ELLA BÜRGERBETEILIGU NG QUALIFZIERTES NACHRA NGDARLEHEN "ELLA KLASSIK 2016" DIESES ÖFFENTLICHE A NGEBOT IST NICHT MEH R AUFRECHT. ELLA AG ALS EMITTENTIN HAT DIE GEGENSTÄN DLICHE EMISSION AUFGRUND BETRIEBWIRT SCHAFTLICHER GRÜNDE GESTOPPT. INFORMATIONSBLATT FÜ R ANLEGER *) 1. Angaben über die Emittentin 1.1 Allgemeine Angaben Rechtsform Aktiengesellschaft Firma ELLA AG Sitz Pfaffenschlag bei Waidhofen/Thaya Geschäftsanschrift Davidstraße 3 3834 Pfaffenschlag bei Waidhofen/Thaya Telefon 02848/6336-10 E-Mail office@ella.at Internet-Adresse www.ella.at Firmenbuchnummer 418569v UID-Nummer ATU68823348 Gewerbeschein(e) Abgabe von Betriebsstoffen für Kraftfahrzeuge im Betrieb von Zapfsäulen sowie Nebenrechte im Sinne 157 GewO, BGBl. Nr. 194/1994 idf BGBl. I Nr. 68/2008, (Tankstellenunternehmungen) Fachgruppe der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen Niederösterreich 1.2 Kapitalstruktur Kapitalstruktur in Euro (Stand per 31.12.2015), differenziert nach Stimmrecht Dauer Reihenfolge im Insolvenzfall
Art Wert Dauer Stimmen Reihenfolge im Insolvenzfall Namensaktien 1.291.900 unbegrenzt 100% 3 NRD ELLA 10.200 5 Jahre --- 2 Fruchtgenuss 5 Jahre NRD ELLA 16.500 7 Jahre --- 2 Fruchtgenuss 7 Jahre NRD ELLA Klassik 92.000 5 Jahre --- 2 5 Jahre NRD ELLA Klassik 131.200 7 Jahre --- 2 7 Jahre Verbindlichkeit 48.798,44 < 1 Jahr --- 1 gegenüber verbundenen Unternehmen (isd 189a Z 8 UGB) Verbindlichkeiten 59.628,19 < 1 Jahr --- 1 aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten 38.876,19 < 1 Jahr --- 1 1.3 Organwalter und Eigentümer Organwalter (zb Geschäftsführer) Vorstand: Andreas Dangl 3834 Pfaffenschlag bei Waidhofen/Thaya, Schwarzenberg 12 Aufsichtsrat: Markus Weiss, 2243 Matzen, Hauptplatz 9 Dipl. Ing. Friedrich Herzog, 2120 Wolkersdorf im Weinviertel, Hochleithenstraße 3 Dipl.Wirtsch.Ing. Mario Bruckner, 3861 Eggern, Grubweg 13 Dr. Winfried Braumann, 1190 Wien, Iglaseegasse 37/1 Eigentümer Wirtschaftliche Eigentümer mit Streubesitz (Namensaktien) WEB Windenergie AG (FN 184649 v): 38,7 % (Anteil per 31.12.2015)
Firmenbuchauszug: siehe Anlage. 1.4 Unternehmensgegenstand und Beschreibung des geplanten Produkts/der geplanten Dienstleistung Betrieb von Ladestationen Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden eladenetzes mit Ladestationen unterschiedlicher Leistungstypen in ganz Österreich. 2. Angaben über das alternative Finanzinstrument Qualifiziertes Nachrangdarlehen 6 Jahre, endfällig Beteiligung von wenigstens 25%, im Fall von juristischen Personen mit Firmenbuchauszug Unternehmensgegenstand: Beschreibung des geplanten Produkts oder der geplanten Dienstleistung: Rechtsform und Art des alternativen Finanzinstruments Laufzeit Kündigungsfristen und Kündigungstermine Kündigungsfrist: 6 Wochen Kündigungstermin: zum Tag des Ablaufs eines jeden vollen Jahres seit Laufzeitbeginn 24 Monate Kündigungsverzicht Angaben über die Verzinsung oder Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses 4 % p.a. vom Darlehensbetrag (im Nachhinein) Die Zahlung der Zinsen kann solange und soweit nicht verlangt werden, als bei der Emittentin ein negatives Eigenkapital ( 225 Abs 1 UGB) vorliegt oder die begehrte Zahlung bei der Emittentin einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde.
Art und Höhe der Kosten Vertriebskosten Verwaltungskosten Managementkosten Summe der etwaigen Einmalkosten Summe der etwaigen laufenden Kosten Angabe allfälliger Belastungen Bestimmungen über die Stellung der Anleger im Insolvenzfall (Angaben jeweils nach Höhe und Verrechnungsform (Zu- oder Abschlag) bezogen auf die Zeichnungssumme) Qualifizierter Rangrücktritt: Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens sowie die Zahlung der Zinsen kann solange und soweit nicht verlangt werden, als bei der Emittentin ein negatives Eigenkapital ( 225 Abs 1 UGB) vorliegt oder die begehrte Zahlung bei der Emittentin einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Im Fall der Liquidation oder der Insolvenz der Emittentin hat der/die Darlehensgeber/in einen nachrangigen Rückzahlungsanspruch, sodass Zahlungen an den/die Darlehensgeber/in aus diesem Nachrangdarlehensvertrag erst nach Befriedigung der Forderungen der gegenwärtigen und künftigen gegenüber der Forderung des/der Darlehensgeber/in vorrangigen Gläubiger der Emittentin begehrt werden kann. Sämtliche Forderungen des/r Darlehensgebers/in, sind gleichrangig mit Forderungen anderer Darlehensgeber/innen, die aus im Rahmen dieser Emission bzw die aus im Rahmen der parallel begebenen Emission ELLA Bürgerbeteiligung - Qualifiziertes Nachrangdarlehen "ELLA PREMIUM 2016" geschlossenen Darlehensverträgen resultieren, jedoch nachrangig gegenüber den bereits 2015 begebenen Nachrangdarlehen ELLA Klassik 5 Jahre, ELLA Klassik 7 Jahre, ELLA Fruchtgenuss 5 Jahre und ELLA Fruchtgenuss 7 Jahre gemäß detaillierter Aufstellung im Punkt "Kapitalstruktur" des
Nachschusspflichten bei Geschäftsanteilen an Genossenschaften Kontroll- und Mitwirkungsrechte Informationsblatts (siehe oben). Dem/der Darlehensgeber/in kommt jedoch ein (Rück-) Zahlungsanspruch vor allen Gläubigern zu, deren Kapitalüberlassung den Kriterien für einen Eigenkapitalausweis genügt (das sind insbesondere die gegenwärtigen und zukünftigen Aktionäre der Emittentin), sodass die Forderungen des/r Darlehensgebers/in gegenüber solchen Forderungen vorrangig zu befriedigen sind. Nicht zutreffend. Kontrollrechte: Die Emittentin veröffentlicht ihren Jahresabschluss gemäß den Bestimmungen der 277 bis 279 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Jahresabschlüsse werden darüber hinaus auf der Website www.ella.at veröffentlicht. Darstellung der Möglichkeit und Kosten einer späteren Veräußerung Mitwirkungsrechte: Der/die Darlehensgeber/in kann seine/ihre Ansprüche aus dem Darlehensvertrag jederzeit an einen Dritten abtreten (Forderungsabtretung) bzw seine/ihre Position aus dem Darlehensvertrag im Wege der Vertragsübernahme zur Gänze an einen Dritten übertragen. Die Emittentin wird ihre Zustimmung nicht ohne gewichtigen, berücksichtigungswürdigen Grund verweigern und allfällige für eine Veräußerung notwendige Unterschriften leisten und hierfür keine Kosten in Rechnung stellen; allfällige Vertragserrichtungskosten, Kosten der Durchführung der Veräußerung sowie allfällige im Zusammenhang mit einer Veräußerung anfallende Steuern und Gebühren trägt ausschließlich der/die Darlehensgeber/in. Es besteht kein geregelter Markt für Darlehen; sohin kann jede Übertragung nur außerhalb einer Börse erfolgen und ist die Handelbarkeit von Darlehensverträgen demnach eingeschränkt. Angabe der auf die Einkünfte aus dem alternativen Finanzinstrument Die Zinserträge aus dem Nachrangdarlehen sind "Einkünfte aus Kapitalvermögen" und müssen grundsätzlich über die Einkommensteuererklärung veranlagt werden; sie unterliegen dem allgemeinen (progressiven) Einkommensteuertarif (0% bis 55%).
zu entrichtenden Steuern 1 Sind im Einkommen des/der Darlehensgebers/in lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, muss der/die Darlehensgeber/in eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn er/sie andere Einkünfte (wie zb die Zinserträge aus diesem und/oder anderen Nachrangdarlehen; mit der KESt endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen) erhalten hat, deren Gesamtbetrag EUR 730 übersteigt, und sein/ihr gesamtes Einkommen EUR 12.000 übersteigt. 2 Sind im Einkommen des/der Darlehensgebers/in keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten, muss eine Einkommensteuererklärung dann abgegeben werden, wenn das Einkommen mehr als 11.000 Euro beträgt. 3 Schließlich besteht eine Steuererklärungspflicht, wenn das Einkommen ganz oder teilweise aus betrieblichen Einkünften (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb sowie aus selbstständiger Arbeit) besteht und der Gewinn durch Buchführung ermittelt wird. Körperschaften: Einkünfte aus dem Darlehen fließen als Teil des Einkommens, das im Veranlagungszeitraum erzielt wurde, in die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer (KöSt) ein. 3. Sonstige Angaben und Hinweise Angaben zur Verwendung der durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente eingesammelten Gelder Angabe der für den Emittenten im Falle eines Verwaltungs- Aufbau und Betrieb eines flächendeckenden eladenetzes mit Ladestationen unterschiedlicher Leistungstypen in ganz Österreich. Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya 3830 Waidhofen an der Thaya, Aignerstraße 1 1 Die Angaben erfolgen unter der Annahme, dass der/die Darlehensnehmer/in in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist. 2 Vgl 41 EStG idgf (BGBl I Nr 163/2015). 3 Vgl 42 Abs. 1 Z 3 EStG idgf (BGBl I Nr 22/2012).
strafverfahrens örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde 4. Risikohinweise Der Erwerb alternativer Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko des Verlustes des gesamten investierten Kapitals. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass höhere mögliche Renditen aus einem höheren Risiko resultieren. Es liegt keine Beaufsichtigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hinsichtlich der Einhaltung des Alternativfinanzierungsgesetzes oder einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vor. Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die auf einer Internetplattform alternative Finanzinstrumente vermitteln, unterliegen ausschließlich hinsichtlich der Einhaltung des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 der Beaufsichtigung durch die FMA. Datum der Erstellung des Informationsblatts: 13. April 2016 (aktualisiert am 4. Mai 2016) *) Formblatt gemäß Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die von Emittenten nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zur Verfügung zu stellenden Informationen (Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung AltF-InfoV idf BGBl. II Nr. 242/2015). Dieses Formblatt ist Teil der Informationsunterlage, die auch die Beilagen zu diesem Informationsblatt, die allgemeinen Vertragsbedingungen und zusätzlichen Angaben gemäß 1 AltF- InfoV sowie den Zeichnungsschein für diese Emission enthält.