Genehmigungserfordernisse in Zusammenhang mit einer GmbH-Gründung



Ähnliche Dokumente
Genehmigungserfordernisse in Zusammenhang mit einer GmbH-Gründung

Ü b e r s i c h t ü b e r e r l a u b n i s p f l i c h t i g e G e w e r b e :

DNotI. Dokumentnummer: 31wx164_12 letzte Aktualisierung: OLG München, Wx 164/12 HGB 18; KWG 1, 32, 43

ReNo-Tag 2008 in Bremen

Wichtige Genehmigungen

Genehmigungspflichtige Gewerbe von A-Z

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform:

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Pflicht-Haftpflichtversicherungen

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

Gebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Liste der in Deutschland erlaubnispflichtigen Gewerbe mit Angabe der Vorschrift und der zuständigen Behörde

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

a) als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung, aa) mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

Hinweise für Unternehmensgründer zur GmbH-Reform

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER

Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen Köln

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der Produktakzessorischen Vermittlung gemäß 34d Abs. 3 Gewerbeordnung

Datum Ausgabe 05/2009

Informationspflichten für Dienstleister nach der DL-InfoV

ISV - Mitgliederinformation zur den neuen Regelungen für Finanzanlagevermittler ab 2013 ( 34 f Gewerbeordnung)

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz Hamburg

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)

Rundschreiben 1/2014 über die interne Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen (RS 1/2014)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

INTERNET-IMPRESSUM Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und berater erforderlich:

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Notar Stephan Römer, Troisdorf, Telefon:

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße Wiesbaden

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

für einen Verkehr mit

Was müssen KFZ-Händler und andere Gewerbetreibende

Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr Arnsberg

Pflicht zur Vorlage von Prüfungsberichten bzw. Negativerklärungen für Inhaber von Erlaubnissen nach 34c GewO

Liquidator muss bei seiner Anmeldung zum Handelsregister nicht versichern, dass er nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.

Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach 34h Abs. 1 S. 1 GewO

Lotterie Ein Gewinn für den Förderverein. Thomas Ziolko Vorsitzender der Fördergemeinschaft von Tierpark Berlin und Zoo Berlin e. V.

Chaos bei den Freiberufler-Gesellschaften

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO)

Die GmbH-Reform MoMiG 8. WORKSHOP: RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR TECHNOLOGIE- UND MEDIENUNTERNEHMEN

KAPITALANLAGENVERMITTLUNG: ABGRENZUNG MAKLERERLAUBNIS UND/ODER ERLAUBNIS NACH KREDITWESENGESETZ

ready to use companies Confidenta

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Die GmbH-Reform 2008 (MoMiG- Gesetz zur Modernisierung des GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen)

"Ich melde ein Gewerbe an Was muss ich tun?" (Erstinformation)

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

Transparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben möchte ich mich bei Ihnen vorstellen.

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

MERKBLATT GEWERBERECHT I. GRUNDLEGENDES UND FORMALITÄTEN. Stand: März Starthilfe- und Unternehmensförderung

INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Merk blatt. Zusätzliche Angaben für Versicherungsvermittler und -berater erforderlich:

Handels- und Gesellschaftsrecht. Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011

Die Möglichkeit der Kreditvergabe einer eigenständigen Entwicklungsagentur

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK)

Erforderliche Unterlagen zur Erlaubniserteilung bei Gewerbeanmeldung 34 f GewO

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

RECHTSINFORMATION Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer: Gewerberechtliche Berufszugangs- und -ausübungsregelungen

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach Oldenburg

Annexvermittler. Nr. 172/09

MERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER. 1. Rechtsgrundlagen

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren

INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich:

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler

ODDSLINE Entertainment AG

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

Beschlussempfehlung *

Merk blatt INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Anhang. Anlage (zu 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis. Gliederung

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung

November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)

Diese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Das Heilpraktikerwesen

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung

Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER

EÜR contra Bilanzierung

Textgegenüberstellung

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Transkript:

Genehmigungserfordernisse in Zusammenhang mit einer GmbH-Gründung Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), das am 1.11.2008 in Kraft getreten ist, wurde die Verpflichtung zur Vorlage von staatlichen Genehmigungen bei einem genehmigungspflichtigen Unternehmensgegenstand gegenüber dem Handelsregister weitestgehend aufgehoben (vgl. 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG, 37 Abs. 4 Nr. 4 AktG). Die Freistellung der Anmeldung von der Vorlage einer Genehmigung führt allerdings nicht dazu, dass die Genehmigung als solche nicht eingeholt werden muss. Darauf sollten die Gründungsgesellschafter sinnvollerweise hingewiesen werden. Von dieser Deregulierung nicht betroffen sind Erlaubnisse nach 32 KWG, die das Betreiben von Bankgeschäften oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen betreffen. 43 KWG wurde anlässlich des MoMiG nicht aufgehoben und beinhaltet weiterhin eine Registersperre. Sofern der Unternehmensgegenstand also eine bankrechtliche Erlaubnis nach 32 KWG erfordert, ist diese der Anmeldung zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nach wie vor vorzulegen. Eine Genehmigung ist z.b. erforderlich für: Abfallbeseitigungsanlagen 31 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i.v.m. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz Abfalldeponie 31 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Planfeststellungsverfahren) Abfalltransport und -einsammlung 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz; 1 Transportgenehmigungsverordnung Abschleppunternehmen (bei nicht reparaturbedürftigen KfZ) 3 Güterkraftverkehrsgesetz Altenheim 12 HeimG (Anzeigepflicht) Anlagen mit schädlichen Umwelteinwirkungen 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (Errichtung und Betrieb)

2 Apotheken 8 Gesetz über das Apothekenwesen: Nicht erlaubt als GmbH Arbeitnehmerüberlassung 1 ff. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arzneimittel 13 Arzneimittelgesetz (Herstellung) 52 a Arzneimittelgesetz (Großhandel) 72 Arzneimittelgesetz (Ein- und Ausfuhr) Atomanlagen, Aufbewahrung von Kernbrennstoffen 6, 7 Atomgesetz Auswandererberatung 1 Auswandererschutzgesetz Banken 1 Abs. 1 S. 2, 32 Kreditwesengesetz (Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht); die Registereintragung erfolgt gem. 43 KWG nur, wenn die Erlaubnis dem Registergericht nachgewiesen ist Baubetreuer, Bauträger 34 c Abs. 2 Nr. 2 a und b Gewerbeordnung Beherbergungsbetriebe (mit mehr als acht Gästebetten) 2 Abs. 4 Gaststättengesetz Bergbau, Aufsuchen von Bodenschätzen 6 ff. Bundesberggesetz Bewachungsgewerbe 34 a Gewerbeordnung Darlehensvermittlung 34 c Abs. 1 Nr. 1 b Gewerbeordnung Eisenbahnverkehrsleistungen (Infrastruktur/Betrieb) 6 Allgemeines Eisenbahngesetz Fährbetrieb 39 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW Fahrschule 10 Abs. 1 Fahrlehrergesetz Fernunterricht 12 Fernunterrichtsschutzgesetz

3 Finanzdienstleistungen 1 Abs. 1 a S. 2, 32 Kreditwesengesetz Gaststätten 2 Gaststättengesetz Gentechnische Anlagen 8 Gentechnikgesetz Gifte, Gifthandel 4 Abs. 1 und 2 Chemikaliengesetz (Anmeldung vor Inverkehrbringen neuer Stoffe) 12 a Chemikaliengesetz (Zulassung vor Inverkehrbringen von Biozid-Stoffen) Güterkraftverkehr 3 Güterkraftverkehrsgesetz Handwerksbetrieb 1, 7 Handwerksordnung (Eintragung in die Handwerksrolle; vor der Eintragung ins Handelsregister ist bereits eine Bescheinigung der Handwerkskammer darüber beizubringen, dass der Eintragung in die Handwerksrolle keine Gründe entgegenstehen) Heilpraktiker 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz Immobilienmakler 34 c Abs. 1 Nr. 1 a Gewerbeordnung Inkassounternehmen 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz Kapitalanlagegesellschaften 7 Investmentgesetz Lotterieunternehmen 1 ff. Lotterieverordnung NRW Luftverkehr 6 Luftverkehrsgesetz (Flugplätze) 20, 21 Luftverkehrsgesetz (Luftfahrtunternehmen) Makler für Immobilien und Kapitalanlagen 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung Personenbeförderung (Taxen, Omnibusse u.a.) 2 Personenbeförderungsgesetz

4 Pfandleihe 34 Gewerbeordnung Piercing-Studio 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz Post (Briefbeförderung) 5 Abs. 1 Postgesetz Privatkranken- und Entbindungsanstalten 30 Gewerbeordnung Rechtsberatung/Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten 59 c ff BRAO; Art. 1 1 Rechtsberatungsgesetz Reisegewerbe 55 ff. Gewerbeordnung Schaustellung von Personen 33 a Gewerbeordnung Schausteller 55 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung Spielbank 1 ff. Spielbankengesetz NRW Spielhallen 33 i Gewerbeordnung Spielgeräte und Spiele mit Gewinnmöglichkeiten 33 c, 33 d Gewerbeordnung Sprengstoffe: Umgang, Betrieb des Verkehrs und Beförderung 7, 27 Sprengstoffgesetz Steuerberatungsgesellschaften 32 Abs. 3, 49 ff. Steuerberatungsgesetz (Anerkennung) Tankstellen 13 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung Telekommunikation 6 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (Anzeigepflicht für den Betrieb von Netzen oder das Erbringen von Telekommunikationsdiensten) Tierversuche 8 Tierschutzgesetz

5 Unternehmensbeteiligung 1 Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) (Anerkennung) Versteigerungen 34 b Gewerbeordnung Versicherungsvermittlung 34 d Abs. 1 GewO Versicherungsunternehmen 5 Versicherungsaufsichtsgesetz; gem. 7 VAG nicht möglich in der Rechtsform der GmbH Waffen 21 Waffengesetz (Herstellung und Handel) 27 Waffengesetz (Betrieb von Schießstätten) 2 ff. Kriegswaffenkontrollgesetz (Herstellung und Vertrieb von Kriegswaffen) Warentermingeschäfte 32 Kreditwesengesetz Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 Abs. 3, 28 ff. Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WiPrO) (Anerkennung) Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend. Einzelheiten zu den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen teilen u.a. die Gewerbeämter mit. Bei Zweifel über die Genehmigungspflichtigkeit eines Unternehmensgegenstandes kann die Vorlage eines Negativattestes verlangt werden, das Bindungswirkung auch gegenüber dem Registergericht entfaltet. (Stand September 2007)