Bewerbung. Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ - Forschung/Technologietransfer/Innovation -



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4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

Transkript:

Bewerbung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ - Forschung/Technologietransfer/Innovation - Messe JEC Composites Show 2013 12.3. 14.3.2013 Paris/Frankreich Veranstalter Bayern Innovativ GmbH rganisation und Gewerbemuseumsplatz 2 Durchführung 90403 Nürnberg Ansprechpartner: Jörg Perwitzschky Tel.: 0911-20671-152 Fax: 0911-20671-5152 E-Mail: messe@bayern-innovativ.de Internet: www.bayern-innovativ.de Standbau Plan3 Innenausbau und Messebau GmbH Sigmund-Riefler-Bogen 14 81829 München Ansprechpartner: Sebastian Kleinknecht Tel.: 089-943894-201 Fax: 089-943894-202 Bewerbungsschluss: 08.10. 2012 Achtung!! Nur bei vollständiger Beantwortung aller Positionen gilt die Bewerbung als verbindlich!

Bewerbung JEC Composites Show 2013 12.3. 14.3.2013 - Paris / Frankreich Formular 1 1. Firma/Wissenschaftliches Institut/Hochschule: Anschrift: Geschäftsführer/Institutsleiter: Ansprechpartner: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: rt und Datum -1-

2. Ihr Exponattitel: Formular 2 3. Sind Sie erstmalig an einem Bayerischen Gemeinschaftsstand / Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ beteiligt? ja nein Wenn nein, wann und auf welcher Messe waren Sie bereits Aussteller? 4. Angaben zu Ihrer Firma/Wissenschaftlichen Institut/Hochschule: Beschäftigtenzahl Umsatz (2010)/ggf. Umsatzentwicklung (nur für Firmen) Jahr der Firmengründung (nur für Firmen) rt und Datum -2-

5. Bitte beschreiben Sie Ihr Ausstellungsprojekt: (Kurze, aber aussagekräftige, technische Beschreibung und mögliche Anwendungsbereiche) Formular 3 6. Bitte beschreiben Sie den Innovationsgrad Ihres Exponates: (Neuigkeitsgrad, Marktstellung) rt und Datum -3-

7. Patentsituation: (Bitte kurze aussagekräftige Beschreibung!) Formular 4 8. Hat bei der Entwicklung Ihres Exponates ein wissenschaftliches Institut/Hochschule mitgewirkt bzw. eine Kooperation mit einem Unternehmen stattgefunden? ja nein Wenn ja, kurze Erläuterung: rt und Datum -4-

9. Wurde die Entwicklung Ihres Projektes gefördert? (Gilt nur für Firmen) ja nein Formular 5 Wenn ja, durch ein Programm des Freistaats Bayern durch ein Programm des Bundes durch ein EU-Programm Welches Programm und Zeitpunkt der Förderung? Titel des Projektes: 10. Welche Ziele verfolgen Sie mit Ihrer Messebeteiligung am Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ? rt und Datum -5-

11. Welche Standvariante wünschen Sie? (Beschreibung siehe BESNDERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN) BUSINESS (3.800 + MwSt.) PREMIUM (5.500 + MwSt.) SNDERLÖSUNG Formular 6 12. Bei Ihrem Exponat handelt es sich um einen Prototyp ein Modell Platzbedarf (Stellfläche auf dem Boden): m² Es ist möglich, größere Exponate auch außerhalb der Module zu präsentieren. Diese zusätzliche Exponatfläche wird mit 1100 EUR (+ MwSt.) pro angefangenen Quadratmeter berechnet. Kann Ihr Exponat in Funktion gezeigt werden ja nein Wenn ja, bitte kurze Beschreibung, wie das Exponat möglichst attraktiv präsentiert werden kann: Als ergänzende Information legen wir bei: Prospekt/technische Beschreibung Foto des Exponates rt und Datum -6-

13. Haben Sie in den vergangenen drei Jahren Fördermittel Nach der de-minimis -Regel der EU-Kommission erhalten? ja nein Formular 7 Mit dieser Bewerbung erkennen wir in allen Punkten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Besonderen Teilnahmebedingungen der Bayern Innovativ GmbH an. rt und Datum -7-

Besondere Teilnahmebedingungen Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ JEC 2013 1. Bewerbungsschluss Die Bewerbung ist auf den beigefügten Bewerbungsformularen bis spätestens 08.10.2012 an GmbH zu senden. 2. Leistungen Sämtliche Materialien und Einrichtungen stehen den bayerischen Ausstellern für die Dauer der Veranstaltung mietweise zur Verfügung. Mit der Kostenbeteiligung sind folgende Leistungen abgegolten: Allgemeine Infrastruktur: Standfläche in der Halle Rahmengestaltung der Messebeteiligung Individuell ausgestattetes Standmodul wie unten beschrieben Funktionelle Besprechungsecken und Barbereich für Kunden- und Kooperationsgespräche Internetzugang an jedem Arbeitsplatz Bewirtungsservice durch Hostessen Telefon und Telefax auf dem Gemeinschaftsstand Energiekosten (Strom, Wasser, Druckluft) Reinigung des Gemeinschaftsstandes (die Reinigung der Exponate obliegt dem Aussteller) Allgemeiner Bewachungs- und rdnungsdienst, Hallenbeleuchtung, Müllabfuhr, Feuerschutzdienst Standbewachung Sammeltransport der Exponate zum Veranstaltungsort ab München -1-

Beispielhafte Darstellung: Standvariante Design/ptik Beschreibung BUSINESS 2 Poster (80 x 100cm) 2 Logopanels (80 x 80) 1 abschließbarer Unterschrank Internetzugang Stromanschluss Beleuchtung 2 Barhocker PREMIUM 1 Poster (200 x 100cm) 1 Logopanel (200 x 80) 2 abschließbare Unterschränke Internetzugang Stromanschluss Beleuchtung 2 Barhocker Nicht enthaltene Leistungen: Individuelle kostenpflichtige Leistungen der Messegesellschaft sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Dies betrifft insbesondere einen (ggf. verpflichtenden) Eintrag als (Unter-, Mit-)Aussteller in Ausstellerverzeichnis und Messekatalog der JEC 2013 sowie weitere Werbeangebote und Sonderleistungen der Messegesellschaft. -2-

3. Kostenbeteiligung Die Kostenbeteiligung für Aussteller berechnet sich gemäß nachstehender Tabelle für die oben beschriebenen Beteiligungsvarianten: Business-Modul: Premium-Modul: Sonderfläche: 3.800 + MwSt. 5.500 + MwSt. 1.100 + MwSt. pro angefangenem Quadratmeter Die Kostenbeteiligung der Aussteller deckt nur einen Teil der Gesamtkosten des Gemeinschaftsstandes. Die weiteren Kosten werden von der Bayern Innovativ GmbH aus Projektmitteln im Rahmen des Enterprise Europe Netzwerks und des Clusters Neue Werkstoffe getragen. 4. Zahlungsbedingungen Die Kostenbeteiligung der Firmen ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das nachstehende Konto zu überweisen: Hypovereinsbank Nürnberg: Konto-Nr. 3635392; BLZ 76020070 5. Rundschreiben Die Aussteller werden durch die Rundschreiben der Bayern Innovativ GmbH und deren Partner über Vorbereitung und Durchführung der Messebeteiligungen unterrichtet. Für Folgen, die durch Nichtbeachten dieser Rundschreiben entstehen, haftet der Aussteller. 6. Auslandsmesse Der Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ auf der JEC Composites Show Paris, Frankreich, wird im Rahmen des Enterprise Europe Network (EEN) durch die EU kofinanziert. Die Aussteller erklären sich bereit, aktiv an der Kooperationsvermittlung durch das EEN teilzunehmen und auf der Messe geknüpfte internationale Kooperationen gegenüber der Europäischen Kommission schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigungen dienen nur dem internen Nachweis der Wirksamkeit der eingesetzten EU-Fördermittel und werden von Bayern Innovativ und der Europäischen Kommission streng vertraulich behandelt. 7. Allgemeine Teilnahmebedingungen Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind zu beachten. Sie sind Bestandteil der Besonderen Teilnahmebedingungen. 8. Hinweise Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass GmbH für den baulichen Zustand der angemieteten Hallenfläche und des Standbaumaterials nicht verantwortlich ist. Die Bayern Innovativ GmbH kann keine Haftung für Beschädigungen und Diebstahl von Exponaten und Ausstellungsgegenständen während der allgemeinen Publikumszeiten übernehmen. -3-

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN für den Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ auf der JEC 2013 1. Allgemeines Die Bayern Innovativ GmbH schließt Verträge mit Nutzern über gegenwärtige und zukünftige Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ JEC 2013 ausschließlich unter Anwendung der Besonderen und Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Andere Teilnahmebedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der Bayern Innovativ GmbH ausdrücklich schriftlich als solche akzeptiert. 2. Planung, rganisation und Durchführung Bayern Innovativ GmbH Gewerbemuseumsplatz 2, 90403 Nürnberg Tel.: 0911-20671-0, Fax: 0911-20671-792 E-Mail: info@bayern-innovativ.de 3. Bewerbung und Zulassung 3.1 Die Bewerbung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerbungsformulare bei der Bayern Innovativ GmbH unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Die Bewerbung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt. 3.2 Der Bewerbungsschluss für die jeweilige Veranstaltung ergibt sich aus den beigefügten Besonderen Teilnahmebedingungen. 3.3 Der Eingang der Bewerbung wird von der Bayern Innovativ GmbH schriftlich bestätigt. Die Bewerbung und die Bestätigung ihres Eingangs begründen noch keinen Anspruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe und Lage der Ausstellungsfläche. 3.4 Der Bewerber wird zugelassen - gemäß der Zustimmung des Messekreises, einem Gremium aus Vertretern der Wirtschaft und Wissenschaft, das über die Ausstellungsbeiträge entscheidet nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche und - sofern er die in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen und den Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt und - sofern sein Ausstellungsgut dem Gesamtrahmen und der Konzeption des Gemeinschaftsstandes Bayern Innovativ entspricht. 3.5 Mit der Übersendung der Zulassung ist der Vertrag zwischen der Bayern Innovativ GmbH und dem Aussteller geschlossen. 3.6 Nach Zulassung durch GmbH bleibt die Bewerbung und die Verpflichtung zur Zahlung der Kostenbeteiligung rechtsverbindlich, auch wenn z. B. das Ausstellungsgut nicht rechtzeitig (z. B. Verlust oder Transportverzögerung) oder überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft. 3.7 Die Bayern Innovativ GmbH ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. 4. Zahlungsbedingungen 4.1 Nach Erhalt der Rechnung ist die Kostenbeteiligung ohne Abzug fällig. 4.2 Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die Bayern Innovativ GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über die Fläche zu verfügen. 5. Rücktritt 5.1 Ein Rücktritt durch den Aussteller ist nicht möglich. 5.2 Verzichtet der Aussteller gleichwohl darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen, so hat er 5.3 die gesamte Kostenbeteiligung zu zahlen, sofern die Fläche von der Bayern Innovativ GmbH nicht anderweitig vermietet werden kann. Wissenschaftliche Institute und Hochschulen zahlen in diesem Fall 1.500,--. 5.4 500,-- zu zahlen, sofern die Fläche vom Veranstalter anderweitig vermietet werden kann. Dieser Punkt gilt auch für wissenschaftliche Institute und Hochschulen. 5.5 Der Rücktritt des Ausstellers bzw. der Verzicht auf die zugeteilte Standfläche wird erst mit Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Bayern Innovativ GmbH wirksam. 6. Standgestaltung 6.1 Der Aussteller erhält von der Bayern Innovativ GmbH und/oder deren Partner detaillierte Angaben zur Stand- und Exponatgestaltung und ist verpflichtet, diese Angaben fristgerecht zu erfüllen. 6.2 Eigene Gestaltungsmaßnahmen der Aussteller sind nur zulässig, wenn sie dem äußeren Erscheinungsbild und der Konzeption des

Gemeinschaftsstandes Bayern Innovativ entsprechen und sind in allen Fällen vorher mit der Bayern Innovativ GmbH abzustimmen. 7. Exponatauf- und -abbau/standbetreuung 7.1 Der Aussteller verpflichtet sich, für den ordnungsgemäßen Auf- und Abbau seines Exponates zu den von der Bayern Innovativ GmbH festgelegten Terminen zu sorgen. Der Einsatz von Personal zum Ein- und Auspacken, Aufstellen des Ausstellungsgutes und dessen Demontage und sonstige damit zusammenhängende Tätigkeiten sind ausschließlich Angelegenheit des Ausstellers. Irgendeine Haftung der Bayern Innovativ GmbH oder des hierfür von ihr Beauftragten ist ausgeschlossen. 7.2 Jeder Aussteller ist verpflichtet, darauf zu achten, dass seine Ausstellungsfläche während der allgemeinen Publikumszeiten mit fachkundigem Personal besetzt ist. Darüber hinaus hat der Aussteller dafür Sorge zu tragen, dass sich alle mit der Messebeteiligung beauftragten Personen mit den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen vertraut machen. 8. Ausstellungsgüter Alle Ausstellungsgüter sind in der Anmeldung einzeln und mit genauer Bezeichnung aufzuführen. Ausstellungsstücke dürfen während der Dauer der Veranstaltung nicht entfernt werden. 9. Transport der Ausstellungsgüter 9.1 Der Aussteller verpflichtet sich, für den fristgerechten Eingang des Exponates bei der Zentralstelle, die den Sammeltransport der Exponate übernimmt, zu sorgen. Trifft das Exponat nicht fristgerecht ein, so hat der Aussteller selbst für den Weitertransport zu sorgen. 9.2 Übernimmt der Aussteller selbst den Transport des Exponates zur Veranstaltung, verpflichtet er sich, dieses während der festgelegten Aufbauzeit anzuliefern. 10. Versicherung und Haftpflicht 10.1 Wird der Transport der Ausstellungsgüter in eigener Regie durchgeführt, ist die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes Angelegenheit des Ausstellers. 10.2 Bei Inanspruchnahme des Sammeltransportes ab zentraler Anlaufstelle wird seitens des Transporteurs nur das speditionsübliche Risiko während des Sammeltransportes getragen, nicht jedoch Schäden, die auf unzureichende und nicht speditionsgerechte Verpackung zurückgehen. Hierdurch entstandene Kosten trägt der Aussteller. 10.3 Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc., ist Angelegenheit des Ausstellers. 10.4 Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Beteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände, am Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen oder am Messestand entstehen. 10.5 Die Bayern Innovativ GmbH haftet in keinem Fall für Personen- oder Sachschäden. 11. Vorbehalt 11.1 Die Bayern Innovativ GmbH ist berechtigt, die Beteiligung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse eine solche Maßnahme erfordern. Der Aussteller hat im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Schadensersatz. Verzichtet der Aussteller infolge einer solchen Maßnahme auf die ihm zugeteilte Standfläche, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich zu erklären. 11.2 Im Falle einer Absage der Veranstaltung oder der Gemeinschaftsbeteiligung an der Veranstaltung haftet GmbH nicht für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich für den Aussteller hieraus ergeben. 12 Hinweis: 12.1 Unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden die übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Antragsbearbeitung bzw. Durchführung der Maßnahme an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet. 12.2 Die Angaben im Bewerbungsformular sind subventionserheblich i. S. d. 264 StGB in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 (BGB1IS.2073) und Art. 1 des Bayerischen Subventionsgesetzes (BayRS 453-1-W). 13 Schlussbestimmungen 13.1 Hinsichtlich des Leistungsumfanges der Beteiligung wird auf die Besonderen Teilnahmebedingungen verwiesen. 13.2 Hat der Aussteller der Bayern Innovativ GmbH oder deren Partner Aufträge für kostenpflichtige Leistungen außerhalb des Rahmens der Besonderen Teilnahmebedingungen erteilt oder weitergehende Leistungen in Anspruch genommen, so werden ihm die hierfür angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Bayern Innovativ GmbH Nürnberg, Juni 2012