RMH Regionalmedien AG. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2018

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Transkript:

RMH Regionalmedien AG (ehemals LZ Medien Holding AG) Luzern Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung zur Jahresrechnung 2018

Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der RMH Regionalmedien AG Luzern Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der RMH Regionalmedien AG bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. PricewaterhouseCoopers AG, Robert-Zünd-Strasse 2, Postfach, 6002 Luzern Telefon: +41 58 792 62 00, Telefax: +41 58 792 62 10, www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.

Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. PricewaterhouseCoopers AG Norbert Kühnis Revisionsexperte Leitender Revisor Barbara Mebold Revisionsexpertin Luzern, 28. Februar 2019 Beilagen: Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes 3

Erfolgsrechnung RMH Regionalmedien AG in 1000 CHF 2018 2017 VERÄNDERUNG Beteiligungsertrag 17 413 10 350 7 063 Finanz- und Wertschriftenertrag 4 795 2 041 2 754 Total Ertrag 22 208 12 391 9 817 Finanz- und Wertschriftenaufwand 6 398 803 5 595 Verwaltungsaufwand 378 270 108 Steuern 34 98 64 Total Aufwand 6 810 1 171 5 639 Jahresgewinn 15 398 11 220 4 178 Bilanz RMH Regionalmedien AG Aktiven in 1000 CHF ANHANG 31.12.18 IN % 31.12.17 IN % Liquide Mittel 27 700 16 22 255 22 Wertschriften mit Börsenkurs 32 598 19 24 014 24 Übrige kurzfristige Forderungen 62 0 46 0 Umlaufvermögen 60 360 35 46 315 46 Finanzanlagen 1 7 000 4 13 000 13 Beteiligungen 2 104 688 61 41 162 41 Anlagevermögen 111 688 65 54 162 54 Total Aktiven 172 048 100 100 477 100 Passiven in 1000 CHF ANHANG 31.12.18 IN % 31.12.17 IN % Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 89 0 189 0 Fremdkapital 89 0 189 0 Aktienkapital 3 224 0 112 0 Gesetzliche Kapitalreserven 12 0 0 0 Gesetzliche Gewinnreserven 22 0 22 0 Freiwillige Gewinnreserven Freie Reserven 4 133 650 78 70 031 70 Gewinnvortrag 22 653 13 18 903 19 Jahresgewinn 15 398 9 11 220 11 Eigenkapital 171 959 100 100 288 100 Total Passiven 172 048 100 100 477 100 10 Aktionärsbericht 2018 RMH Regionalmedien AG

ANHANG A. Grundsätze der Rechnungslegung RMH Regionalmedien AG (vormals LZ Medien Holding AG), Luzern Rückwirkend per 1. Januar 2018 übernahm die LZ Medien Holding AG die Tagblatt Medien Holding AG. Im Rahmen dieser Fusion wurde die LZ Medien Holding AG in RMH Regionalmedien AG umfirmiert. Die vorliegende Jahresrechnung der RMH Regionalmedien AG wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung des Schweizerischen Obligationenrechts erstellt. Finanzanlagen und Beteiligungen: Die Positionen enthalten Darlehen und Beteiligungen. Sie sind zu Anschaffungswerten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bewertet. Da das Unternehmen Teil der NZZ-Mediengruppe ist, welche eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt (Swiss GAAP FER), wird in der vorliegenden Jahresrechnung, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die erweiterten An hangsangaben sowie die Darstellung einer Geldflussrechnung verzichtet. Die angewandten Bewertungsrichtlinien stellen die Einheitlichkeit und Stetigkeit der Bewertung sicher. Die wesentlichen Bilanzpositionen sind wie nachstehend bilanziert: Wertschriften mit Börsenkurs: Die Wertschriften werden zum Marktwert per Bilanzstichtag bewertet. B. Angaben zu Bilanzpositionen 1. Finanzanlagen in 1000 CHF 31.12.18 31.12.17 Darlehen an Konzerninterne 2 000 13 000 Darlehen an Nahestehende 5 000 0 Total 7 000 13 000 Aktionärsbericht 2018 RMH Regionalmedien AG 11

2. Beteiligungen RMH Regionalmedien AG KAPITAL IN CHF KAPITAL-/STIMMANTEIL (IN %) 31.12.18 31.12.18 31.12.17 Tele 1 AG, Luzern 1 500 000 100 % 100 % TVO AG, St. Gallen 1 000 000 100 % 0 % CH Media Holding AG, Aarau 100 000 50 % 0 % CH Regionalmedien AG, Luzern (vormals Luzerner Zeitung AG) 7 540 000 100 % Surseer Woche AG, Sursee 600 000 20 % Maxiprint.ch AG, Baar (fusioniert) 0 100 % Multicolor Print AG, Baar 2 600 000 100 % Radio Pilatus AG, Luzern 500 000 100 % Belcom Radio AG, Zürich 200 000 11 % Im 2018 führten die NZZ-Mediengruppe und die AZ Medien ihr regionales Mediengeschäft in einem Joint Venture zusammen. Am 1. Oktober 2018 nahm das neue Unternehmen CH Media den operativen Betrieb auf. Auf diesen Zeitpunkt wurden, mit Ausnahme der TV-Gesellschaften, die bisher von der RMH Regionalmedien AG gehaltenen Beteiligungen in die CH Media Holding AG übertragen. CH Media ist ein eigenständiges Medienunternehmen mit starker regionaler Verankerung. CH Media erreicht mit seinen Regionalzeitungen und Onlineportalen, den Radio- und TV-Stationen sowie den Zeitschriften rund zwei Millionen Menschen in der deutschsprachigen Schweiz und zählt zu den grössten Medienunternehmen des Landes. Zur Umsetzung des Joint Ventures wurden die beiden Einheiten der NZZ-Regionalmedien, die RMH Regionalmedien AG (vormals LZ Medien Holding AG) und die Tagblatt Medien Holding AG, rückwirkend per 1. Januar 2018 fusioniert. Die zuvor von der Tagblatt Medien Holding AG gehaltenen Beteiligungen wurden per 1. Oktober 2018 ebenfalls in die CH Media Holding AG übertragen. 3. Aktienkapital Rückwirkend per 1. Januar 2018 wurde die Tagblatt Medien Holding AG in die RMH Regionalmedien AG fusioniert. Im Rahmen der Fusion wurde der Nennwert der Aktie von bisher CHF 1.50 auf CHF 0.30 herabgesetzt. Das Aktienkapital wurde von CHF 112 050 um CHF 111 600 auf CHF 223 650 erhöht. Die Liberierung der Aktienkapitalerhöhung erfolgte durch Übertragung des Nettovermögens der Tagblatt Medien Holding AG. Das Aktienkapital ist nach Fusion, Aktiensplit und Kapitalerhöhung in 745 500 voll ein bezahlte Aktien zu nominal CHF 0.30 eingeteilt und wird durch 660 stimmberechtigte Aktionäre gehalten (Stand 31.12.2018). Per Ende 2017 war das Aktienkapital in 74 700 voll ein bezahlte Aktien zu nominal CHF 1.50 eingeteilt. 4. Freie Reserven Durch die Einlage des Nettovermögens (Aktivenüberschuss) der Tagblatt Medien Holding AG resultierte nach Liberierung der Aktienkapitalerhöhung ein Fusionsagio von 63,6 Mio. CHF, was die Zunahme der freien Reserven begründet. C. Weitere Angaben 5. Vollzeitstellen In der RMH Regionalmedien AG sind wie im Vorjahr keine Mitarbeitenden angestellt. 6. Bericht der Revisionsstelle Die Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG hat den Jahresabschluss der RMH Regionalmedien AG, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang, für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Nach ihrer Beurteilung entsprechen die Jahresrechnung und der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. Ferner be stätigen sie, dass ein gemäss Vorgaben des Verwaltungsrats ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Die Revisionsstelle empfiehlt, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. Der vollständige Revisionsstellenbericht kann im Internet unter www.nzzmediengruppe.ch/aktionariat/berichte/ eingesehen oder am Sitz der Gesellschaft bezogen werden. 12 Aktionärsbericht 2018 RMH Regionalmedien AG

ANTRAG ZUR VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS Der Generalversammlung stehen für die Gewinnverteilung zur Verfügung: in 1000 CHF 2018 2017 Gewinnvortrag 22 653 18 903 Jahresgewinn 15 398 11 220 Bilanzgewinn 38 051 30 123 Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: in 1000 CHF 2018 2017 Ordentliche Dividende 5 964 5 603 Sonderdividende 5 219 1 867 Zuweisung an die gesetzlichen Gewinnreserven 23 0 Vortrag auf neue Rechnung 26 846 22 653 Total 38 051 30 123 Für das Geschäftsjahr 2018 beantragt der Verwaltungs rat zuhanden der Generalversammlung vom 7. Mai 2019 die Ausschüttung einer ordentlichen Dividende von CHF 8 pro Aktie. Infolge der weiterhin hohen verfügbaren Nettoliquidität hat der Verwaltungsrat entschieden, für das Geschäftsjahr 2018 erneut eine Sonderdividende in der Höhe von CHF 7 pro Aktie vorzuschlagen. Im Vorjahr folgte die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates und beschloss, eine Dividende von CHF 75 pro Aktie sowie eine Sonderdividende in der Höhe von CHF 25 pro Aktie auszuschütten. Für den Verwaltungsrat Dr. Felix Graf Aktionärsbericht 2018 RMH Regionalmedien AG 13