Verordnung des EFD über Zollerleichterungen für Waren je nach Verwendungszweck (Zollerleichterungsverordnung, ZEV) Änderung vom 16. März 2016 Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verordnet: I Anhang 1 der Zollerleichterungsverordnung vom 4. April 2007 1 erhält die neue Fassung gemäss Beilage. II Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2016 in Kraft 16. März 2016 Eidgenössisches Finanzdepartement: Ueli Maurer 1 SR 631.012 2016-0021 1093
Zollerleichterungen je nach Verwendungszweck Anhang 1 (Art. 3) 0103. Tiere der Schweinegattung, lebend 10 90 91 90 0201. Zugeschnittene Rindsbinden, ausgebeint, frisch oder gekühlt 30 99 0202. Zugeschnittene Rindsbinden, ausgebeint, gefroren 30 99 0206. Geniessbare Schlachtnebenprodukte 22 90 von Tieren der Rindvieh-, Schweine- 29 90 oder Schafgattung, gefroren 41 91 41 99 49 91 49 99 90 90 0207. 14 99 27 99 45 99 55 99 60 99 0208. 10 00 90 10 0301. 91 00 Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Geflügel der Nr. 0105, gefroren Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte von Kaninchen oder Hasen oder von Wild Junge Regenbogenforellen (Oncorhynchus mykiss) mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 100 g und mit einer Länge von weniger als 20 cm zu Forschungs- oder medizinischen Zwecken 1190. Trockenfleisch 1190. Trockenfleisch Tierfutter für andere als landwirtschaftliche Nutztiere (Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Kaninchen und Hausgeflügel) Tierfutter für andere als landwirtschaftliche Nutztiere (Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Kaninchen und Hausgeflügel) Tierfutter für andere als landwirtschaftliche Nutztiere (Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Kaninchen und Hausgeflügel) zur Speisefischzucht 2.40 0404. Molke in Pulverform, demineralisiert 10 00 Nahrungsmitteln 0404. Molke in Pulverform, demineralisiert als Ergänzungsfutter 10 00 für Jungtiere 50. 50. 1094
0405. 10 19 Ziegenbutter pharmazeutischen Produkten 20. 0407. 11 10 Bruteier zur Mastkükenproduktion 19 10 0407. 21 10 29 10 0407. 21 10 29 10 Vogeleier in der Schale, frisch Vogeleier in der Schale, frisch als Verarbeitungseier für die Nahrungsmittelindustrie Verarbeitungseier für die Nahrungsmittelindustrie, zur Gewinnung von Flüssigeigelb und für die industrielle Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 0408. 19 10 Flüssigeigelb zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 0511. 99 19 Waren dieser Nummern Tierfutter für andere als landwirtschaftliche Nutztiere (Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Kaninchen und Hausgeflügel) 0601. 10 10 Tulpenzwiebeln, ruhend zum Austreiben, für die Schnittblumenproduktion 0809. 21 10 21 11 29 10 29 11 0809. 40 12 40 13 40 92 40 93 Kirschen Spirituosen Pflaumen (einschliesslich Zwetschgen) Spirituosen 35. 1095
0811. 10 00 20 90 90 10 90 29 0811. 90 90 Früchte, nicht gekocht oder in Wasser zur industriellen Weiterverarbeitung oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen Bemerkung: Die Zulassung zum ermässigten Ansatz setzt voraus, dass die Früchte einen Fabrikationsprozess durchmachen. Das blosse Abpacken in kleinere Behälter gilt nicht als Weiterverarbeitung im Sinne der Verordnung. Andere Früchte, nicht gekocht oder in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, Produkten der Tarifnummer 2007 ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen 1001. 19 29 Hartweizen zum Aufblähen und Rösten 1001. Hartweizen 19 29 Bemerkung: Bulgur Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durchschnitt eines Kalenderquartals mindestens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden. 1001. Hartweizen 19 29 Bemerkung: vorgekochtem Hartweizen Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durchschnitt eines Kalenderquartals mindestens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden. 1001. Hartweizen 19 39 Bemerkung: Futtermittelenzymen Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Hartweizen im Durchschnitt eines Kalenderquartals mindestens 64 % Mahlprodukte gewonnen und gemäss Verwendungsverpflichtung verwendet werden. 1001. Weichweizen 99 29 Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird gewährt, wenn aus dem Weizen mindestens 55 % Fabrikmehl gewonnen und zu Stärke verarbeitet wird. 1001. Weichweizen 99 29 Stärke Kaffeesurrogaten 1 6.37 5.28 frei 2. 1096
1001. 99 29 Weichweizen Quellmehl 2. 1001. 99 29 Weichweizen zur Herstellung, durch Extrusion, von aufgeblähten 2. Paniermehlersatz oder Binde-/ Füllmaterial der Tarifnummer 1904.1090 1001. 99 29 Dinkel Erzeugnissen durch 2. Aufblähen oder Rösten 1002. Saatroggen zu Grünschnittzwecken frei 10 00 1002. 90 29 Roggen Kaffeesurrogaten 2. 1003. Gerste 1.85 90 49 Malzextrakten für Nahrungsmittel 1004. Avena Strigosa Schreb. zur Gründüngung 10 00 1005. 90 29 1007. 90 29 1008. 10 29 Maiskörner Körnersorghum Buchweizen Pop- Corn zur menschlichen Ernährung Nahrungsmitteln ohne 1008. 10 29 Buchweizen 1008. 29 29 Hirse 1008. 30 20 Kanariensaat 1008. 40 29 Fonio (Digitaria spp.) 1008. 50 29 Quinoa (Chenopodium quinoa) 1008. 60 39 Triticale 1008. Anderes Getreide 90 27.50 3.50.60 1.50 frei 1.50 7. 7. 8. 7. 1097
1102. 20 10 Mehl von Mais zur menschlichen Ernährung ohne 20. 1102. 90 51 Mehl von Reis zur menschlichen Ernährung ohne 20. 1102. 90 61 Mehl von anderem Getreide zur menschlichen Ernährung ohne 20. 1103. 11 19 Hartweizengriess in Behältnissen von mehr als 5 kg Teigwaren 4.50 1103. 11 19 Hartweizengriess in Behältnissen von mehr als 5 kg zu technischen Zwecken 4.50 1103. 11 99 Grütze und Griess von Weizen, andere zu technischen Zwecken 40. 1103. 13 90 Grütze und Griess von Mais zur menschlichen Ernährung ohne 1103. 19 19 Grütze und Griess von Roggen, Mengkorn oder Triticale zur menschlichen Ernährung ohne 1103. 19 29 Grütze und Griess von Hafer zur menschlichen Ernährung ohne 1103. 19 39 Grütze und Griess von Reis zur menschlichen Ernährung ohne 1103. 19 99 Grütze und Griess von anderem Getreide 1103. 20 19 Agglomerate in Form von Pellets von Weizen 1103. 20 29 Agglomerate in Form von Pellets von Roggen, Mengkorn oder Triticale 1103. 20 99 Agglomerate in Form von Pellets von anderem Getreide 12 90 Körner von Hafer, gequetscht oder in Flocken 19 29 Körner von Gerste, gequetscht oder in Flocken 19 99 Körner von anderem Getreide, gequetscht oder in Flocken 4.50 40. 4.50 zur menschlichen Ernährung ohne Futtermittelan- fall zu technischen Zwecken 40. zu technischen Zwecken 40. zur menschlichen Ernährung ohne zur menschlichen Ernährung ohne zur menschlichen Ernährung ohne zur menschlichen Ernährung ohne 22 20 Anders bearbeitete Körner von Hafer zur menschlichen Ernährung ohne 1098
22 20 Anders bearbeitete Körner von Hafer 22 20 Mahlhafer, geschält, noch circa 10 % ungeschälte Körner enthaltend fertigen Haferprodukten für die menschliche Ernährung 23 90 Anders bearbeitete Körner von Mais zur menschlichen Ernährung ohne 23 90 Maisgrütze, d.h. grob gebrochene (geschrotete) Maiskörner, entkeimt und geschält Cornflakes 10..60.20 23 90 Maiskörner geschrotet zu technischen Zwecken 29 13 Anders bearbeitete Körner von Dinkel, zu technischen Zwecken geschält oder gerollt 40. Anders bearbeitete Körner von Weizen, zu technischen Zwecken 40. 29 18 Roggen, Mengkorn oder Triticale, geschält oder gerollt Anders bearbeitete Körner von Hirse.35 29 22 Anders bearbeitete Körner von Hirse zur menschlichen Ernährung 29 22 ohne Futtermittelan- fall Anders bearbeitete Körner von Gerste 12.60 29 32 29 32 Anders bearbeitete Körner von Gerste zur menschlichen Ernährung ohne 29 99 Anders bearbeitete Körner von anderem Getreide zur menschlichen Ernährung ohne 30 89 Weizenkeime zur Teilentfettung für die menschliche Ernährung 28.80 Weizenkeime zur menschlichen Ernährung, 26.13 30 89 jedoch nicht zur Teilentfettung 30 89 Keime von Weizen (einschliesslich Dinkel), Roggen, Mengkorn oder Triticale, ganz, gequetscht, in Flocken oder gemahlen zu technischen Zwecken 1107. 10 12 Malz, nicht geröstet, nicht zerkleinert zur menschlichen Ernährung ohne 1.50 1107. 10 12 Malz, nicht geröstet, nicht zerkleinert frei 1099
1107. 10 12 Malz, nicht geröstet, nicht zerkleinert Malzextrakten für Nahrungsmittel 1.85 1107. 10 93 Malz, nicht geröstet, zerkleinert zur menschlichen Ernährung ohne 1107. 20 12 Malz, geröstet, nicht zerkleinert zur menschlichen Ernährung ohne 1.50 1107. 20 12 Malz, geröstet, nicht zerkleinert frei 1107. 20 12 Malz, geröstet, nicht zerkleinert Malzextrakten für Nahrungsmittel 1.85 1107. 20 93 Malz, geröstet, zerkleinert zur menschlichen Ernährung ohne 1108. Weizenstärke Dextrin und Glukose 1108. Weizenstärke zu anderen technischen 1.70 Zwecken 1108. 12 90 Maisstärke Dextrin und Glukose 1108. 12 90 Maisstärke zu anderen technischen Zwecken 1.50 1108. Kartoffelstärke zu technischen Zwecken 13 90 1108. 14 90 Maniokstärke zu technischen Zwecken 1108. 19 99 Andere Stärken zu technischen Zwecken 1201. 90 23 90 24 1205. 10 53 10 54 90 53 90 54 1206. 00 23 00 24 00 53 00 54 1501. 10 91 10 99 Sojabohnen Rapssamen Sonnenblumensamen Schweineschmalz, ausgeschmolzen oder ausgepresst zur Ölgewinnung und industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 zur Ölgewinnung und industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 zur Ölgewinnung und industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 Speisefetten 20. 1100
1501. 10 91 10 99 20 91 20 99 90 91 Schweinefett (einschliesslich Schweineschmalz) und Geflügelfett zu technischen Zwecken 1501. Schweineschmalz als Hilfsmittel bei der 10 99 Schinkenherstellung 1502. Fette von Tieren der Rindvieh-, Schaf- 10 91 oder Ziegengattung Speisefetten 10 99 90 91 1502. 10 91 10 99 90 91 1503. 00 91 00 99 1504. 10 98 10 99 20 91 20 99 30 91 30 99 1506. 00 91 00 99 1507. 10 90 90 18 90 19 1507. 10 90 90 18 90 19 Fette von Tieren der Rindvieh-, Schafoder Ziegengattung Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch in anderer Weise zubereitet Fette und Öle und ihre Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, modifiziert Andere tierische Fette und Öle und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert Sojaöl und seine Fraktionen, modifiziert Sojaöl und seine Fraktionen, modifiziert 20. 15. zu technischen Zwecken zu technischen Zwecken zu technischen Zwecken zu technischen Zwecken zu technischen Zwecken zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 1101
1507. Sojaöl und seine Fraktionen, modifiziert 1508. 10 90 90 18 90 19 1508. 10 90 90 18 90 19 Erdnussöl und seine Fraktionen, modifiziert Erdnussöl und seine Fraktionen, modifiziert 1508. Erdnussöl und seine Fraktionen, modifiziert 1509. 10 91 10 99 90 91 1509. 10 99 1510. 00 91 00 99 1510. 00 91 00 99 Olivenöl und seine Fraktionen, modifiziert Olivenöl und seine Fraktionen, modifiziert Andere ausschliesslich aus Oliven gewonnene Öle und ihre Fraktionen, modifiziert, und Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Nr. 1509 Andere ausschliesslich aus Oliven gewonnene Öle und ihre Fraktionen, modifiziert, und Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Nr. 1509 zur Nachraffination und 140.20 anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der zu technischen Zwecken zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 zur Nachraffination und 140.20 anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der zu technischen Zwecken zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 zu technischen Zwecken zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 1102
1511. 10 90 Palmöl, rohes Produkten der Tarifnummer 2104.1000 1511. 10 90 Palmöl, rohes Brotaufstrichen der Tarifnummern 2106.9050, 2106.9073 oder 2106.9074 1511. 10 90 90 18 90 19 1511. 10 90 90 18 90 19 1511. 90 18 Palmöl und seine Fraktionen, modifiziert Palmöl und seine Fraktionen, modifiziert Fraktionen des Palmöls 6. zu technischen Zwecken zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2104.1000 der folgende Stufen der 1511. 90 18 Fraktionen des Palmöls Produkten der Tarifnummer 2104.1000 1511. 90 18 Fraktionen von Palmöl, auch raffiniert, nicht chemisch modifiziert, mit einem Schmelzpunkt, der über demjenigen des Palmöls liegt zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der 139.75 1103
1511. 90 18 Fraktionen von Palmöl, nicht chemisch modifiziert, mit einem Schmelzpunkt, Speiseölen und -fetten der über demjenigen des Palmöls liegt, raffiniert Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird nur gewährt, wenn die Fraktionen durch Vermischen mit andern Rohstoffen und Materialien einen Fabrikationsprozess durchmachen. Das blosse Umschmelzen in kleinere Behältnisse oder in bestimmte Formen für den Einzelverkauf genügt nicht. 1511. 90 19 Fraktionen von Palmöl, nicht chemisch modifiziert, mit einem Speiseölen und -fetten Schmelzpunkt, der über demjenigen des Palmöls liegt, raffiniert Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird nur gewährt, wenn die Fraktionen durch Vermischen mit andern Rohstoffen und Materialien einen Fabrikationsprozess durchmachen. Das blosse Umschmelzen in kleinere Behältnisse oder in bestimmte Formen für den Einzelverkauf genügt nicht. 1511. Palmöl, anderes als rohes zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2104.1000 der folgende Stufen der 1511. Palmöl, anderes als rohes Produkten der Tarifnummer 2104.1000 1511. Palmöl und seine Fraktionen, modifiziert zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der 144.90 146.15 140.20 1104
1512. 19 18 19 19 19 98 19 99 21 90 29 91 29 99 1512. 19 18 19 19 19 98 19 99 21 90 29 91 29 99 1512. 19 98 29 91 1513. 19 18 19 19 19 98 19 99 21 90 29 18 29 19 29 98 29 99 1513. 19 18 19 19 19 98 19 99 21 90 29 18 29 19 29 98 29 99 Sonnenblumenöl, Safloröl oder Baumwollsamenöl und ihre Fraktionen, auch zu technischen Zwecken raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert Sonnenblumenöl, Safloröl oder Baumwollsamenöl und ihre Fraktionen, auch lung von Produkten der zur industriellen Herstel- raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert Tarifnummer 2103.9000 Sonnenblumenöl, Safloröl oder Baumwollsamenöl zur Nachraffination und 140.20 und ihre Fraktionen, auch anschliessenden Her- raffiniert, aber nicht chemisch modifizierstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl oder zu technischen Zwecken Babassuöl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl oder Babassuöl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 1105
1513. 19 98 29 98 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl oder Babassuöl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der 1513. 21 90 Palmkernöl, roh Brotaufstrichen der Tarifnummern 2106.9050 oder 2106.9074 1513. 29 18 Fraktionen von Palmkernöl oder Babassuöl, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert, mit einem Schmelzpunkt, der über demjenigen des Palmkern- oder Babassuöls liegt 1514. 19 91 19 99 91 90 99 91 99 99 1514. 19 91 19 99 91 90 99 91 99 99 1514. 19 91 99 91 Rapsöl, Rüböl oder Senföl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert Rapsöl, Rüböl oder Senföl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert Rapsöl, Rüböl oder Senföl und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert 147.55 6. zur Nachraffination und 154.40 anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der zu technischen Zwecken zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der 140.20 1106
1515. 19 91 19 99 21 90 29 91 29 99 30 91 30 99 50 19 50 91 50 99 90 13 90 18 90 19 90 28 90 29 90 38 90 39 1515. 29 91 29 99 50 91 50 99 1515. 19 91 29 91 30 91 50 91 90 18 90 28 90 38 1516. 10 91 10 99 20 92 20 93 20 97 20 98 1516. 10 91 20 93 Andere pflanzliche Fette und andere fette pflanzliche Öle (einschliesslich Jojoba-Öl) und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert Fette und Öle von Mais, Sesam und anderen pflanzlichen Ölen und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert Andere pflanzliche Fette und andere fette pflanzliche Öle (einschliesslich Jojoba-Öl) und ihre Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, andere als Kokos- und Palmkernöle, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet zu technischen Zwecken zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der 140.20 zu technischen Zwecken zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der 139.75 1107
1516. 10 91 20 93 1516. 10 99 20 98 1516. 10 99 20 98 1517. 90 62 90 63 90 67 90 68 90 71 90 79 90 81 90 89 90 91 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, andere als Speiseölen und -fetten Kokos- und Palmkernöle, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet, raffiniert Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird nur gewährt, wenn die Fraktionen durch Vermischen mit andern Rohstoffen und Materialien einen Fabrikationsprozess durchmachen. Das blosse Umschmelzen in kleinere Behältnisse oder in bestimmte Formen für den Einzelverkauf genügt nicht. Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, andere als Kokos- und Palmkernöle, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet zur Nachraffination und anschliessenden Herstellung von Speiseölen und -fetten der folgenden Stufen der 144.90 140.90 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle und ihre Fraktionen, andere als Kokos- und Palmkernöle, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht anders zubereitet, raffiniert Bemerkung: Die Zollbegünstigung wird nur gewährt, wenn die Fraktionen durch Speiseölen und -fetten 146.15 Vermischen mit andern Rohstoffen und Materialien einen Fabrikationsprozess durchmachen. Das blosse Umschmelzen in kleinere Behältnisse oder in bestimmte Formen für den Einzelverkauf genügt nicht. Flüssige, geniessbare Mischungen zu technischen Zwecken oder Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von Fraktionen verschiedener Fette oder Öle 1108
1518. 00 19 Nicht geniessbare Mischungen pflanzlicher Öle zu technischen Zwecken 1518. 00 97 Nichtgeniessbare Mischungen von tierischen Fetten zu technischen Zwecken 1602. 50 99 Rindfleisch, gekocht und gefroren, in Würfeln mit einer Kantenlänge von Gulaschsuppe ungefähr 2 cm 1602. 50 99 Rindfleisch, gekocht und gefroren, in Würfeln mit einer Kantenlänge von Produkten der Tarifnummer ungefähr 2 cm oder gewolft 2103.9000 1701. 12 00 13 00 14 00 99 99 1701. 12 00 13 00 14 00 1702. 30 29 Kristallzucker, fest, unbearbeitet, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen Rohzucker, fest, unbearbeitet, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen Mannit, Sorbit, deren Ester und Gluconsäure zur Raffinierung Glukose, fest, chemisch rein oder nicht zu technischen Zwecken.90 frei frei 30 38 1702. 30 48 Glukosesirup als Nährstoff für Bakterien bei der Herstellung pharmazeutischer Produkte 2001. Cornichons, in Behältnissen von mehr zur industriellen Weiterverarbeitung 10 10 als 50 kg 2001. 90 91 Silberzwiebeln, in Behältnissen von mehr als 50 kg zur industriellen Weiterverarbeitung 2001. Peperoncini (capsicum annuum L.), in Behältnissen von mehr als 50 kg zur industriellen Weiterverarbeitung 2005. 40 10 Hülsenfrüchte, ausgelöst, vorgekocht oder gedämpft, getrocknet, kochoder tafelfertigen Suppen 51 10 in Behältnissen von mehr als 5 kg und Saucen 99 11 2008. 19 10 20 00 30 10 30 90 70 10 70 90 80 00 99 11 99 96 Pulpen zur industriellen Weiterverarbeitung 3. 3. 3. 4.50 1109
2008. 40 10 50 10 50 90 93 10 93 90 99 19 99 97 Pulpen Produkten der Tarifnummer 2007 2008. 99 99 Aloe Vera Grundstoffen zur Weiterverarbeitung 2009. 61 11 Traubensaft, nicht eingedickt, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3 l 2009. Andere Säfte als von tropischen 81 10 Früchte, ohne Zusatz von Zucker 89 89 oder anderen Süssstoffen 2009. Säfte von tropischen Früchte, ohne 89 81 Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen alkoholfreiem Traubensaft oder alkoholfreien Mischungen von Traubensaft mit anderen Fruchtsäften Produkten der Tarifnummer 2007 zur industriellen Weiterverarbeitung 15. 2103. 10 00 Sojasauce zur Weiterverarbeitung 2103. 90 00 Gewürzsaucen zur industriellen Herstellung von Produkten der Tarifnummer 2103.9000 2106. 10 11 Sojaproteinkonzentrat zu Futterzwecken 2106. 10 19 Sojaproteinkonzentrat zu Futterzwecken 2106. 90 30 Eiweisshydrolysate und Hefeautolysate 2106. 90 74 90 75 90 76 2204. 29 41 29 42 Nahrungsmittelzubereitungen zur Weiterverarbeitung (Herstellung von Suppenwürzen usw.) zur Herstellung von Kaugummi Verarbeitungsweine, weisse oder rote zur Weiterverarbeitung, andere als Herstellung von alkoholhaltigen Getränken 2207. 10 00 Ethylalkohol, nicht denaturiert, mit einem Alkoholgehalt von 80 % Vol oder mehr zur Denaturierung durch alcosuisse, Profitcenter der Eidg. Alkoholverwaltung 2302. 30 10 Weizenkleie zu diätetischen Zwecken für die menschliche Ernährung 20. 4..70 70. 1110
2309. 90 81 90 82 90 89 2513. 20 90 Tierfutterzubereitungen ohne Futterwert Bemerkung: In der Einfuhrdeklaration ist der Produktename gemäss Bewilligung der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP anzugeben. Natürlicher Granatsand zur Verwendung als technischem Hilfsstoff für landwirtschaftliche Nutztiere (Als landwirtschaftliche Nutztiere gelten Tiere der Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung sowie Kaninchen und Hausgeflügel) für die industrielle Verwendung als Strahlmittel für das Wasserstrahlschneiden oder das Sandstrahlen frei.16 2915. 21 00 Essigsäure Keten oder Diketen 3823. Stearinsäure Textilhilfsmitteln 3823. Stearinsäure zum Beschichten von Durchschreibepapier 3824. Zubereitungen auf der Basis von Kaolin (Slurry) zur Weiterverarbeitung.03 3906. Acrylnitril-Methacrylat- 90 90 Pfropfcopolymer auf Butadien/Acrylnitril-Elastomer Verpackungsfolien 3920. Fasermasse aus Polyethylenfibrillen, 3.80 10 00 in Form von rechteckigen, mit Wasser Faserzement getränkten Platten 3920. 62 00 Andere Platten, Blätter und Folien aus Poly(ethylenterephthalat) aus kompakten antistatisierten oder Kunststoffen, weder verstärkt, geschichtet noch auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen vereinigt, ohne beschichteten Folien zum Bedrucken oder Beschriften Unterlage 3920. 62 00 Andere Platten, Blätter und Folien aus Poly(ethylenterephthalat) aus kompakten fotografischen Filmen, Kunststoffen, weder verstärkt, geschichtet noch auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen vereinigt, ohne Unterlage auch lediglich Auftragen einer Haftschicht für die lichtempfindliche Emulsion 4703. zum Auflösen 19 00 29 00 4703. Sulfat-Holzzellstoff, anderer als 21 00 solcher zum Auflösen Sulfat-Holzzellstoff, anderer als solcher Papier und Pappe oder Windeln und dgl. Papier und Pappe oder Windeln und dgl..35 1111
4705. 00 00 Halbzellstoff aus Holz, chemisch, thermisch und mechanisch aufgeschlossen Papier und Pappe oder (CTMP = Chemical Thermo- Windeln und dgl. Mecanical Pulp) 4804. Kraftpapier und Kraftpappe Karton zu Verpackungszwecken 19 00 oder Displays 4810. 13 10 Karton aus Zellulose, in Rollen, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g 4810. Kraftpappe, einseitig gestrichen 39 10 5007. Honan- und andere ähnliche 20 10 ostasiatische Gewebe, ganz aus Wildseide, roh, abgekocht oder gebleicht 5107. Kammgarne aus Wolle 20 92 5205. 12 90 24 90 5206. 24 90 44 90 5208 22 00 23 00 5209. 12 00 Garne aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 Gewichtsprozent oder mehr Garne aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 Gewichtsprozent Gewebe aus Baumwolle Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 Gewichtsprozent oder mehr Zigaretten-Verpackungs- Zuschnitten, sog. hinge lid (HL) Verpackungen zum Färben oder Bedrucken Kautschukfäden und -kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 Kautschukfäden und -kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 Kautschukfäden und -kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 zur Konfektion von Bettdecken (andere als solche mit elektrischer Heizvorrichtung) der Tarifnummer 6301 oder von Bettwäsche der Tarifnummer 6302 Schleifmittelunterlagen 6. frei 200. 1112
5211. 12 00 5402. 19 00 5402. 19 00 45 00 51 00 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 Gewichtsprozent Multifilament-Garne aus Polyamid, im Titerbereich von 220 bis 5500 Dezitex Schleifmittelunterlagen Seilen, Kordeln, Bändern und Gurten Synthetische Filamentgarne (andere zum Umspinnen oder als Nähgarne) aus Polyamid, roh, Umzwirnen gebleicht oder weiss mattiert, nicht texturiert, ungezwirnt, von 16,7 Dezitex oder weniger, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf 5402. Multifilament-Garne aus Polyester, 20 00 im Titerbereich von 220 bis 5500 Dezitex 5402. Cordura, texturierte Garne aus Polyamid, mit einem Titer von 180 bis 370 31 00 dtex 5402. 31 00 33 00 45 00 Synthetische Filamentgarne Seilen, Kordeln, Bänder und Gurten.50.50 zum Zwirnen oder Weben 55. Kautschukfäden und -kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 zum Zwirnen oder Weben 40. 5402. Cordura, texturierte Garne aus Polyamid, 32 00 mit einem Titer von 560 dtex 5402. Synthetische Filamentgarne zum Umspinnen oder 44 00 (Elastomerfäden) aus Polyurethan, Umzwirnen 49 00 roh, gebleicht oder weiss mattiert, 59 00 ungezwirnt, nicht texturiert, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf 5403. 10 00 Hochfeste Garne aus Viskose Kautschukfäden und -kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 5404. Monofile (Elastomerfäden) aus Polyurethan, roh, gebleicht oder weiss mattiert 5404. 12 00 19 00 Synthetische Monofile in Längen von höchstens 1,5 m, auch in Bündeln mit anderen Fasern gemischt zum Umspinnen oder Umzwirnen Bürsten- und Pinsel waren, Besen und Staubwischern 5404. 90 00 Fibrillierte Streifen aus Polypropylen Seilen, Kordeln, Bändern und Gurten 30..50 1113
5407. 10 00 Gewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden oder Polyester 5509. 21 00 99 10 99 20 Garne aus synthetischen Kurzfasern zur Konfektion von Bettdecken (andere als solche mit elektrischer Heizvorrichtung) der Tarifnummer 6301 oder von Bettwäsche der Tarifnummer 6302 Kautschukfäden und -kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 5510. Garne aus künstlichen Kurzfasern Kautschukfäden und -kordeln, mit Spinnstoffen überzogen der Tarifnummer 5604.1000, oder von Bindfäden (Schnüren), Seilen und Tauen der Tarifnummer 5607 5512. Gewebe aus synthetischen Kurzfasern, mit einem Anteil an Polyester- Kurzfasern von 85 Gewichtsprozent oder mehr, roh oder gebleicht Schleifmittelunterlagen 5513. Gewebe aus Polyester-Kurzfasern zur Konfektion von Bettdecken (andere als solche mit elektrischer Heizvorrichtung) der Tarifnummer 6301 oder von Bettwäsche der Tarifnummer 6302 5514. Gewebe aus synthetischen Kurzfasern, mit einem Anteil an solchen Fasern Schleifmittelunterlagen 12 00 von weniger als 85 Gewichtsprozent 5806. 32 00 Bänder, gewoben, aus synthetischen Fasern Reissverschlüssen 5906. 91 00 Gewirke aus Jute, im Eintauchverfahren mit Naturkautschuk imprägniert, Teppichunterlagen am Stück 5911. Kardentücher, mit Kautschuk oder 10 00 ähnlichen Massen als Zwischenlage oder Auflage 6006. 21 00 23 00 Andere gewirkte oder gestrickte Stoffe aus Baumwolle Kratzengarnituren zur Konfektion von Bettdecken (andere als solche mit elektrischer Heizvorrichtung) der Tarifnummer 6301 oder von Bettwäsche der Tarifnummer 6302 104. 38. 5. 1114
6006. 31 00 33 00 Andere gewirkte oder gestrickte Stoffe aus synthetischen Fasern 6210. Bekleidung aus Vliesstoff aus 10 00 Polypropylen oder Polyethylen, für den Einmalgebrauch 6307. Andere konfektionierte Waren aus Vliesstoff aus Polypropylen oder Polyethylen, für den Einmalgebrauch 6307. Hygienemasken oder chirurgische Masken vom Typ II bzw. Typ IIR (Europäische Norm EN14683) 6309. Altwaren aus Spinnstoffen, mit 00 00 beträchtlichen Gebrauchsspuren, lose oder in Ballen, Säcken oder ähnlichen Aufmachungen 6403. 19 00 7106. 92 90 7108. 13 00 Schuhe Silber, in Form von Halbzeug Gold, in Form von Halbzeug zur Konfektion von Bettdecken (andere als solche mit elektrischer Heizvorrichtung) der Tarifnummer 6301 oder von Bettwäsche der Tarifnummer 6302 zur Verwendung in Spitälern und Kliniken zur Verwendung in Spitälern und Kliniken 40. 40. zur Pandemievorsorge 40. zum Reissen oder zur Herstellung von Putzlappen Schlittschuhen oder Rollschuhen zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen 7110. Platin, in Rohform oder in Pulverform zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen 7110. 21 00 Palladium zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung 29 00 von Edelmetallen 7113. Bijouterie- und Juwelierwaren und Teile davon, aus Silber 7113. 19 00 Bijouterie- und Juwelierwaren und Teile davon, aus anderen Edelmetallen 7114. Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Silber 7114. Gold- und Silberschmiedewaren und 19 90 Teile davon, aus anderen Edelmetallen 7115. Andere Waren aus Silber, auch 90 10 vergoldet oder platiniert zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen.03 48. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 8. 1115
7115. 90 20 Andere Waren aus Gold oder Platin zum Einschmelzen und zur Wiedergewinnung von Edelmetallen 7217. 10 10 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl zur Herstellung von Drahtstiften 7225. 19 90 Bleche aus Siliciumstahl, sog. Elektrobleche, mit einer Breite von 600 mm Teiles von Maschinen und zum Bau des elektrischen oder mehr Apparaten 7226. Bleche aus Siliciumstahl, sog. Elektrobleche, mit einer Breite von weniger als Teiles von Maschinen und zum Bau des elektrischen 19 90 600 mm Apparaten 7601. Aluminiumlegierungen in Rohform zum Pressen, Walzen oder 20 00 Ziehen 7605. 21 00 Draht aus Aluminium zum Ziehen und zur industriellen Weiterverarbeitung 8408. 20 10 Kolbenmotoren mit Kompressionszündung (Dieselmotoren) 8408. 20 90 Diesel- oder Halbdieselmotoren der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art zum Einbau in Motortransportkarren für die Landwirtschaft der Tarifnummer 8704 zum Einbau in Maschinen, Apparate und mechanische Geräte des Kapitels 84 8..20.20.60 2 2 1116