Lehramt am Gymnasium: Informationen zum Staatsexamen nach GymPO I Vortrag vom 13. März 2018

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Transkript:

Lehramt am Gymnasium: Informationen zum Staatsexamen nach GymPO I Vortrag vom 13. März

Examensprüfung nach GymPO I Die staatliche Abschlussprüfung, welche vom Landeslehrerprüfungsamt (LLPA), Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe, abgenommen wird, besteht aus einer Wissenschaftlichen Arbeit und je einer mündlichen Prüfung in den studierten Fächern

Wissenschaftliche Arbeit (20 ECTS) In einem der beiden Hauptfächer anzufertigen Bearbeitungszeit: 4 Monate Nichtin einem Erweiterungsfach (3. Fach), sowie im Pädagogischen Begleitstudium möglich; bei Fächerverbindungen mit Musikmuss die Arbeit im Fach Musik geschrieben werden, im Fach Kunst wird eine künstlerische Arbeit geschrieben Anmeldung frühestens nach der Zwischenprüfung, spätestens vor der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Hauptfach nach Absprache mit dem Prüfer beim LLPA (Kopie der Anmeldungsbestätigung bitte dem Studienbüro übermitteln) Schriftliche Bestätigungvon Thema und Vergabetermin erfolgt durch das Landeslehrerprüfungsamt Weitere Informationen auf den Webseiten des Studienbüros und des LLPA (siehe Links am Ende der Präsentation) gesetzliche Grundlage: 16 GymPO I

Mündliche Abschlussprüfungen (je 10 ECTS) Je eine mündliche Prüfung in den beiden studierten Hauptfächern zweimal jährlich möglich: Frühjahrstermin/ Herbsttermin Offizielle Meldung zur Abschlussprüfung ein halbes Jahr vor dem ersten Prüfungstermin online beim LLPA: Herbsttermin (HE) Prüfung: im Oktober / November Anmeldung: im April zuvor Frühjahrstermin (FR) Prüfung: im April / Mai Anmeldung: im Oktober zuvor => Unterstützung durch das Studienbüro II, daher ist inoffizielle Anmeldung erforderlich Bitte beachten Sie, dass es in Ihrem Fachbereich besondere, interne Regelungen geben kann!

Zeitplan für die Abschlussprüfung im Oktober April Mai Juni Oktober bis 18.04.: Prüfungen anmelden Uni Mannheim 01.04. 30.04.18 Online-Anmeldung LLPA https://www.lobw.de/lap/ sowie interne Anmeldung im Studienbüro bis 30.04.: Abgabe der Anmeldeunterlagen im LLPA bis 31.05. Abgabe Schwerpunktblätter beim LLPA Prüfungen Uni Mannheim (04.06. - 16.06.) danach: Studienbüro übermittelt Noten an das Llpa (Deadline August ) voraus. 15.10. 16.11. Mündliche Abschlussprüfung vorher: Anmeldung (schriftliche) Wissenschaftliche Arbeit (bis spät. 15.09.)

Checklisten für die Meldung zur mündl. Abschlussprüfung Unterlagen an Landeslehrerprüfungsamt (bis 30.04.): Ausdruck der Online-Anmeldung beim LLPA (enthält u.a. auch Personalbogen) Unterschriebener Lebenslauf Kopie des Personalausweises Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie oder Abschrift) Formblatt (Erklärung, ob und ggfs. mit welchem Erfolg sich der Bewerber einer Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder einer anderen Lehramtsprüfung bereits ganz oder teilweise unterzogen hat) Vom Studienbüro ergänzte Unterlagen: Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Bescheinigung Schulpraxissemester (Original) oder beglaubigte Kopie Eventuell weitere Unterlagen: Zeugnisse oder Anerkennungen über bereits abgelegte Lehramtsprüfungen und die erworbenen akademischen Zeugnisse und Diplome Die Prüfung betreffende frühere Bescheide des Prüfungsamts oder der Universität Studiennachweise bisher besuchter Universitäten Nachweise, die eine Anrechnung gemäß 15 i.v.m. 26 Abs. 3 GymPO I (Splitting) begründen

Meldung zur mündlichen Abschlussprüfung Nach Vervollständigung der Unterlagen (inkl. der Beiträge des Studienbüros): Übersendung durch Studierende an das LLPA => bis 30.04.! Postanschrift: Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle des Kultusministeriums am Regierungspräsidium Karlsruhe Hebelstraße 2 76133 Karlsruhe Abgabe Schwerpunktblätter bis 01.06. beim LLPA (Vorlagen siehe Internetseite des LLPA) Kopie bitte im Studienbüro abgeben!

Zeitplan für die Abschlussprüfung im Oktober NUR 2. Fach April Mai Juni Oktober Prüfungen anmelden Uni Mannheim bis spät. 31.05. Abgabe Schwerpunktblätter beim LLPA Prüfungen Uni Mannheim (04.06.- 16.06.) danach: voraus. 15.10. 16.11. Mündliche Abschlussprüfung vorher: Studienbüro übermittelt Noten an das Llpa (Deadline August ) Anmeldung (schriftliche) Wissenschaftliche Arbeit (spät. 15.09.)

Zeitplan für die Abschlussprüfung im April 2019 2. Fach Oktober Nov. Dez. April/Mai 2019 Prüfungen anmelden Uni Mannheim bis 30.11.18 Abgabe Schwerpunktblätter beim LLPA Prüfungen Uni Mannheim (08.12. bis 21.12.) danach: Mitte April bis Mitte Mai Mündliche Abschlussprüfung vorher: Studienbüro übermittelt Noten an das Llpa (Deadline Februar 2019) Anmeldung (schriftliche) Wissenschaftliche Arbeit (spät. 15.03.)

Splitting der mündlichen Prüfungen Aufteilung auf zwei aufeinanderfolgende Prüfungstermine Voraussetzung ist die Anmeldung der Prüfung spätestens im 10. Fachsemester, dabei zählen nicht: Beurlaubung aus wichtigem Grund (bis zu 4 Semester) Erwerb von Scheinen im fremdsprachigen Ausland(bis zu 2 Semester) Erwerb einer alten Fremdsprache (jeweils bis zu 2 Semester) Erwerb einer modernen Fremdsprache außer Englisch (zusammen bis zu 2 Semester) Fremdsprachen-/Schulassistent im Ausland (bis zu 2 Semester) Mitglied in Gremien der Universität (bis zu 2 Semester) aber: insgesamt maximal 4 Semester (Ausnahme: Mutterschutz/Elternzeit!) Jeder Fall wird jedoch individuell durch das LLPA geprüft! gesetzliche Grundlage: 15 i.v.m. 26 Abs. 3 GymPOI

Freiversuch und Notenverbesserung Voraussetzungen: kann nur in einem Fach in Anspruch genommen werden ununterbrochenes Studium Teilnahme an mündlicher Prüfung im 1. Hauptfach spätestens im 9. FS Teilnahme an mündlicher Prüfung im 2. Hauptfach spätestens im 10. FS Freiversuch: 1. Prüfungsversuch bleibt unberücksichtigt, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde Notenverbesserung:Wiederholung in einem der Fächer zur Verbesserung der Note möglich, wenn die Prüfung bestanden wurde Bei der Wissenschaftlichen Arbeit sind Freiversuch und Notenverbesserung nicht möglich! gesetzliche Grundlagen: 26, 27 GymPO I

Wiederholungsversuch Jede nicht bestandene Prüfung kann ein Mal wiederholt werden Bestandene Prüfungsteile bleiben gültig Die Wiederholungsprüfung muss erneut angemeldet und zum nächsten oder übernächsten Prüfungstermin abgelegt werden Schwerpunktblätter müssen erneut eingereicht werden gesetzliche Grundlage: 25 GymPO I

Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung Nur Professoren/innen dürfen die Prüfung abnehmen (ggf. am Lehrstuhl nachfragen) Die Prüfung in einem Fach kann auf mehrere Prüfer/innen aufgeteilt werden Dauer 60 Minuten je Hauptfach, maximal 2/3 der Zeit beziehen sich auf Schwerpunktthemen, 1/3 beziehen sich auf Grundlagen- und Überblickswissen Das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit und die Schwerpunktthemen dürfen sich nicht überschneiden Erbrachte Leistungen werden von allen Prüfern beurteilt Note wird auf Wunsch nach der Prüfung bekannt gegeben Ausführlichere Informationen zur Durchführung der mündlichen Prüfung finden Sie im Gesetzblatt in der Anlage des jeweiligen Faches Im Krankheitsfall kann die Prüfung auf einen anderen Termin verschoben werden, sofern ein Ausweichtermin im vorgegebenen Prüfungszeitraum gefunden wird gesetzliche Grundlage: 18 GymPO I

Berechnung der Endnote Modulprüfungen 16 / 34 Wissenschaftliche Arbeit 3 / 34 Fachdidaktik 2 / 34 Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium 1 / 34 Bildungswissenschaftliches Begleitstudium 2 / 34 Mündliche Prüfungen 10 / 34 gesetzliche Grundlage: 21 GymPO I

Wann werde ich exmatrikuliert? Nach Mitteilung des Landeslehrerprüfungsamtes über das Ablegen der gesamten Prüfungsleistungen (z. B. durch Übersendung des Zeugnisses) erfolgt die Exmatrikulation durch das Studienbüro zum Semesterende Eine frühere Exmatrikulation ist auf Antrag möglich (persönlich im Studienbüro, am Express-Service oder postalisch) Wir empfehlen einen formgerechten Antrag auf Exmatrikulation, da Sie nur dann die Exmatrikulationsbescheinigung, die Studienbescheinigung und den Rentennachweis erhalten

Was muss ich jetzt tun? Wenn Sie im Oktober die erste mündliche Prüfung ablegen wollen: Online-Anmeldung + Checklisten! Wenn Sie im Oktober die zweite mündliche Prüfung ablegen wollen: Letzter Check (alle Leistungen da inkl. VPN-Stunden?), Schwerpunktblätter! Wenn Sie im April 2019 die (erste) mündliche Prüfung ablegen wollen: Im Oktober wieder zum Info-Abend kommen und sich beim Fachstudienberater über eventuelle fachspezifische Fristen für Themenfindung und Prüfer informieren. Wenn Sie nach April 2019 die (erste) mündliche Prüfung ablegen wollen: Im Semester vor der mündlichen Prüfung wieder am Info-Abend teilnehmen und sich vorsichtig beim Fachstudienberater über eventuelle fachspezifische Fristen für Themenfindung und Prüfer informieren.

ZLBI-Informationsveranstaltung zum Referendariat Vorbereitungsdienst Lehramt Gymnasium Mittwoch, 25.04. 15:30 17:00 Uhr Schloss, EO 145

Relevante Links auf einen Blick Studienbüro (Überblick und weitere Links) https://www.unimannheim.de/studienbueros/pruefungen/abschlusspr%c3%bcfung%20lehramt/abschl usspr%c3%bcfung%20gympo%20i/ LLPA Karlsruhe http://www.llpabw.de/,lde/startseite/aussenstellen+des+llpa/1_+staatspruefung+_+gymnasium+und+ berufliche+schulen P0 Bawü http://www.landesrechtbw.de/jportal/portal/t/c5d/page/bsbawueprod.psml?pid=dokumentanzeige&showdocc ase=1&js_peid=trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr- GymLehrPr1VBW2009pELS&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint

Vielen Dank!