Managementplanung für das Europäische Vogelschutzgebiet Schweriner Seen (DE )

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Transkript:

Natur+Text Friedensallee 21 15834 Rangsdorf Telefon (033708) 20 431 Fax (033708) 20 433 Email: info@naturundtext.de Managementplanung für das Europäische Vogelschutzgebiet Schweriner Seen (DE 2235-402) Protokoll über die öffentliche Vorstellung des naturschutzfachlichen Grundlagenteils Ort: Datum und Uhrzeit: Teilnehmer: Grundschule in Cambs 15.04.2014 / 17:00 bis ca. 20:30 Uhr siehe Teilnehmerliste Erstellt von: Frank Benndorf, Mirko Thüring Tagesordnung: 1. Begrüßung Herr Müller (StALU WM) 2. Ziel und Planungsstand Herr Fiedler (StALU WM) 3. Allgemeine Hinweise / Moderation 4. Vorstellung der beauftragten Planungsbüros 5. Präsentation der naturschutzfachlichen Grundlagen Herr Hartleb (Terra Typica - Hartleb & Hartleb GbR) Herr Baier (Natur+Text GmbH) Herr Benndorf (Stadt und Land Planungsgesellschaft mbh), Herr Thüring (Natur+Text GmbH) 6. Diskussion Moderation: Herr Hartleb Aufgrund von entstandenen Irritationen im Hinblick auf die Veröffentlichung der Einladung zur Veranstaltung zu unterschiedlichen Zeitpunkten stellte Herr Müller in seiner Begrüßung klar, dass es sich bei der Managementplanung von Natura 2000-Gebieten nicht um ein förmliches Verfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts mit Abwägung der Belange Betroffener handelt, sondern um die Aufstellung eines Naturschutzfachplanes als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Naturschutzbehörden. Insoweit sind Einladungen auch nicht an förmliche Fristen und Termine gebunden. Gleichwohl soll der Plan in Kenntnis und Mitwirkung der Öffentlichkeit erstellt werden, sodass Einladungen zu öffentlichen Veranstaltungen nicht nur über Internet und Presse, sondern auch die amtlichen Bekanntmachungsblätter der jeweils betroffenen Ämter und Gemeinden veröffentlicht werden. Diese haben unterschiedliche Redaktions- und Erscheinungszeiten. Ausschließlich aus diesem Grunde sind die örtlichen bekannt gemachten Einladungen zu unterschiedlichen Zeiten erschienen. Eine gesetzlich vorgeschriebene und an Fristen und Termine gebundene Beteiligung der Öffentlichkeit gibt es bei der Aufstellung dieses Fachplanes nicht.

Nachfolgend wird der Tenor der Diskussion wiedergegeben. Frage Antwort 6.1 Wassersportverein: Könnte man nicht durch eine Gebietsvergrößerung des Europäischen Vogelschutzgebietes (SPA) den Erhaltungszustand der Vogelarten verbessern? Können die SPA-Grenzen grundsätzlich geändert werden? StALU WM: Im Rahmen der Managementplanung können keine Grenzänderungen vorgenommen werden. Grundsätzlich sind Anregungen zu Gebietsgrenzenanpassungen unabhängig vom Planungsprozess möglich, aber grundsätzlich an das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V (LU) zu richten, das nach fachlicher Prüfung und Kabinettsbefassung einen entsprechenden Antrag an die EU-Kommission stellen kann. 6.2 Tourismusverband: Ist der Bund als Eigentümer der Schweriner Seen zur heutigen Veranstaltung eingeladen worden? 6.3 Wassersportverein: Muss ein Managementplan nicht nur dann aufgestellt werden, wenn es einen Konflikt zwischen Natur und Nutzern gibt? 6.4 Gemeindevertreter: Wurden bei der Auflistung von Sehenswürdigkeiten im SPA auch Baudenkmale berücksichtigt? 6.5 Tourismusverband: Warum wird der Haubentaucher bei der Managementplanung berücksichtigt, obwohl er nicht im Anhang I der EU-Vogelschutz- Richtlinie (VS-RL) gelistet ist? 6.6 Amtsverwaltung: Wann werden die aktuell vorliegenden Unterlagen den Gemeinden zur Verfügung gestellt? 6.7 Wassersportverein: Sind alle regelmäßig genutzten Sportregattastrecken berücksichtigt worden? 6.8 Waldbesitzerverband: Wie wird entschieden, ob ein StALU WM: Das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Lauenburg wird bei Managementplanungen regelmäßig eingeladen. Falls erforderlich, wird das WSA bei der Maßnahmenumsetzung einbezogen. StALU WM: Managementpläne sind im Land Mecklenburg- Vorpommern grundsätzlich für alle Natura 2000-Gebiete aufzustellen. Es war der Wunsch der Landeshauptstadt Schwerin, dass möglichst schnell ein Managementplan erstellt werden soll. Klarstellende Ergänzung aufgrund einer E-Mail der unb Schwerin vom 16.4.2014: Den Wunsch hinsichtlich der Managementplanung an Minister Backhaus hat der Regionale Planungsverband Westmecklenburg auf Initiative der Stadt Schwerin gestellt. Planungsbüro: Nein, dies ist nach Fachleitfaden nicht vorgesehen, denn sie haben keine Auswirkungen auf die Abgrenzung, Bewertung und Maßnahmenentwicklung. StALU WM: Nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL sind auch regelmäßig auftretende Zugvogelarten in SPA zu berücksichtigen und sind deshalb in der Vogelschutzgebietslandesverordnung (VSGLVO) für das jeweilige SPA aufgeführt und werden dementsprechend bei der Managementplanung berücksichtigt. StALU WM: Da es nicht sinnvoll und risikobehaftet ist, einen Plan in der Entwurfsfassung zu verwenden, findet dies regelmäßig erst statt, wenn der Grundlagenteil des Managementplans vorgestellt und Hinweise eingearbeitet worden sind. Bei Bedarf können die Daten im Entwurf unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit herausgegeben werden. Planungsbüro: Nein, nur die auf üblichem Wege zugänglichen Wasserflächennutzungen wie Fahrgastschifffahrtslinien sind aufgenommen worden. Weitere Informationen sind willkommen und werden entsprechend berücksichtigt. Planungsbüro: Vorrangig ist die Entwicklung bei Arten mit besonderer Bedeutung für das Natura 2000-Netz und wün- - 2 -

Erhaltungsziel eine wünschenswerte oder eine vorrangige Entwicklung ist? 6.9 BUND: Wer sind die Mitglieder der begleitenden Arbeitsgruppe? schenswert bei Arten ohne besondere Bedeutung für das Natura-2000-Netz. Die Bedeutung wird u.a. von dem Erhaltungszustand der Art auf Landes- (Rote-Liste) und Europa- Ebene, aber auch vom Anteil der Bestände im SPA (anhand der Angaben im Standard-Datenbogen-SDB) an den Landesbeständen hergeleitet. StALU WM: Nach Fachleitfaden wirken in der begleitenden Arbeitsgruppe ausschließlich Behördenvertreter mit. Die Initiative Schweriner Seen und Umland (ISSU) ist als Initiativgruppe einer besonders großen und eng von Vogelschutzbelangen berührten Interessengruppe von Wassersportlern und Touristikern zu den Beratungen eingeladen worden, um damit Anliegen und Inhalte der Managementplanung an ihre nach eigenem Bekunden zahlreichen Mitglieder weitervermitteln können. Ein Mitspracherecht hat die ISSU in diesem Gremium jedoch nicht; die Teilnahme hatte konsultativen Charakter. Rückblickend wird eingeschätzt, dass eine vorzeitige Einbeziehung einzelner Interessengruppen vor dem Hintergrund, dass sich andere zurückgesetzt fühlen, nicht ratsam ist. 6.10 AG Lärmschutz: Gibt es vorübergehende Ausnahmen vom besonderen Schutz für Blesshuhn, Kormoran und Haubentaucher? StALU WM: Im Managementplan werden alle Zielarten der VSGLVO gleichberechtigt bearbeitet. Für Ausnahmen ist der Gesetzgeber verantwortlich. 6.11 Wassersportverein: Warum wurden im Managementplan auch Landvögel berücksichtigt? StALU WM: Weil das SPA auch große Landflächen umfasst und folgerichtig auch Landvögel im SDB und in der VSGLVO aufgeführt sind. 6.12 Wassersportverein: Störungen werden durch Menschen, aber auch durch natürliche Quellen wie Prädatoren verursacht, was in einer Feldstudie in der Lewitz untersucht worden ist. Es fehlen in den Darstellungen Aussagen zur Wirkung von z.b. Prädatoren im Vergleich zu den betrachteten Anglern und Booten. StALU WM: Es gibt zahlreiche Einflussfaktoren, die nicht berücksichtigt wurden, denn in der den Habitatbewertungen zugrundeliegenden VSGLVO sind nur die für die jeweilige Vogelart in ihrem jeweiligen Abschnitt ihres Lebenszyklus (Brut, Mauser, Rast, Überwinterung) relevanten Beeinträchtigungen aufgeführt. Bodenprädatoren können z.b. auf Bodenoder Röhrichtbrüter, wie an den Fischteichen in der Lewitz, negativ einwirken (und sind dort auch bei der Bewertung berücksichtigt), nicht aber auf Mauser- oder Rastvögel, die sich auf der freien Wasserfläche aufhalten (und bei diesen daher nicht berücksichtigt). 6.13 Wassersportverein: Wie ist festgestellt worden, dass der Haubentaucher gefährdet ist? Planungsbüro: In der Mauser ist der Haubentaucher flugunfähig (da er seine Schwungfedern gleichzeitig erneuert) und damit besonders anfällig für Störungen, denn die Flucht kann nur durch Wegtauchen oder Wegschwimmen erfolgen. Die Schwingenmauser findet im Zeitraum Juli-Sept. statt, wenn sich viele Wasserfahrzeuge auf dem Gewässer befinden und durch ihre Störwirkung zu wenig ungestörte Gewässerflächen verbleiben. Aufgrund ihrer zeitweiligen Flugunfähigkeit während der Schwingenmauser halten sich Haubentaucher vorzugsweise in windgeschützten Bereichen auf. Diese Bereiche an den Westufern sind mit den im Jahr 2010 durch SALIX- Kooperationsbüro Dr. W. Scheller, Teterow erhobenen Bootsdaten aus dem Zeitraum Juli-Sept. verschnitten worden, um den Flächenanteil der gestörten Flächen für die Bewertung zu ermitteln. - 3 -

6.14 Wassersportverein: Ist der Bootsverkehr der einzige Störfaktor? Wie wurde die Erhebung der Bootsdaten durchgeführt? Planungsbüro: Für mausernde und rastende Wasservögel stellt der Bootsverkehr nach verschiedenen Fachgutachten und -veröffentlichungen den wesentlichsten Störfaktor dar. Das SALIX-Kooperationsbüro Dr. W. Scheller, Teterow hat die Boote im Rahmen der Vogelzählungen erfasst. Man kann davon ausgehen (auf Grund eigener Erfahrungen bei der Kartierung in 2013), dass nur ca. 10 % der Boote gleichzeitig auf den Seen sind. 6.15 NABU: Wurden Vogeldaten bei der Abgrenzung der Habitate und der Bewertung des Erhaltungszustandes herangezogen? Planungsbüro: Bei der Habitatabgrenzung und bewertung werden nach Vorgaben des LU (Fachleitfaden mit Anlagen) grundsätzlich keine Bestandsdaten verwendet. 6.16 Berufsfischer: Warum ist der Kranich, welcher sich extrem vermehrt hat, im SPA in einem ungünstigen Erhaltungszustand? 6.17 Berufsfischer: Warum ist der Zwergschwan in der Gebietsartenliste? 6.18 BUND: Viele Wasservogelarten werden aktuell mit B bewertet, bei Dr. Scheller aber mit C. Warum? Planungsbüro: Die Habitatflächen des Kranichs in diesem SPA erreichen nicht die für einen günstigen Erhaltungszustand erforderlichen Mindestgrößen. Planungsbüro: Der Zwergschwan ist im SDB und in der VSGLVO als Rastvogel aufgeführt. Planungsbüro: Das SALIX-Kooperationsbüro Dr. W. Scheller, Teterow hat eine andere Methodik zur Bewertung angewandt. Entsprechend den für den Managementplanungsprozess zugrunde liegenden Fachvorgaben wurde die Beeinträchtigung der im Röhricht brütenden Wasservogelarten anhand vorhandener, künstlicher Schneisen im Röhricht, die als verortbare Anzeiger für Störungen durch Wasserfahrzeuge dienen, bewertet. 6.19 BUND: Wie wurde die Submersvegetation erfasst? 6.20 RVS Wismarbucht: Mit einer Freiwilligen Vereinbarung zwischen Wassersportlern, Anglern und Naturschutzbehörden zu Befahrensregeln der sensiblen Gewässerbereiche an der Wismarbucht wurden gute Erfahrungen gemacht, die zur Nachahmung empfohlen werden können. Planungsbüro: Das Planungsbüro Natur + Text hat die sichtbare Submersvegetation soweit wie möglich visuell erfasst. StALU WM: Das LU lässt regelmäßig die Submersvegetation von Seen, im Rahmen des Seen-Monitoringprogramms untersuchen. Außerdem wurden im Rahmen der Erstellung des FFH-Managementplans für das FFH-Gebiet Schweriner Außensee standarisierte Untersuchungen durchgeführt. Planungsbüro: Bei der Maßnahmenplanung sollte eine solche Vereinbarung auf jeden Fall angestrebt werden. 6.21 Wassersportverein: Wie lang ist der Zeitraum für die Beratungen der thematischen Arbeitsgruppen? StALU WM: Der Zeitraum beträgt etwa 6 Monate. Der bei der Erarbeitung des Grundlagenteils eingetretene Zeitverzug geht ausdrücklich nicht zu Lasten der für die Beratungen der thematischen Arbeitsgruppen zur Verfügung stehenden Zeit. Der Grundlagenteil trägt gutachterlichen Charakter und ist grundsätzlich nicht offen für Diskussionen. Substanzielle Beiträge und Hinweise auf offensichtliche Unrichtigkeiten werden ent- - 4 -

gegengenommen und geprüft. Dafür wird der Entwurf des Grundlagenteils auf der Homepage des StALU WM zur Einsichtnahme zeitnah zur Verfügung gestellt. Es werden 4 Wochen Zeit gegeben, um in der ersten Sitzung mit den thematischen Arbeitsgruppen darauf eingehen zu können. Es gibt allerdings keine öffentliche Abwägung des Planes, wie z.b. bei Planfeststellungsverfahren o.ä. Es handelt sich um einen Naturschutzfachplan, als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die Naturschutzbehörden. Planungsbüro: In den thematischen Arbeitsgruppen werden die Lösungsansätze für spezifische Erhaltungsdefizite erarbeitet. 6.22 Wassersportverein: Wann finden die ersten Arbeitsgruppenberatungen statt? StALU WM: In etwa vier Wochen werden die ersten Arbeitsgruppenberatungen stattfinden. 7 Weitere Statements aus dem Auditorium 7.1 Wassersportverein: Die ISSU bemängelt eine zu kurze Terminbekanntgabe für diese Veranstaltung, um sich gründlich vorbereiten zu können. Die ISSU hat mit 120 Einladungen versucht, alle Wassersportvereine auf diese Veranstaltung aufmerksam zu machen. 7.2 Wassersportverein: Es könnte doch ausreichend sein, um das Ziel der Managementplanung zu erreichen, wenn die Wassersportler ihre Zehn goldenen Regeln für das Verhalten der Wassersportler in der Natur einhalten. 7.3 Privatperson: Bisher wurde die Betonnung zum Schutz der Röhrichtbestände auf den Inseln Ziegel- und Kaninchenwerder erst gegen Ende der Brutzeit durchgeführt. Es sollte unbedingt erreicht werden, dass die Kennzeichnung bereits vor Beginn der Brutzeit erfolgt. 7.4 Privatperson: Auf der Insel Lieps werden aktuell Gehölze gefällt. Weiterhin befinden sich auf der Insel Schafe, die veterinärhygienisch bedenklich gehalten werden und deren Einzäunung offenbar unzulänglich ist, außerdem sind dort 5-6 Ziegen, die Gehölze verbeißen. Ebenfalls ist der Wasserteich in den letzten Jahren immer häufiger trocken gefallen. Antwort aus dem Publikum: Der Pächter wurde von der unb beauftragt, die Gehölze zur Optimierung für Bodenbrüter zu beseitigen. StALU WM: Die zuständige unb wird von diesem Vorgang informiert. 7.5 Privatperson: Es sollten von allen Nutzergruppen keine Kampagnen gebildet werden. Die größeren Probleme für die Vogelwelt bestehen im ökologischen Gebietszustand und nicht in der Verhaltensweise der Wassersportler, die sich weitgehend vorbildlich verhalten, weshalb man nicht alle Freizeitnutzungen negativ bewerten sollte. 8 Bildung der thematischen Arbeitsgruppen und Verabschiedung StALU WM: Aufruf zur Teilnahme an der Arbeit in den thematischen Arbeitsgruppen und Bitte, sich verbindlich in die ausliegenden Listen einzutragen. Vorgeschlagen werden 1. Gewässernutzung und 2. Landnutzung Die Einladung erfolgt rechtzeitig über das Büro Natur+Text, wobei zur Vermeidung neuerlicher Irritationen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nur diejenigen eingeladen werden, die sich in die ausliegenden Listen und damit zur - 5 -

Mitarbeit in den Arbeitsgruppen eingetragen haben. Die naturschutzfachlichen Grundlagen, die ppt- Präsentationen, das Faltblatt werden umgehend auf der Internetseite des StALU WM eingestellt; zeitnah auch das Veranstaltungsprotokoll. Bestätigt: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - 6 -