LANDESVERGABEGESETZE UND VERGABESPEZIFISCHE MINDESTLÖHNE Prof. Dr. Thorsten Schulten DGB/FES Zwei Jahre Reform des Vergaberechtes 5. September 2018, Berlin
Kleine Geschichte der Landesvergabegesetze Phase 1 1999-2008 Immer mehr Bundesländer verabschieden Tariftreuegesetze Scheitern eines nationalen Tariftreuegesetzes Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit 2008 Rüffert Urteil des Europäischen Gerichtshofes Tariftreureglungen nicht europarechtskonform Phase 2 Novellierung der Landesvergabegesetze: 2008-2014 Eingeschränkte Tariftreue (Verkehrssektor und allgemeinverbindliche Tarifverträge) Vergabespezifischer Mindestlohn Inhaltliche Erweiterung um soziale und ökologische Kriterien Phase 3 2014-2016 Evaluationen der Landesvergabesetze mit erneuten Novellierungen ( Bürokratieabbau ) Weitgehende Abschaffung vergabespezifischer Mindestlöhne im Hinblick auf den nationalen Mindestlohn 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten
Kleine Geschichte der Landesvergabegesetze 2015 RegioPost Urteil des Europäischen Gerichtshofes Vergabespezifische Mindestlöhne sind europarechtskonform Renaissance vergabespezifischer Mindestlöhne (Bislang beschränkt auf Ostdeutschland) Phase 4 2016-2018 2018 Neue Europäische Entsenderichtline Rechtliche Voraussetzung für eine Wiedereinführung umfassender Tariftreuevorgaben Phase 5 2019ff. Renaissance der Tariftreue??? 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten
Vergabespezifische Mindestlöhne 9,99 5 Bundesländer mit eigenem Vergabe- Mindestlohn MiLoG MiLoG MiLoG 9,84 9,00 8 Bundesländer haben Vergabemindestlohn abgeschafft und verweisen auf MiLoG 3 Bundesländer ohne besondere Mindestlohnregelung MiLoG MiLoG (8,90) 8,84 MiLoG MiLoG 9,84 (geplant) Keine Keine Keine 9,84 (geplant) Stand: September 2018 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 4
Vergabespezifische Mindestlöhne in Euro pro Stunde 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 5
Abschaffung Vergabespzifischer Mindestlöhne 8 Bundesländer verweisen auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) Baden-Württemberg Bremen Hamburg (Hessen) Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Rheinland-Pfalz Saarland 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 6
Schleswig-Holstein: Vergabespezifischer Mindestlohn Aktuell: 9,99 Euro (Höchster Vergabemindestlohn in Deutschland) Ursprünglich Orientierung an der untersten Entgeltstufe des TV-L Aus der Gesetzesbegründung von 2012: Das Mindeststundenentgelt entspricht der bei Inkrafttreten des Gesetzes untersten besetzten Entgeltgruppe für im Landesdienst Tätige. Mit der Anforderung einer Verpflichtung des Auftragnehmers durch Verpflichtungserklärung auf diese Mindeststundenentgelte verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dass sich die öffentliche Hand nicht durch Auslagerung von Aufgaben auf private Auftragnehmer ihrer Verantwortung für eine angemessene Vergütung der Beschäftigten entziehen kann, derer sie sich, wenn sie die beauftragte Leistung selbst erbringen würde, bedienen müsste. (Drucksache 18/187, S, 19) 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 7
Mecklenburg-Vorpommern: Vergabespezifischer Mindestlohn Neues Vergabegesetz: Mindestlohn: 9,54 Euro Anpassung jährlich zum 1. Oktober (erstmals 2018 auf 9,80 Euro) Anpassung entsprechend der durchschnittlichenentwicklung der Tariflöhne in Deutschland Begründung: In Mecklenburg-Vorpommern gelten Besonderheiten, die vom allgemeinen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz nicht abgedeckt werden. Besonderheiten: Entwicklung von Lebenshaltungskosten, niedriges Einkommensniveau, höhere Armutsgefährdung, Risiko Altersarmut 9,54 Euro Orientierung am tariflichen Mindestlohn in der Gebäudereinigung 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 8
Thüringen: Vergabespezifischer Mindestlohn Ankündigung: (Feb 2018): Novellierung des Vergabegesetz: Mindestlohn: 9,54 Euro 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 9
Brandenburg: Vergabespezifischer Mindestlohn Aktuell: 9 Euro Empfehlung der Mindestlohnkommission (August 2018): Erhöhung auf 10,50 Euro Ab 1.1.2020: Erhöhung des vergabespezifischen Mindestlohns um den gleichen Prozentsatz wie die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns nach dem MiLoG 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 10
Berlin: Vergabespezifischer Mindestlohn Die Koalition hält auch nach der Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns eine eigenständige Mindestentgeltregelung nach dem Vergabegesetz für notwendig. Die Koalition hebt deshalb den Mindestlohn nach dem BerlAVG im ersten Halbjahr 2017 auf neun Euro an und wird ihn in der Regel jährlich, mindestens alle zwei Jahre, dynamisieren. 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 11
Berlin: Vergabespezifischer Mindestlohn Wirtschaftssenatorin Pop will 10,20 Euro Arbeitsministerium will 12,63 Euro 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 12
Hamburg: 12 Euro Mindestlohn Olaf Scholz, ehemaliger Hamburger Bürgermeister und Bundesfinanzminister fordert 12 Euro Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher fordert ebenfalls 12 Euro 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 13
Hamburg: Tarifvertraglicher Mindestlohn für öffentlichen Unternehmen Das richtige Instrument zur Vereinbarung von Arbeitsentgelten sind Tarifverträge zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Darum soll die Freie und Hansestadt Hamburg erneut Vorreiter werden bei der Vereinbarung eines Mindestentgelts von 12 Euro in den Tarifverträgen, auf die sie von Arbeitgeberseite aus Einfluss nehmen kann. Dies betrifft den Personalbestand der Freien und Hansestadt Hamburg selbst und die öffentlichen Unternehmen und deren Tochterunternehmen, in denen die Freie und Hansestadt Hamburg entsprechende Einflussmöglichkeiten hat. Bürgerschaft der Freien Hansestadt Hamburg, DS 21/12916 vom 2.5.2018 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 14
Hamburg: Kein vergabespezifischer Mindestlohn!!! Zusatzantrag: 12 Euro Mindestlohn: Öffentlichen Aufträge und Zuwendungen DIE LINKE, Bürgerschaft der Freien Hansestadt Hamburg, DS 21/12916 vom 2.5.2018 Ablehnung in der Hamburger Bürgerschaft am 16.5.2018!!! 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 15
Vergabespezifische Mindestlöhne in Euro pro Stunde 05.09.2018 Prof. Dr. Thorsten Schulten 16
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Thorsten Schulten Thorsten-Schulten@boeckler.de Weitere Informationen: www.tarifarchiv.de www.facebook.com/wsi.tarifarchiv www.twitter.com/wsitarifarchiv 18.05.2017 Prof.Dr. Thorsten Schulten 17