Die gymnasiale Oberstufe ab 2019/2020

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1 Die gymnasiale Oberstufe ab 2019/2020 Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler des SGP /// Schiller Gymnasium Potsdam und der Gesamtschule Potsdam Drewitzer Modellschule

2 1. Allgemeines 2. Belegverpflichtung 1. Einführungsphase 2. Qualifikationsphase 3. Der Seminarkurs 4. Leistungsnachweise und Leistungsbewertung 5. Wahl der Abiturprüfungsfächer und Besondere Lernleistung 6. Gesamtqualifikation 7. Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 8. Anhang

3 1. Allgemeines

4 Unterrichtsorganisation (1) Unterricht in (Halbjahres-)Kursen 1. Schulhalbjahr Einführungsphase neu einsetzende FS => 4 WS Intensivierungskurs => 2 WS alle übrigen Fächer => 3 WS

5 Unterrichtsorganisation (2) Ab dem 2. Schulhalbjahr Einführungsphase Leistungskurse (LK) => 5 WS Grundkurse (GK) => 3 WS Ausnahme Mathematik => 4 WS neu einsetzende FS => 4 WS Intensivierungskurs => 2 WS

6 Leistungsbewertung und Aufgabenfelder Noten und Notenpunkte Aufgabenfelder (AF) I: Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik, DS II: III: ohne: Geschichte, Geographie, Politische Bildung, Wirtschaft, Psychologie, Philosophie Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik Sport, Seminarkurs

7 2. Belegverpflichtung

8 Einführungsphase (E1/E2)

9 Belegverpflichtung (1) Einführungsphase 1. Halbjahr Gesamtschule (E1): mindestens AF I: AF II: Deutsch / Englisch / Spanisch(F) oder Französisch(A) / Kunst oder Musik Geschichte / Geografie oder Politische Bildung AF III: Mathematik / Physik oder Chemie / weiteres Fach dazu: Intensivierungskurs / Sport

10 Belegverpflichtung (2) Zum 2. Halbjahr der Einführungsphase (E2): Wahl von 2 Leistungskursen : mind. einer davon Ma, De, En => 5 WS Alle anderen Fächer bleiben im Stundenumfang wie oben erwähnt

11 Von der Einführungs- in die Qualifikationsphase Grundlage für die Versetzung : Leistungen der gesamten Einführungsphase* *Gesamtschule Klasse 11 / Gymnasium Klasse 10

12 Qualifikationsphase (Q1 Q4)

13 Belegverpflichtung (3) In der Qualifikationsphase wird die Belegung der Einführungsphase grundsätzlich durchgängig fortgeführt. An die Stelle des Intensivierungskurses* tritt in der Qualifikationsphase der Seminarkurs. *nur für Gesamtschule Für Gymnasium gilt: Was in Klasse 10 nicht belegt wurde, kann auch in Klasse 11/12 (Q1 Q4) nicht belegt werden.

14 Belegverpflichtung (4) Als Leistungskurse sind folgende Fächer zu belegen: Mathematik, Deutsch oder Fremdsprache(F) (5WS) ein weiteres Fach (außer Sport und DS) (5 WS) => Schwerpunktbildung

15 Belegverpflichtung (5) Schwerpunkt Fremdsprachen 1 Fremdsprache als LK 1 weitere Fremdsprache als GK Folge: nur 1 Naturwissenschaft aus AF III verpflichtend

16 Belegverpflichtung (6) Schwerpunkt Naturwissenschaften/Technik 1 Naturwissenschaft und ein weiteres Fach aus AF III 1 Fach davon als LK Folge: nur Geschichte aus AF II verpflichtend Tausch FS 2 gegen weiteres Fach aus AF II möglich

17 Belegverpflichtung (7) Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften Geschichte und ein weiteres Fach aus AF II 1 Fach davon als LK Folge: nur eine Naturwissenschaft aus AF III verpflichtend Tausch FS 2 gegen weiteres Fach aus AF II möglich, PB muss unter den gewählten Fächern sein

18 Belegverpflichtung (8) Kein Schwerpunkt Mathematik und Deutsch als LK ODER Kunst/Musik als LK Folge: nur Geschichte aus AF II verpflichtend, dafür 2 Fächer aus AF III ODER Nur 1 Naturwissenschaft aus AF III, dafür 1 weiteres Fach aus AF II Tausch FS 2 gegen beliebiges Fach aus AF II möglich

19 3. Der Seminarkurs

20 Der Seminarkurs (1) Der Seminarkurs dient der fachlichen, fachübergreifenden oder fächerverbindenden Vertiefung in einem oder mehreren Unterrichtsfächern, dem Aufbau wissenschaftspropädeutischer Kompetenz oder der Berufs- und Studienorientierung.

21 Der Seminarkurs (2) Leistungsnachweise und -bewertung keine Klausuren Seminar- bzw. Projektarbeit und deren Präsentation. Kriterien für die Leistungsbewertung werden in den beteiligten Fachkonferenzen abgestimmt. Halbjahresergebnisse können in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

22 4. Leistungsnachweise und Leistungsbewertung

23 Die mündliche Leistungsfeststellung in der Fremdsprache Gruppengespräch mit 2 4 Schülern Minuten. Q3/Q4 in einer Fremdsprache(F), nicht in Latein. Fremdsprache(F) = schriftliches Prüfungsfach => Leistungsfeststellung in der FS

24 Die mündliche Leistungsfeststellung in der Fremdsprache Ziel: Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompetenz auf Niveau B2. Aufgabenstellung von der Unterricht erteilenden Lehrkraft erarbeitet Inhalte: bisher im Unterricht in der Qualifikationsphase bearbeitete Themenfelder.

25 Der Andere Leistungsnachweis kann in den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase erbracht werden. Anzahl der verbindlichen Klausuren bleibt davon unberührt. umfasst Leistungen, die mit den Anforderungen einer Klausur vergleichbar sind. kann als Gruppenarbeit erbracht werden. Ziel: Förderung der Fähigkeit der Schüler/innen, ein selbstgewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten.

26 Klausuren (1) Anzahl und Dauer laut folgenden Tabellen Q3: in jedem der drei schriftlichen Abiturprüfungsfächer eine Klausur nach Dauer, Anforderung und Auswahlmöglichkeit entsprechend den für das Abitur geltenden Bedingungen

27 Klausuren (2) Einführungsphase Anzahl der Klausuren pro Kurs 1. Schulhalbjahr (E1) 1 in jedem Fach Schulhalbjahr (E2) Leistungskurse 2. Schulhalbjahr (E2) Grundkurse 1 in jedem Fach 90 In 5 Fächern, darunter je 1 in Mathematik, Deutsch, Fremdsprache(F), Naturwissenschaft, Gesellschaftswissenschaft* Dauer in Minuten 90 *Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen

28 Klausuren (3) Qualifikationsphase Niveau 1. Schulhalbjahr (Q1) 2. Schulhalbjahr (Q2) Anzahl der Klausuren pro Kurs Dauer in Minuten Anzahl der Klausuren pro Kurs Dauer in Minuten LK 1 in jedem Fach Mind in jedem Fach Mind. 135 GK In 5 Fächern, darunter je 1 in Mathematik, Deutsch, Fremdsprache(F), Naturwissenschaft, Gesellschaftswissenschaft* 90 In 5 Fächern, darunter je 1 in Mathematik, Deutsch, Fremdsprache(F), Naturwissenschaft, Gesellschaftswissenschaft* 90 *Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen

29 Klausuren (4) Qualifikationsphase Niveau 3. Schulhalbjahr (Q3) 4. Schulhalbjahr (Q4) Anzahl der Klausuren pro Kurs Dauer in Minuten Anzahl der Klausuren pro Kurs Dauer in min LK 1 pro Kurs (Abiturprüfungs- Fächer 1 und 2) 300 (De, Ma, En, Frz.) 270 sonst. 1 pro Kurs (Abiturprüfungs- Fächer 1 und 2) Mind. 135 GK 1 im 3. Abiturprüfungsfach 1 im mündlichen Abiturprüfungsfach 240 (De) 255 (Ma) 270 (En, Frz) 210 sonst im 3. Abiturprüfungsfach 1 im mündlichen Abiturprüfungsfach 90 90

30 Grundsätze der Leistungsbewertung allgemein Für jeden Halbjahreskurs ist eine Kursabschlussnote zu bilden. Klausuren, ein Anderer Leistungsnachweis gemäß 12 Absatz 2 und eine mündliche Leistungsfeststellung gemäß 12 Absatz 3 gehen zu jeweils einem Drittel in die Kursabschlussnote ein.

31 5. Wahl der Abiturprüfungsfächer und Besondere Lernleistung

32 Wahl der Abiturprüfungsfächer (1) Abiturprüfung drei schriftliche Prüfungen eine mündliche Prüfung je Aufgabenfeld mindestens ein Fach

33 Wahl der Abiturprüfungsfächer (2) schriftliche Prüfungsfächer 2 Leistungskursfächer 1 Grundkursfach (Fremdsprache(A) nicht möglich) mündliches Prüfungsfach 1 Grundkursfach

34 Wahl der Abiturprüfungsfächer (3) Insgesamt müssen mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik oder die Fremdsprache(F) als Prüfungsfächer gewählt werden. Prüfungsfächer müssen seit Einführungsphase durchgängig belegt worden sein. Wahl erfolgt zu Beginn von Q3

35 Die Besondere Lernleistung (5.PK) Die Besondere Lernleistung kann zusätzlich als fünfte freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Ihr inhaltlicher Gegenstand darf nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen im Rahmen der Gesamtqualifikation zu berücksichtigenden Leistung sein. Die Besondere Lernleistung umfasst die Erstellung einer schriftlichen Arbeit oder Dokumentation und ein Kolloquium und muss sich einem schulischen Fach zuordnen lassen.

36 6. Gesamtqualifikation

37 Gesamtqualifikation (1) Gesamtqualifikation (max. 900 Punkte) = Gesamtergebnis Qualifikationsphase (max. 600 Punkte) + Ergebnis der Abiturprüfung (max. 300 Punkte)

38 Gesamtqualifikation (2) Ergebnis der Qualifikationsphase Einzubringen sind: Alle Halbjahreskurse in den Leistungskursen in doppelter Wertung, Insgesamt 30 Halbjahreskurse der Grundkursfächer einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Prüfungsfaches in einfacher Wertung

39 Gesamtqualifikation (3) Muss: Je 4x Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache(F) 4x eine Naturwissenschaft oder 2 x 2 Naturwissenschaften 2x Fremdsprache(A) Berechnung (siehe Anhang): erreichte Punkte = Gesamtergebnis der Qualifikationsphase

40 Gesamtqualifikation (4) Abiturprüfung Ohne 5.PK 4 Fächern in 5facher Wertung Mit 5.PK 5 Abiturprüfungen in 4facher Wertung

41 7. Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

42 Qualifikationsphase von den Leistungskursen maximal vier HJE 1 mit weniger als fünf Punkten, von den einzubringenden Grundkursen maximal vier HJE mit weniger als fünf Punkten, kein einzubringender Kurs mit null Punkten das Gesamtergebnis für die Qualifikationsphase muss mindestens 200 Punkte betragen. 1 HJE - Halbjahresergebnisse

43 Abiturbereich keine Prüfungsleistung mit null Punkten, in mindestens drei Abiturprüfungen jeweils mindestens fünf Punkte insgesamt müssen im Abiturbereich mindestens 100 Punkte erzielt werden.

44 Anhang

45 Beispiele für Abiturdurchschnitte Punkte Abiturdurchschnittsnote , , , ,0

46 Berechnung des Gesamtergebnisses der Qualifikationsphase für die Einbringung in die Gesamtqualifikation (Anlage 1 GOSTV): Summe der in den eingebrachten Halbjahreskurse erreichten Punkte 1 x 40 = Gesamtergebnis der 46 3 Qualifikationsphase 2 1 Soweit Halbjahreskurse doppelt zu werten sind, zählen diese auch doppelt 2 Das Ergebnis wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet, ab n,5 wird aufgerundet. 3 Im Fall von 30 Absatz 2 Satz 2 tritt an diese Stelle die Zahl 42.

47 Quellen Diese Präsentation wurde erstellt auf der Grundlage der Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl.II/09, [Nr. 28]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Januar 2018 (GVBl.II/18, [Nr. 9]) sowie der Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung) vom 21. Juli 2011 (Abl. MBJS/11, [Nr. 5], S.215) zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 14. Februar 2018 (Abl. MBJS/18, [Nr. 4], S.50)

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