Einwilligungserklärung zur Anforderung des Gutachtens über Pflegebedürftigkeit

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Transkript:

Z1 Anlage 9 zum Heimvertrag für pflegebedürftige Heimbewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen Einwilligungserklärung zur Anforderung des Gutachtens über Pflegebedürftigkeit Hiermit willige ich,, jederzeit widerruflich ein, dass das Bürgerheim Rheinfelden beim Medizinischen Dienst der gesetzlichen Kranken-/Pflegekassen (MDK) der privaten Kranken-/Pflegekassen (Medicproof) Gesundheitsamt eine Mehrfertigung des Gutachtens über meine Pflegebedürftigkeit anfordern kann. Anlage 10 Bevollmächtigung zur Antragstellung bei der Pflegekasse Hiermit bevollmächtige ich, (Name des Bewohners) die jeweilige Hausleitung vom Bürgerheim Rheinfelden, derzeit Frau Irene Lorenz, jederzeit widerruflich zur Antragstellung bei der Pflegekasse bezüglich der Leistungsgewährung nach dem Pflegeversicherungsrecht. bevollmächtigten Betreuers

Anlage 11 Vereinbarung über die Übergangszeit bis zum Vorliegen des Leistungsbescheides 1. Der Bewohner wird bis zum Vorliegen eines Leistungsbescheides der Pflegekasse und/oder Sozialhilfeträgers, mit dem der Pflegegrad festgestellt wird, entsprechend den voraussichtlich erforderlichen Leistungen vorläufig als pflegebedürftig mit Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit) pflegebedürftig mit Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeit) pflegebedürftig mit Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeit) pflegebedürftig mit Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeit) pflegebedürftig mit Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) Pflegegrad 0 (nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI) Das Heimentgelt für die Übergangszeit beträgt: a) Entgelt für allgemeine Pflegeleistungen Bewohner mit Pflegegrad 1 54,50 Bewohner mit Pflegegrad 2 63,13 Bewohner mit Pflegegrad 3 79,30 Bewohner mit Pflegegrad 4 96,16 Bewohner mit Pflegegrad 5 103,72 b) Entgelt für - Unterkunft 14,73 - Verpflegung 12,06 c) Entgelt für a. nicht geförderte Investitionsaufwendungen im Bestandsbau 14,32 b. nicht geförderte Investitionsaufwendungen im Neubau 13,20 Das tägliche Heimentgelt beträgt insgesamt (im Bestandsbau) 97,22 Bei Bezug eines Zimmers im Neubau (siehe 4, Satz 1) beträgt das tägliche Heimentgelt 1,12 weniger. 2. Für die Übergangszeit bleiben die übrigen Bestimmungen des Heimvertrages unberührt. 3. Der Bewohner hat nach Erhalt des Leistungsbescheides diesen der Einrichtung vorzulegen. 4. Nach Eingang des den Pflegegrad feststellenden Leistungsbescheides bei der Einrichtung findet gegebenenfalls eine Verrechnung von eventuellen Über- oder Unterzahlungen statt. Betriebs- und Hausleitung

Anlage 12 zwischen Herrn/Frau und dem Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats zum Heimvertrag Bürgerheim Rheinfelden, Pestalozzistr. 1, 79618 Rheinfelden Gläubiger-Identifikationsnummer: DE63BUE00000077890 Die Mandatsreferenznummer wird vom Gläubiger mit separater Post mitgeteilt. Hiermit ermächtige ich, Doris Hasselkus das Bürgerheim Rheinfelden, wiederkehrende Zahlungen für das monatliche Heimentgelt sowie die Entgelte für Zusatzleistungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogene(n) Lastschrift(en) einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungspflichtiger: (Kontoinhaber) Name, Vorname Straße und Hausnummer PLZ und Ort Kreditinstitut (Name) BIC: IBAN: Unterschrift des Kontoinhabers oder

Anlage 13 Bevollmächtigung im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung Hiermit bevollmächtige ich,, die jeweilige Hausleitung des Bürgerheim Rheinfelden, derzeit Frau Irene Lorenz, jederzeit widerruflich meine Ansprüche im Zusammenhang mit der Versorgung von Hilfsmitteln nach 33 SGB V gegenüber meiner Krankenkasse wahrzunehmen. Hierbei handelt es sich um solche Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen.

Anlage 14 Verzeichnis über die vom Bewohner eingebrachten Möbelstücke / Ausstattungsgegenstände hat folgende Möbelstücke / Ausstattungsgegenstände in die Unterkunft eingebracht: Datum Möbelstück/Gegenstand Datum Möbelstück/Gegenstand Weitere während der Vertragslaufzeit in die Einrichtung eingebrachte Gegenstände müssen mit dem entsprechenden Datum ebenfalls hier eingetragen und einzeln gegengezeichnet werden. Betriebs- und Hausleitung

Anlage 15 Erweiterte besondere Regelung für den Todesfall Zwischen Herrn/Frau (Bewohner) und dem Pflegeheimträger wurde am ein Heimvertrag für pflegebedürftige Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen abgeschlossen. Im 21 des Heimvertrages wurde vom Bewohner keine Regelung getroffen. Der Bewohner weist in diesem Falle die Einrichtung an, die nach Ende des Heimvertrages aus dem Nachlass des Bewohners zurückbleibenden Dinge nach folgender Maßgabe zu verteilen. Nutzbare Dinge wie Möbel oder TV/Radio sollen einer gemeinnützigen Einrichtung angeboten werden (bspw. dem Schatzkästlein in Rheinfelden), wenn diese es nicht wollen, darf es entsorgt werden. Kleidung und nicht mehr nutzbare Dinge sollen der Wiederverwertung, dem Recycling bzw. der Entsorgung zugeführt werden. Weitere Anweisungen: Teure Wertsachen (bspw. wertvoller Schmuck) werden dem Amtsgericht zur Verwahrung übergeben und kann dort vom rechtmäßigen Erben empfangen werden. Diese Vereinbarung ersetzt kein Testament. Einzelvereinbarung (ggf. durch einen Betreuer verfügt):

Bürgerheim Rheinfelden Pestalozzistr. 1, 79618 Rheinfelden Tel. 07623 967-0, Fax 967-199 Besondere Vereinbarung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Herrn/Frau Angehöriger/Betreuer wohnhaft in (Nutzer) und dem Bürgerheim Rheinfelden 1 Gegenstand des Vertrages Zwischen Herrn/Frau (Bewohner) und dem Pflegeheimträger wurde am ein Heimvertrag für pflegebedürftige Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen abgeschlossen. Im Falle des Ablebens des Bewohners endet der Heimvertrag mit dem Sterbetag und die Unterkunft ist unverzüglich zu räumen und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, abweichend von Abs. 2 die Unterkunft bis längstens 7 Tage nach dem Sterbetag durch Belassen der Sachen des Bewohners zu nutzen. 2 Entgelt Für jeden Tag der Nichträumung der Unterkunft durch Belassen der Sachen (max. 7 Tage nach dem Sterbetag) wird berechnet: pro Tag 35,00 3 Fälligkeit Das vom Auftraggeber geschuldete Entgelt aus 2 wird mit der Zustellung der Rechnung fällig.

4 Entgeltentwicklung Der Pflegeheimträger ist berechtigt, das Entgelt gemäß 2 durch einseitige Erklärung zu erhöhen, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Erhöhung des Entgelts ist gegenüber dem Nutzer spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. 5 Kündigung Die Vereinbarung kann von beiden Vertragsparteien spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des (nächsten) Monats schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6 Schlussbestimmungen Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden. 7 Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt am in Kraft. Rheinfelden, den 20.12.2018 Unterschrift des Auftraggebers Unterschrift Betriebs- und Hausleitung

Schuldbeitritt Vertragliche Regelung zwischen dem Bürgerheim Rheinfelden (Baden) Pestalozzistraße 1 79618 Rheinfelden (Baden) - Einrichtung und Name Anschrift - Schuldbeitretender - Der Bewohner schuldet der Einrichtung Heimentgelt gemäß dem Heimvertrag vom. Diese Zahlungsverpflichtung beschränkt sich auf Kosten, die nicht durch öffentlichen Kostenträger, wie Pflegeversicherung und Sozialamt, übernommen werden. Der Schuldbeitretende verpflichtet sich hiermit gegenüber der Einrichtung zur Zahlung des Heimentgeltes im Sinne von 8 Abs. 1 Ziffer 4 des Heimvertrages und der gesondert vereinbarten Zusatzleistungen als Gesamtschuldner neben dem Bewohner. Unterschrift Schuldbeitretender Unterschrift Betriebs- und Hausleitung