AUFNAHMEANTRAG. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen.

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Transkript:

AUFNAHMEANTRAG Der Verein versteht sich als Zusammenschluss von Immobilienunternehmen, insbesondere Gesellschaften mit gewichtigen, direkten oder indirekten Immobilieninteressen und deren Spitzenvertretern, die sich durch Seriosität und Professionalität auszeichnen und sich der Zielsetzung des Vereins verbunden fühlen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Ich beantrage die Aufnahme als Firmenmitglied (Beiträge: s. Gebührenordnung) in das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.v. (ICG) *Firma: *Firmensitz: Ansprechpartner (auf GF-/V-/Partner-Ebene) Das Unternehmen ist ein Dienstleister im erweiterten (branchenübergreifenden) Sinne* 1 : ja nein Ich beantrage die Aufnahme als persönliches Mitglied (Beiträge: s. Gebührenordnung) in das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.v. (ICG) Name/Vorname: Position: Strasse/Hausnummer: Land/PLZ/Ort: Telefon: Fax: E-Mail: (Siehe auch folgende Seite für die Verwendung und Speicherung der personenbezogenen Daten) Durch meine Unterschrift erkenne ich die gültigen Beiträge, Satzung und Bedingungen zur Mitgliedschaft* 2 des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e. V. an. Kündigungen sind nur zum Ende des laufenden Geschäftsjahrs, spätestens bis zum 30. September, schriftlich an den Vorstandsvorsitzenden oder die Mitgliederverwaltung möglich. Unsere Gesellschaft begrüßt außerdem die von dem Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.v. in Anlehnung an die von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestellten Grundsätze. 1

Für Firmenmitgliedschaften: Als Mitglied [über unsere Tochtergesellschaft indirekt] des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.v. geben wir hiermit die folgende Verpflichtungserklärung ab: Wir entsprechen den von dem Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.v. aufgestellten Grundsätzen ordnungsmäßiger und lauterer Geschäftsführung der Immobilienwirtschaft (s. Anlage ( Grundsätze )* 3. Für persönliche Mitgliedschaften: Hiermit versichere ich, dass ich den Werten und Zielen des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft e.v. entspreche (siehe Leitlinien und Kodizes des ICG). Für Firmen- und persönliche Mitgliedschaften: Hiermit wird [für sämtliche Antragsteller] *4 versichert, dass in den letzten fünf Jahren vor dem Datum dieses Antrages weder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren noch ein behördliches Ordnungswidrigkeitenverfahren noch ein entsprechendes gerichtliches Verfahren gegen den/die Antragsteller wegen eines Verstoßes insbesondere gegen Corporate Governance oder Corporate Compliance betreffende Rechtsvorschriften anhängig war. X Ort, Datum und Unterschrift (bei Firmenmitgliedschaft bitte zusätzlich mit Firmenstempel) *1 Hierunter werden Dienstleistungsunternehmen wie z. B. Geschäftsbanken, Versicherungsunternehmen, Rechtsberatungs-, Steuerberatungs-/ Wirtschaftsprüfungs-Unternehmen oder Personal-/Unternehmens-/Kommunikationsberatungen verstanden. Falls zutreffend: Bitte Formular Dienstleistungsunternehmen im erweiterten Sinne im Anhang ausfüllen. *2 Vgl. auch angehängte Aufnahmekriterien und Bedingungen zur Mitgliedschaft *3 Präambel zu den Grundsätzen: Die Grundsätze des Instituts für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft beschreiben das gemeinsame Werteverständnis ihrer Mitglieder. Kann das Firmenmitglied aus organisatorischen oder geschäftsspezifischen Gründen einzelne Bestimmungen der Grundsätze nicht oder nur teilweise erfüllen, erklärt und begründet es dies gegenüber dem Vorstand. *4 Der eingeklammerte Text kann entfallen, wenn der Antrag lediglich für einen einzigen Antragsteller gestellt wird. 2

Zweck des Vereins Der Verein vertritt die allgemeinen ideellen Interessen der gesamten deutschen Immobilienwirtschaft. Er fördert und begleitet Maßnahmen, die eine stärkere Professionalisierung der Immobilienwirtschaft zum Ziel haben, vor allem die sachgerechte Ergänzung des deutschen Corporate Governance Kodex und dessen Durchsetzung. Mitgliedschaften Alle Mitgliedschaften sehen gleiche Rechte für Mitglieder vor. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen des Vereins sowie an der Mitwirkung der vereinsrelevanten Maßnahmen, die die Vereinsziele in einem sinnvollen Umfang und Maß unterstützen. Speicherung von personenbezogenen Daten Alle Angaben zur Person (personenbezogene Daten), die der Verein elektronisch verarbeitet und speichert, werden vertraulich behandelt; maßgebend sind die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter http://www.icg-institut.de/impressum/. Mitteilungen Mitglieder werden gebeten dem Verein, alle für die Mitgliedschaft wesentlichen Daten, ins. Änderungen ihrer Anschrift und ihrer Bankverbindung, mitzuteilen. Kündigung Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. September mit Wirkung zum 31. Dezember desselben Jahres gekündigt werden. Rechtswahl und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Berlin. Mitgliederverwaltung Barbara Busch E-Mail: busch@icg-institut.de 3

Anlage für Dienstleistungsunternehmen im erweiterten Sinne Bitte erläutern Sie: Den hinreichenden Bezug Ihres Unternehmens zur Immobilienwirtschaft und zum Thema Corporate Governance*: Ihr Unternehmen generiert einen nennenswerten Teil seines Umsatzes mit qualifizierten Dienstleistungen rund um Corporate Governance für die Immobilienwirtschaft*: Ihr Unternehmen ist bereits längere Zeit (mind. 5 Jahre) in der Branche verankert: Ihr Unternehmen hat innerhalb seiner Organisation einen abgrenzten Immobilienbereich hinreichender Größe, der in der Unternehmensführung sichtbar vertreten ist: Sie veröffentlichen Beiträge, Bücher, Studien oder entwickeln sonstige relevante Aktivitäten, welche die Werte und Ziele des ICG unterstützen, oder haben sich auf andere Weise um die Werte und Ziele des ICG verdient gemacht: *Beispiele hierfür: Rechtsberatung/Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung: o Beratung oder Prüfung von Immobilienunternehmen im operativen Geschäft und in der Unternehmensführung o Beratung der Organe zu Corporate-Governance-Themen (Aktienrecht, Kapitalmarktrecht etc.) Personalberatung/Unternehmensberatung/Kommunikationsberatung: o Besetzung und Beratung von Top-Führungskräften, Aufsichts- und Beiräten, Vorständen oder Holdinggeschäftsführern von Immobilienunternehmen o Beratung von Immobilienunternehmen in Corporate-Governance-Themen (Board Composition, Evaluation etc.) 4

Grundsätze werteorientierter Unternehmensführung in der Immobilienwirtschaft ( 10 Gebote ) (Fassung 12-2016) 1) Nachhaltige Wertschöpfung: Die Unternehmen fühlen sich dem Ziel nachhaltigen Wirtschaftens verpflichtet und berücksichtigen dabei auch die ihnen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Dies umfasst alle drei Komponenten sozialer, ökonomischer sowie ökologischer Nachhaltigkeit. Hierbei wird auch eine hohe Diversität in der Mitarbeiterschaft angestrebt. Die Stakeholder sind u.a. Anleger, Anteilseigner, Geschäftspartner, Mieter, Mitarbeiter sowie die Öffentlichkeit. 2) Werteorientierte Unternehmensführung: Integrität, Professionalität, Transparenz und Nachhaltigkeit prägen das unternehmerische Handeln. 3) Vermeidung von Interessenkonflikten: Die Unternehmen schaffen wirksame Vorkehrungen, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu kommunizieren und weitestgehend zu vermeiden. 4) Sachkundige Gremien: Die Unternehmen werden durch fachlich qualifizierte und bestmöglich informierte Leitungs-, Aufsichts- und Beratungsgremien geführt. 5) Stetige Qualifizierung: Die Unternehmen stellen die fortlaufende Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter sicher. Das Ziel ist die Einhaltung der Grundsätze nachhaltigen Wirtschaftens auf allen betrieblichen Ebenen. Dies umfasst auch die Mitglieder in Leitungs-, Aufsichts- und Beratungsgremien. 6) Modernes Risikomanagement: Die Unternehmen implementieren ein Risikomanagement, welches das unternehmerische Handeln angemessen abbilden und Entscheidungen vorbereiten kann. Hierzu zählen Controlling-Instrumente sowie ein verbindliches Compliance-Management-System. 7) Ordnungsgemäße Abschlussprüfung: Der Jahresabschluss des Unternehmens wird durch unabhängige und qualifizierte Abschlussprüfer geprüft. Eine Neuausschreibung sollte regelmäßig erfolgen. 8) Transparente Immobilienbewertung: Das Immobilienvermögen wird durch unabhängige und qualifizierte Sachverständige bewertet. Die Bewertung wird angemessen erläutert. 9) Nachvollziehbares Geschäftsmodell: Das Geschäftsmodell des Unternehmens, die Organisationsstruktur und die Beteiligungsverhältnisse werden in dessen Internetauftritt, in Werbebroschüren und Anlegerinformationen sowie in sonstigen Unternehmensdarstellungen detailliert, übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt. Veränderungen werden angemessen erläutert. 10) Faire Kommunikation: Die Informationspolitik ist durch die Grundsätze der Transparenz, Glaubwürdigkeit und Klarheit gekennzeichnet. 5