GR Nr. 2017/ Zürich Zürich. 3. November Niklaus Strolz Ausserdorfstrasse 12 F

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Transkript:

GR Nr. 2017 392 Niklaus Strolz Ausserdorfstrasse 12 F 8052 Zürich Stadt Zürich Büro des Gemeinderates Stadthausquai 17 Postfach 8022 Zürich 3. November 2017 Sehr geehrter Damen und Herren Vorbemerkung Mein Sohn Daniel Strolz Strolz Consulting GmbH Bahnhofstrasse 59 8001 Zürich ist Besitzer der Liegenschaft Rossackerstrasse 123 8047 Zürich. Er hat in diesem Zusammenhang eine Einzelinitiative eingereicht auf die nicht eingegangen wurde da er in der Stadt Zürich nicht stimmberechtigt ist. Da es sic:h bei der genannten Liegenschaft um mein ehemaliges Elternhaus handelt und das von meinem Sohn vorgebrachte Anliegen prüfungswert ist gestatte ich mir den von meinem Sohn formulierten Antrag in meinem Namen in Form einer Einzelinitiative vorzulegen. Als in der Stadt Zürich wohnhafter Stimmbürger reiche ich hiermit gestützt auf Art. 15 der Gemeindeordnung der Stadt Zürich folgende Einzelinitiative in Form eines Antrages ein: Antrag Ist es im Interesse der Stadt Zürich der Steuerzahler und des EWZ dass die Swisscom im Auftrag der Stadt Zürich bei Neubauten die Glasfaserkabel freihängend auf 80 Jahre alten Masten installiert anstatt diese der Technologie und der Nachhaltigkeit entsprechend unterirdisch zu verlegen. Dies wäre mit geringem Kostenaufwand möglich und entspräche dem Gedanken alle Quartiere zu erneuern und zu modernisieren. Durch die heute gängige Praxis der Swisscom wird bewusst in Kauf genommen dass eine Zweiklassengesellschaft entsteht: Solche mit modernen unterirdisch erschlossenen Anschlüssen durch das EWZ und billige Freileitungen der Swisscom. Entsprechend fordern wir den Gemeinderat auf den mit der Swisscom abgeschlossenen Vertrag und die damit verbundenen Leistungen zu überprüfen und der Swisscom gegebenenfalls das Mandat zu entziehen oder neu zu verhandeln. Seite 16

Begründung Das Quartier im Heimgärtli wurde Ende der 1930er Jahre erbaut. Es besteht aus einem Einfamilienhausquartier das mehrheitlich aus den ehemals sogenannten Globus-Heimeli" besteht. Ein Grossteil der Infrastruktur stammt heute noch aus den 1930er und 1950er Jahren und wird sukzessive erneuert. Zurzeit werden viele der Häuser saniert umgebaut oder müssen wie in unserem Fall einem Neubau weichen und werden dem heutigen Stand der Technik angepasst. Die Verlegung des Glasfasernetzes erfolgt bei der Swisscom auf dem günstigst möglichen Weg und zwar über die veraltete Infrastruktur der Freileitungen wie wir sie aus Lateinamerika kennen. Die Swisscom ist nicht breit die Leitungen auf öffentlichem Grund unterirdisch in die Nähe der Häuser zu ziehen sondern will sämtliche Kosten den Privaten überbinden. So entstehen absurde Situationen wie in unserem Fall dass die Nachbarhäuser Nr. 117 und Nr. 131 unterirdisch erschlossen sind die Liegenschaft Rossackerstrasse 123 über eine Freileitung erschlossen werden soll: Das heisst dass sich die Swisscom weigert die anderen dazwischenliegenden Häuser auf Ihre Kosten unterirdisch zu erschliessen. Somit stellt sich die Frage ob mit der Beauftragung der Swisscom als Privatfirma diese überhaupt bereit ist nachhaltig in die Infrastruktur zu investieren um die Stadt mit Glasfaser zu erschliessen wie es der Auftrag der Stadt Zürich einmal war. Oder Ihr nur daran gelegen ist Ihre Ziele so schnell und einfach wie möglich pro Forma" zu erreichen. Zudem muss die Frage gestellt werden welche Kosten dem Steuerzahler langfristig durch diese unzeitgemässe Erschliessung auf billigstem Wege überhaupt entstehen und ob diese Umsetzung überhaupt dem ursprünglichen Auftrag entspricht. Zumal bei Strassensanierungen wie im Falle der Rossackerstrasse einfach Leerrohre vorbereitet werden können um die spätere Nachrüstung zu ermöglichen. Es stellt sich zudem die Frage weshalb im Niederdorf das EWZ Glasfaserleitungen unterirdisch verlegen kann und die Strassen aufreisst (siehe Fotos) und dies für die Swisscom nicht möglich ist. Somit wird die Zweiklassengesellschaft in der gleichen Stadt anhand des Glasfasernetzes deutlich. Es ist zudem zu hinterfragen ob durch diese Handhabung der Wille der Stimmberechtigten für die Erschliessung der ganzen Stadt mit Glasfaser wirklich umgesetzt wird. Mit freundlichen Grüssen Niklaus Strolz ~~~ L Beilagen: Foto Verkabelung Swisscom-Erschliessungsplan Seite 26

Verkabelung Rossackerstrasse Freiliegende Telefon und Glasfaserkabel zwischen den Häusern Nr 131 und 117 entlang der Rossackerstrasse. Seite 36

Verkabelung Oberdorfstrasse Im ganzen Bereich des Oberdorfes werden neue Glasfaserleitungen verlegt. Seite 46

Neubaten mit Glasfasernetz Swisscom erschlossen Freiliegend mit Glasfasernetz Swisscom erschlossen D -.- 1 - J 28134 Distanz zwischen den ' Häusern Nr. 131 und 117 sind ca. 100 m unsere Liegenschaft Nr. 123 liegt in der Mitte! 7613.9 L ~-Dllllm---=----..-------- Zürich swisscom - - Netzauskunft CILllll2D17 3- Ref_878770 111 Massslab 1:500

D Anschluss Freiliegend an NEUBAU mit Glasfasernetz Swisscom erschlossen \ N&;IJ7... I 7615.5... _c:i... agmtntt... Zürich swisscom Netzauskunft - -GQeg eer Ar=1a A u taj>c..2017 3- Raf_M1S!i19_M:a752 tn Massslab 1 '.200......._...._... ~-------~-..._. _.... ~..._.aa....._.i._..._.._..... -