Die gymnasiale Oberstufe. Qualifizierungsphase und Abitur 2021

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Transkript:

Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase und Abitur 2021

Inhalte der Präsentation Welche besonderen Ereignisse erwarten den Jahrgang? Welche Bedingungen gelten für Zulassung und die Kurswahl? Was ist bei der Kurswahl im Hinblick auf die Qualifikationsphase zu beachten? Wie unterscheidet sich die Bewertung in der Qualifikationsphase? Was muss bei der Meldung zum Abitur beachtet werden?

Termine Zulassung zur Qualifikationsphase: Juni 2019 Berufsinformationswoche: Oktober 2019 Betriebspraktikum: 27.1. bis 7.2 2020 Studienfahrt: Oktober 2020 Meldung zum Abitur: Ende Januar 2021 Schriftliches Abitur: März 2021 Mündliches Abitur: Mai bis Juni 2021

Zulassung zur Q1/2-Phase Für die Zulassung gelten in etwa die gleichen Bedingungen wie in der Sek. I, d.h. nicht mehr als zwei Fächer mit weniger als 05 Punkten, Ausgleich Hauptfach nur mit Hauptfach (nicht LvK). Warnbriefe werden in den ersten Maiwochen versendet, Notenänderungen noch möglich. Nicht zugelassene SuS können im kommenden Schuljahr 2019/20 nicht an der Liebigschule wiederholen. Das Beratungsangebot an der Schule (auch: BA für Arbeit) sollte genutzt werden

Kursbelegung in der Q1/2-Phase Deutsch: 4h 1. Fortgeführte Fremdsprache: 3h (2. Fortgeführte Fremdsprache: 3h)* Kunst oder Musik: 3h (bzw. 2) Geschichte: 3h Politik & Wirtschaft: 3h Religion/Ethik: 2h Mathematik: 4h 1. Naturwissenschaft: 3h (2. Naturwissenschaft: 3h)* Sport: 2h (Theoriekurs: 3h) Wahlfächer (Erdkunde/Informatik*): 2h LKs: Je zwei Stunden mehr (Ausnahme D und M) Summe: in Q1/2 etwa 34 h; aber: eher mehr

Leistungsnachweise in der Q-Phase Klausuren, Referate und Präsentationen, umfassende schriftliche Ausarbeitungen, mündliche Kommunikationsprüfungen, fachpraktische Prüfungen in Kunst, Musik, besondere Fachprüfungen im Fach Sport mit sportpraktischen und theoretischen Anteilen

LK-Leistungsnachweise in Q1 Q4 In jedem Leistungskurs - in Q1 Q3 je 2 Klausuren - in Q4 1 Klausur In der gesamten Qualifikationsphase kann eine Klausur nach Entscheidung des Lehrers durch ein Referat, eine Präsentation oder eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung ersetzt werden. In Sport gibt es in Q1 Q3 je 2 besondere Fachprüfungen mit sporttheoretischem Anteil (mind. 50%) in Form einer Klausur, in Q4 nur eine Fachprüfung.

LK-Leistungsnachweise Sonderregeln In modernen Fremdsprachen wird im 2.Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt. In Kunst, Musik wird im 2. Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt.

GK-Leistungsnachweise In Q1 Q3 je 1 Klausur und 1 weiterer Leistungsnachweis, in Q4 1 Klausur In Sport in Q1 Q4 je eine besondere Fachprüfung mit theoretischem Anteil (mindestens 25 % Gewicht), In Kunst, Musik können in E1 Q4 nach Beschluss der Fachkonferenzen besondere Leistungsnachweise mit theoretischen und praktischen Anteilen verlangt werden. In den modernen Fremdsprachen wird im Prüfungshalbjahr (Q4) die Klausur für die Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Fremdsprache als drittes Prüfungsfach gewählt haben, durch eine mündliche Kommunikationsprüfung nach Abs. 3 ersetzt, sofern nicht die jeweilige Fachkonferenz beschließt, dass im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) für alle Schülerinnen und Schüler der Grundkurse der modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt wird.

Für alle gilt: Im ersten Qualifikationsjahr (Q1, Q2) in allen Fächern auf Grund- und Leistungskursniveau eine Klausur als Vergleichsarbeit. In den Leistungskursen in Q3 eine Arbeit, in Art und Umfang entsprechend den Anforderungen im Abitur, aber aus dem Lehrstoff von Q3 (Dies ist bisher die 2. Klausur in Q3. Sie ist nicht ersetzbar.)

Fächerübergreifende Zusammenarbeit Die Schule führt in der Qualifikationsphase pro Jahrgangsstufe mindestens ein fachübergreifendes oder fächerverbindendes Lernangebot oder ein entsprechendes Projekt durch (OAVO 7, Abs. (7). Die Liebigschule ist seit Oktober 2018 Kooperationspartner der Goetheuniverstät Frankfurt

Einbring- und Belegungspflicht für das Abitur Einbringverpflichtung - insgesamt 8 Leistungskurse (mindestens 80 P.) (ein LK muss eine fortgeführte Sprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein) 24 Grundkurse (mindestens 120 P.)

Fach Belegungsverpflichtung Einbringungsverpflichtung Deutsch 4 4 Fortgeführte Fremdsprache 4 4 Kunst/Musik 2 2 weitere Fremdsprache (2) (2) Bemerkung POWI 2 2 Es müssen mindestens sechs Kurse aus dem Fachbereich II eingebracht werden. Geschichte 4 2 (aus Q3+Q4) Religion/Ethik 4 Erdkunde Mathematik 4 4 Naturwissenschaft (B, Ch, Ph) weitere Naturwissenschaft oder Informatik Sport 4 4 4 (2) (2)

Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung: Verweildauer 3, max. 4 Jahre in GOS Erfüllung der Sprachverpflichtungen Erfüllung der Belegverpflichtungen mind. 18 (von 24) Grundkursen 05 Pkt mind. 5 (von 8) Leistungskursen 05 Pkt kein belegungspflichtiger Kurs 00 Pkt

Abiturprüfung: 1. Prüfungsfach 2. Prüfungsfach 3. Prüfungsfach 4. Prüfungsfach 5. Prüfungsfach LK1 schriftlich Landesabitur LK2 schriftlich Landesabitur GK1 schriftlich Landesabitur GK2 mündlich GK3 mündlich oder Präsentation oder BLL Prüfungsfächer müssen sein: D, M, FS oder NW oder Inf (nicht BLL) Prüfungsfächer müssen drei Aufgabenfelder (AF) abdecken. Schriftliche Prüfungsfächer müssen zwei AF abdecken. Prüfungsfächer müssen seit E1 durchgängig belegt worden sein. Sport im GK kann 4. oder 5. Prüfungsfach sein, es muss aber 3- stündig in der Qualifikationsphase unterrichtet worden sein.

Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mind. 300 Punkte max. 900 Punkte 24 Grundkurse: mind. 120 Punkte (~ 5 Punkte) max. 360 Punkte 8 Leistungskurse: mind. 80 Punkte (~ 5 Punkte x 2) max. 240 Punkte Grundkursbereich Leistungskursbereich Abiturbereichbereich 5 Prüfungsfächer: mind. 100 Punkte (~ 5 Punkte x 4) max. 300 Punkte

Zusätzliche Prüfungen Verrechnung bei mündlicher und schriftlicher Prüfung: P = (2s + m) x 4/3 Bei 00 Punkten im 4. oder 5. Prüfungsfach kann durch den Prüfungsausschuss eine mündliche Nachprüfung innerhalb von 3 Wochen angeboten werden.

Präsentation Eine Präsentation ist ein mediengestützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium (Dauer ca. 30 Min.), auch naturwissenschaftlich Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sind mögliche Bestandteile. Eine Präsentation kann eine fächerübergreifende Themenstellung haben, muss aber den Schwerpunkt in einem Fach haben. Ihre Wahl wird bei der Abiturmeldung angegeben. Die Aufgabenstellung erhält die Schülerin oder der Schüler am Unterrichtstag nach der letzten schriftlichen Prüfung. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 4 Wochen. Eine Woche vor dem Kolloquium ist eine schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf der Präsentation abzugeben. Sie ist nicht Grundlage der Beurteilung, sondern dient der Vorbereitung. Die Prüfung besteht aus einer selbständigen Präsentation und Prüfungsfragen durch den Prüfungsausschuss.

BLL Besondere Lernleistung Eine besondere Lernleistung wird im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens 2 Halbjahren erbracht. Dies kann sein: ein Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfangreichen Projektes (auch fächerübergreifend) oder Praktikums, die schulischen Fächern zugeordnet werden können. Das Thema schlägt der Prüfling vor. Die Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren. Sie wird spätestens zu Beginn der Stufe Q3 bei der Schulleiterin mit Angabe der betreuenden Lehrkraft angemeldet und kann nicht bei der Abiturmeldung widerrufen werden. Die Schulleiterin kann die Einbringung bei Nichterfüllung von Bedingungen ablehnen. Die schriftliche Ausarbeitung ist spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfung abzugeben. Sie wird von der betreuenden Lehrkraft und einer weiteren Lehrkraft beurteilt. Hinzu kommt ein Kolloquium von i. d. R. 20 Minuten vor einem Fachausschuss.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit