NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES

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T A G E S O R D N U N G :

Transkript:

GEMEINDE BURGBERG I. ALLGÄU NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES GEMEINDERATES Sitzungsdatum: Montag, 10.12.2018 Beginn: 19:00 Uhr Ende 20:45 Uhr Ort: im Sitzungssaal des Rathauses Burgberg Erster Bürgermeister Fischer, Dieter Mitglieder des Gemeinderates Albinger, Hubert Bader, Erwin Besler, Michael Eckardt, André Eggensberger, Maria Herz, Arnim Köberle, Herbert Megerle, Erika Müller, Karl Rogg, Bernhard Soul, Anton Uhlemayr, Max Ullmann, Peter Schriftführer Wegscheider, Ludwig Abwesende und entschuldigte Personen: Mitglieder des Gemeinderates Gilb, Albert Hierl, Marlene Lipp, Norbert ANWESENHEITSLISTE

TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung - Gebührenkalkulation ab 2019 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - Beschluss zur Anpassung der Einleitungsgebühren 3. Straßenausbaubeitragssatzung - Aufhebung der Satzung 4. Kreisstraße OA29 Verwaltungsvereinbarung zum Brückenbauwerk - Beschluss 5. Darlehensaufnahme 6. Bauanträge 6.1 Bauantrag zum Neubau eines Carports Blaichacher Str. 20 6.2 Bauantrag zum Neubau einer offenen Güllegrube 7. Öffentliches WLAN - Einrichtung von HotSpots in der Gemeinde 8. Sonstiges 8.1 Informationen zur KITA St. Ulrich 8.2 Datenschutz Mitglieder des Gemeinderates/Internetauftritt Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2018 Seite 2 von 6

Erster Bürgermeister Dieter Fischer eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Weiter begrüßt Herr Fischer Herrn Kothe, der für das gemeindliche Mitteilungsblatt und die Allgäuer Zeitung berichten wird. Leider kann er keine Zuhörer begrüßen, obwohl die Tagesordnung durchaus interessante Themen aufweist. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung - Gebührenkalkulation ab 2019 Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation des Wasserpreises zur Kenntnis. Der Gebührenkalkulation für den Bereich der Wasserversorgung für den Bemessungszeitraum der Kalkulation für die Kalenderjahre 2019 bis einschließlich 2022 wird zugestimmt. Der Wasserpreis wird weiterhin in eine Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr gesplittet: Wasserzähler bis 6 m³ Nenngröße Wasserzähler bis 10 m³ Nenngröße Wasserzähler über 10 m³ Nenngröße Verbrauchsgebühr / Bauwasser 110,00 /Jahr 145,00 /Jahr 290,00 /Jahr 1,05 /m³ 2 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - Beschluss zur Anpassung der Einleitungsgebühren Der 4. Änderung der Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird zugestimmt. Die Satzung ist Anlage zu diesem Beschluss. 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) Die Gemeinde Burgberg i. Allgäu erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung: 1 Änderung der Satzung Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Burgberg i. Allgäu (BGS-EWS) vom 17.12.1996 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu Nr. 54 vom 24.12.1996), zuletzt geändert durch die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2018 Seite 3 von 6

Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 11.12.20104 (Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu Nr. 51 vom 16.12.2014) wird wie folgt geändert: 9 Abs. 1wird wie folgt gefasst: (1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,85 pro Kubikmeter Abwasser. 2 Inkrafttreten der Änderung Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Burgberg i. Allgäu, den 12.2018 Gemeinde Burgberg i. Allgäu F i s c h e r 1. Bürgermeister 3 Straßenausbaubeitragssatzung - Aufhebung der Satzung Der Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung ABS ) wird zugestimmt. Die Aufhebungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. A u f h e b u n g s s a t z u n g zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung ABS ) Die Gemeinde Burgberg i.allgäu erlässt auf der Grundlage der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung ABS der Gemeinde Burgberg i.allgäu vom 10.10.2002 (Amtsblatt des Landkreises Oberallgäu Nr. 46 vom 19.11.2002) wird aufgehoben. 1 Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2018 Seite 4 von 6

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 Gemeinde Burgberg i.allgäu, den. Dezember 2018 GEMEINDE BURGBERG I.ALLGÄU F i s c h e r 1. Bürgermeister 4 Kreisstraße OA29 Verwaltungsvereinbarung zum Brückenbauwerk - Beschluss Der Verwaltungsvereinbarung zum Ersatzneubau der Brücke OA29 über die Iller vom 05./13./22.11.2018 wird zugestimmt. 5 Darlehensaufnahme Zu diesem TOP erfolgte keine Beschlussfassung. 6 Bauanträge 6.1 Bauantrag zum Neubau eines Carports Blaichacher Str. 20 Dem Bauantrag wird zugestimmt. Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2018 Seite 5 von 6

6.2 Bauantrag zum Neubau einer offenen Güllegrube Dem Bauantrag wird zugestimmt. Einstimmig beschlossen Ja 14 Nein 2 7 Öffentliches WLAN - Einrichtung von HotSpots in der Gemeinde Es sollen derzeit zwei Hotspots mit öffentlichem WLAN eingerichtet werden. Und zwar am Dorfplatz und im Bereich des Familien Vital Parks. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechenden Antrag zu stellen. Künftig soll im Bereich des Steinbruches im Rahmen des Projektes Erlebnis- und Naturstation Steinbruch ebenfalls öffentliches WLAN angeboten werden. Auch hierfür soll ein entsprechender Antrag gestellt werden. Mehrheitlich beschlossen Ja 11 Nein 3 8 Sonstiges 8.1 Informationen zur KITA St. Ulrich Zu diesem TOP erfolgte keine Beschlussfassung. 8.2 Datenschutz Mitglieder des Gemeinderates/Internetauftritt Zu diesem TOP erfolgte keine Beschlussfassung. Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Dieter Fischer um 20:45 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates. Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Dieter Fischer Erster Bürgermeister Ludwig Wegscheider Schriftführung Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2018 Seite 6 von 6