Kind / Jugendliche Mitgliedsantrag SpVgg Grün-Weiß Wernitzgrün Kinder / Jugendliche Geburtsdatum: Anschrift: Gesetzlicher Vertreter Anschrift: Kontaktmöglichkeit Telefon / Handy: E-Mail Adresse: Seite 1 von 5
Anmerkungen: Den Erhalt der Beitragsinformation der SpVgg Grün-Weiß Wernitzgrün (Seite 2) wird mit meiner Unterschrift bestätigt. Ort / Datum Unterschrift Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Bitte noch folgendes zum ausgefüllten Mitgliedsantrag abgeben: - Kopie der Geburtsurkunde - Passbild Seite 2 von 5
Mitgliedsbeitrag Beitragsordnung SpVgg Grün-Weiß Wernitzgrün Gültig ab 01.01.2017 Kinder bis 13 Jahre Jahresbeitrag 30,00 Jugendliche bis 18 Jahren Jahresbeitrag 30,00 Erwachsene ab 18 Jahren Jahresbeitrag 60,00 Sektionsbeitrag Für Unkosten im Spielbetrieb (Trikotwäsche) wird nachstehendender Sektionsbeitrag erhoben. Der Sektionsbeitrag fällt ausschließlich für Erwachsene im aktiven Spielbetrieb an. Erwachsene ab 18 Jahren 1,00 pro Spiel Fälligkeit Der Mitgliedsbeitrag wird zu folgenden Terminen fällig: 01.Januar ½ Jahresbeitrag + Sektionsbeitrag für das erst Halbjahr (01.01. 30.06.) 01.Juli ½ Jahresbeitrag + Sektionsbeitrag für das zweite Halbjahr (01.07. 31.12.) Beitragszahlung 1. Rechnungszahlung Bei Rechnungszahlung erhalten die Mitglieder jeweils zum Fälligkeitstermin eine Rechnung über den fälligen Beitrag. Dieser ist zu den o.g. Terminen auf das Beitragskonto der SpVgg Grün-Weiß Wernitzgrün zu überweisen bzw. beim Kassierer zu entrichten. 2. Beitragseinzug als SEPA-Basis-Lastschrift In der SEPA-Basis-Lastschrift werden die fälligen Beiträge zum jeweiligen Termin automatisch vom Konto des Mitglieds eingezogen. Dieses Verfahren sollte bevorzugt werden, da mit geringstem Aufwand für Mitglied und Kassierer ein reibungsloser Ablauf der Kassierung gesichert ist. Das Lastschriftverfahren bietet viele Vorteile: - automatische und gebührenfreie Abbuchung der Beiträge - stets termingerechte Beitragszahlung - durch Einhaltung des Zahlungstermins ständiger Versicherungsschutz - die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden Bitte achten Sie auf eine ausreichende Deckung Ihres Kontos zum Abbuchungszeitpunkt. Einige Kreditinstitute erheben Rückbuchungsgebühren im Falle der Kontounterdeckung. Diese Gebühr ist vom Beitragszahler zu tragen. Seite 3 von 5
SEPA-Lastschriftmandat Mitgliedsbeitrag Spielvereinigung Grün-Weiß Wernitzgrün e.v. Markneukirchner Straße 18 08258 Wernitzgrün Gläubiger-Identifikationsnummer DE33ZZZ00000774987 Mandatsreferent (Mitgliedsnummer) Ich ermächtige ermächtigen die SpVgg Grün-Weiß Wernitzgrün e.v. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SpVgg Grün-Weiß Wernitzgrün e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname, Name Vereinsmitglied Vorname, Name Kontoinhaber IBAN BIC Ort / Datum Unterschrift Seite 4 von 5
Liebe Eltern, eine bleibende Erinnerung an Fußballspiele, Turniere, Wettkämpfe oder jegliche Veranstaltung sind ohne Zweifel Fotos, Musik- oder Tonaufnahmen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Sportler über eigene Fotos sehr freuen und stolz sind, wenn sie in den verschiedensten Medien, wie zum Beispiel die Markneukirchner Zeitung, Presse oder auf den Internetseiten unseres Vereins veröffentlicht werden. Bei Veröffentlichungen von Fotos, Musik- und Tonaufnahmen sehen gesetzliche Bestimmungen es vor, dass ein schriftliches Einverständnis vorliegen muss. Wir bitten euch, die untenstehende Einverständniserklärung zu unterzeichnen. Hat euer Kind das 15. Lebensjahr vollendet, ist zusätzlich noch die Einwilligung des minderjährigen Kindes erforderlich. Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos, Musik- und Tonaufnahmen Vorname Name des Kindes Unterschrift Erziehungsberechtigte Unterschrift des Kindes (bei Vollendung des 15. Lebensjahres) Ort Datum Seite 5 von 5