Netzbewertung alles eine Frage des Preises? BDEW-Informationstag Regulierungsmanagement 9. November 00, Bonn Dr. Wolfgang Nick Steffen Boche E-Bridge Consulting GmbH www.e-bridge.com Tel.: +49 8 90 90 65-0 Fax: +49 8 90 60 65-9
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Agenda Bedeutung und Methoden der Netzbewertung Zusammenspiel mit der Erlösobergrenze in der ARegV Rolle der Regulierungsbehörden
Bedeutung und Methoden der Netzbewertung Gründe für Netzbewertungen Häufig: Auslaufen von Konzessionsverträgen. Wettbewerb um den neuen Wegenutzungsvertrag Bestimmung des Kaufpreises auf dem Verhandlungsweg (ideal) Methode der Kaufpreisfindung zwischen Beteiligten oft strittig Zusätzlich Einigung über zu übertragende Erlösobergrenze Darüber hinaus gibt es ein Reihe weiterer Gründe den Wert eines Netzes zu bestimmen freiwilliger Verkauf / Angebot zum Kauf des Netzes Netzzusammenschlüsse / Netzkooperationen längerfristig bestehende vertragliche Vereinbarung Seite - 4
Bedeutung und Methoden der Netzbewertung Gibt es einen objektiven Wert des Netzes? Kaufpreis des Netzes was ist der wirkliche Wert? Häufig wird in der juristischen und betriebswirtschaftlichen Literatur nach dem objektiven Wert des Netzes gesucht. Tatsächlich hängt der Wert des Netzes immer auch von der individuellen Situation der Beteiligten ab und variiert in der Regel zwischen den Wettbewerbern. U.a. sind das: zusätzliche Kosten durch Entflechtungsmaßnahmen Synergiegewinne bzw. Synergieverluste Veränderung der Erlössituation Finanzierung des Kaufpreises (und ggf. weiterer Kosten) Effizienz Einschätzung der Entwicklung des regulatorischen Umfelds Seite - 5
Bedeutung und Methoden der Netzbewertung Am Ende jeder Bewertung steht eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit Externe Einflüsse Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Strom-/GasNEV, ARegV Regulierungsbehörden Interne Einflüsse Investitionen Instandhaltungsmaßnahmen Operative Risiken Kapitalmarkt (Finanzierungskosten) Allgemeine Konjunkturentwicklung Altersstruktur des Anlagevermögens Kapitalausstattung Erwartung für die Zukunft Wirtschaftlichkeit Seite - 6
Bedeutung und Methoden der Netzbewertung Sachzeitwert vs. Ertragswert Mit dem Sachzeitwert wird die Substanz des Sachanlagevermögens bewertet SZW = Wiederbeschaffungswert x Restlebensdauer Nutzungsdauer Der Ertragswert basiert auf der Verzinsung der Erlösüberschüsse Vergangenheit vs. Zukunft Seite - 7
Bedeutung und Methoden der Netzbewertung Ausprägungen des Sachzeitwerts Ausprägungen des Sachzeitwertes Variante Sachzeitwert "klassisch" Restwert Tagesneuwert kalkulatorischer Restwert 60/40 Nutzungsdauer Anhaltewerte EK-Quote technische Nutzungsdauer Nutzungsdauern gem. Anlagen NEV ja, ca. 0-5% nein Der klassische Sachzeitwert steht oft als Übernahmewert in den Konzessionsverträgen. Er ist nicht kompatibel zu den Regelungen in den Netzentgeltverordnungen nein ja Der kalkulatorische Restwert auf Basis des TNW ist eine Variante des Sachzeitwerts und berücksichtigt die Nutzungsdauern der NEV Der kalkulatorische Restwert 60/40 berücksichtigt zusätzlich die EK-Quote aus der NEV Seite - 8
Bedeutung und Methoden der Netzbewertung Ausprägungen des Ertragswerts Varianten des Ertragswertes Variante Überschusserwartung Gesamt-Ertragswert "klassisch" Netz-Ertragswert (EnWG ab 005) Wertbasis Überschüsse aus Netz und Vertrieb Verzinsung der Netzsubstanz Detailplanung 5 bis 0 Jahre Detailplanung 0 bis 5 Jahre Ewige Rente Ja Der Gesamt-Ertragswert ergibt sich als Barwert aller künftigen entnahmefähigen Erträge eines EVU und berücksichtigt insoweit auch Vertriebsmargen. Im Kontext mit Netzübernahmen basiert er auf dem EnWG von vor 005. Der Netz-Ertragswert betrachtet isoliert die Barwerte der entnahmefähigen Erträge, die sich auf Basis des aktuellen Rechtsrahmens allein aus dem Netzbetrieb ergeben. Seite - 9
Bedeutung und Methoden der Netzbewertung Deutliche Unterschiede im ermittelten Netzwert möglich Seite - 0
Agenda Bedeutung und Methoden der Netzbewertung Zusammenspiel mit der Erlösobergrenze in der ARegV Rolle der Regulierungsbehörden
Zusammenspiel mit Erlösobergrenze Erlösobergrenze unterliegt unterschiedlichen Mechanismen aktuelle Regulierungsperiode 00 0 0 0 04 05 06 07 08 09 00 0 0 0 NNE entsprechen der anteiligen Erlösobergrenze lt. Fetlegung RegB. Regulierungsperiode NNE ergeben sich aus dem Ergebnis der Kostenprüfung und der individuellen Effizienz des Erwerbers. Regulierungsperiode NNE ergeben sich aus den auf die Netzparameter hochgerechneten effizienten Kosten Kunden * Netzentgelt individueller Erlöspfad Netzmenge * effiziente Kosten aktuelle Regulierungsperiode: Übertragung einer (anteiligen) Erlösobergrenze nach 6 ARegV. Regulierungsperiode: zu Beginn können noch Ineffizienzen aus der aktuellen RP vorhanden sein Ausgangsniveau: Kostenprüfung nach 6 ARegV i. V. m. der NEV Erlösobergrenze im letzten Jahr: effiziente Kosten pro Netz * Netzmenge weitere Regulierungsperioden: laut Plan sind individuelle Ineffizienzen nach der. RP abgebaut dann EOG nur abhängig von allgemeiner Effizienzsteigerung Seite -
Zusammenspiel mit Erlösobergrenze Für. Regulierungsperiode ist ggf. gemeinsame Kostenbasis entscheidend Ausgangsniveau abhängig von Kostenprüfung Gegenüberstellung BAB ohne/mit Netzkauf, wesentliche Positionen:. aufwandsgleiche Kosten. Materialkosten : vorgelagertes Netz und vermiedene Netzentgelte sind dnb (durchlaufende) Kosten relevante Veränderungen bei Verlustenergie (Strom) sowie Material und Fremdleistungen für Instandhaltung und Betrieb. Personalkosten. FK-Zinsen abhängig von Finanzierung des Netzkaufs.4/.5 i.d.r. zu vernachlässigen (KA läuft durch ). Abschreibungen ergeben sich aus Netzstruktur./4. EK-Zinsen, Gewerbesteuer separate Betrachtung 5. Erlöse (5. KA läuft durch ) 5.4/5.5 Erlöse aus Auflösung BKZ/AB steigen 5.7. Zinsen sinken ggf. Seite -
Zusammenspiel mit Erlösobergrenze Auch EK-Verzinsung hängt von gemeinsamer Kostenbasis ab Veränderung von EK-Verzinsung und Gewerbesteuer (B-Bogen) Aktivpositionen Sachanlagevermögen steigt mit übernommenem Netz Finanzanlagen, Umlaufvermögen verändert sich ggf. je nach Finanzierung des Netzkaufs Genehmigungsfähigkeit Begrenzung liquide Mittel Passivpositionen (Abzugskapital) Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus LuL unverändert BKZ/Anschlussbeiträge steigen Fremdkapital, sonstige Verbindlichkeiten abhängig von Finanzierung Veränderung der EK-Zinsen (Gewerbesteuer) hängt u. a. von Finanzierung und aktueller Kapitalstruktur ab Seite - 4
Zusammenspiel mit Erlösobergrenze Erlösanteil des zu übernehmenden Netzes in der zweiten RP abhängig von der Ausgangssituation 0 00 80 60 40 0 0 0 00 80 60 40 0 0 EOG Bestandsnetz EOG Bestandsnetz EOG neues Netz 04 05 06 07 08 EOG neues Netz 04 05 06 07 08 identische Gesamterlöspfade können unterschiedliche Teilerlöse für zu übernehmendes Netz beinhalten Beispiel: Ergebnis der Kostenprüfung 0% der effizienten Kosten (ca. 9% Effizienz). Fall: Bestandsnetz hat Effizienz von ca. 95%. Fall: Bestandsnetz hat Effizienz von ca. 80% im ersten Fall ist zusätzlicher Erlösanteil (und damit auch der Überschuss) des übernommenen Netzes höher Abschätzung für jeden Einzelfall erforderlich individueller Ertragswert Seite - 5
Zusammenspiel mit Erlösobergrenze Aus Kaufpreis und Erlösen werden Kapitalrenditen berechnet Netzlänge Anschlusspunkte Einflussgrößen auf den Ertragswert Netztechnisch determinierte Kennzahlen Höchstlast Durchleitungsmenge Netzerweiterung Mengengrößen - wenig beeinflussbar Netzerlöse Wertgrößen Prognose der Netzerlöse aus der Übernahme eines (Teil-) Netzes hängt von vielen Faktoren ab Operative Kosten Kapitalkosten Überschuss (Zeitreihe) -Hebel zur Effizienzsteigerung Kosten der Netzübernahme - Kaufpreis - Entflechtungskosten Rendite(vorgaben) -Eigenkapitalrendite -Gesamtkapitalrendite Seite - 6
Zusammenspiel mit Erlösobergrenze Beispiel für ein Berechnungsschema Netzkaufpreis 0 ## -5.000 Aktivierungs- Kostenjahr Bauphase Basis- prüfung Regulierungsperiode Regulierungspe jahr 00 0 0 0 04 05 06 07 08 09 00 0 Gesamtkapitalbetrachtung Anteil Erlösobergrenze Erlöse aus NNE 47 46 45 44 4 4 4 40 9 8 7 6 bil. Abschreibungen -50-50 -50-50 -50-50 -50-50 -50-50 -50-50 EBIT (HGB) 0 9 8 7 6 5 4 Steuern -65-6 -59-56 -5-50 -47-44 -4-9 -6 - Ergebnis nach Steuern 56 49 4 5 8 0 06 99 9 85 78 Free Cash-Flow -4.594 99 9 85 78 70 6 56 49 4 5 8 Barwert 0-4.594 79 54 09 88 69 5 4 8 0 89 interner Zinsfuss 5,5% Eigenkapitalbetrachtung Ergebnis nach Steuern 56 49 4 5 8 0 06 99 9 85 78 bil. Abschreibungen 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 FK-Zins -7 - -4-08 -0-95 -89-8 -76-70 -6-57 FK-Tilgung -50-50 -50-50 -50-50 -50-50 -50-50 -50-50 Steuern auf FK-Zins 0 8 6 5 0 8 7 5 Anteil EK vom Kaufpreis -.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Cash Flow -.88 60 57 55 5 50 48 45 4 4 8 6 Barwert 0 -.88 49 8 7 8 08 00 9 85 78 7 67 interner Zinsfuss 6,7% mit anteiligen Erlösen wird Gesamtkapitalbetrachtung und Eigenkapitalbetrachtung durchgeführt hieraus ergeben sich Gesamt- und Eigenkapitalrendite Seite - 7
Zusammenspiel mit Erlösobergrenze Beispiel für Einfluss des Kaufpreises auf Renditen Seite - 8
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Rolle der Regulierungsbehörden Regulierungsbehörden haben Leitfaden zur Übertragung der Erlösobergrenze veröffentlicht Leitfaden der Regulierungsbehörden zu Inhalt und Struktur von Anträgen auf Neufestlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen nach 6 Abs. ARegV Hinweise zur Zuständigkeit Zeitpunkt, Form und Inhalt des Antrags Zeitpunkt des Netzübergangs Anpassung der Netzentgelte Aufteilung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen Seite - 0
Rolle der Regulierungsbehörden Netzbetreiber stellen Antrag bei der für sie jeweils zuständigen Regulierungsbehörde Seite -
Rolle der Regulierungsbehörden Richtlinien für Aufteilungsmaßstab Aufteilungsmaßstab soll von detaillierten Darstellung des Sachanlagevermögens und dessen Wartungszustand ausgehen und sich an den Kosten des Ausgangsniveaus nach 6 ARegV orientieren. Aufteilung anhand der Verbrauchsmengen könnte unter Umständen dazu führen, dass verbrauchsstarken Netzanteilen mit günstiger Kostenstruktur zu hohe kalenderjährliche Erlösobergrenzen (und umgekehrt) zugeordnet werden. Beteiligte müssen sich einigen gleichlautende Anträge gefordert RegB fungieren nicht als Schiedsrichter Unterjähriger Netzübergang soll vermieden werden Vorgehensweise bei Netzübergängen zwischen Fotojahr und Benchmark im Detail noch unklar Seite -
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