis für das Straßenbauvorhaben L 1048 Abzweig Sundremda - Nahwinden. Datum:

PLANFESTSTELLUNG. B Fahrspur bei Weinheim. Verzeichnis

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis

Grundzüge der Planung des Kreises Stormarn K 12, Ausbau der Hauptstraße in der OD Tremsbüttel mit Ergänzung der bisherigen Beschlüsse

Beschreibung der drei geplanten Straßenbaumaßnahmen in Stapelfeld Fahrbahnverschwenkung am westlich Ortsrand Die Lageskizze zeigt ein Verschwenken

- Regelungsverzeichnis - Feststellungsentwurf

Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. zu 1) a) und b) Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau ) L 751

Planfeststellung. Regelungsverzeichnis

Anliegerinformation am

Lageplan 7.7. Anlage 10.1 Seite 1 von 13. Beim Ausbau der Kreisstraße wird die bestehende. Das Gewässer bleibt in seiner Lage und Höhe unverändert.

FESTSTELLUNGSENTWURF

lfd. Nr. Lage- Plan- Nr Brücke Füllenbruchstraße (K 7) a) und b) Bundesrepublik Deutschland

Verlegung der Haltestelle Luisenstraße, Weinheim

Stadtwerke Radolfzell GmbH

Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat.

REGELUNGSVERZEICHNIS

Straßenherstellung und Umlegung der Kosten. durch die Gemeinde

L 113 Ausbau der Ortsdurchfahrt Malterdingen

Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Neu Ersetzt durch 1.

St 2063 / 2066; Erneuerung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Tutzing. 3. Bürgerforum

Gemeinde Zeuthen. Bau der Straßen im Wohngebiet Heideberg. Einwohnerversammlung Straßenbau Teichstraße Potsdamer Straße Waldstraße Kurze Straße

Die Umleitung erfolgt über die Staatstraße 2309 (Johannesberg) sowie über die Staatstraße 2307 (Hösbach) zur A3.

Neugestaltung Ortsmitte und Hüle

Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Knoten B 27 / Weihertorstraße in Hammelburg. Variantenuntersuchung

Bauwerksverzeichnis (Nachweis aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen)

Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von Bau-km bis Bau-km Deckblatt I

biechele infra consult

Ausbau der B292 Planfreier Anschluss der K4281 bei Sinsheim Planfeststellung -Deckblatt- Bauwerksverzeichnis

Willkommen zur Ortsteilwerkstatt. in Hunteburg

Anliegerversammlung am

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)

St 2095 Erneuerung der Alzbrücke Seebruck. Vorstellung der Ergebnisse der Vorplanung bei der Gemeinde Seeon-Seebruck am

Bauwerksverzeichnis. Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke. und sonstiger Anlagen. Planfeststellung

Freie und Hansestadt Hamburg

Feststellungsentwurf. Wassertechnische Untersuchung

Bauwerksverzeichnis. Planfeststellung. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn

Der Verkehr wird mit Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen.

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

L 87a, Radweg zwischen Ottersweier-Zell und Bühl-Moos. Hintergründe zur Planung und bisherige Planungsüberlegungen

Die Umleitung erfolgt über die Staatstraße 2309 (Johannesberg) sowie über die Staatstraße 2307 (Hösbach) zur A3.

Kurzerläuterungen zur geplanten Baumaßnahme

Sonstiges öffentliches Recht. Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz EKrG)

Bewertung aus verkehrsplanerischer Sicht: 1 = ungenügend; 5 = befriedigend; 10 = sehr gut Stand:

Achse 1. Achse 2. Nachweis A (Maßstab: 1:500) Nachweis B (Maßstab: 1:250) Achse 4. Achse 1. Achse 2. Achse 1. Achse 1. Achse 3.

Feststellungsentwurf

Beispielmappe. für die Anmeldung von Baumaßnahmen für das EFRE-Förderprogramm

Teil 1 - Straßenbahn Alle planfestzustellenden Maßnahmen für Rück- und Neubau im Zusammenhang mit dem Gleisneubau Blatt 2 bis 6

Vorbemerkungen zum Grunderwerbsverzeichnis

Verknüpfungspunkt Rheinau Bahnhof

Verlegung zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt

KAG-Maßnahme. Stettiner Straße von Königsberger Str. bis Haus Nr. 26/28

B 167 Ortsdurchfahrt Eberswalde Platz an der Friedensbrücke

F r e i s t a a t B a y e r n S t a a t l i c h e s B a u a m t L a n d s h u t

B271 neu Verlegung zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt. neu. Verlegung zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt. Landesbetrieb Mobilität Worms.

Verlegung der St 2229 im Bereich des BÜ Nürnberger Straße und Verlängerung der IN 19 (Schneller Weg) Bau-km 0+847,78 Bau-km 1+900,71

Erschließungsbeitrag Straßenausbaubeitrag kein Beitrag Erstmalige Herstellung Ausbau (Verbesserung, Erneuerung) Instandsetzung, Unterhalt (Reparatur)

FESTSTELLUNGSENTWURF

Erschließung Gewerbegebiet Weiher im Stadtteil Beiningen

- Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen (Regelungsverzeichnis) -

Grundlagen der Verkehrsplanung und -systeme. Formelsammlung Kreisverkehr Einmündung

Unterlage 4 Teil A Bahnanlagen Bahnkörper, Gleise, Weichen, Strecken- ausrüstung (Bundeseigene Bahnen)

KAG-Maßnahme. Talburgstraße (Abschnitt Rheinlandstraße bis Grubenstraße)

Stadt/Gemeinde : Höxter und Beverungen Gemarkung : Ottbergen und Godelheim sowie Amelunxen und Wehrden

UNTERLAGEN. zur. Planfeststellung. Regelungsverzeichnis

Für die vier Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Asbach wurden im Jahr 2012 folgende größere Tiefbaumaßnahmen begonnen bzw.

Legende Grünfläche Einschnittsböschung Mulde. Feststellungsentwurf. 1 Neubau K 76n. 25 Neubau öffentl. Wirtschaftsweg. 28 Auffüllung mit Oberboden

Örtliche Bauvorschrift

B 297 Stuttgarter Straße in Göppingen - Faurndau

Nr. 13 Landesstraßen - fehlerhafte Bauabrechnung und Einstufung

Anwohner/-inneninformation für die Baumaßnahme Wunderstraße

L 62 L63 Ortsdurchfahrt Staupitz Finsterwalder Straße, Gordener Straße, Am Dorfplatz, Grünewalder Straße. Bürgerinformation am

Bauwerksverzeichnis. (Nachweisung aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen)

Lfd. Nr Stadtbahnanlagen (Trasse, Haltestellen, Betriebstechnische Anlagen)

Umgestaltung der Offenbacher Landstraße

Informationsblatt zur Straßenreinigung und zum Winterdienst

Bauablauf. Umgestaltung und Gleissanierung Sundgauallee in Freiburg Sanierung Sundgaubrücke

Abschlussdialog Verkehrsberuhigung Nürnberger Straße

Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 81. Protokoll Arbeitskreis I

Regelungsverzeichnis

Lfd. Nr Gleisanlagen und Haltestellen

Vierspuriger Ausbau der Bundesstraße B 236

Don-Bosco-Weg Verkehrsanlagen

Verkehr in Pleizenhausen

Feststellungsentwurf

Es erfolgten im Vorfeld keine Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern.

Einführung in die Straßentrassierung Vorbereitung zur Gruppenarbeit. 1. Workshop Arbeitsgruppe OU Schlungenhof 30. Mai 2017 Werner Ott

Neubau BAB Brücke über die A5 nach Eppelheim. Bürgerinformation am

Bauprogramm Kreisstraßen für den Landkreis Schaumburg ab 2011

Transkript:

L A N D E S B E T R I E B M O B I L I T Ä T K A I S E R S L A U T E R N UNTERLAGE 11 PLANFESTSTELLUNG REGELUNGSVERZEICHNIS B420 Ausbau der OD Offenbach- aufgestellt: Kaiserslautern, den im Kaiserslautern, den Brüsseler Straße 5, 67657 Kaiserslautern gez. i. V. Christoph Jung

Blatt 1 I: Straßen, Knotenpunkte, Wege, Zufahrten 1 0-050 bis 1+084 Ausbau B 420 a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner wird die B 420 incl. des Anschluss der L 372 und der K36 dem zukünftigen Verkehrsaufkommen auf einer Länge von ca. 1.130m angepasst.. Der Ausbau erstreckt sich über die gesamte Länge der Ortsdurchfahrt. Die B 420 wird mit einem Regelquerschnitt RQ 9,5 mit 6,50m Fahrbahnbreite und anschließendem Bankett bzw. Gehweg ausgebaut. Kostenträger für die Herstellung der Straße ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung der Straße obliegt der Bundesrepublik Deutschland.. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 2 2 0+000 Knotenpunkt B 420 / L 372 a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Der bisherige Einmündungsbereich wird aufgeweitet. Durch die Anlage eines separaten Linksabbiegestreifens sowie einer Trenninsel in der untergeordneten Knotenpunktszufahrt werden die Verkehrsströme zusätzlich kanalisiert und damit die Befahrbarkeit des Knotenpunktes optimiert. Die Änderung der höhengleichen Kreuzung unterliegt einer Kostenteilung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Rheinland-Pfalz (Landesstraßenverwaltung) gemäß Straßenkreuzungsrichtlinie, vorbehaltlich einer späteren Vereinbarung zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern. Die spätere Unterhaltung des Knotenpunktes obliegt der Bundesrepublik Deutschland. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 3 3 0+040 Knotenpunkt B 420 / K 63 a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Der bisherige Einmündungsbereich wird aufgeweitet. Durch die Anlage eines separaten Linksabbiegestreifens sowie einer Trenninsel in der untergeordneten Knotenpunktszufahrt werden die Verkehrsströme zusätzlich kanalisiert und somit die Befahrbarkeit des Knotenpunktes optimiert. Die Änderung der höhengleichen Kreuzung unterliegt einer Kostenteilung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Landkreis Kusel gemäß Straßenkreuzungsrichtlinie, vorbehaltlich einer späteren Vereinbarung zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern. Die spätere Unterhaltung des Knotenpunktes obliegt der Bundesrepublik Deutschland. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 4 4 0+445 Einmündung Brückenstraße Ost a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Der bisherige Einmündungsbereich wird aufgeweitet. Durch die Anlage eines separaten Linksabbiegestreifens werden die Verkehrsströme zusätzlich kanalisiert und damit die Befahrbarkeit des Knotenpunktes optimiert. Die Änderung der höhengleichen Kreuzung unterliegt einer Kostenteilung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ortsgemeinde Offenbach- gemäß Straßenkreuzungsrichtlinie, vorbehaltlich einer späteren Vereinbarung zwischen den Beteiligten Straßenbaulastträgern. 5 0+445 Einmündung Brückenstraße West a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Die spätere Unterhaltung des Knotenpunktes obliegt der Bundesrepublik Deutschland. Der bisherige Knotenpunkt wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 420 an die neue Situation baulich angepasst. Kostenträger für die Anpassung ist die Bundesrepublik Deutschland M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 5 6 0+650 Einmündung Bahnhofstraße a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Im bisherige Einmündungsbereich werden durch die Anlage eines separaten Linksabbiegestreifens sowie einer Trenninsel in der untergeordneten Knotenpunktszufahrt die Verkehrsströme zusätzlich kanalisiert und damit die Befahrbarkeit des Knotenpunktes optimiert. Die Änderung der höhengleichen Kreuzung unterliegt einer Kostenteilung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ortsgemeinde Offenbach- gemäß Straßenkreuzungsrichtlinie, vorbehaltlich einer späteren Vereinbarung zwischen den Beteiligten Straßenbaulastträgern. Die spätere Unterhaltung des Knotenpunktes obliegt der Bundesrepublik Deutschland. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 6 7 0+965 Einmündung Hauptstraße a) Bundesrepublik Deutschland b) Bundesrepublik Deutschland Im bisherige Einmündungsbereich werden durch die Anlage eines separaten Linksabbiegestreifens sowie einer Trenninsel in der untergeordneten Knotenpunktszufahrt die Verkehrsströme zusätzlich kanalisiert und damit die Befahrbarkeit des Knotenpunktes optimiert. Die Änderung der höhengleichen Kreuzung unterliegt einer Kostenteilung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ortsgemeinde Offenbach- gemäß Straßenkreuzungsrichtlinie, vorbehaltlich einer späteren Vereinbarung zwischen den Beteiligten Straßenbaulastträgern. Die spätere Unterhaltung des Knotenpunktes obliegt der Bundesrepublik Deutschland. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 7 8 Gesamter Gehweg a) Ortsgemeinde Offenbach- Der bisherige Gehweg auf der Ostseite (Glanseite) wird rückgebaut, da auf dieser Seite ein kombinierter Rad- /Gehweg entlang der Draisinenstrecke vorhanden ist. b) Ortsgemeinde Offenbach- Im Gegenzug wird auf der Westseite ein durchgängiger, befestigter Gehweg mit einer Breite > 2,00 m hergestellt,, welcher durch Flachborde zur Fahrbahn hin abgetrennt ist. Kostenträger für die Herstellung ist die Ortsgemeinde Offenbach-. Die Unterhaltung obliegt der Ortsgemeinde Offenbach-. 9 Gesamter Parkbuchten a) Ortsgemeinde Offenbach- Durch die Verschmälerung der Fahrbahn der B420 wird auf der westlichen Seite, zur Wohnbebauung hin, der Platz zur Anordnung von Parkbuchten geschaffen. b) Ortsgemeinde Offenbach- Kostenträger für die Herstellung ist die Ortsgemeinde Offenbach-. Die Unterhaltung obliegt der Ortsgemeinde Offenbach-. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 8 10 Gesamter Pflanzinseln a) Ortsgemeinde Offenbach- Durch die Verschmälerung der Fahrbahn der B420 wird auf der westlichen Seite, zur Wohnbebauung hin, der Platz zur Anordnung von Pflanzinseln geschaffen. b) Ortsgemeinde Offenbach- Kostenträger für die Herstellung ist die Ortsgemeinde Offenbach-. Die Unterhaltung obliegt der Ortsgemeinde Offenbach-. 11 Gesamter Grundstückszufahrten a) und b) die jeweiligen Eigentümer der betroffenen Grundstücke Durch die Baumaßnahme müssen die bestehenden Grundstückszufahrten in geringem Maße angepasst werden. Die Einzelheiten werden zwischen dem Baulastträger und den Anliegern außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Kostenträger für den Bau und die Entschädigung ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung verbleibt bei den jeweiligen Eigentümern der betroffenen Grundstücke. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 9 12 Gesamter Bushaltestellen des ÖPNV a) Ortsgemeinde Offenbach- b) Ortsgemeinde Offenbach- Die vier in der Ortslage bestehenden Bushaltestellen des ÖPNV werden barrierefrei ausgebaut. Um einen ungehinderten Einstieg in den Bus zu ermöglichen, werden Busbordsteine mit einem Abstich von 18 cm eingebaut. Zusätzlich werden im Haltestellenbereich taktile Leitelemente angeordnet. Die bestehenden Wartehäuser verbleiben an ihrem Standort und werden in die Bushaltestelle integriert. Kostenträger für den Bau ist die Ortsgemeinde Offenbach-. Die Unterhaltung obliegt der Ortsgemeinde Offenbach-. 13 Gesamter Busbuchten im Bereich der ÖPNV-Bushaltestellen a) Bundesrepublik Deutschland Die vier in der Ortslage bestehenden Bushaltestellen des ÖPNV werden barrierefrei ausgebaut und die Bushaltebuchten an den neuen Straßenverlauf angepasst. b) Bundesrepublik Deutschland Kostenträger für die Herstellung der Busbuchten entlang der Straße ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung der Busbuchten obliegt der Bundesrepublik Deutschland.. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 10 II: Entwässerung 14 0+650 Erneuerung bestehender Durchlass DN1200 Golschbach a) Bundesrepublik Deutschland b) --- Im Zuge der Baumaßnahme wird der bestehende Durchlass DN 1200 Golschbach erneuert. Kostenträger für die Erneuerung des bestehenden Durchlasses ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung des Durchlasses obliegt der Ortsgemeinde Offenbach-.. 15 0-050 bis 0+125 Neubau Kanal DN 300 von RW03 bis best. Schacht R231001 a) b) Ortsgemeinde Offenbach- Durch die Umgestaltung des Knotenpunktes der B 420 / L 372 / K 63 muss die Oberflächenentwässerung angepasst werden. Der bestehende Regenwasserkanal wird um 150m DN 300, incl. 2 Schachtbauwerken verlängert.. Der Anschluss erfolgt an den bestehenden Regenwasserkanal. Kostenträger für den Neubau des Kanals ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Unterhaltung des Kanals obliegt der Ortsgemeinde Offenbach-. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 11 III: Ver- und Entsorgungsanlagen 16 Gesamter Fernmeldeleitungen a) Deutsche Telekom AG b) Deutsche Telekom AG Im v. g. Bereich verläuft eine Fernmeldeleitung der Deutschen Telekom AG. Im Zuge der Baumaßnahme wird evtl. eine Verlegung bzw. eine Sicherung der Leitung erforderlich. Die Kostentragung hierfür richtet sich nach dem Telegraphenwegegesetz. Die Unterhaltung der Leitung verbleibt bei der Deutschen Telekom AG 17 Gesamter Wasserleitung a) Verbandsgemeindewerke Lauterecken b) Verbandsgemeindewerke Lauterecken Im v. g. Bereich verläuft eine Wasserleitung der Verbandsgemeindewerke Lauterecken. Im Zuge der Baumaßnahme wird evtl eine Verlegung bzw. Sicherung der Leitung erforderlich. Die Kostentragung hierfür richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den bestehenden Verträgen. Die Unterhaltung der Leitung verbleibt bei den Verbandsgemeindewerke Lauterecken. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 12 18 Gesamter Regenwasserkanal a) Verbandsgemeindewerke Lauterecken b) Verbandsgemeindewerke Lauterecken Im v. g. Bereich verläuft eine Regenwasserkanal der Verbandsgemeindewerke Lauterecken. Im Zuge der Baumaßnahme wird evtl. eine Sicherung des Kanals erforderlich. Die Kostentragung hierfür richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den bestehenden Verträgen. Die Unterhaltung der Leitung verbleibt bei den Verbandsgemeindewerken Lauterecken. 19 Gesamter Schmutzwasserkanal a) Verbandsgemeindewerke Lauterecken b) Verbandsgemeindewerke Lauterecken Im v. g. Bereich verläuft eine Schmutzwasserkanal der Verbandsgemeindewerke Lauterecken. Im Zuge der Baumaßnahme wird evtl. eine Sicherung des Kanals erforderlich. Die Kostentragung hierfür richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den bestehenden Verträgen. Die Unterhaltung der Leitung verbleibt bei den Verbandsgemeindewerken Lauterecken. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 13 20 Gesamter Stromleitung a) RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH b) RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH Im v. g. Bereich verläuft eine Stromleitungen (Niederspannung) sowie Stromkabel für die Beleuchtung der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH. Im Zuge der Baumaßnahme wird evtl eine Verlegung bzw. Sicherung der Leitung erforderlich. Die Kostentragung hierfür richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den bestehenden Verträgen. Die Unterhaltung der Leitung verbleibt bei der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 14 IV: Landschaftspflegerische Maßnahmen 21 Gesamter Landespflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen a) jeweiliger Eigentümer b) zukünftiger Eigentümer Im gesamten Planungsbereich wird der Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild durch landschaftspflegerische Maßnahmen kompensiert. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen erfolgt in Unterlage 19 zu diesem Entwurf. Kostenträger für den Grunderwerb und die geplanten landschaftspflegerische Maßnahmen ist die Bundesrepublik Deutschland unbeschadet einer Kostenbeteiligung Dritter. Die spätere Unterhaltung der Flächen wird dem jeweiligen Eigentümer übertragen und gegebenenfalls abgelöst. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 15 V: Sonstiges 22 Gesamter Grundstückseinfriedungen, Mauern, Zäune, Hecken a) und b) die jeweiligen Eigentümer der betroffenen Grundstücke Die Grundstückseinfriedungen, Mauern, Zäune etc. werden, sofern es notwendig ist, beseitigt und entschädigt, bzw. umgesetzt. Die Einzelheiten werden zwischen dem Baulastträger und den Anliegern außerhalb des Planfeststellungsverfahrens in den zu führenden Entschädigungsverhandlungen geregelt. Kostenträger für den Bau und die Entschädigung ist der Baulastträger, dem die Maßnahme überwiegend dient. Hierüber ist vor Beginn der Baumaßnahme eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. Die Unterhaltung verbleibt bei den jeweiligen Eigentümern der betroffenen Grundstücke. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx

Blatt 16 23 Gesamter Beleuchtung a) RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH b) RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH Im v. g. Bereich verläuft eine Stromleitungen (Niederspannung) sowie Stromkabel für die Beleuchtung der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH. Im Zuge der Baumaßnahme wird eine Neuanordnung der Beleuchtung und damit eine Verlegung der Stromleitung notwendig. Die Kostentragung hierfür richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den bestehenden Verträgen. Die Unterhaltung der Leitung verbleibt bei der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH. M:\2011\19126\Berichte\160727-PFE-UL11-.docx