Allgemeine Geschäftsbedingungen für Datenanalyse und Datenrettung. 1. Allgemeines. 2. Angebot / Vertragsschluss. 3.1. Leistung und Umfang.



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Transkript:

1 of 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Datenanalyse und Datenrettung 1. Allgemeines 1.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und»punkt punkt komma strich«, im folgenden PPKS genannt, richten sich nach diesen AGBs und etwaigen, diese ausdrücklich abändernden schriftlichen und individuellen Zusatzvereinbarungen. 1.2. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen und etwaiger sonstiger Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Mitteilungen von PPKS an den Auftraggeber im Rahmen der Auftragsbearbeitung sind Tatsachenmitteilungen und begründen in keinem Falle weitergehende, von diesen Vertragsbedingungen abweichende Rechte oder Ansprüche. 1.3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht vereinbart, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 2. Angebot / Vertragsschluss 2.1. Mit dem Eingang der Bestellung des Auftraggebers (Diagnose) durch Übersendung des Diagnoseauftrags und des zu untersuchenden Datenträgers kommt ein Diagnose-Dienstvertrag zustande. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch PPKS bedarf es nicht. 2.2. Mit dem Eingang des Datenrettungsauftrages kommt ein Dienstvertrag zur Datenrettung zustande. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch PPKS bedarf es nicht. 3.1. Leistung und Umfang 3.1.1. Zwischen dem Auftraggeber und PPKS kommt jeweils ein Dienstvertrag (Diagnose / Datenrettung) zustande. Für die Erfüllung des Dienstvertrages behält sich PPKS vor, einen Erfüllungsgehilfen zu beauftragen, der die Vorgaben nach 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Wahrung von Datengeheimnissen erfüllt. 3.1.2. PPKS verpflichtet sich im Rahmen des jeweiligen Dienstvertrags (Diagnose / Datenrettung) zur Durchführung von Leistungen in dem vom Auftraggeber durch Erteilung eines Diagnoseauftrags und/oder Datenrettungsauftrags gewünschtem Umfang. 3.1.3. Der Auftraggeber erteilt zunächst den Diagnoseauftrag. Erst nach Erhalt des Diagnoseergebnisses entscheidet der Auftraggeber über die Erteilung eines Datenrettungsauftrags.

2 of 5 3.1.4. PPKS setzt seine besonderen Mittel, Kenntnisse und Erfahrungen ein, um die für den Auftraggeber mit dessen Mitteln nicht mehr zugänglichen Daten zu retten und einen etwaigen Schaden des Auftraggebers zu begrenzen oder zu minimieren. PPKS kann nur ein qualifiziertes Tätigwerden gemäß vorbezeichneter Zielsetzung, nicht den Eintritt eines Leistungserfolges versprechen, insbesondere keine Garantiezusage abgeben. 3.1.5. Diagnoseauftrag Die Diagnose besteht aus einer Analyse über Art und Umfang des Datenschadens sowie der genauen Ermittlung der Möglichkeiten der Datenwiederherstellung an den vom Auftraggeber überlassenen Datenträgern. PPKS erstellt ein schriftliches Diagnoseergebnis darüber, welche Daten von PPKS voraussichtlich wiederhergestellt werden könnten, welche Maßnahmen zur Datenrettung erforderlich sind und welche Kosten für die Datenrettung anfallen. Die Diagnose wird zu einem Festpreis zuzüglich eventuell anfallender Transport- und/oder Versicherungskosten durchgeführt. 3.1.6. Datenrettungsauftrag Erteilt der Auftraggeber nach Vorliegen des Diagnoseergebnisses einen Datenrettungsauftrag, werden die wiederherstellbaren Daten entsprechend dem Diagnoseergebnis wiederhergestellt und von PPKS auf einen mit dem Auftraggeber vereinbarten Datenträger gespeichert. Die Maßnahmen zur Datenrettung werden zu einem Festpreis durchgeführt. Dieser richtet sich nach dem Aufwand und der Komplexität des Schadens und wird mit dem Diagnoseergebnis mitgeteilt. Unmittelbar nach dem Eingang des für die Datenrettung vereinbarten Festpreises werden dem Auftraggeber der/die defekte(n) Datenträger und der/die neue(n) Datenträger übersandt. 3.1.7. Bei allen Typen von Daten-Bändern können die Bänder aus technischen Gründen nach der Diagnose nicht mehr zurückgesendet werden. Nach der Datenrettung werden nur die neuen Bänder zugesandt. Die Original-Bänder werden vernichtet. 3.2. Service-Stufen Für den Diagnose- und Datenrettungsauftrag kann der Auftraggeber nach Dringlichkeit zwischen den nachfolgenden Service-Stufen wählen. 3.2.1. Standard-Service Die Bearbeitung des Datenträgers erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, nicht jedoch vor dem Eingang des für die Dienstleistung vereinbarten Festpreises. 3.2.2. Express-Service Die Bearbeitung erfolgt sofort nach Erhalt von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00 bis 18.30 Uhr, nicht jedoch vor dem Eingang des für die Dienstleistung vereinbarten Festpreises. 3.2.3. 24-Stunden-Notfall-Service Die Bearbeitung erfolgt sofort nach Erhalt des Datenträgers täglich in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr, nicht jedoch vor dem Eingang des für die Dienstleistung vereinbarten Festpreises. 4. Vergütung 4.1. Der Auftraggeber schuldet die Vergütung ausnahmslos für die von PPKS erbrachte Dienstleistung, nicht für den Eintritt eines angestrebten Erfolgs. 4.2. Die Vergütung für den Diagnoseauftrag ist im Voraus zu entrichten. 4.3. Die Vergütung für den Datenrettungsauftrag sowie die zusätzlichen Kosten für neue Datenträger, Transport und Versicherungen ist vor der Rücksendung der wiederhergestellten Daten und den jeweiligen Datenträgern zur Zahlung fällig.

3 of 5 5. Mitwirkungspflicht des Kunden 5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PPKS die für die Bearbeitung zwingend erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. 5.2. Die für die Fehlerdiagnose und Datenrettung erforderlichen Datenträger, zusätzliche Software sowie sonstige erforderliche Ausrüstungen und Informationen stellt der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr am Leistungs-/Erfüllungsort (Firmensitz von PPKS) zur Verfügung. 6. Datensicherheit / Datenschutz 6.1. Alle Mitarbeiter von PPKS haben eine Verpflichtungserklärung nach 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Wahrung von Datengeheimnissen abgegeben. 6.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass PPKS die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen bearbeitet, um diese Daten ggf. zu retten und ggf. wiederherzustellen. 6.3. Die zur Bearbeitung bei PPKS auf PPKS-Datenträgern gespeicherten Daten werden nach Ablauf von 30 Tagen nach Rücksendung der Original-Datenträger endgültig gelöscht. 6.4. PPKS verpflichtet sich alle auftraggeberbezogene Daten und Informationen geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung der gegenständlichen Verträge zu verwenden. 7. Gewährleistung / Haftung 7.1. PPKS gewährleistet ausschließlich eine sach- und fachgerechte Diagnose sowie eine sach- und fachgerechte Datenrettung, nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolgs. 7.2. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 7.3. Die zur Datenrettung notwendigen Bearbeitungsvorgänge beinhalten trotz höchster Sicherheits- und Bearbeitungsstandards das Risiko des teilweisen oder völligen Untergangs noch verbliebener Daten und/oder der nur teilweisen Wiederherstellbarkeit von Daten. Das Risiko, dass einmal vorhandene Daten nicht mehr gerettet werden können, zusätzliche Daten verloren gehen, wiederhergestellte Daten vom Auftraggeber nicht genutzt werden können, und/oder der in den Datenträgern verkörperte Informationsgehalt ganz oder teilweise zerstört wird, sowie die zur Verfügung gestellten Datenträger, Software und andere überlassenen Sachen beschädigt, unbrauchbar oder zerstört werden, trägt allein der Auftraggeber, es sei denn, der Verlust wurde von PPKS, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Auftraggeber trägt ebenso das Risiko der vorbestehenden Datenintegrität. Dies beinhaltet die Gefahrtragung für den Fall, dass Daten gerettet bzw. wieder zugänglich gemacht werden, die bereits bei der Übersendung an PPKS aufgrund vorbestehender Fehler (z.b. Virus, überschriebene/korrupte Zeichen, magnetisch veränderte Daten) strukturell zerstört waren und keinen lesbaren, nachvollziehbaren Informationsgehalt unter der jeweiligen

4 of 5 Anwendung mehr aufweisen. PPKS haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten), somit nur für nicht sach- und fachgerechte Diagnose und/oder für nicht sach- und fachgerechte Rettung von Daten. 7.4. Vor Rücksendung der wiederhergestellten Daten auf einem neuen Datenträger (CD, DVD, Band, USB-Drive ) an den Auftraggeber werden die Daten von PPKS nach dem Stand der Technik ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf Viren und andere schädliche Softwareprogramme überprüft. Der Auftraggeber ist trotz dieser Überprüfung alleine verpflichtet, mit eigenen Mitteln für Virenfreiheit der Daten zu sorgen, bevor er die wiederhergestellten Daten auf seine Systeme lädt. Eine Haftung von PPKS für Schäden durch nicht entdeckte Viren ist ausgeschlossen. 7.5. PPKS haftet jedoch in keinem Fall für den Eintritt eines bestimmten Erfolges - also weder für die (Wieder-) Nutzbarkeit, noch für die Wiederherstellung eines logischen Informationsgehalts der technisch wiederhergestellten oder wieder zugänglich gemachten Dateien. 7.6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung sowie für Folgeschäden; hiervon unberührt bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 7.7. Soweit eine Haftung von PPKS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PPKS. 8. Gefahrtragung 8.1. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes von Daten und Datenträgern auf dem Transport sowie die Gefahr des zufälligen Unterganges von Daten und Datenträgern trägt der Auftraggeber, und zwar sowohl für die Zusendung des Auftraggebers an PPKS, als auch für die Rücksendung an den Auftraggeber. 9. Verjährung 9.1. Etwaige Gewährleistungs-, Nacherfüllungs- und/oder Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten. 9.2. Die Verjährungsfrist beginnt bei Diagnoseaufträgen mit dem Zugang des Diagnoseergebnisses beim Auftraggeber. 9.3. Die Verjährungsfrist beginnt bei Datenrettungsaufträgen mit dem Zugang der wiederhergestellten Daten beim Auftraggeber. 10. Kündigung 10.1. PPKS behält sich bei Ereignissen, die nicht im Machtbereich von PPKS liegen, ein Kündigungsrecht bzw. eine Vertragsanpassung für die Dauer und im

5 of 5 Rahmen des Umfangs der Störung vor. 11. Rechte Dritter 11.1. Der Auftraggeber erklärt mit der Erteilung der jeweiligen Aufträge (Diagnose / Datenrettung), dass er zum Besitz der an PPKS überlassenen Datenträger und zur Verfügung über diese berechtigt ist, sowie, dass er einschränkungslos befugt ist, den PPKS auf Datenträgern überlassenen, gegebenenfalls personenbezogenen Datenbestand zu erheben, zu verarbeiten und zu rechtlich zulässigen Zwecken zu nutzen. 11.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber PPKS, seine Befugnis jederzeit auf Anforderung durch Vorlage von Urkunden oder sonstigen Belegen schriftlich nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. 11.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PPKS von Ansprüchen, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der überlassenen Daten und Gegenstände aus der Verletzung von Rechten Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ergeben, auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen, die PPKS im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten oder deren Abwehr entstanden sind. 12. Allgemeine Bestimmungen 12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen und etwaigen sonstigen schriftlichen Erklärungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen und etwaigen sonstigen schriftlichen Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. 12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen von PPKS und Zahlung der Vergütung (einschließlich von Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen PPKS und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen PPKS und dem Auftraggeber geschlossenen Dienstverträgen (Diagnose / Datenrettung) ist der Firmensitz von PPKS; soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. PPKS ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. Copyright 1995-2007 punkt punkt komma strich Berlin Das ist ein Ausdruck unserer Internetpräsenz. Alle Inhalte unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts. Änderungen, Vervielfältigungen, Kopien oder Nutzungen sind ohne die schriftliche Einwilligung des Urhebers verboten. Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen. Internet: www.ppks.net Email: info@ppks.net