Bewertung von Tabakfachgeschäften
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- Waltraud Ritter
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1 Gutachterliche Stellungnahme Bewertung von Tabakfachgeschäften o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Romuald Bertl 11. SEPTEMBER 2018
2 Problemstellung und Zielsetzung Derzeitige Bewertungspraxis zur Kaufpreisfindung im Rahmen einer Übergabe eines Tabakfachgeschäftes ist heterogen und in den Bundesländern unterschiedlich Es existiert kein einheitlicher Bewertungsstandard Die unternehmerische Tätigkeit von Tabakfachgeschäften beschränkt sich nicht auf den Einzelhandel mit Tabakerzeugnissen (Monopolbereich), sondern umfasst auch den Einzelhandel von Nicht-Monopolware wie bspw. Papier- und Schreibwaren Ziel ist ein standardisiertes Verfahren zur Kaufpreisfindung für Ausschreibungsverfahren von Tabakfachgeschäften in Österreich, für welches die Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung anzuwenden sind. Die Besonderheit der Verbindung eines regulierten Tabakeinzelhandels und einer marktwirtschaftlichen Handelstätigkeit ist zu berücksichtigen. SEITE 2
3 Methoden zur Unternehmensbewertung Einzelbewertung Gesamtbewertung SEITE 3 Was sind die einzelnen Vermögensgegenstände (abzüglich Schulden) am Bewertungsstichtag wert? Was sind die zukünftigen Erträge (Cash Flows) am Bewertungsstichtag wert?
4 Besonderheit von Tabakfachgeschäften Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen als Monopolgegenstand des Bundes mit besonderen Bestimmungen (bedarfswirtschaftlicher Leistungsauftrag) Übertragung des Bestellungsvertrages zum Tabaktrafikanten erfolgt durch die MVG auf Basis einer öffentlichen und bundesweiten Ausschreibung gem. 25 TabMG Dadurch entsteht kein herkömmlicher Preisfindungsprozess Ein Kaufpreis über den Wert der Vermögensgegenstände hinausgehend ist deshalb nicht gerechtfertigt. (Einzelbewertung) Der Verkauf von Nebenprodukten (zb. Zeitschriften) fällt nicht in den Monopolbereich des Bundes und somit nicht in die Zuständigkeit der MVG Dadurch entsteht ein Preisfindungsprozess Die Zahlung eines allfällig bestehenden Firmenwerts für diesen Bereich ist gerechtfertigt (Gesamtbewertung) Getrennte Bewertung des Monopol- und des Nicht-Monopolbereichs SEITE 4
5 Lösungskonzept Erklärung anhand eines Beispiels zur Kaufpreisermittlung eines Tabakfachgeschäftes SEITE 5
6 Trennung von Monopol- und Nicht- Monopolbereich Monopolbereich (Einzelbewertung) Nicht-Monopolbereich (Gesamtbewertung) Anlagevermögen (anteilig auf Basis des Deckungsbeitrages des Monopolbereichs) Warenvorrat (idr. zu Anschaffungskosten) Anlagevermögen Warenvorrat Ertragswert (abgezinste, künftig zu erwartende Zahlungsflüsse; anteilig auf Basis des Deckungsbeitrages des Nicht- Monopolbereichs) Basis: Ergebnis vor Steuern SEITE 6
7 Kaufpreisermittlung 1 2 Nicht-Monopolbereich Anteiliger Ertragswert Kaufpreis + Anteiliges, angepasstes EBT 0,1 Monopolbereich Anschaffungskosten Warenvorrat + Anteiliger Substanzwert Anlagevermögen Aufteilung von Ertragswerten (abzgl. Korrekturposten) und Anlagevermögen erfolgt anhand der Deckungsbeitragsanteilen. Diskontierungsfaktor für Ewige-Renten-Formel des Ertragswerts beträgt 10% Bewertungsstichtag: Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens SEITE 7
8 Ergebnis vor Steuern und Deckungsbeitrag Umsatzerlöse und Materialaufwand können in Monopol- und Nicht- Monopolbereich unterteilt werden. Gesamt Monopol Nicht- Monopol Umsatzerlöse Materialaufwand Deckungsbeitrag DB-Anteil 100% Fixkosten (zb. Personal, Abschreibung) (135 /190 ) 71% (55 /190 ) 29% Aufteilung der Fixkosten anhand der DB-Anteile Ergebnis vor Steuern (EBT) SEITE 8
9 Schritt 1: Berechnung des Nicht-Monopolbereichs Ermittlung des angepassten EBTs SEITE 9 Durchschnittsbetrachtung* Umsatzerlöse Ergebnis vor Steuern (EBT) Korrekturposten - kalk. Unternehmerlohn ± sonst. Korrekturen angepasstes EBT gesamt angepasstes EBT anteilig * Durchschnitt der vergangenen drei Jahre Kalkulatorischer Unternehmerlohn: 5% der Umsatzerlöse (min. EUR , max. EUR ) x 5% = Situationsabhängige Korrekturen, wenn spezifische Aufwendungen nicht betriebsnotwendig sind, oder nicht fremdüblich, etc. (zb. Mietanpassungen, wenn der Standort im Eigentum des bisherigen Tabaktrafikanten steht) Absehbare zukünftige Ereignisse sind ebenfalls zu berücksichtigen (zb. höherer Umsatz durch künftiges Einkaufszentrum in der Nähe) Auf Basis des DB NM (29%) x 29% =
10 Schritt 2: Berechnung des Monopolbereichs Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens Vermögenswerte zu t0 Buchwerte Substanz-(Verkehrs)werte Anlagevermögen Umlaufvermögen (insgesamt ) Warenvorrat Monopolbereich Warenvorrat Nicht-Monopolbereich Aufteilung in Monopol- und Nicht-Monopolbereich Ermittlung von Substanz- (Verkehrs)werten auf Basis von Sachverständigengutachten bzw. Anschaffungskosten Verkehrswert des Warenvorrats Substanzwert des Anlagevermögens (anteilig) Wert des Monopolbereichs anteilig auf Basis des DB M x 71% SEITE 10
11 Ermittlung des Gesamtkaufpreises Nicht-Monopolbereich Monopolbereich Kaufpreis ,1 + = SEITE 11
12 Sonderaspekte der Kaufpreisermittlung Erweiterung des Beispiels um folgende Aspekte: Wertuntergrenze Nicht-betriebsnotwendiges Vermögen Verbindlichkeiten SEITE 12
13 Wertuntergrenze des Nicht-Monopolbereichs (Variante) Der Ertragswert des Nicht-Monopolbereichs ist kleiner als der Substanz(Liquidations-)wert. Auszug Bilanz und Substanz-(Verkehrs)werte Vermögenswerte zu t0 Buchwerte Substanz-(Verkehrs)werte Anlagevermögen * Umlaufvermögen (insgesamt ) Warenvorrat Monopolbereich Warenvorrat Nicht-Monopolbereich * * *geänderte Werte zum Einführungsbeispiel zur Veranschaulichung der Wertuntergrenze Verkehrswert des Warenvorrats Substanzwert des Anlagevermögens (anteilig) Wertuntergrenze des Nicht-Monopolbereichs anteilig auf Basis des DB NM x 29% SEITE 13
14 Ermittlung des Gesamtkaufpreises (Variante) Berechnung des Monopolbereichs bleibt gleich! Nicht-Monopolbereich Monopolbereich Kaufpreis anteiliger Ertragswert ( ) < Wertuntergrenze SEITE 14
15 Verbindlichkeiten (Fortsetzung des Beispiels) Werden Verbindlichkeiten mitübergeben (bspw. Abfertigungsrückstellungen), sind diese zu Tageswerten (idr. Anschaffungskosten der Verbindlichkeiten oder deren Barwert) zu bewertet. Sie kürzen im Monopolbereich den Kaufpreis und im Nicht-Monopolbereich die Wertuntergrenze, ABER NICHT DEN ERTRAGSWERT. Auszug Bilanz Verbindlichkeiten zu t0 Buchwert Monopol Nicht-Monopol Rückstellung für Abfertigung ( x 0,71) ( x 0,29) Preis des Monopolbereichs alt: Preis des Monopolbereichs neu: ( ) Wertuntergrenze des Nicht-Monopolbereichs alt: Wenn eine eindeutige Zuordnung zum Monopol- oder Nicht- Monopolbereich nicht möglich ist, erfolgt die Aufteilung wieder anhand des DB-Anteils Wertuntergrenze neu: ( ) Kaufpreis neu: SEITE 15
16 Nicht-betriebsnotwendiges Vermögen (Fortsetzung des Beispiels) Der Wert des nicht-betriebsnotwendigen Vermögens (Verkehrswert) im Nicht-Monopolbereich wird zum Ertragswert (oder der Wertuntergrenze) des Nicht-Monopolbereichs addiert. Nicht-betriebsnotwendiges Vermögen ist nur im Nicht-Monopolbereich möglich. Auszug Bilanz und Verkehrswerte Vermögenswerte zu t0 Buchwerte Verkehrswerte Wertpapiere Kaufpreis alt: Verkehrswert des nicht-betriebsnotwendigen Vermögens Kaufpreis neu: SEITE 16
17 Zusammenfassung Bei der Kaufpreisfindung eines zu übergebenden Tabakfachgeschäftes ist der Monopolbereich und der Nicht-Monopolbereich separat zu bewerten. Der Kaufpreis des Monopolbereichs ergibt sich aus den Verkehrswerten des zu übergebenden Umlauf- und (anteiligen) Anlagevermögens abzgl. anteiliger Verpflichtungen. Der Kaufpreis des Nicht-Monopolbereichs ergibt sich aus den Barwerten der finanziellen Überschüsse, diese basieren auf dem Ergebnis vor Steuern zu- oder abzgl. allfälliger Korrekturposten (= Ertragswert). Ist der Substanzwert höher als der Ertragswert, wird dieser als Kaufpreis des Nicht-Monopolbereichs herangezogen (Wertuntergrenze). Es ergibt sich ein vereinfachtes Verfahren zur Bewertung von Tabakfachgeschäften SEITE 17
18 Zusammenfassendes Beispiel SEITE 18
19 Angabe Zu bewertende Tabaktrafik Auszug Bilanz Vermögenswerte zu t0 Buchwerte Anlagevermögen Umlaufvermögen Auszug GuV t-3 t-2 t-1 Umsatzerlöse Materialaufwand: davon Monopolware davon Nicht-Monopolware Fixkosten SEITE 19
20 Durchschnittsbetrachtung t-3 t-2 t-1 Durchschnitt Umsatzerlöse Davon Monopolware Davon Nicht-Monopolware Materialaufwand: davon Monopolware davon Nicht-Monopolware Fixkosten Mittelwert der vergangenen drei Jahre SEITE 20
21 Ergebnis vor Steuern und Deckungsbeitrag Aufteilung in Monopol- und Nicht- Monopolbereich zur Ermittlung des Deckungsbeitragsanteils Gesamt Monopol Nicht- Monopol Umsatzerlöse Materialaufwand Deckungsbeitrag DB-Anteil 100% (60 /80 ) 75% (20 /80 ) 25% Fixkosten (zb. Personal, Abschreibung) Aufteilung der Fixkosten anhand der DB-Anteilen Ergebnis vor Steuern (EBT) SEITE 21
22 Schritt 1: Berechnung des Nicht-Monopolbereichs Ermittlung des angepassten EBTs Durchschnittsbetrachtung* Umsatzerlöse Ergebnis vor Steuern (EBT) Korrekturposten - kalk. Unternehmerlohn ± sonst. Korrekturen angepasstes EBT gesamt angepasstes EBT anteilig Kalkulatorischer Unternehmerlohn: 5% der Umsatzerlöse (min. EUR , max. EUR ) x 5% = Situationsabhängige Korrekturen, wenn spezifische Aufwendungen nicht betriebsnotwendig sind, oder nicht fremdüblich, etc. (zb. Mietanpassungen, wenn der Standort im Eigentum des bisherigen Tabaktrafikanten steht) Absehbare zukünftige Ereignisse sind ebenfalls zu berücksichtigen (zb. höherer Umsatz durch künftiges Einkaufszentrum in der Nähe) Auf Basis des DB NM (25%) x 25% = * Durchschnitt der vergangenen drei Jahre SEITE 22
23 Wertuntergrenze des Nicht-Monopolbereichs Auszug Bilanz und Substanz-(Verkehrs)werte Vermögenswerte zu t0 Buchwerte Substanz-(Verkehrs)werte Anlagevermögen Umlaufvermögen (insgesamt ) Warenvorrat Monopolbereich Warenvorrat Nicht-Monopolbereich Verkehrswert des Warenvorrats Substanzwert des Anlagevermögens (anteilig) Wertuntergrenze des Nicht-Monopolbereichs anteilig auf Basis des DB NM x 25% Vergleich des (anteiligen) Ertragswerts mit der Wertuntergrenze des Nicht- Monopolbereichs! SEITE 23
24 Schritt 2: Berechnung des Monopolbereichs Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens Vermögenswerte zu t0 Buchwerte Substanz-(Verkehrs)werte Anlagevermögen Umlaufvermögen (insgesamt ) Warenvorrat Monopolbereich Warenvorrat Nicht-Monopolbereich Aufteilung in Monopol- und Nicht-Monopolbereich Verkehrswert des Warenvorrats Substanzwert des Anlagevermögens (anteilig) Wert des Monopolbereichs anteilig auf Basis des DB M x 75% SEITE 24
25 Ermittlung des Gesamtkaufpreises Nicht-Monopolbereich Monopolbereich Kaufpreis ,1 + = (anteiliger) Ertragswert ist höher als die Wertuntergrenze (19.750) Bewertungsstichtag: Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens SEITE 25
26 Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen Institute for Accounting & Auditing Welthandelsplatz 1, 1020 Vienna, Austria o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Romuald Bertl T romuald.bertl@wu.ac.at
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