BITTE VOR ANMIETUNG AUSDRUCKEN UND UNTERSCHREIBEN!



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Manfred Treiner GmbH BITTE VOR ANMIETUNG AUSDRUCKEN UND UNTERSCHREIBEN! Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnmobile der Manfred Treiner GmbH vom 01.01.15 31.12.15 Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Vermietbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Wohnmobiles, Inhalt des zwischen der Manfred Treiner GmbH nachfolgend Vermieter genannt- und Ihnen zustande kommenden Vertrages. Die nachfolgenden Vermietbedingungen des Vermieters (Manfred Treiner GmbH) gelten ausschließlich. Vom Vermieter abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Wohnmobils. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet, stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen. Alle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter sind schriftlich zu treffen. Folgende Fahrzeuge im Neuzustand sind z.z. im Mietpark Wohnmobil Kentucky K-Line CD Model 2015 Renault Master dci 2.3L 150 PS Diesel, Schaltung, kann bis zu 7 Personen belegt werden. CD Model ist auch für den Winter geeignet, mit Bodenheizung usw. Wohnmobil Kentucky K-Line LG Renault 2014, Renault Master dci 2.3 L 150 PS Diesel, Halbautomatik kann bis zu 5 Personen belegt werden. LG Model ist mit Anhängerkupplung ausgestattet.

1. Leistungen die im Mietpreis enthalten sind Teilkasko-Versicherung mit Selbstbehalt 500 pro Schadensfall Vollkasko-Versicherung mit Selbstbehalt 1.000 pro Schadensfall Haftpflichtversicherung mit pauschal 50 Mio Deckungssumme (Personenschäden mit max. 8 Mio pro Person) Mehrwertsteuer (derzeit 19%) Zusätzliche Fahrer ohne Aufpreis (müssen angegeben werden) Auslandsfahrten ohne Aufpreis (nur nach Vertragsbedingungen) Grundausstattung entsprechend dem Fahrzeugmodel Renault Mobilitätsgarantie und Herstellerschutzbrief Ahorn Sicherheitspaket Fahrradhalter Fernseher/Radio kleiner Backofen nur im K- Line LG für 5 Personen Markise Übernahme/Rückgabe des Wohnmobils an Samstagen bis 14 Uhr Außenreinigung des Wohnmobils Das Fahrzeug wird vom Mieter mit dem Vermieter vor Antritt der Reise persönlich gesichtet und der Mietvertrag wird auf das gemietete Fahrzeug ausgestellt. 2. Servicepauschale beträgt 110 Euro, darin enthalten sind: Grundausstattung bestehend aus: Schaufel und Besen, Kabeltrommel, Frischwasserschlauch/Gieskanne (Abwasserschlauch), CE-Stecker, bei Bedarf Adapterset für Gasflasche (teilweise im Ausland erforderlich), Ausgleichskeile, Bordwerkzeug, sowie die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung wie Wagenheber, Verbandskasten, Warndreieck (Ersatz-Sicherungen) und eine Bedienungsanleitung -Küchengrundausstattung Ess-und Kochgeschirr, Becher, Pfanne, Messer Campingset (= 1 Klapptisch und 4 Klappstühle) -2 Gasflaschen (eine gefüllte und eine Gebrauchte) -Erstausstattung mit Toilettenchemikalien -Außenreinigung -Wassertankdesinfektion -ausführliche Einweisung in das Fahrzeug

3. Mietpreise, Mietdauer, Preisberechnung und Stornierung Einwegmieten (Annahme Ort A- Rückgabe Ort B)sind nicht möglich!!! Die Mindestmietdauer beträgt 3 Miettage außerhalb der Haupsaison In der Hauptsaison beträgt die Mindestmietdauer 14 Miettage oder nach Absprache, falls es 2 Mieter für die Dauer gibt und die Reisezeit jeweils 7 Miettage buchen (Nacheinander). Die jeweiligen Mietpreise in der Hauptsaison -14 Tage Mietdauerbeinhalten vom 1. 14. Tag: bis 250 Kilometer frei pro Tag, Der mehr Kilometer pro Kilometer wird mit 0,30 berechnet In der Saison und Nebensaison 250 km/ pro Miettag frei oder nach schriftlicher Vereinbarung. Bei Miete länger als 14 Tage, Kilomter frei. Für die Preisberechnung werden jeweils die unterschiedlichen Saisonzeiten zugrunde gelegt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag, sofern 24 Stunden nicht überschritten werden (Saisonzeitenliste als Anlage dabei). Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben oder später als geplant übernommen, werden keine Kosten rückerstattet. 4.Stornierung Die Stornierung von Reisemobilen wird im 312b, Absatz 3, Satz 6 BGB geregelt. Die Stornierung hat schriftlich per Email, Post oder Fax zu erfolgen. Bei Rücktritt von der verbindlichen Buchung durch den Mieter wird folgende Entschädigung (Stornogebühr) fällig: bis zu 50 Tage vor Übernahme 20% des Mietpreis, jedoch mindestens 200 vom 49. bis 15.Tag vor Übernahme 50% des Mietpreises ab 14.Tag 80% des Mietpreises am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges 95 % des Mietpreises. 5. Zusatzkosten im Preis nicht enthalten sind: Diesel, Propangas (außer 1. Füllung), Betriebskosten, Innenreinigung des Fahrzeugs, wird nur vom Mieter ausgeführtwenn vom Vermieter beträgt diese einmalig 100 (zu zahlen mit Kaution) Zusatzausstattung/Extras können dazu gebucht werden diese sind (zu zahlen mit Kaution) siehe Punkt 5 Toilettenendreinigung muss vom Mieter ausgeführt werdensonst beträgt diese einmalig 155 (zu zahlen mit Kaution)

Transfers während der Mietzeit Kindersitze/Sitzerhöhung (muss Mieter selbst besorgen) eventuell anfallende Parkgebühren für Privatfahrzeuge auf dem Gelände des Vermieters (pro Fahrzeug 20 für die Gesamtzeit der Mietdauer des Wohnmobils). Winterreifen und Schneeketten (Der Vermieter behält sich vor, falls die Temperatur während der Mietzeit auf null Grad fallen könnte, Winterreifen auf Kosten des Mieters zu montieren, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. 6. Extras und Zusatzausstattung Die nachfolgenden Extras sollten, wenn möglich schon vorab gebucht werden. Die Gegenstände bleiben Eigentum der Manfred Treiner GmbH und müssen nach Mietende mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden. Wir haben ein Gesamtpaket geschnürt, welches bei Buchung einmalig 20 pro Person kostet und vorher zusammen mit dem Mietpreis oder spätestens am Abholtag des Wohnmobils gezahlt werden muss. Unser Rundumsorglospaket kostet einmalig nur 20 pro Person Bettenset pro Set/Person Decke, Kissen, Laken (wenn gewünscht Bettwäsche) Handtuchset pro Set/Person (Badehandtuch, Handtuch, Geschirrtuch) 7. Versicherungen, Selbstbehalt, Kaution, Versicherungsschutz Unsere Preise enthalten grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritte pauschal mit 50 Mio. Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden 8 Mio. je geschädigte Person) sowie eine Vollkaskoversicherung, die wiederum eine Teilkasko-Versicherung enthält. Der Selbstbehalt im Vollkaskofall (selbst verursachte Schäden am Fahrzeug) beträgt 1.000, im Teilkasko-Fall (Hagel, Wildunfall, Einbruchsschaden, Schäden an der Windschutzscheibe) 500. Reifenschäden und Schäden am Unterboden sind immer voll zu bezahlen, es gelten die allgemeinen deutschen Versicherungsbedingungen, wie bei Ihrem privaten PKW (eigenverschuldet = Vollkasko, fremdverschuldet = gegnerische Haftpflicht). Keine Deckung und kein Versicherungsschutz für Schäden die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, durch Fahrlässigkeit des Mieters oder durch Handlungen wider der gesetzlichen Bestimmungen des Mietvertrags entstehen (siehe WICHTIG!)

Der Selbstbehalt wird für jeden Schadensfall separat berechnet. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Der Selbstbehalt wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Die Kaution (in Höhe von 1.000 ) muss ohne Ausnahme bei der Fahrzeugübernahme vom Hauptmieter in bar zu hinterlegen. Es gibt auch die Möglichkeit diese Kaution vor der Fahrzeugübernahme auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen. Sogenannte Prepaid-Kreditkarten werden zur Kautionshinterlegung nicht akzeptiert. Die Kaution wird nach Fahrzeugrückgabe, wenn keine Beanstandungen seitens des Vermieters am oder im Fahrzeug sind, wieder in bar erstattet oder zurück überwiesen auf das Konto des Kautionszahlers (die Überweisungskosten gehen zu Lasten des Vermieters). Bitte noch beachten, dass die Kaution nur voll rückerstattet wird, wenn das Fahrzeug unbeschädigt, sauber und mit vollen Tanks (Treibstoff) zurückgegeben wird. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Schäden, Reinigung innen, verspätete Rückgabe zu erheben. Gehen nach der Mietdauer noch Bußgelder (Blitzbilder, Parkverbote usw) beim Vermieter schriftlich ein, sind diese vom Mieter zu erstatten. Wichtig!!! Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet-und Vertragsbedingungen von der Manfred Treiner GmbH nichtig. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Wasser.-und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeugs mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug im Wasser liegen bleibt. Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, sind nicht versichert und werden nicht erstattet. Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind nachfolgende Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter: Schäden, durch Befahren auf nicht befestigten, nicht öffentlichen und nicht zugelassenen Straßen Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen Schäden, die durch Salzwasser entstehen

Schäden, die durch Missachtung der Zuladungsbestimmungen entstehen Schäden, die durch Handlungen wider den Bestimmungen des Mietvertrags entstehen, (z.b. Fahren unter Alkoholeinfluss und Drogen) und/oder grobe Fahrlässigkeit Schäden, die durch Verwendung falschen Treibstoffs entstehen wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug nicht beachtet wurden Schäden, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Breite und Höhe) am Dachaufbau (einschließlich TV-Antennen) und Unterboden. Glasbruch (Scheinwerfer, sonstiges Glas) Reifenschäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind Reparatur und Abschleppkosten durch Fahren auf unerlaubten Strassen und verbotenen Gebieten Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters stecken geblieben sind. Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingeschlossen Fahrzeugschlüsseln andere als die im Mietvertrag eingetragenen Fahrer, das Fahrzeug fahren 9.Verbote: Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen und sonstigen gefährlichen Stoffen die Weitervermietung Nutzung des Fahrzeugs zur Begehung von Zoll.- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. Ost.- außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters, bitte unbedingt bei Buchung mitteilen, wohin Sie fahren. Sie müssen bei Fahrzeugübernahme spezielle Bedingungen akzeptieren und unterschreiben (zb Parken nur auf bewachten Parkplätzen). Fahrten nach Nordafrika, sowie in den asiatischen Teil Russlands (östlich des Urals) sowie in Kriegs.- und Krisengebiete

10. Wichtig!!! Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. 11. Weitere Hinweise Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind auf Verschulden des Vermieters verursacht worden.. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebenen Unfällen/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeugs behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen. Die eingeschlossenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug (Mietfahrzeug). Der Abschluss einer Reiseunfall.-, Reise- kranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen. Bei Bedarf erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei Ihrem Wohnmobilvermieter. Dieser kann Ihnen eine Reiseschutzversicherung für Wohnmobilmieter anbieten. Der Beitrag wird nach Tagesmietpreis ermittelt (z.b. Miete 100 = 6.15 pro Tag) 12. Bestimmungen Führerschein/Fahrzeuggewicht Alle im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahre im Besitz des für die jeweilige Fahrzeuggröße benötigten Führerscheins sein. Sofern der jeweilige nationale Führerschein nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt ist, ist ein internationaler Führerschein Pflicht. Der deutsche Führerschein Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B ist ausreichend für alle EU-Länder, sowie Großbritannien, Norwegen und die Schweiz. Weitere Länder sind lt. Mietvertrag nicht zu bereisen (siehe Punkt Verbote!!! 13.Wichtig! Die Wohnmobile der Manfred Treiner GmbH haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen (inkl. Zuladung), können also mit dem Führerschein Klasse 3 oder EU Führerschein Klasse B gefahren werden.

Schäden die aus der Missachtung der Zuladungsbedingungen entstehen sind durch keine Versicherung gedeckt. 14. Zusatzfahrer Es entstehen keine Kosten für zusätzliche Fahrer. Es müssen nur alle Personen die das Wohnmobil fahren sollen, im Mietvertrag eingetragen sein (Mindestalter und Führerscheinkriterien beachten). Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift (auch nur bei zeitlich begrenzter Überlassung) dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für sein Eigenes einzustehen. 15. Dokumente und Fahrzeugübernahme Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie auf jeden Fall: dem Fahrzeug entsprechenden gültigen Führerschein Ihren Personalausweis bzw. Reisepass Kaution in Bar, wenn nicht vorher überwiesen Servicepauschale 110, wenn nicht vorher überwiesen Innenreinigung 100 (mit Vermieter abklären) Zusatzausstattung/Extras (wenn gebucht) 20 pro Person, wenn nicht vorher überwiesen 16. Fahrzeugbelegung Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug. Wohnmobil Kentucky K-Line LG Model 2015 Renault Master dci 2.3L 150 PS Halb Automatik Diesel, zulässiges Gesamtgewicht 3,5 To. kann bis zu 7 Personen belegt werden. Wohnmobil Kentucky K-Line CD Renault 2014, Renault Master dci 2.3 L 150 PS Diesel, kann bis zu 5 Personen belegt werden. Folgendes muss bei der Zuladung nicht mehr berücksichtigt werden: Fahrer, Kraftstoff, zwei 11 Liter Gasflaschen, Kabeltrommel sowie Markise, Fahrradträger und Radio/CD. 17. Rauchen und Haustiere Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht erlaubt, Zuwiderhandlungen werden mit einer Gebühr von bis zu 1000 belegt. Die Mitnahme von kleinen Haustieren bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter (Vorsichtsmaßnahmen usw.)

18. Abschließendes: Das Fahrzeug ist bei Übernahme voll betankt und muss vor der Rückgabe wieder voll betankt werden (Achtung!!! richtigen Treibstoff tanken = Diesel) Sollte das Fahrzeug vom Vermieter nachgetankt werden müssen so wird pro Liter 2,50 plus Pauschale 20,00 Euro verrechnet! Wir wissen, dass das viel zu lesen war, aber zu Ihrer und unserer Sicherheit ist dies notwendig. Für das Durcharbeiten der Bestimmungen Ihrerseits (Mieter) bis zum Schluss, bedanken wir uns. Wir haben die Bestimmungen nach bestmöglichem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Wir hoffen nun, dass Sie sich für eines unserer Fahrzeuge entscheiden, denn bei uns sind Sie bestens umsorgt. Für gut gemeinte Verbesserungsvorschläge (nicht für Preise) sind wir dankbar, sprechen Sie uns einfach an. Wir wünschen Ihnen eine gute Reise mit unserem Wohnmobil. Mieter hat Bestimmungen gelesen- Unterschrift: BITTE LESEN SIE DIE AGB, DRUCKEN SIE SIE AUS UND UNTERSCHREIBEN SIE VOR DER ANMIETUNG!