Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben nach 123 Absatz 4 SGB XI

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1 Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben nach 123 Absatz 4 SGB XI PSG I, II, III: Wie geht es der Pflege? 3. Juli 2017, Pentahotel Berlin Köpenick Ulrike Bode, Leiterin Referat Pflegeversicherung GKV-Spitzenverband

2 Gesetzlicher Auftrag Gemäß 123 Absatz 4 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände sowie der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen und ihrer Angehörigen sowie des Verbands der privaten Krankenversicherung e.v Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen Ziele Inhalte Durchführung der Modellvorhaben zu beschließen. Die Empfehlungen bedürfen der Zustimmung des BMG und der Länder. Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 2

3 Gesetzlicher Auftrag Auftaktveranstaltung mit Ländern, BMG, BMFSFJ, Pflegekassen sowie GKV- Spitzenverband zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages Austausch mit Ländern, BMG, BMFSFJ, Pflegekassen sowie GKV-Spitzenverband über Zielrichtung und Inhalte Beschluss des GKV- Spitzenverbandes Versand des Empfehlungsentwurfes an Länder/BMG Anhörung kommunaler Spitzenverbände, PKV und Pflegebedürftigenvertreter Vorlage der Empfehlungen beim BMG sowie den Ländern Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 3

4 Zweck der Empfehlungen Die Empfehlungen dienen als Grundlage für die landesrechtlichen Vorschriften zur Konkretisierung der Bedingungen für die Genehmigung von Modellvorhaben, die bis zum 31. Dezember 2018 geregelt werden können die Kooperationsvereinbarungen zur Zusammenarbeit der Modellkommune mit den Landesverbänden der Pflegekassen Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 4

5 Ziele der Modellvorhaben Verzahnung von Pflegekursen Pflegeberatung Beratung in der eigenen Häuslichkeit mit Beratungsangeboten: zur rechtlichen Betreuung, zu Leistungen der Altenhilfe der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe, zu Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, zu behindertengerechten Wohnangeboten, zum öffentlichen Nahverkehr und zur Förderung des bürgerlichen Engagements Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 5

6 Ziele der Modellvorhaben Erprobung neuer Konzepte zur Verbesserung von Koordination und Kooperation bei der Beratung von hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihren Angehörigen im Rahmen kommunaler Beratungsstrukturen Vernetzung von Beratungsstellen, ganzheitlicher und sozialräumlicher Beratungsansatz Passgenaues Zusammenstellen von Hilfsangeboten für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Stärkung der Entscheidungs- und Gesundheitskompetenzen der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 6

7 Inhalte der Modellvorhaben Für die Übernahme der Beratungsaufgaben der Pflegekassen durch die Modellkommune ergeben sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten: 1. Die Modellkommune übernimmt die Aufgaben der Pflegekassen für die Pflegeberatung, für die Beratung in der eigenen Häuslichkeit und für die Pflegekurse und erbringt diese durch eigene Ressourcen. 2. Die Modellkommune übernimmt die o. g. Aufgaben der Pflegekassen und bedient sich zu deren Erfüllung Dritter. 3. Die Modellkommune verzichtet auf die Übernahme der Pflegeberatung. Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 7

8 Voraussetzungen der Modellvorhaben Dem Antrag auf Durchführung eines Modellvorhabens ist ein Konzept beizufügen, dass insbesondere folgende Angaben enthalten sollte: Örtlicher und sachlicher Geltungsbereich des Modellvorhabens Konkretisierung, wie die von den Pflegekassen übernommen Aufgaben wahrgenommen und mit eigenen Beratungsaufgaben vernetzt werden. Bei Einbindung Dritter, ist diese konkret zu beschreiben für die Pflegeberatung nach 7a - 7c SGB XI, Beratung in der Häuslichkeit nach 37 Abs. 3 SGB XI, Pflegekurse nach 45 SGB XI. Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 8

9 Voraussetzungen der Modellvorhaben Dem Antrag auf Durchführung eines Modellvorhabens ist ein Konzept beizufügen, dass insbesondere folgende Angaben enthalten sollte: Angabe, mit welchen eigenen sächlichen und personellen Mitteln die Beratungsstellen ausgestattet werden Darlegung der datenschutzrechtlichen Vorkehrungen Art der Information der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure über den Start und die Inhalte der Modellvorhaben Ggf. Beschreibung der mehrjährigen Erfahrung in der strukturierten Zusammenarbeit von Pflegekassen und kommunalen Beratungsstellen in der Beratung Zusammenarbeit mit wissenschaftlicher Begleitung Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 9

10 Durchführung der Modellvorhaben Anforderungen an die (Kooperations-)Vereinbarung zwischen Modellkommune und Landesverbänden der Pflegekassen, insbesondere Beschreibung der Prozesse zur Zusammenarbeit zwischen der Modellkommune und den Pflegekassen, zur Einbeziehung bestehender Beratungs- und Kursangebote, zur Beteiligung der Pflegekassen mit sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln, zu Nachweis- und Berichtspflichten gegenüber den Landesverbänden der Pflegekassen, zum Übergang der Beratungsaufgaben auf kommunale Beratungsstellen, zur Haftung für Schäden, die den Pflegekassen durch fehlerhafte Beratung entstehen. Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 10

11 Durchführung der Modellvorhaben Die Genehmigung zur Durchführung von Modellvorhaben ist zu widerrufen, wenn die von der Modellkommune übernommenen Aufgaben der Pflegeberatung, der Beratung in der eigenen Häuslichkeit und für die Durchführung von Pflegekursen nicht in vollem oder gar nicht erfüllt werden, die zwischen der Modellkommune und den Landesverbänden der Pflegekassen in der Kooperationsvereinbarung beschlossenen Anforderungen überwiegend nicht erfüllt werden, die festgelegten Anforderungen an die Mittelverwendung überwiegend nicht erfüllt werden, die festgelegten Anforderungen an die Nachweispflichten über die Höhe der von der Modellkommune eingebrachten sächlichen und personellen Mittel je Haushaltsjahr überwiegend nicht erfüllt werden. Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 11

12 Kommentar zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege Ulrike Bode PSG I, II,III: Wie geht es der Pflege Berlin, I Seite 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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