Technische Voraussetzungen. für die. Systemteilnahme mobile Gesamtangebote an der digital facts der AGOF



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Transkript:

Technische Voraussetzungen für die Systemteilnahme mobile Gesamtangebote an der digital facts der AGOF Gültigkeit ab: 01. Juli 2015 1. Bedeutung der Technischen Voraussetzungen Die methodische Grundlage der Messung mobiler Gesamtangebote in der digital facts vereint für eine medienadäquate Messung drei Erhebungsansätze: Eine technische Messung, eine Panelerhebung und Vorgaben aus der bevölkerungsrepräsentativen CATI-Befragung, einer telefonischen Basiserhebung. Das hybride Studienmodell für mobile Angebote in der digital facts setzt sich aus drei Säulen zusammen: 1. Site Centric Messung: Technische Vollerhebung von MEW Angeboten und Phone App Angeboten 2. Panelbefragung inklusive einer technischen Messung 3. Repräsentative Telefonbefragung: CATI Befragung als Außenvorgabe. Seit 01.07.2014 wird zusätzlich für alle MEW Angebote eine mobile Befragung durchgeführt. Ab 01.10.2015 wird zusätzlich für alle Phone Apps eine In-App-Befragung eingeführt. Die Teilnahme ist für alle mobilen Angebote verpflichtend. Über die generierten Interviews wird u. a. die der Studie zugrundeliegende Fallzahl erhöht. Dieses Methodenmodell liefert unter Berücksichtigung von methodischen Anforderungen und ökonomischen Restriktionen die zum gegenwärtigen Zeitpunkt größtmögliche Datentiefe und erfüllt die hohen Validitätsanforderungen an eine verlässliche Mobile Mediaplanung. Es vereint dabei die Vorteile technischer Messquellen und ergiebiger personen gebundener Datenerhebung mit den modernen Analysemethoden der Marktforschung. Die ersten beiden Säulen des Modells stellen im Kern technische Messsysteme dar. Für eine valide Messung aller mobilen Angebote, die an der digital facts teilnehmen, müssen daher identische Messbedingungen verfügbar sein. Es ist erforderlich, dass auf den teilnehmenden Applikationen bzw. mobile enabled Websites die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen geschaffen werden. Nur unter diesen Voraussetzungen können Daten unter hinreichender Reliabilität erhoben und valide Ergebnisse erzielt werden. Aufgrund der Methodik kann die Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen zu einer nachträglich nicht korrigierbaren Beeinträchtigung

der Studienergebnisse sowohl für das betreffende Angebot, als auch für andere Angebote und die Studie insgesamt führen. 1.1. Teilnahmevoraussetzungen Um an der digital facts teilnehmen zu können, muss für mobile Angebote eine Anbieterkennung für mobile (z.b. MEW Angebote, Phone Apps) vorliegen. Die Kennzeichnung erfolgt durch den Einbau eines mobilen Tags / einer Library. Es muss darüber hinaus mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: Potenziell vorliegendes mobiles Werbemittel (MMA, IAB) Domain (m, mobile, mobil, wap) Gesonderte Aufbereitung der Angebote (Inhaltearchitektur, Navigationsstruktur, Benutzerführung, Skalierung) 1.2. Analyse der Teilnahmevoraussetzungen Die AGOF ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung der Technischen Voraussetzungen für die teilnehmenden mobilen Angebote zu validieren. Im dauerhaften Betrieb erfolgt dies vorwiegend mit Monitoring Instrumenten. Dies bedingt keine Gewährleistung für das Monitoring von Messauffälligkeiten. 2. Teilnahme am Skalierbaren Zentralen Messverfahren (SZM) 2.1. Messung durch INFOnline GmbH Die zentrale Messung der Angebotsnutzung ist eine der tragenden Säulen der digital facts. Die AGOF setzt hier auf das SZM (Skalierbare Zentrale Messverfahren) der INFOnline. Die Einleitung und Umsetzung der Messung durch INFOnline muss der Angebotsinhaber in direkter Abstimmung mit der INFOnline GmbH (www.infonline.de) vornehmen. Über die Messung der mobilen Angebote im SZM Tag 2.0 muss zunächst vom Angebotsinhaber oder betreiber ein Vertrag mit der INFOnline GmbH geschlossen werden. Dem mobilen Angebot wird dann von der INFOnline eine Angebotskennung zugewiesen. In der Stammdatenverwaltung sind unter (eingeloggter Zustand) https://www.infonline.de/kundencenter20/ alle Angebotsbestandteile einzutragen, unter denen das Angebot erreichbar ist und für die die Seitenabrufe gezählt werden sollen. Um per SZM Tag 2.0 gemessen zu werden, muss in jedes MEW Angebot oder Phone App Angebot ein Messinstrument (SZM Tag 2.0 auf Basis von JavaScript Technologie für MEWs bzw. auf Basis nativer Libraries

für Applikationen) gemäß den Vorgaben der betreibenden Messgesellschaft INFOnline GmbH eingebaut werden. So wird sichergestellt, dass mit jedem Seitenabruf des Angebots auch genau eine Anfrage an einem dem Angebot zugeordneten Server erzeugt und somit dort als eine Page Impression (PI) registriert wird. 2.2. Verantwortlichkeiten in der Messung Auf Grund der Vertraulichkeit personenbezogener Verbindungsdaten spielen die Verantwortlichkeiten innerhalb des Messverfahrens eine ganz entscheidende Rolle. Die Datenverarbeitungen in den einzelnen Verarbeitungsschritten sind auf verschiedene, voneinander unabhängige juristische Personen verteilt. Um dem Trennungsgebot in vollem Umfang nachzukommen, sind die Verarbeitungssysteme auch physikalisch voneinander getrennt. Durch diese Systemtrennung sind die Anonymisierungsmaßnahmen effizient umgesetzt. Für die Erhebung der Daten beim Nutzer ist das Angebot (Anbieter im Sinne des TMG (Telemediengesetz)) die verantwortliche Stelle. Das Angebot schließt einen Auftragsvertrag zur Erhebung der personenbezogenen Daten mit der INFOnline. 2.3. Zuordnung von Codes zu Kategorien / Kategoriensystem 2.0 (KAT 2.0) Neben der Zählung von PI erfüllt der unter (2.1) beschriebene SZM Tag 2.0 eine zweite Aufgabe: Mit dem Bestandteil code, der für jede Page Impression individuell angepasst werden kann, können die Seiten eines mobilen Angebots (MEW Angebot und Phone App) thematisch kategorisiert und gruppiert werden. Dementsprechend müssen diese Seitengruppen so geplant werden, dass darauf aufsetzende Systeme durch Aggregation aus ihnen abgeleitet werden können. Nachdem die einzelnen Seiten eines mobilen Angebots über den SZM Tag 2.0 codiert wurden, müssen die Codes jeweils einer Kategorie zugeordnet werden. Das gültige Kategoriensystem für die digital facts wird dem Vermarkter durch das AGOF Service Center zur Verfügung gestellt. Alle Codes, die über das SZM Tag 2.0 für ein Angebot vergeben werden und in die Zählung einfließen, sind einer Kategorie zuzuordnen. Mit dem Kategoriensystem 2.0 können Inhalte nicht mehr nur hinsichtlich ihres Themas und Erzeugers, sondern auch in zahlreichen weiteren Dimensionen kategorisiert werden. Dies wird durch die neue Struktur ermöglicht, die zwischen Kategorien und deren Merkmalen unterscheidet. Es stehen die folgenden acht Kategorien zur Verfügung: 1. Format 2. Sprache 3. Erzeuger 4. Homepage 5. Auslieferung

6. App 7. Paid 8. Inhalt Jede Kategorie liegt in unterschiedlichen Ausprägungen vor, den sogenannten Merkmalen. Mit diesen können die Eigenschaften und der Inhalt der durch den Anbieter mittels Code markierten Seitengruppe spezifiziert werden. 2.4. Weitergabe von Daten aus dem SZM Die Daten, die über das SZM Tag 2.0 für ein MEW Angebotbzw. über die Library für Phone Apps erhoben werden, werden von INFOnline im Auftrag des Betreibers erfasst. Damit diese Daten eines Angebotes für die Ausweisung in der digital facts genutzt werden können, muss der Seiten oder Appbetreiber die INFOnline ermächtigen, die Daten an Dritte weitergeben zu dürfen. Bei INFOnline ist diese Regelung der Datenweitergabe Bestandteil des Kundenvertrages. 2.5. IVW-Prüfung Voraussetzung zur Teilnahme an der AGOF digital facts ist die Mitgliedschaft in der IVW (www.ivw.de) und damit die Einhaltung der von der IVW festgeschriebenen Anforderungen, wie diese in den "IVW Regularien für mobile Angebote" in der jeweils geltenden Fassung samt zugehörigen Anlagen dargestellt sind (aktuelle Fassung abrufbar unter http://daten.ivw.eu/download/pdf/ivw Regelungsrahmen_App_MEW.pdf). Weitere Voraussetzung zur Teilnahme an der AGOF digital facts ist die mit der IVW Mitgliedschaft verbundene Unterwerfung unter die Prüfung durch die IVW. Die AGOF erhält grundsätzlich keine Informationen über den Prüfungszeitpunkt und die zu prüfenden Angebote. Die Prüfberichte pro Einzelangebot werden durch die IVW unverzüglich dem Einzelanbieter zur Kenntnis gegeben. Die IVW ist aber berechtigt und verpflichtet, Verstöße von AGOF Angeboten gegen die IVW Richtlinien umgehend der AGOF mitzuteilen. Die Teilnahme an der AGOF digital facts wird durch die IVW als "Ausnahme" im Sinne der IVW Richtlinien für mobile Angebote gewertet, welche das Angebot damit berechtigt, sich auf Antrag nicht durch die IVW ausweisen zu lassen. Die Verwendung des IVW Zeichens steht allen IVW Mitgliedern zu. Hinweise auf "IVW geprüfte" Nutzungsdaten (und ähnliche unmittelbare Bezugnahmen auf die IVW in Verbindung mit Nutzungsdaten) sind jedoch nur möglich, wenn auch eine Ausweisung der Nutzungsdaten für das jeweilige Angebot erfolgt. Die Kosten für die Mitgliedschaft in der IVW tragen die Angebote selbst. Eine Ausweisung in der digital facts ist erst möglich, wenn die Aufnahme in die IVW erfolgreich abgeschlossen ist. 2.6. Angebotsdefinition Die AGOF lehnt sich hinsichtlich der Definition, was ein MEW Angebot und was eine Phone App ist, an die Richtlinien der IVW an. Die Angebotsdefinition der IVW wird in der jeweils gültigen Fassung der IVW auch in der digital facts angewendet. Für den Applikationsbereich muss jedes Angebot mit einem eigenen App Namen

versehen werden. Eine Multi FQDN Ausweisung ist nach den geltenden IVW Regeln möglich. Die Angebotsdefinition der IVW für mobile Angebote findet sich unter: http://daten.ivw.eu/download/pdf/ivw Regelungsrahmen_App_MEW.pdf 3. Teilnahme an der mobilen Befragung 3.1. Seitencode Die MEW Angebote haben den SZM Tag 2.0 mit dem Parameter sv : mo verpflichtend zu aktivieren. Der aktuelle Integration Guide findet sich unter (im eingeloggten Zustand): https://www.infonline.de/downloads/9 1356 818/AGOFServiceCenter_Integrationguide_FRABO_MEW.pdf Die Phone Apps haben die Befragungslibrabry zur Ausspielung der In-App-Befragung verpflichtend zu integrieren. Die aktuelle Befragugnslibrabry liegt bereit unter: https://git.infonline.de/irsurveylib/ 3.2. Datenverarbeitung Ein Script prüft per Anfrage an den QDS (Questionaire Dispatching Service), ob der Client in der Stichprobe enthalten ist und befragt werden soll. Das QDS verwaltet die Daten in einer Datenbank, die die Informationen zu den Clients der Samples und deren Aktivierungsprofilen enthält. Die Zwischenspeicherung ist notwendig, um die Daten nicht bei Systemneustarts zu verlieren. Daten aus dem Datenbestand werden nur beim Systemstart eingelesen und im Folgenden im Ram Speicher des QDS vorgehalten. Eine Synchronisierung der Daten erfolgt ansonsten zyklisch. 3.3. Individualisierung der mobilen Befragung Sowohl der mobile Fragebogen als auch das Werbemittel zur Teilnehmer Rekrutierung werden mit einem Logo des ausliefernden MEW Angebots oder Phone App versehen. Zu diesem Zweck stellt der Vermarkter der AGOF für jedes über ihn teilnehmendes mobiles Angebot ein Betreiber Logo in Form einer Grafik Datei (Größe 140x50 jpg) zur Verfügung, das bei einer Auslieferung über die betroffene mobile enabled Website oder mobile App in das Werbemittel und den mobilen Fragebogen eingebunden werden kann. 4. Qualitätssicherung der Technischen Voraussetzungen Vor der erstmaligen Teilnahme eines mobilen Angebotes an der digital facts wird die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen sowie die Validierung der Messung im Auftrag der AGOF Geschäftsstelle durch eine initiale Qualitätssicherung (QS) gewährleistet. Eine solche Erstanalyse muss spätestens einen Monat vor dem Beginn des Erhebungszeitraums (jeweils drei volle Kalendermonate) abgeschlossen sein, in dem das mobile

Angebot zum ersten Mal an der Messung für die digital facts teilnimmt. Das AGOF Service Center wird den Seitenbetreiber umgehend über das Ergebnis der QS informieren und mit ihm gemeinsam die Beseitigung eventueller Mängel veranlassen. Werden nach dieser initialen Qualitätssicherung während der Teilnahme eines Angebotes an der digital facts bei der internen Datenkontrolle fehlende oder fehlerhafte Aktivierungen festgestellt, ist es zur Erhaltung der Studienqualität notwendig, eine weitere Qualitätssicherung durchzuführen. Zur Erhaltung und Steigerung der Studienqualität wird (beispielsweise bei einem Update oder Relaunch) eine erneute (kostenpflichtige) Sonder QS empfohlen um vollständige und korrekte Messdaten zu gewährleisten. Zudem ist auch eine (kostenpflichtige) Sonder Frabo QS möglich, sofern der Fragebogen nicht korrekt implementiert ist. Möchte ein Angebot zu einem der hier aufgeführten Punkte eine Ausnahmeregelung beantragen, ist diese als begründeter Antrag durch den Vermarkter an die AGOF Geschäftsstelle zu richten. Die Feststellung der Zulässigkeit solcher Ausnahmefälle wird in der Technischen Kommission Mobile der AGOF getroffen, die über die methodischen Implikationen der Ausnahmeregel beraten wird. Ihr Ansprechpartner in Fragen zu den Technischen Voraussetzungen ist das AGOF Service Center: Sie erreichen das AGOF Service Center unter den folgenden Kontaktdaten: Tel.: 0800 410 29 77 Mail: servicecenter@agof.de