SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER VERBAND FÜR SOZIALE STRAFRECHTSPFLEGE, Straffälligen- und Opferhilfe e.v. Jahresbericht 2007

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Transkript:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER VERBAND FÜR SOZIALE STRAFRECHTSPFLEGE, Straffälligen- und Opferhilfe e.v. Jahresbericht 2007 1. Struktur des Landesverbandes Als Schleswig-Holsteinischer Verein für Gefangenenfürsorge am 17. März 1951 gegründet, besteht der Schleswig-Holsteinische Verband für soziale Strafrechtspflege; Straffälligen- und Opferhilfe 2007 im 56. Jahr. Per 31.12.2007 waren im Landesverband 46 institutionelle Mitglieder organisiert. Eine neue Mitgliedsorganisation ist im Berichtsjahr beigetreten, eine Mitgliedsorganisation wegen Auflösung ausgeschieden. Im Berichtszeitraum fand eine Mitgliederversammlung statt. Neben den turnusmäßigen Tagesordnungspunkten wurde über den Fortgang der Osteuropaprojekte des Landesverbands sowie über die Stellungnahme des Landesverbands zum Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes für Schleswig- Holstein berichtet. Die Zuwendungspraxis des Justizministeriums wurde diskutiert und Perspektiven erörtert aus Sicht der freien Träger sollten zukünftig alle Aufgabenübertragungen im Wege von Zuwendungsverträgen vereinbart werden. Der geschäftsführende Vorstand des Landesverbandes traf sich im Berichtsjahr zu fünf Sitzungen, der erweiterte Vorstand zu drei Sitzungen. Der Vorstand setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen: Vorsitzender Stellv. Vorsitzende Kassenwart Schriftführerin Beisitzerrinnen und Beisitzer Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Universität Kiel Anja Holthusen, Dipl. Sozialarbeiterin, Forum Sozial e.v. Reiner Braungard, Dipl. Sozialpädagoge, Leitung soziale Integrationshilfen, Evangelische Stadtmission Kiel ggmbh Britta Behr, Dipl. Sozialpädagogin, Mitarbeiterin im Justizministerium des Landes Schleswig- Holstein, Abt. 2 Ralph Döpper, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe Wolfgang Gottschalk, Jurist, Vollzugsleiter JVA KI und Auslandsprojektkoordinator MJAE Lutz Holtmann, Dipl. Sozialpädagoge, Mediator, AWO Kreisverband Neumünster Peter Niedermeier, Dipl. Sozialpädagoge, Bewährungshelfer, Bewährungshilfe Elmshorn Kerstin Olschowsky, Dipl. Sozialpädagogin, Geschäftsführerin Resohilfe Lübeck Andreas Pahlke, Dipl. Volkswirt, Bereichsleiter soziale Hilfen, Vorwerker Diakonie, Lübeck Horst Walders, Bankkaufmann, Schuldnerberater, Lichtblick Kiel e.v. 1

Als Verwaltungsangestellte in Teilzeitbeschäftigung war Marlies Gebauer im Berichtszeitraum beim Landesverband mit 10 Wochenstunden (zuzüglich projektgebundener weiterer Stundenkontingente) tätig. Als Geschäftsführer des Landesverbandes war im Berichtszeitraum Joachim Tein mit einem Kontingent von 10 Wochenstunden (zuzüglich projektgebundener weiterer Stundenkontingente) beschäftigt. Die Geschäftsstelle des Landesverbandes wurde im Berichtszeitraum weiterhin gemeinsam mit der Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein betrieben. Kontakt: Von-der-Goltz-Allee 93, 24113 Kiel, Tel. 0431-64661, Fax 0431-643311, E-Mail landesverband@soziale-strafrechtspflege.de, Internetpräsenz www.soziale-strafrechtspflege.de. 2. Zweckerfüllung 2.1 Allgemeines Seit dem 01.01.2004 erhält der Landesverband vom Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein eine institutionelle Fehlbedarfsförderung mit Höchstbetragsbegrenzung von z. Zt. 30.000 EUR pro Jahr. Die vom Ministerium geförderten Zwecke und Aufgaben des Landesverbandes sind auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Ministerium und Landesverband vom November 2003 und in Anlehnung an den 3 der Satzung des Landesverbandes, in den seit 01.01.2004 geltenden Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Freien Straffälligenhilfe und von Maßnahmen des Opferschutzes, hier IV.2, folgendermaßen definiert: Der Landesverband soll - die Anliegen der Straffälligenhilfe auf Landesebene geltend machen - die gesellschaftliche Integration von Straffälligen und ihren Angehörigen fördern - Maßnahmen in den Bereichen der Straffälligen- und der Opferhilfe unterstützen und - Konzepte im Rahmen einer sozialen Strafrechtspflege fortentwickeln Die Messbarkeit der Zielerreichung soll durch eine Überprüfung der Umsetzung folgender, daraus ableitbarer konkreter Arbeitsaufträge erreicht werden: - Beratung und Unterstützung der Mitgliedsorganisationen, der Landesarbeitsgemeinschaften und entsprechender Initiativen - Beratung und Unterstützung der integrierten Beratungsstellen und der regionalen Koordination und Kooperation - Mitwirkung bei der fachlichen Fortentwicklung der Straffälligenhilfe in Schleswig-Holstein - Durchführung der jährlichen Fachtagungen zur Fortentwicklung der Straffälligenhilfe in Schleswig-Holstein - Erarbeitung der Informationsbroschüre Rundbrief Straffälligenhilfe Besondere Bedeutung misst die Förderrichtlinie den Aufgaben Durchführung der jährlichen Fachtagung und Herausgabe des Rundbriefes (nun: Zeitschrift für soziale Strafrechtspflege) zu. Die so definierten Zielperspektiven und Arbeitsaufträge sind im Jahr 2007 folgendermaßen umgesetzt worden: 2

2.2 Beratung und Unterstützung der Mitgliedsorganisationen, der Landesarbeitsgemeinschaften und entsprechender Initiativen Der landesweite Täter-Opfer-Ausgleichs-Fonds wurde in Abstimmung mit dem Justizministerium und den Gremien der Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein, nach Genehmigung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde, per 01.01.2007 auf die Stiftung Straffälligenhilfe übertragen. Im Laufe des Berichtsjahrs wurden entsprechend alle noch eingehenden Zahlungen bzgl. des TOA Fonds an die Stiftung weitergeleitet sowie entsprechende Kosten verrechnet. Auf Wunsch des Justizministeriums wurde im Berichtsjahr weiterhin ein aus Bußgeldern gespeister Fonds zur Begleichung von nicht versicherten Schäden, die gemeinnützige Arbeiter/innen bei ihren Einsatzstellen verursachen, verwaltet. Der Verwaltungsaufwand kann, ergänzend zum regelmäßigen Stundenkontingent, mit einer Fallpauschale aus Mitteln des Fonds abgedeckt werden. Die Landesarbeitskreistreffen Schuldnerberatung in den JVAen, Ambulante Maßnahmen nach 10 JGG, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen (länderübergreifend) und Vermittlungsstellen in gemeinnützige Arbeit in freier Trägerschaft wurden von der Geschäftsstelle aus koordiniert. Der Geschäftsführer besuchte mehrere Sitzungen der LAG Täter-Opfer-Ausgleich. In der Vor- und Nachbereitung dieser LAK Sitzungen wurden durch die Geschäftsstelle zahlreiche Themenbereiche der sozialen Strafrechtspflege bearbeitet und Aktivitäten der Mitgliedseinrichtungen koordiniert. Themenschwerpunkte waren u.a.: Landesstrafvollzugsgesetzgebung (Ziel: Beteiligung der Praxis an der Formulierung und Umsetzung zunächst des JStVollzG), Übergangsmanagement von der Haft in die Freiheit (Ziel: landesweites Konzept für eine durchgängige Betreuung), Probleme der SGB II und XII in der Straffälligenhilfe - insbesondere das Problem des Überbrückungsgelds (Ziel: Aufklärung von Praktikern und Klienten, Bewertung politischer und juristischer Chancen für Veränderungen), Kooperation von ARGEn und Optionskreisen mit der Straffälligenhilfe (Ziel: u.a. Nutzbarmachung von Arbeitsförderungsinstrumenten in der Straffälligenhilfe), Beteiligung der Jugendgerichtshilfen an der landesweiten Vernetzung innerhalb der Straffälligenhilfe, Verhandlungen mit öffentlichen Gläubigern im Rahmen der Schuldnerberatung in den JVAen (Ziel: Reduzierung von Forderungen, um ggf. Stiftungslösungen zur Entschuldung zu finden), Öffentlichkeitsarbeit der jeweiligen Fachbereiche (Planungen für Veranstaltungen, Printveröffentlichungen und Internetauftritte). Der Geschäftsführer führte Einzelkonsultationen mit mehreren Mitgliedseinrichtungen zu den folgenden Themen durch: Förderpraxis des Justizministeriums, Konzeptionsentwicklung freier Träger in den Bereichen Opferhilfe und Übergangsmanagement, Nachsorge für Sexual- und Gewaltstraftäter. 2.3 Beratung und Unterstützung der integrierten Beratungsstellen und der regionalen Koordination und Kooperation Der Landesarbeitskreis Integrierte Beratungsstellen wurde im Berichtszeitraum von der Geschäftsstelle aus koordiniert. Auch im Berichtsjahr waren die Veränderungen durch die neue Sozialgesetzgebung ein zentrales Thema. Der in 2006 komplett überarbeitete Ratgeber für Inhaftierte wurde im Berichtsjahr um aktuelle Beilagen zu den SGB II und XII ergänzt, zudem wurde aufgrund der starken Nachfrage bereits im Berichtsjahr ein Nachdruck des gerade erschienenen Ratgebers nötig. Die Finanzierung der Maßnahme wurde durch die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein gesichert. 2.4 Mitwirkung bei der fachlichen Fortentwicklung der Straffälligenhilfe in Schleswig-Holstein Der Geschäftsführer wie auch mehrere Vorstandsmitglieder in ihren jeweiligen beruflichen Funktionen nahmen regelmäßig an den Sitzungen des Landesbeirates für Bewährungs- und Straffälligenhilfe teil. 3

Es wurden Gespräche zu den Möglichkeiten einer engeren Kooperation mit der Opferhilfe geführt. Der Internetauftritt des Landesverbandes unter www.soziale-strafrechtspflege.de wurde mit aktuellen Informationen und Terminen aus der sozialen Strafrechtspflege in Schleswig-Holstein versorgt. In Kooperation mit den Mitgliedseinrichtungen Beratungsstelle im Packhaus der pro familia (Kiel) sowie dem Wendepunkt Kreis Pinneberg wurde eine Fachtagung zur Hilfe für sexuell auffällige Minderjährige vorbereitet. An der Umsetzung des Konzepts für eine landesweite Struktur einer begleiteten ehrenamtlichen Bewährungshilfe wurde in Kooperation mit freien Trägern, mit der hauptamtlichen Bewährungshilfe sowie der Fachabteilung des Justizministeriums gearbeitet. Die Entwicklung der ehrenamtlichen Bewährungshilfe in Schleswig-Holstein wurde vom Geschäftsführer in einem Beitrag für den BAG-S Infodienst zusammengefasst und veröffentlicht. Über den gesamten Berichtszeitraum hinweg beschäftigten sich, wie schon in den Vorjahren, mehrere Arbeitskreise mit der Thematik einer zeitgemäßen Förderung von Maßnahmen freier Träger durch das Justizministerium. Konsens unter den freien Trägern ist es, dass die gegenwärtigen Förderrichtlinien und ihre Ausgestaltung einer effektiven und effizienten Arbeit sowohl im Sinne der Klienten als auch im Sinne des Landeshaushalts nicht gerecht werden. Neben verschiedenen Gesprächen auf unterschiedlichen Ebenen sowie einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber Staatssekretär Schmidt- Elsaeßer zum Thema, ist an der für 2009 angedachten modellhaften Finanzierung des Landesverbands im Wege eines Zuwendungsvertrags zwischen Ministerium und Landesverband weiter gearbeitet worden. An der Entwicklung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein ist der Landesverband von der Fachabteilung des Ministeriums beteiligt worden. Auch die Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat das Fachwissen des Landeverbands in dieser Frage aktiv in Anspruch genommen. An der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses zum Thema war der Landesverband sowohl mit einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme als auch bei der mündlichen Anhörung durch den 1. Vorsitzenden und den Geschäftsführer beteiligt. Eine weitere schriftliche Stellungnahme wurde vom Landesverband im Rahmen der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses sowie des Sozialausschusses zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes abgegeben. 2.5 Durchführung der jährlichen Fachtagung zur Fortentwicklung der Straffälligenhilfe in Schleswig-Holstein Am 01.11.2007 fand die Fachtagung des Landesverbandes im Kieler Landeshaus unter dem Titel Der Übergang aus dem Strafvollzug in die Freiheit; Risiken, Verantwortlichkeiten, Management mit 177 Teilnehmer/innen statt. Neben den Hauptreferenten Prof. Dr. Johannes Feest und dem Leiter des kriminologischen Dienstes des Landes NRW, Wolfgang Wirth, waren Fachleute aus unterschiedlichen Bundesländern mit Vorträgen beteiligt. Am Ende der Veranstaltung äußerten sich unter der Moderation von Prof. Dr. Heribert Ostendorf Politiker/innen aller Landtagsparteien zu ihren aktuellen justiz- und kriminalpolitischen Vorstellungen. Die Veranstaltung wurde im Fernsehen des Offenen Kanal Kiel dokumentiert. Alle Referate fließen in überarbeiteter Form in die Zeitschrift für soziale Strafrechtspflege Nr. 44 ein. Erscheinungsmonat ist März 2008. In der Folge der Veranstaltung haben mehrere freie Träger die Arbeit an der Konzeptentwicklung für ein zukünftiges Übergangsmanagement in Schleswig-Holstein aufgenommen und dabei den Kotakt zu Anstaltsleitungen und zum Justizministerium gesucht. 4

2.6 Zeitschrift für soziale Strafrechtspflege (vormals Rundbrief Straffälligenhilfe ) Im April 2007 erfolgte die Drucklegung der Zeitschrift für soziale Strafrechtspflege Nr. 43. Inhaltlicher Schwerpunkt der Veröffentlichung sind die Ergebnisse der Fachtagung wie viel Privatisierung verträgt die Strafjustiz? vom November 2006. Neben Beiträgen von Prof. Dr. Dr. Müller-Dietz und den Ministerialdirigenten Roos (Hessen) und Sandmann (Schleswig-Holstein) finden sich im Heft weitere Beiträge von Fachleuten zum Thema Privatisierung sowie die Zusammenfassung einer wissenschaftlichen Arbeit zur Frage der Zufriedenheit mit dem Täter-Opfer-Ausgleich in Schleswig-Holstein.. Der Vorsitzende des Landesverbands, Prof. Dr. Ostendorf führt mit einem Grußwort in die Gesamtthematik ein. 2.7 Übergeordnete Tätigkeiten Der Landesverband war durch seine zweite Vorsitzende Anja Holthusen im Kuratorium der Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein vertreten. Das Vorstandsmitglied Britta Behr fungierte als Vertreterin des Landesverbands im Präsidium des Bundesverbandes DBH. Der Geschäftsführer nahm im Rahmen der bundesweiten Vernetzung an der jährlichen Mitgliederkonferenz des Bundesverbands DBH in Köln teil. Das seit 2005 von der Europäischen Kommission geförderte und vom Landesverband in Kooperation mit dem Osteuropaverein, der Fachhochschule Kiel, dem Landesjustizministerium und Partnerorganisationen aus dem Oblast Archangelsk in Russland getragene EU / Tacis Projekt Entwicklung der Infrastruktur für soziale Dienste in der Straffälligenhilfe im Gebiet Archangelsk, Russland wurde im Berichtsjahr planmäßig beendet. Es fanden verschiedene Seminare zu Kursbausteinen in Archangelsk statt. An der Schlusskonferenz in Archangelsk nahmen Ministerialdirigent Sandmann und für den Landesverband der Geschäftsführer teil. Nach erfolgreicher Antragstellung konnte am 01.08.2007 gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteinischen Justizministerium und der NGO RASSVET (Russland) ein durch die Aktion Mensch gefördertes Projekt zur Vermeidung und Verkürzung geschlossener Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Oblast Archangelsk begonnen werden. Die Projektdauer beträgt zwei Jahre, das Finanzvolumen beläuft sich auf knapp 50.000 EUR. Das Projekt baut auf den Erfolgen des TACIS - Projekts und dem in Archangelsk nun vorhandenen Netzwerk der Straffälligenhilfe auf. Mit den oben genannten Partnern sowie der Stadtverwaltung Archangelsk und dem Förderverein für Soziale Arbeit in Osteuropa ist im Berichtsjahr zudem ein Antrag auf ein weiteres EU gefördertes Projekt, ebenfalls im Kontext der Haftvermeidung und Haftverkürzung für Jugendliche und Heranwachsende im Oblast Archangelsk, gestellt worden. Der Antrag ist kurz vor dem Jahreswechsel positiv beschieden worden. Voraussichtlicher Projektstart ist Mai 2008, die Projektdauer wird zwei Jahre, das Budget ca. 300.000 EUR betragen. Ein wesentlicher Arbeitsaufwand für die Geschäftsstelle bestand weiterhin in der Begründung und Verwaltung der Förderung der eigenen Aktivitäten gegenüber dem MJAE. Die Arbeiten betrafen weiterhin auch die Verwendungsnachweise der Vorjahre. V.a. zum Jahresende 2007 nahm die Beschäftigung mit Fragen der Finanzverwaltung einen sehr starken Raum ein, so dass u.a. die Erstellung eines Newsletters und das wünschenswerte Maß an Pflege des Internetauftritts nicht erbracht werden konnten. 5

3. Perspektiven Um die geringen zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen des Landesverbands für die inhaltliche Arbeit optimal nutzen zu können, ist eine Verringerung des Selbstverwaltungsaufwandes dringend notwendig. Zudem müssen aus Sicht des Verbandsvorstands Eigenmittel ohne zusätzliche Beantragung beim Justizministerium für satzungsgemäße Zwecke nach Maßgabe der Verbandsgremien nutzbar gemacht werden können. Die Verhandlungen über eine Umstellung der Förderung von der Zuwendungsförderung hin zu einer Förderung auf Basis eines Zuwendungsvertrags werden mit dieser Zielrichtung weiter betrieben. Um die Bereicherung der Fachdiskussion durch den Landesverband im Sinne einer sozialen Strafrechtspflege sichern und fortentwickeln zu können, bedarf es zudem einer auch insgesamt besseren Personalausstattung, also eines höheren Gesamtetats und einer angemessenen Eingruppierung des Fachpersonals, die im institutionell geförderten Bereich der Vereinsaktivitäten z.zt. nicht gegeben ist. Kiel, den 25.03.2008 Der Vorstand i. A. Jo Tein (Geschäftsührer) 6