Der Maßregelvollzug nach 64 StGB in NRW Stand und Perspektiven
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- Linda Bergmann
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1 Der Maßregelvollzug nach 64 StGB in NRW Stand und Perspektiven Uwe Dönisch-Seidel Landesbeauftragter für NRW
2 Entwicklung der Aufnahmen Landesbeauftragter für
3 Aufnahmeersuchen Gesamt 64 Drogen 64 Alkohol Quelle: LBMRV, Infopool
4 Belegungsentwicklung Landesbeauftragter für
5 Belegung NRW Alkohol NRW 64 Drogen NRW Quelle: LBMRV, Infopool
6 Gesamtbelegung 64 StGB Gesamt Linear ( 64 Gesamt) Quelle: LBMRV, Infopool, Belegung zum 1.07.
7 Belegung NRW - Bund Bund % NRW Quelle: LBMRV 2004
8 Diagnosen und Delikte Landesbeauftragter für
9 Art der Suchterkrankung, NRW Alkohol 11% 4% 1% multiple 47% Abhängigkeit Opioide 37% Kokain anderes 9 Quelle: v.d.haar, Stichtag: April 2004, n= 404
10 1. Nebendiagnose, 64 StGB NRW keine Dissoz. Pers.st. sonstige Pers.st. Alkohol/Drolgen andere 10 Quelle: v.d.haar (2004)
11 Anlassdelikte, NRW 2004 Tötungsdelikte Körperverletzung 37% 14% Sexualdelikte Brandstiftung 8% 1% 3% 8% 29% Trunkenheit im Verkehr BtMG 11 Quelle: v.d.haar, Stichtag: April 2004, n = 404 Eigentumsdelikte
12 Anlassdelikte mit Gewalt (in Prozent) 80 76, , ,3 23, mit Gewalt ohne Gewalt 12 Quelle: v. d. Haar (2004)
13 Langstrafen in NRW Landesbeauftragter für 70% 60% % 56% 50% 40% % 36% 30% 20% 10% 4% 5% 0% keine bis 3 Jahre über drei Jahre 13 Quelle: v.d.haar (2004)
14 Sicherheit Weniger Entweichungen 2000: : 53 Im Verhältnis zu den nach 63 StGB untergebrachten Patienten: mehr Straftaten während der Unterbringung mehr gewaltsame Ausbrüche 14
15 Verweildauern Landesbeauftragter für
16 Bestandsverweildauern in NRW Monate Quelle: v.d.haar (2004)
17 Quelle: v.d.haar (2004) Landesbeauftragter für Bestandsverweildauern in Gruppen ( NRW) über 30 Monate 17
18 Problembereich: Entlassungen Entlassungen in NRW im Jahr 2004 ( n = 326) Beendigung wg. mangelnder Erfolgsaussicht 62 % Bewährung 16 % Verlegung 8 % Höchstfrist 8 % Abschiebungen 2 % Flucht 1 % Verstorben 1 % 18 sonstige Gründe: 2 % Quelle: Berichte der Landschaftsverbände vom und
19 Entlassungen aus den Entziehungsanstalten in NRW Landesbeauftragter für Entziehungsanstalt 62 % 24 % 19 Quelle: Bericht der Landschaftsverbände ,
20 Zusammenfassung Aufnahmen, Belegung und Unterbringungsdauer steigen mehr Patienten mit Diagnose Persönlichkeitsstörung hoher Anteil von Beendigungen wegen mangelnder Erfolgsaussicht hoher Sicherungsbedarf 20
21 Maßnahmen des LBMRV 1. Gesetzesänderung Vollstreckungsreihenfolge 2. Frühzeitige Prognose der Behandlungsaussicht (QS Diagnostik) 3. Überprüfung von Patienten mit langen Haftstrafen 4. Behandlungsleitlinien 5. Erhöhung der Sicherheit 6. Forschung 7. Gespräche mit Justiz und Rechtsanwälten 8. Verbesserung der Nachsorge 21
22 Nachsorge 22
23 Reformen: Schaffung rechtlicher Grundlagen Initiierung von Modellprojekten Konzeptentwicklung Sicherstellung der Finanzierung Ausbau einer flächendeckenden Nachsorge 23
24 Grundüberlegung Die Betreuung von (bedingt) entlassenen Patienten ist grundsätzlich Aufgabe der gemeindepsychiatrischen Versorgung bzw. komplementären Nachsorge. Forensische Fachambulanzen arbeiten unterstützend, um Deliktrückfälle zu vermeiden. 24
25 Forensische Nachsorge in NRW Aufnahme Gesicherte Regelb. Reha.-behandlung Langzeiturlaub (bedingte) Entlassung Sicherungsnachsorge durch Forensische Fachambulanzen
26 Aufgabenspektrum der Landesbeauftragter für forensischen Fachambulanzen Entlassungsräume erschließen Information an beteiligte Institutionen Koordinierung der Nachsorgemaßnahmen Beratung, Fortbildungen, Supervision in Einzelfällen: medizinische und psycho- therapeutische Weiterbehandlung Kontrollen, aufsuchender Kontakt, Risikoeinschätzungen bei drohendem Deliktrückfall: Anregung der Aufhebung der Bewährung bzw. Sicherungshaftbefehl 26
27 Finanzierung der Nachsorge 2004: 31 Patienten nach 64 StGB in der Nachsorge pro Quartal pro Patientin/Patient ca. 900 Euro (im Vergleich psychiatrische Ambulanzen: ca. 200 Euro) Dauer der Kostenerstattung: 5 Jahre 63 StGB 1 Jahr 64 StGB (auch bei Höchstfrist) 27
28 Landesgelder für die Nachsorge Modellprojekte ( ): ca. 1,6 Millionen Euro Nachsorgemaßnahmen gem. 1 Abs. 3 MRVG: 2003: Euro 2004: Euro 2005: Euro 2006: Euro (Budgetanmeldung) 28
29 Nutzen einer spezifischen forensisch-psychiatrischen Nachsorge Landesbeauftragter für Senkung der Rückfalldelinquenz (z.b. Freese (2003), Müller-Isberner et al. (1997), Seifert (2003)) Größere Aufnahmebereitschaft der Nachsorgeeinrichtungen/gemeinde-psychiatrischen Versorgung Größere Bereitschaft der Strafvollstreckungskammern zu entlassen Mittel- bis langfristig: Senkung der Verweildauer und Belegung 29
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