Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch. Jochen Oberlack



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Transkript:

Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch Jochen Oberlack 1

Öffentliche Finanzierungshilfen Tipps für das Kreditgespräch 2

Der Weg zur optimalen Finanzierung DAS BANKGESPRÄCH Auswahl des richtigen Partners Vorbereitung und Terminvereinbarung Unterlagen Präsentation Nachbereitung 3

Regeln für den erfolgreichen Bankkontakt Regel 1: Gehen Sie zu Ihrer Hausbank Regel 2: Vereinbaren Sie vor Vorhabensbeginn einen Termin Regel 3: Legen Sie Wert auf einen qualifizierten Gesprächspartner Regel 4: Bereiten Sie Ihre Unterlagen sorgfältig vor Regel 5: Die Unterlagen sollten dem Vorhaben angemessen sein 4

Regeln für den erfolgreichen Bankkontakt Regel 6: Regel 7: Regel 8: Regel 9: Regel 10: Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch Machen Sie sich mit Ihren Unterlagen vertraut Planzahlen stützen Ihre Argumente Machen Sie Ihre Kreditwürdigkeit deutlich Halten Sie Termine und Zusagen ein 5

Worauf achtet die Bank im Besonderen? Wie hoch ist Ihr Eigenkapital? Welche Sicherheiten stehen zur Verfügung? Was ist Ihr Alleinstellungsmerkmal? Sind die geplanten Finanzierungsmittel ausreichend? Sind Umsatz bzw. Rentabilität realistisch geplant? Haben Sie Liquiditätsreserven eingeplant? 6

7

Das Beratungsergebnis als Chance begreifen Ihre Finanzierungsanfrage ist nicht erfolgreich... Fragen Sie möglichst genau nach den Gründen! Ihre Finanzierungsanfrage ist erfolgreich... Favorisieren Sie den Einsatz von Fördermitteln! 8

Finanzierung von Existenzgründungen mit aktuellen Förderprogrammen 9

NRW/EU.Mikrodarlehen Antragsberechtigt: Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Förderhöhe: zwischen mind. 5.000 EUR und max. 25.000 EUR Laufzeit: 6 Jahre Tilgungsbeginn nach 6 Monaten Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit Tilgung: monatlich nach Ablauf des tilgungsfreien Anlaufjahres apl. Tilgung: jederzeit möglich Antragstellung: bei einem Startercenter in NRW Eine Beratung vor Antragstellung ist zwingend Voraussetzung 10

ERP-Kapital für Gründung Antragsberechtigt: Förderhöhe: Eigenmittel: natürliche Personen als Existenzgründer innerhalb von 3 Jahren nach Geschäftsaufnahme max. 30 % der förderbaren Kosten bis 500 TEUR pro Antragsteller i.d.r. 15 % der förderbaren Kosten Ziel: Eigenmittel und ERP-Kapital ergeben eine EK-Quote von 45 % - das bedeutet: mehr EK als 15 % reduziert den Förderkredit entsprechend Das gesamte Vermögen bis auf 10.000 EUR muss eingesetzt werden. W i c h t i g : Fachliche und kaufmännische Qualifikation erforderlich 11

KfW-StartGeld Antragsberechtigte: Existenzgründer/innen / -festigungen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit (demnächst innerhalb von 5 Jahren nach Gründung) Natürliche Personen und Freiberufler Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft W i c h t i g : Fachliche und kaufmännische Qualifikation erforderlich Förderbare Kosten: Investitionen Betriebsmittel (max. 30.000 EUR) 12

KfW-StartGeld Förderhöhe: Maximal 100% der Kosten Der gesamte Fremdfinanzierungsbedarf darf 100.000 EUR pro Person nicht überschreiten. Darüber hinaus sind Investitionen nur aus Eigenkapital zulässig. Sind mehrere Personen beteiligt (GbR oder GmbH z.b.), kann jede Person maximal 100.000 EUR beantragen. Laufzeit: bis 5 Jahre, davon max. 1 Freijahr (monatliche Zins- und Tilgungsleistungen) bis 10 Jahre, davon max. 2 Freijahre (monatliche Zins- und Tilgungsleistungen) Außerplanmäßige Tilgungen: jederzeit ohne Kosten möglich 13

NRW.BANK.Gründungskredit Antragsberechtigt sind Existenzgründer/-innen sowie von diesen neu gegründete Unternehmen in den Bereichen gewerbliche Wirtschaft Angehörige der Freien Berufe Mit verbilligten Zinssätzen förderbar sind Neugründungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder der Beteiligungserwerb an diesen Gefördert werden nur Investitionen in NRW durch in NRW ansässige Unternehmen. 14

NRW.BANK.Gründungskredit Laufzeiten: 5 20 Jahre bei 1 3 Freijahren Alle Programmvarianten sind auch mit Bürgschaft durch die BürgschaftsBank möglich. Kosten der Bürgschaft bei Bewilligung: 1,5 % einmalig - des verbürgten Kreditbetrags 1 % laufend - des verbürgten Kreditbetrags 15

NRW.BANK.Gründungskredit Förderbare Kosten: Grundstücke und Gebäude Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen Firmenwert (ohne KMU-Zinsverbilligung) Betriebs- und Geschäftsausstattung Immaterielle Wirtschaftsgüter Leasing-/Franchise-Anzahlungen, sofern aktiviert Betriebsübernahme/tätige Beteiligung (mindestens 10%) Warenlager und Betriebsmittel (ohne KMU-Zinsverbilligung) Disagio 16

NRW.BANK.Gründungskredit Förderhöhe: max. 100 % der förderbaren Kosten i.d.r. mindestens 25.000 EUR höchstens 10 Mio. Euro risikogesteuerter Zinssatz Zinsbindung 10 Jahre außerplanmäßige Tilgungen: nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung Auszahlung: 100% Besicherung: banküblich 17

Zuschüsse Beratungsprogramm Wirtschaft (über Fachkammern) Beratungsleistungen für Existenzgründer in NRW maximal 50% eines Tagewerkes bzw. 400 Euro (abweichende Bedingungen für bestimmte Personengruppen) Neugründungen Übernahmen Beteiligungen 18

Zuschüsse Gründercoaching Deutschland (über KfW-Regionalpartner) Bundesweite Beratungsförderung für Start-ups und Unternehmen in der Festigungsphase bis 5 Jahre nach Gründung i.d.r. 50% Förderung 19

Zuschüsse Meistergründungsprämie NRW über Landes-Gewerbe-Förderungsstelle des Handwerks im Land NRW Zuschüsse für Handwerksmeister-/innen, die sich erstmalig selbstständig niederlassen bis zu 7500 Euro 20

Bürgschaftsbank NRW GmbH, Neuss Zielgruppe: Existenzgründer/innen, gewerbliche Unternehmen (KMU), Freiberufler Einsatzbereich: Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten für zahlreiche Verwendungszwecke Was geht nicht? Sanierungen, Bürgschaften an Unternehmen mit schwacher Bonität, bzw. an nicht wettbewerbsfähige Betriebe 21

Bürgschaftsbank NRW GmbH, Neuss Bürgschaftshöhe: max. 1,25 Mio. EUR je Kreditnehmer Welche Sicherheiten sind erforderlich?...alle Vermögenswerte (betrieblich und privat), die banküblich hereingenommen werden; die Sicherheiten werden fallbezogen festgelegt Kosten/Gebühren/Entgelte: Bearbeitungsgebühr 1,5% einmalig auf den verbürgten Kreditbetrag Bürgschaftsprovision 1,0% p.a. auf den valutierenden Kreditbetrag des Vorjahres Ablösungsentgelt 1,0% auf den getilgten Betrag 22

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Jochen Oberlack E-Mail: jochen.oberlack@wgzbank.de Tel.: 0211/778 2201 Mobil: 0151/14 22 87 87 23