K R E I S B O R K E N Borken, Der Landrat. Sitzungsvorlage Nr. 0034/2018/KREIS

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K R E I S B O R K E N Borken, 15.01.2018 Der Landrat Sitzungsvorlage Nr. 0034/2018/KREIS Beratungsfolge Datum Status Kreisausschuss 15.02.2018 öffentlich Kreistag 22.02.2018 öffentlich Zuständige Facheinheit: 15 - Stabsstelle Berichterstatter/-in: Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster Beratungsgegenstand: Nebentätigkeiten des Landrats Dr. Kai Zwicker Beschlussvorschlag: Der Kreistag nimmt die von Landrat Dr. Kai Zwicker angezeigten Nebentätigkeiten zur Kenntnis. Rechtsgrundlage: 49 ff Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW), 13 Nebentätigkeitsverordnung (NtV), 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) Sachdarstellung: Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW (Korruptionsbekämpfungsgesetz KorruptionsbG) besteht für den Landrat eine Anzeigepflicht für Tätigkeiten nach 49 Abs. 1 LBG NRW (Nebentätigkeiten). Nach 17 KorruptionsbG muss der Landrat diese Nebentätigkeiten vor Übernahme dem Kreistag anzeigen und dem Kreistag jährlich eine Aufstellung über Art und Umfang der Nebentätigkeiten sowie über die Vergütungen vorlegen. Weil für Bürgermeister und Landräte nicht eindeutig geklärt ist, ob bestimmte Gremientätigkeiten als Haupt- oder Nebentätigkeit zu qualifizieren sind, hat Landrat Dr. Kai Zwicker dem Kreistag nach seinem Amtsantritt eine vollständige Übersicht über seine Funktionen und schaften angezeigt. Über neu Hinzukommende wird er den Kreistag informieren. Eine Übersicht über entsprechende Tätigkeiten des Landrats Dr. Kai Zwicker wird im Internet unter www.kreis-borken.de veröffentlicht. In der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage sind zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten alle vom Landrat Dr. Kai Zwicker neben seinem Hauptamt ausgeübte (Neben-)Tätigkeiten aufgelistet. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Funktionen, die der Landrat im Interesse des Kreises als in Gremien externer Institutionen wahrnimmt. In der Anlage 2 sind die Vergütungen gem. 53 LBG NRW aufgeführt.

Sitzungsvorlage Nr. 0034/2018/KREIS Anlagen: Anlage 1 - Nebentätigkeiten LR Dr. Zwicker Anlage 2- Aufstellung nach 53 LBG -2-

Anlage 1 zur SV 0034/2018/KREIS Übersicht über die von Landrat Dr. Kai Zwicker ausgeübten Funktionen / schaftsrechte in 2017 Körperschaft / Institution Gremium Funktion Von Landrat Dr. Kai Zwicker im Rahmen seines Hauptamtes bzw. als Nebentätigkeit ausgeübte Tätigkeiten: Annette-von-Droste-Hülshoff Stiftung Stifterkolleg Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH Gesellschafterversammlung stellv. Bezirksregierung Münster Regionalrat beratendes Deutscher Landkreistag Landkreisversammlung Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbh Gesellschafterversammlung Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbh Aufsichtsrat EUREGIO Zweckverband Vorstand EUREGIO Zweckverband Lenkungsausschuss INTERREG V Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH Gesellschafterversammlung Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH Aufsichtsrat GVV-Kommunalversicherung VVaG Regionalbeirat Münster InnoCent Bocholt GmbH Gesellschafterversammlung Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (ZKW) Verwaltungsrat / Kassenausschuss stellv. Künstlerdorf Schöppingen - Stiftung Stiftungsrat Landesmusikakademie NW Burg Nienborg e.v. erversammlung Landesmusikakademie NW Burg Nienborg e.v. Vorstand Landkreistag NRW Polizeiausschuss Landkreistag NRW Landkreisversammlung Landkreistag NRW Vorstand Landschaftsverband Westfalen-Lippe Landschaftsversammlung und Ausschüsse Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe Kreisstellenbeirat Landwirtschaftsschule und Wirtschaftsberatungsstelle Kuratorium Münsterland e.v. erversammlung Münsterland e.v. Aufsichtsrat Münsterland e.v. Vorstand Westfälische Provinzial Versicherung AG Kommunalbeirat Regionalagentur Münsterland Lenkungskreis

Anlage 1 zur SV 0034/2018/KREIS Körperschaft / Institution Gremium Funktion REGIONALE 2016 Agentur GmbH Gesellschafterversammlung REGIONALE 2016 Agentur GmbH Aufsichtsrat REGIONALE 2016 Agentur GmbH Lenkungsausschuss RWE AG Hauptversammlung RWE AG Beirat/Regionalbeirat Nord Sparkasse Westmünsterland Verwaltungsrat Sparkasse Westmünsterland - Sparkassenstiftung f. d. Kreis Borken Kuratorium Sparkasse Westmünsterland Hauptausschuss Sparkasse Westmünsterland Risikoausschuss stellv. Sparkasse Westmünsterland Sparkassenbeirat Sparkasse Westmünsterland Zweckverband Verbandsvorsteher Sparkasse Westmünsterland Zweckverbandsversammmlung stellv. Sparkassenverband Westfalen-Lippe Verbandsversammlung Sparkassenverband Westfalen-Lippe Verbandsverwaltungsrat Trägerausschuss stellv. Stiftung agri-cultura Kuratorium Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken Kuratorium stellv. Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH Gesellschafterversammlung Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge erversammlung Kreisvorsitzender Westfalen-Initiative e. V. erversammlung Kommunale Versorgungskassen Westfalen- Lippe (kvw) Verwaltungsrat stellv. Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbh Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbh Aufsichtsrat WohnBau Westmünsterland eg Aufsichtsrat

Anlage 2 zur SV 0034/2018/KREIS Aufstellung nach 53 LBG NRW: Landrat Dr. Kai Zwicker: Institution Gremium Vergütung RWE AG Beirat / Regionalbeirat Nord 1.850,00 Euro 1,5 Sparkasse Westmünsterland Verwaltungsrat (Vorsitz), 17.625,00 Euro 2,5 Hauptausschuss, Risikoausschuss, Sparkassenzweckverband, Sparkassenbeirat; Verbandsversammlung Sparkassenverband Westfalen-Lippe Trägerausschuss 400,00 Euro 3 Westfälische Provinzial Versicherung Kommunalbeirat 2.000,00 Euro 3,5 AG WohnBau Westmünsterland eg Aufsichtsrat 1.863,03 Euro 4,5 1 Auf Grundlage eines Erlasses des MIK NRW zur Gremientätigkeit von Hauptverwaltungsbeamten vom 25.08.2016 wurde die Vergütung vollständig an den Kreis Borken abgeführt. 2 Keine Abführungspflicht bis zu einer Grenze von 24.000 Euro gemäß 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 NtV NRW i.v.m. 18 S. 3 SpkG sowie 49 Abs. 1 S. 2 LBG NRW 3 Einnahmen abführungspflichtig ab Grenze von 9.600 Euro gemäß 13 Abs. 1 NtV NRW 4 Keine Abführungspflicht gemäß Schreiben der Bezirksregierung vom 10.08.2011, da keine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst im Sinne des 3 NtV NRW. 5 Die zusätzlich gezahlte Umsatzsteuer führt Dr. Zwicker unmittelbar an das Finanzamt ab; die Einnahmen unterliegen ansonsten der Einkommenssteuerpflicht.