Kurzbericht DBH-Fachtagung: Führungsaufsicht 2018

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Transkript:

Kurzbericht DBH-Fachtagung: Führungsaufsicht 2018 Vom 05.03. bis 06.03.2018 fand in Frankfurt die diesjährige DBH-Fachtagung zum Thema Die Rolle der forensischen Ambulanz in der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht statt. Nach einer kurzen thematischen Einführung durch den DBH-Geschäftsführer Daniel Wolter startete das Tagungsprogramm mit einem Vortrag von Herrn Dr. Bert Götting vom Bundesamt für Justiz. Götting nahm während seiner Präsentation Bezug auf den aktuellen Stand der bundesweit laufenden Führungsaufsichtsstatistik. Das Vorhaben wurde 2011 durch den Runden Tisch zum sexuellem Kindesmissbrauch angestoßen. Götting wies während seines Vortrags u.a. auf diverse Schwierigkeiten während der Erhebungsdurchführung, wie beispielsweise Verzögerungen der Rücklaufabgabe oder Unterschiede beim Umfang der gelieferten Daten hin. Herr Götting beendete seine Ausführungen mit der Ankündigung, voraussichtlich in 2018/2019 eine bundesweite Statistik zur Führungsaufsicht zu veröffentlichen. Frau Prof. Dr. Anja Schiemann von der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) hielt den zweiten Vortrag der Fachtagung. Prof. Dr. Schiemann referierte über eine Vergleichsstudie, in der die verschiedenen Sicherheitskonzepte wie KURS, HEADS usw. aus den Bundesländern miteinander verglichen werden. Die Grunderhebungen der Konzepte wurden im Rahmen von diversen Masterarbeiten innerhalb der DHPol durchgeführt. Die Masteranten führten hierzu quantitative Erhebungen sowie qualitative Experteninterviews mit allen an den Konzepten beteiligten Akteuren durch. Die Ergebnisse sollen alsbald veröffentlicht werden. Anschließend referierte Herr Prof. Dr. Alexander Baur von der Universität Hamburg zum Thema Die Forensische Ambulanz im Netzwerk der Führungsaufsicht. Prof. Dr. Baur gab hierbei einen allgemeinen Einblick in das Rechtsinstrument der Führungsaufsicht und präsentierte ausgewählte Ergebnisse der zwischen 2011 bis 2013 durchgeführten Untersuchung zur Führungsaufsicht der Universität Tübingen. Prof. Dr. Baur betonte dabei die mittlerweile Gleichrangigkeit der Besserungs- sowie Sicherungszwecke der Führungsaufsicht und ging auf diverse rechtsdogmatische Problematiken in der Umsetzung der Führungsaufsicht ein. Demnach sei bei einer positiven Prognose gleichermaßen die

Anwendung von wirkungsreichen Reaktionsmitteln einsetzbar, jedoch bei einer negativen Prognose lediglich der Einsatz von schleppenden Reaktionsmitteln möglich. Die Präsentation schloss mit einer umfangreichen Diskussion über die bundesweit vorherrschenden Führungsaufsichtskonzepte. Herr Dr. Friedhelm Schmidt-Quernheim vom Referat für Nachsorge beim Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen referierte zum Thema Gemeindepsychiatrie und Forensik Nachhaltige Entlassungspfade in die Region. Hierbei führte Schmidt- Quernheim zunächst in die bisher grundlegenden bundesweiten Entwicklungen ein. Neben einem allgemeinen historischen Abriss, legte er seinen Schwerpunkt besonders auf die Forensifizierung (i.e. die Verlagerung von Patienten der allgemeinen Psychiatrie mit delinquentem Hintergrund in Einrichtungen der Forensik). Schmidt-Quernheim merkte an, dass sich durch die Entstehung des forensischen Maßregelvollzugs in Deutschland gleichzeitig ein Auffangbecken für Langzeitstrafen etablierte. Anschließend nahm Schmidt-Quernheim Bezug auf die aktuelle Entwicklung in Deutschland und merkte die positive Wirkung der bislang eingeführten Kontroll- sowie Qualitätsstandards in der Überleitung und Nachsorge bei etwaiger Entlassung aus dem forensischen Maßregelvollzug an. Mit Hilfe des vorgestellten Projektes sollen regionale Entlassungspfade für Patienten, die aufgrund der Verhältnismäßigkeit entlassen, jedoch auch weiterhin einen Betreuungsbedarf benötigen, entwickelt werden. Das Pilotprojekt beabsichtigt zunächst die Erhebung aller möglichen regionalen Ansprechpartner, die als Anlaufstellen für Entlassene dienen können. Damit soll fortan die Regionalisierung der forensischen Ambulanzen sowie die Integration des forensischen Maßregelvollzugs in Gemeinde- bzw. Landkreisstrukturen angestrebt werden. Durch gute regionale Verbundstrukturen, führt Schmidt-Quernheim letztlich an, kann eine adäquate und nachhaltige Eingliederungshilfe gewährleistet werden. Die Überprüfung der langfristigen Wirkung sowie die bundesweite Etablierung des Projektes stehen dabei noch aus. Der zweite Tag der diesjährigen Führungsaufsichts-Fachtagung begann mit einer Präsentation von Frau Claudia Schwarze von der Psychotherapeutischen Fachambulanz der Stadtmission Nürnberg. Frau Schwarze stellte die in 2018 veröffentlichte Studie (Gregório Hertz, Priscilla; Breiling, Lisanne; Schwarze, Claudia; Klein, Rebekka & Rettenberger, Martin. Extramurale

Behandlung und Betreuung von Sexualstraftätern: Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage zur Nachsorge-Praxis 2016. 2017) zu forensischen Ambulanzen der KrimZ (Kriminologischen Zentralstelle) Wiesbaden vor. Sie ging ferner auf die Qualitätssicherung in der Nachsorgebehandlung innerhalb forensischer Ambulanzen ein. Die Referentin repetierte zunächst den Unterschied zwischen forensischen Ambulanzen für Probanden des Maßregelvollzugs sowie des Strafvollzugs und zeigte auf, dass es häufig gemischte Ambulanzen in Deutschland gibt, die sowohl Personen aus dem Maßregelvollzug als auch Personen aus dem Strafvollzug betreuen. Anschließend nahm Frau Schwarze Bezug auf die Erhebung der KrimZ. Die Untersuchung setzte sich mit den bundesweit unterschiedlich agierenden forensischen Ambulanzen des Strafvollzugs auseinander und hinterfragte die Trägerschaft, die Finanzierung, die Klientelzuständigkeit, die Personalprofession, die Behandlungszeit, den Caseload, die Behandlungskonzepte usw. Die abschließenden Ergebnisse der KrimZ ergaben eine große Verschiedenheit der vorherrschenden Arbeitskonzepte in deutschen forensischen Ambulanzen des Strafvollzugs. Auf Grundlage dieser bundesweiten konzeptionellen Divergenz kam es 2015 zur Gründung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung von einheitlichen Qualitätskriterien. Im Laufe der letzten Jahre, führt Schwarze an, konnten bereits einige Qualitätskriterien, in Anlehnung an die Mindeststandards der forensisch-psychiatrischen Nachsorge, erarbeitet werden. Dabei wurde zwischen Struktur- (Qualifikation der Mitarbeiter, Klärung der Leitung und Fachaufsicht, Auslastung der Ambulanz, Krisenmanagement, Kooperationsnetzwerk usw.), Prozess- (Transparenz, Aktualisierung der Datensätze, forensisch-psychiatrische Diagnostik und Risikobeurteilung, Erarbeitung und Aktualisierung der Delikthypothese, indiv. Behandlungsplanung usw.) und Ergebnisqualitätskriterien unterschieden. Abschließend wies Schwarze darauf hin, dass die Publikation des umfassenden Qualitätskriterienkatalogs in Kürze ansteht. Frau Julia Sauter vom Institut für Forensische Psychiatrie der Charité Universitätsmedizin Berlin befasste sich innerhalb ihres Vortrags mit der Wirksamkeit ambulant forensischer Nachsorge in Deutschland. Auch Sauter wies nochmals auf die Unterscheidung in forensische Nachsorge nach dem Maßregelvollzug sowie nach dem Strafvollzug hin. Weiherhin hielt sie fest, dass trotz gesetzlicher Neuerungen im Jahr 2007 immer noch immense Differenzen in

der praktischen forensischen Nachsorge zwischen den Bundesländern vorherrschen. Daraus erwachsen vielfältige Erwartungshaltungen diverser Akteure an die forensischen Ambulanzen. Aufgrund dieser Ambivalenzen stellte Frau Sauter eine umfassende Evaluationsstudie zur Wirksamkeit der forensischen Ambulanzen vor. Die Erhebung begann mit einer weitläufigen Literaturrecherche, zwischen 1986 und 2016 veröffentlichten Studien, innerhalb der beschriebenen Thematik. Nach einer Kategorisierung der Publikationen, nach Forschungsdesign und -ausrichtung, konnten letztlich 9 Untersuchungen bedingt verglichen und einige wenige Ergebnisse bezüglich der Wirksamkeit von forensischen Ambulanzen präsentiert werden. Demnach lässt sich eine allgemeine Rückfälligkeit nach der Nachsorge in forensischen Ambulanzen von 2-28% feststellen. Diese Tatsache gab den Anlass für die forensisch-therapeutische Ambulanz Berlin, welche im Jahre 2005 gegründet wurden, die forensische Nachsorge in der Hauptstadt zu evaluieren. Hierzu wurden Probanden gesucht, die zwischen 2005 und 2011 in Kontakt mit der forensischen Ambulanz in Berlin standen. Durch eine Reduktion erhielten Frau Sauter und Kollegen letztlich 32 TeilnehmerInnen für ihre Evaluation. Frau Sauter beschrieb, dass die Ergebnisse der eigenen Evaluationsstudie kaum Unterschiede innerhalb der Rückfälligkeit zwischen den Gruppen aufdecken können. Es ergab sich lediglich eine Differenz innerhalb des Rückfallzeitraums. Schließlich hielt Sauter fest, dass es immer noch zu wenige aussagekräftige Evaluationsstudien hinsichtlich der Wirksamkeit forensischer Ambulanzen in Deutschland gibt und weitere Forschungsvorhaben notwendig sind. Podiumsdiskussion: Unter der Moderation von Herrn Daniel Wolter diskutierten Herr Ulrich Haack vom Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz NRW, Herr Rüdiger Finholdt von der Führungsaufsichtsstelle des Landgerichts Hamburg und Frau Claudia Schwarze von der Psychotherapeutischen Fachambulanz der Stadtmission Nürnberg. Durch eine kurze Vorstellung der drei TeilnehmerInnen sowie deren konzeptionelle Tätigkeitsausrichtungen, konnte erneut auf die bundesweit vorherrschenden Unterschiede in der ambulant forensischen Nachsorge hingewiesen werden. Hinsichtlich der dringend notwendigen Netzwerkarbeit, wiesen die VertreterInnen aus Bayern und Nordrhein- Westfalen auf weiterhin verbesserungswürdige Strukturen hin, während die ambulante forensische Nachsorge in Hamburg den Vorteil der kurzen und direkten Dienstwege innerhalb

des Stadtstaats hervorhob. Alle DiskussionsteilnehmerInnen hielten hierbei an der Wichtigkeit von zeitintensiver Kontaktpflege sowie offener und regelmäßiger Kommunikation auf Augenhöhe mit den Kooperationspartnern fest. Darüber hinaus diskutierten die verschiedenen VertreterInnen über die Schweigepflicht zwischen Praktikern der Führungsaufsicht sowie der Bewährungshilfe. Wenngleich stetiger Austausch zwischen den Stellen als gelingender Faktor für die Netzwerkarbeit gewertet wurde, wurde dennoch allumfassend betont, dass diese Kommunikation auch Grenzen kennen müsse. Eine grundlegende Einigung im Sinne dieser professionellen Begrenzung der menschlichen Neugierde konnte während der Podiumsdiskussion jedoch nicht gefunden werden. Innerhalb der Diskussion wurden ebenfalls einheitliche Arbeitskonzeptionen sowie standardisierte Instrumente zur Risikoeinschätzung in der Führungsaufsicht als notwendig bewertet. Aufgrund der Vielzahl an differierenden Praktiken ist derzeit keinerlei Vergleichbarkeit sowie Qualitätssicherung der ambulanten forensischen Nachsorge in Deutschland möglich. Die TeilnehmerInnen zeigten diesbezüglich die Notwendigkeit der flächendeckenden Implementierung von fundierten und standardisierten Konzepten und Instrumenten auf. Zum Abschluss der Podiumsdiskussion einigte sich die Gesamtheit der TagungsteilnehmerInnen auf die umfangreiche Förderung des bundesweiten Praxisaustauschs sowie die Wichtigkeit der Offenheit für Vorschläge bzw. Konzepte anderer (Bundes-) Länder. gez. DBH/09.04.2018