FPO BA Geschichte Vom 4. Oktober 2007

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1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO LA Geschichte).

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a) In Absatz 1 werden nach den Worten Wissenschaften kann die Worte im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs eingefügt.

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1. In 1 werden nach den Worten ergänzt die Allgemeine die Worte nebst Satzzeichen Studien- und eingefügt.

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Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.

Fassung für den Masterstudiengang Theater- und Medienwissenschaft.

zusätzlich anhand ihres Praktikums als weiterem gleichrangigem Kriterium

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.

Vom 24. August In der Bezeichnung der Satzung werden nach den Worten Erlangen-Nürnberg das Zeichen und die Buchstaben FPOLitBuch angefügt.

Vom 14. Oktober wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Vom 18. August a) In Abs. 2 Nr. 5 wird nach den Worten zu den Inhalten des das Wort Masterstudiengang durch das Wort Masterstudiengangs ersetzt.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Modulhandbuch. des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs im Fach. Geschichte

Vom 8. August Einzelne Lehrveranstaltungen und. Prüfungen können in spanischer Sprache abgehalten werden; Näheres regelt das Modulhandbuch.

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Vom 12. Juni a) In Abs. 1 wird das Wort Bachelorstudiengang durch das Wort Zwei-Fach- Bachelorstudiengang ersetzt.

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Vom 7. Juli a) In Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort Module durch das Wort Vertiefungsmodule ersetzt.

Transkript:

Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Hinweis: Für Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten der letzten Änderungssatzung aufgenommen haben: Bitte beachten Sie auch die vorangegangenen Änderungssatzungen mit ihren Übergangsbestimmungen. Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Geschichte im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) geändert durch Satzungen vom 22. Juli 28. September 29 5. November 2 8. März 2 5. August 2 7. Februar 24. September 28 FPO BA Geschichte Vom 4. Oktober 27 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz 2, Art. 58 Abs. und Art. 6 Abs. 2 Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die FAU folgende Prüfungsordnung: Geltungsbereich Diese Fachstudien- und Prüfungsordnung ergänzt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU vom 27. September 27 (im Folgenden: ABMStPO/Phil) in der jeweils geltenden Fassung für das Fach Geschichte im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang. 2 Umfang und Ziele des Studiums () Das Fach Geschichte kann im Rahmen eines Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs als Erstfach im Umfang von 7 ECTS-Punkten zuzüglich der Bachelorarbeit im Umfang von ECTS-Punkten oder als Zweitfach im Umfang von 7 ECTS-Punkten studiert werden. (2) Der Studiengang bereitet auf berufliche Tätigkeiten vor. 2 Er bietet eine breite wissenschaftliche Ausbildung, die eine Grundlage für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum darstellt. 3 Im Fach Geschichte erwerben die Studierenden grundlegende Fachkenntnisse der Geschichtswissenschaft und die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten, einschließlich der entsprechenden Methodenkompetenz. 4 Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden mit dem Bachelorabschluss nachgewiesen.

(3) Das Studium der Geschichte im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang gewährleistet eine fundierte fachwissenschaftliche Ausbildung. 2 In methodisch abgesicherter Auseinandersetzung mit Quellen und aktueller Forschungsliteratur lernen die Studierenden, historische Prozesse, deren Grundlagen sowie deren Nachwirkungen und Rezeptionen zu analysieren und nachzuvollziehen. 3 Sie werden so befähigt, Bedingungen und Möglichkeiten verantwortlichen Handelns in der Geschichte selbständig zu erkennen und kritisch zu reflektieren. 4 Der Zwei-Fach-Bachelorstudiengang kombiniert die Vermittlung von breitem Orientierungs- und Grundlagenwissen mit der Möglichkeit zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung und Profilbildung in fortgeschrittenen Studienabschnitten. (4) Zur Erreichung dieses Qualifikationsprofils zielt der Zwei-Fach-Bachelorstudiengang im Fach Geschichte auf die Entwicklung folgender Kompetenzen:. Sachkompetenz: Solide Kenntnisse in der Alten, der Mittelalterlichen, der Neueren sowie der Neuesten Geschichte und Zeitgeschichte einschließlich der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte und der Osteuropäischen Geschichte unter besonderer Berücksichtigung von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Ideen und Mentalitäten. 2. Methodenkompetenz: Vertrautheit mit den zentralen Entwicklungen und Problemen, den fachspezifischen Hilfsmitteln und den Methoden des Faches. 3. Reflexionskompetenz: Erkenntnis der vielfältigen Gebundenheit historischen Verstehens und der historiographischen Wiedergabe; Fähigkeit, einzelne Sachverhalte und Untersuchungsgegenstände unter Berücksichtigung europäischer und außereuropäischer Aspekte in den gesamthistorischen Zusammenhang einzuordnen und Interdependenzen mit anderen Sozial- und Geisteswissenschaften aufzuzeigen. 4. Kommunikations- und Sprachenkompetenz: Bewusster, sorgfältiger und differenzierter Umgang mit Sprache in Wort und Schrift, sicherer Umgang mit Definitionen und Begriffen sowie Vertiefung von Sprachkenntnissen. 5. Visualisierungs- und Moderationskompetenz: Verantwortliche öffentliche Vermittlung und argumentationsorientierte Präsentation historischen Fachwissens. 3 Fächerkombinationen Die Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Fächer im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. 2 Im Übrigen findet 3 Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung. 4 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums () Umfang und Gliederung des Studiums sowie Art, Umfang und Gewichtungsfaktor der Prüfungen bestimmen sich nach der Anlage. 2 Wird Geschichte als Zweitfach gewählt, müssen das Modul Bachelorarbeit und die Module des Bereichs "Verpflichtende Schlüsselqualifikationen" nicht belegt werden. (2) Im Basisbereich Historisches Grund- und Orientierungswissen sind in frei wählbarer Reihenfolge die Module Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte sowie Neueste Geschichte und Zeitgeschichte erfolgreich zu absolvieren. (3) In den Basismodulen I III sind in eigenständiger Wahl insgesamt drei Proseminare aus den Lehrgebieten Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere 2

Geschichte oder Neueste Geschichte und Zeitgeschichte erfolgreich zu absolvieren. 2 Die Proseminare müssen aus drei verschiedenen Lehrgebieten gewählt werden, eine mehrfache Belegung in einem Lehrgebiet ist nicht zulässig. 3 Lehrveranstaltungen der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte sowie der Osteuropäischen Geschichte werden je nach ausgewiesenem Epochenbezug den genannten Lehrgebieten zugeordnet. 5 Der Epochenbezug des jeweiligen Proseminares wird im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. (4) In den Schwerpunktbereichen I und II sind in eigenständiger Wahl jeweils ein Modul "Schwerpunkt: Historische Forschungspraxis" und ein Modul "Schwerpunkt: Historisches Fachwissen" aus einem der Lehrgebiete Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte, Neueste Geschichte und Zeitgeschichte, Bayerische und Fränkische Landesgeschichte sowie Osteuropäische Geschichte erfolgreich zu absolvieren. 2 Die Module "Schwerpunkt: Historische Forschungspraxis" und "Schwerpunkt: Historisches Fachwissen" müssen innerhalb eines Schwerpunktbereichs und jeweils aus demselben Lehrgebiet belegt werden. 3 Die Schwerpunktbereiche I und II sind in zwei verschiedenen Lehrgebieten zu absolvieren, die Mehrfachbelegung in einem Lehrgebiet ist nicht zulässig. (5) Im Wahlpflichtmodul ist in eigenständiger Wahl das "Profilmodul BA" in einem der Lehrgebiete Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte, Neueste Geschichte und Zeitgeschichte, Bayerische und Fränkische Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte oder aus dem Bereich der Didaktik der Geschichte erfolgreich zu absolvieren. 2 Wird Geschichte als Zweitfach studiert, kann wahlweise auch das Modul "Epochenübergreifende Lektüreübung" absolviert werden. 3 Im Einzelfall kann nach vorher erfolgter Absprache mit der bzw. dem Studiengangsverantwortlichen und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises das Modul "Profilmodul BA" durch ein für die Geschichtswissenschaft und ihre typischen Tätigkeitsfelder einschlägiges Praktikum im Umfang von 5 Stunden ersetzt werden. (6) Wird Geschichte als Erstfach studiert, sind bezogen auf das gesamte Zwei-Fach- Bachelorstudium im Bereich Schlüsselqualifikationen Module im Umfang von 3 ECTS-Punkten zu erbringen. 2 ECTS-Punkte entfallen dabei gem. 33 Abs. 4 ABMStPO/Phil auf die Module Epochenübergreifende Lektüreübung und Spezialisierungsmodul (Bereich Verpflichtende Schlüsselqualifikationen). 3 Im Spezialisierungsmodul ist in eigenständiger Wahl eine Vorlesung, eine Übung oder ein Hauptseminar aus einem der Lehrgebiete Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte, Neueste Geschichte und Zeitgeschichte, Bayerische und Fränkische Landesgeschichte sowie Osteuropäische Geschichte erfolgreich zu absolvieren. 4 Die übrigen 2 ECTS-Punkte des Bereichs Schlüsselqualifikationen sind frei wählbar; besonders empfohlen wird hier in Abhängigkeit von der persönlichen Schwerpunktsetzung u. a. der Erwerb von studienfachbezogenen Fremdsprachkenntnissen wie etwa Russisch, Latein oder Französisch. 5 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen im Fach Geschichte je zwei Module aus den Basisbereichen Historisches Grund- und Orientie- 3

rungswissen und Historische Forschungspraxis im Gesamtumfang von 2 ECTS- Punkten erfolgreich abgelegt werden. 6 Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen; Fremdsprachenkenntnisse Als weitere Fremdsprachenkenntnisse i. S. d. 29 Abs. 3 Satz 2 ABMStPO/Phil sind neben Englisch gesicherte Kenntnisse in Latein erforderlich. 2 Der Nachweis gesicherter Lateinkenntnisse richtet sich nach der StPOLatein und soll schnellstmöglich, spätestens aber bis zum Einstieg in die Module der "Schwerpunktbereiche I und II erbracht werden. 3 Studierende, welche zu Studienbeginn noch über keine Lateinkenntnisse verfügen, haben den Nachweis von Grundkenntnissen in Latein bis zum Einstieg in die Basismodule der Alten Geschichte und der Mittelalterlichen Geschichte zu erbringen. 5 Der Nachweis der Grundkenntnisse in Latein wird durch die bestandene Abschlussklausur im Lateinkurs I (vgl. 2 Abs. 3 Satz i. V. m. 26 Abs. 2 StPOLatein) oder durch vergleichbare Nachweise erbracht. 7 Besondere Bestimmungen für die Bachelorarbeit () Das Thema für die Bachelorarbeit kann frühestens vergeben werden, wenn die Module des Bereichs "Schwerpunktbereich I erfolgreich abgeschlossen worden sind; die Bestimmungen des 32 der ABMStPO/Phil bleiben unberührt. (2) Die Bachelorarbeit ist in einem der beiden Lehrgebiete zu verfassen, in denen die Schwerpunktbereiche I und II absolviert worden sind. 8 Zeugnis Die Lehrgebiete, in denen die Schwerpunktbereiche I und II absolviert werden, werden auf dem Abschlusszeugnis als Studienschwerpunkte ausgewiesen. 4

Anlage: Studienverlaufsplan Bachelor Geschichte Modulbezeichnung Lehrveranstaltung Basisbereich Historisches Grund- und Orientierungswissen 2 Workload-Verteilung pro Semester SWS ECTS in ECTS-Punkten V Ü P S. 2. 3. 4. 5. 6. Art und Umfang der Prüfung Alte Geschichte Vorlesung 2 5 (5) (5) Klausur (6-9 Min.) (,5) Mittelalterliche Geschichte Vorlesung 2 5 (5) (5) Klausur (6-9 Min.) (,5) Neuere Geschichte Vorlesung 2 5 (5) (5) Klausur (6-9 Min.) (,5) Neueste Geschichte und Zeitgeschichte Vorlesung 2 5 (5) (5) Klausur (6-9 Min.) (,5) Basisbereich Historische Forschungspraxis 2 Basismodul I 3 Proseminar 2 5 5 Basismodul II 3 Proseminar 2 5 5 Basismodul III 3 Proseminar 2 5 5 Methodische und Theoretische Grundlagen Methodische Grundlagen Praxisübung I: Quellen und Hilfswissenschaften 2 5 (5) (5) Theoretische Grundlagen Praxisübung II: Quellen, Theorie und Methodik 2 5 (5) (5) Schwerpunktbereich I Schwerpunkt Historische Forschungspraxis I 6 Hauptseminar 2 5 5 Schwerpunkt Historisches Fachwissen I 7 Vorlesung 2 5 5 Schwerpunktbereich II Schwerpunkt Historische Forschungspraxis II 6 Hauptseminar 2 5 5 Schwerpunkt Historisches Fachwissen II 7 Vorlesung 2 5 5 Wahlpflichtbereich Profilmodul BA 8, 9 Übung 2 5 5 Hausarbeit (ca. 5 Seiten, %) Hausarbeit (ca. 5 Seiten, %) Hausarbeit (ca. 5 Seiten, %) SL: Klausur (6-9 Min.) oder Portfolio 4 (6-2 Seiten) 5 SL: Klausur (6-9 Min.) oder Portfolio 4 (6-2 Seiten) 5 Faktor Modulnote (,5) (,5) (,5) Hausarbeit (ca. 2 Seiten, %) Klausur (6-9 Min.) oder mündl. Prüfung (2-3 Min.) 5 Hausarbeit (ca. 2 Seiten, %) Klausur (6-9 Min.) oder mündl. Prüfung (2-3 Min.) 5 SL: mündliche Präsentation (4-5 Min.) 5

Modulbezeichnung Lehrveranstaltung Verpflichtende Schlüsselqualifikationen (verpflichtend für Studierende im Erstfach) Epochenübergreifende Lektüreübung Spezialisierungsmodul Bachelorarbeit Epochenübergreifende Lektüreübung Workload-Verteilung pro Semester SWS ECTS in ECTS-Punkten V Ü P S. 2. 3. 4. 5. 6. 2 5 5 Vorlesung oder Übung oder Hauptseminar (2) (2) (2) 5 5 Art und Umfang der Prüfung Faktor Modulnote SL: Gruppenpräsentation im Plenum (6-9 Min.) SL: Klausur (6-9 Min.) oder mündl. Prüfung (2-3 Min.) oder Referat (2 Min., %) und Hausarbeit (ca. 2 Seiten, %) 4 Bachelorarbeit Bachelorarbeit (ca. 4 S.) 2 8+ Summe SWS und ECTS-Punkte: 2-4 -2-2 bzw. 7-2 -2-2 -2 2-2 34 Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. 2 Zur Berechnung der Abschlussnote werden jeweils nur die zwei bestbewerteten Module des jeweiligen Bereichs herangezogen. 3 In den Basismodulen I-III sind in eigenständiger Wahl insgesamt drei Module aus den Lehrgebieten Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte oder Neueste Geschichte und Zeitgeschichte erfolgreich zu absolvieren. Die Module müssen aus drei verschiedenen Lehrgebieten gewählt werden, eine mehrfache Belegung in einem Lehrgebiet ist nicht zulässig. Veranstaltungen der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte sowie der Osteuropäischen Geschichte werden je nach ausgewiesenem Epochenbezug den genannten Lehrgebieten zugeordnet. Der Epochenbezug des jeweiligen Proseminares wird im Vorlesungsverzeichnis angegeben. 4 Bei einem Portfolio handelt es sich um eine eigenständig gestaltete Sammlung von Arbeiten, bestehend beispielsweise aus Quelleninterpretation (2-4 Seiten), Rezension (2-4 Seiten) und Essay (2-4 Seiten). 5 Abhängig vom konkreten didaktischen Charakter der von der bzw. dem Studierenden gewählten konkreten Lehrveranstaltung; Näheres siehe Modulhandbuch. 6 Zu belegen ist in eigenständiger Wahl ein Modul aus den Lehrgebieten: Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte, Neueste Geschichte und Zeitgeschichte, Bayerische und Fränkische Landesgeschichte sowie Osteuropäische Geschichte. Die zweimalige Wahl eines Lehrgebietes in den Modulen "Schwerpunkt: Historische Forschungspraxis" I und II ist unzulässig. 7 Die Module "Schwerpunkt: Historisches Fachwissen" I und II sind jeweils in denselben Lehrgebieten zu belegen, aus denen die Hauptseminare in den jeweiligen Schwerpunktbereichen belegt wurden. 8 Studierende im BA-Zweitfach Geschichte können dieses Modul durch das Modul "Epochenübergreifende Lektüreübung" ersetzen. 9 Im Einzelfall kann nach vorher erfolgter Absprache mit der bzw. dem Studiengangsverantwortlichen und unter Vorlage eines Nachweises das Modul durch ein für die Geschichtswissenschaft und ihre typischen Tätigkeitsfelder einschlägiges Praktikum im Umfang von 5 Stunden ersetzt werden. 6

9 Schluss- und Übergangsvorschriften () Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am. Oktober 27 in Kraft. (2) Die siebte Änderungssatzung tritt am. Oktober 28 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 28/29 aufnehmen werden. 7