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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3575 28. 02. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Auskunft über radikale und extremistische Aktivitäten mit religiösem Hintergrund seit 2014 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele religiös motivierte Extremisten und Hassprediger sind der Landes - regierung derzeit in Baden-Württemberg bekannt (wenn möglich nach Glaubensrichtung kategorisieren)? 2. Wie viele religiös motivierte Extremisten und Hassprediger sind oder waren Gegenstand von Ermittlungsverfahren oder unterliegen der Überwachung von Sicherheitsbehörden? 3. Welche religiösen Vereine und Organisationen werden derzeit vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet oder wurden bereits ggf. verboten? 4. Wie viele Auftritte von Hasspredigern haben seit 2014 in Baden-Württemberg stattgefunden beziehungsweise wurden verhindert (bitte nach Jahren aufgliedern)? 5. Wie viele Extremisten aus Baden-Württemberg haben sich dem Islamischen Staat oder anderen religiösen Terrororganisationen angeschlossen? 6. Was gedenkt die Landesregierung gegen die religiöse Radikalisierung von Bürgerinnen und Bürgern aus Baden-Württemberg zu unternehmen? 7. Gibt es aktuelle Erkenntnisse zur Masjid As Salam Moschee in Göppingen beziehungsweise dem Verein Arabisches Kulturzentrum Göppingen e. V. und der Annasihah Moschee in Stuttgart-Feuerbach beziehungsweise dem Verein für Kultur und Bildung Stuttgart e. V. hinsichtlich Radikalisierungen bzw. radikalen Bewegungen? Eingegangen: 28. 02. 2018 / Ausgegeben: 16. 04. 2018 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

8. Gibt es eine Auswertung von IP-Adressen in Baden-Württemberg, von denen regelmäßig religiöse Hass-Seiten aufgerufen werden? 9. Wie steht und verhält sich die Landesregierung gegenüber bzw. zu dem Reli - gionsverband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) nach den Ereignissen, die in der Süßener Moschee vorgefallen sind, um Baden-Württemberg diesbezüglich sicherer zu gestalten? 22. 02. 2018 Dr. Fiechtner fraktionslos Begründung Am 15. Februar 2018 berichtete der SWR über Vorfälle in der Süßener DITIB Moschee, in der Kinder im Namen der Religion instrumentalisiert worden sein sollen, um für den Sieg der türkischen Armee zu beten, die derzeit in Afrin (Sy- rien) gegen die YPG/PKK kämpft. Die Stuttgarter Zeitung schrieb am 3. Januar 2017, dass das Landesamt für Verfassungsschutz einen zahlenmäßigen Anstieg in der Salafisten-Szene ermittelt haben soll. Darunter befänden sich danach auch Dutzende, die durchaus gewalt - orientiert sein sollen. 2013 geriet die Göppinger Moschee Masjid As-Salam nach einem Bericht der Südwestpresse unter die Beobachtung des Verfassungsschutzes. Auf der Home - page der Moschee endet die Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2015, auf Google finden sich jedoch noch immer aktuelle Bewertungen. Wegen dieser Ereignisse soll mit dieser Kleinen Anfrage die aktuelle Situation für Baden-Württemberg erfragt werden. Antwort Mit Schreiben vom 26. März 2018 Nr. 4-1080/364 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Staatsminis - terium, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Ministerium der Justiz und für Europa und unter Beteiligung der Landeszentrale für politische Bildung die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele religiös motivierte Extremisten und Hassprediger sind der Landes - regierung derzeit in Baden-Württemberg bekannt (wenn möglich nach Glaubensrichtung kategorisieren)? Zu 1.: Das islamistische Personenpotenzial in Baden-Württemberg beträgt ca. 3.500 Personen; für detaillierte Zahlenangaben wird auf den Jahresbericht 2016 des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) verwiesen. Allerdings ist die Begrifflichkeit des Hasspredigers keine Kategorie, die von den Verfassungsschutzbehörden zur Einordnung dieser Personen verwendet wird, weshalb hierzu keine Zahlen ausgewiesen werden können. 2

Mit 750 Salafisten in Baden-Württemberg liegt gegenüber dem Jahresbericht 2016 eine bereits aktualisierte Zahl vor, die jedoch nur bedingt mit zuvor veröffentlichten Werten vergleichbar ist, da Veränderungen in der Erfassung des Personenpotenzials im Verfassungsschutzverbund und ein gestiegenes Hinweisaufkommen im Bereich des Salafismus zu einem Anstieg der Zahlen geführt haben. Eine Aufgliederung der Zahl nach Glaubensrichtungen ist nicht möglich, da die Zugehörigkeit zu einer religiösen Untergruppe nicht im Fokus einer Bearbeitung durch die Sicherheitsbehörden steht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD, Landtagsdrucksache 16/1916, verwiesen. 2. Wie viele religiös motivierte Extremisten und Hassprediger sind oder waren Gegenstand von Ermittlungsverfahren oder unterliegen der Überwachung von Sicherheitsbehörden? Zu 2.: Die statistische Erfassung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) erfolgt auf Grundlage des bundeseinheitlichen Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD). Mit Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 10. Mai 2001 sind rückwirkend zum 1. Januar 2001 mit dem Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität und den Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) die bundesweit einheitlich geltenden Kriterien zur Definition und Erfassung politisch motivierter Straftaten in Kraft getreten. Ausgehend von den Umständen der Tat werden Straftaten der PMK nach dem Definitionssystem zunächst einem Themenfeld zugeordnet. Die phänomenologische Zuordnung erfolgt im Anschluss gegebenenfalls aufgrund weiterer Informationen zur Tat oder Täterschaft. Seit dem 1. Januar 2017 erfolgt eine gesonderte Erfassung von PMK für den Bereich religiöse Ideologie. Im Bereich der aufgeklärten politisch motivierten Straftaten religiöse Ideologie wurden im Themenfeld Islamismus im Jahr 2017 insgesamt 99 Straftaten mit 110 Tatverdächtigen registriert. Dabei ist eine weitergehende Zuordnung zum Begriff Hassprediger nicht möglich. 3. Welche religiösen Vereine und Organisationen werden derzeit vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet oder wurden bereits ggf. verboten? Zu 3.: Nach 3 Abs. 1 Landesverfassungsschutzgesetz (LVSG) hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Aufgabe, Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik und ihrer Länder frühzeitig zu erkennen und den zuständigen Stellen zu ermöglichen, diese Gefahren abzuwehren; der Verfassungsschutz beobachtet daher keine religiösen Vereine, sondern extremistische Personenzusammenschlüsse. So werden z. B. die im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2016 aufgeführten salafistischen Strömungen, die Muslimbruderschaft, die Hizb Allah oder die Milli-Görüs-Bewegung und deren Untergliederungen als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachtet. In den vergangenen Jahren wurden folgende islamistische Organisationen mit Bezügen nach Baden-Württemberg verboten: Die wahre Religion (DWR) (2016), Islamisches Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e. V. (2015), Multi-Kultur-Haus Ulm e. V. (2005), Hizb ut-tahrir (HuT) (2003), al-aqsa e. V. (2002), Kalifatsstaat (2002/2001). 3

4. Wie viele Auftritte von Hasspredigern haben seit 2014 in Baden-Württemberg stattgefunden beziehungsweise wurden verhindert (bitte nach Jahren aufgliedern)? Zu 4.: Vortragsreisende oder islamische Gelehrte aus dem In- oder Ausland, die in den Medien oftmals auch Hassprediger genannt werden, besuchen regelmäßig Moscheegemeinden in Baden-Württemberg. Hinsichtlich einiger Vortragsreisender hat das LfV Erkenntnisse zu extremistischen Einstellungen und Äußerungen, die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu vereinbaren sind. Für den angefragten Zeitraum wird die Zahl der auftretenden Akteure auf min - destens fünfzehn relevante öffentlich bekannte Personen geschätzt, die dabei mehr als hundert Auftritte absolvierten. Eine lückenlose Auflistung von Auftritten extremistischer Demagogen, Propagandisten oder Prediger, die verfassungsfeindliche Inhalte in öffentlichen Vorträgen verbreiten, liegt aus den in der Antwort auf Frage 1 genannten Gründen jedoch nicht vor. 5. Wie viele Extremisten aus Baden-Württemberg haben sich dem Islamischen Staat oder anderen religiösen Terrororganisationen angeschlossen? Zu 5.: Den Sicherheitsbehörden des Landes Baden-Württemberg liegen Hinweise zu rund 50 Islamisten aus Baden-Württemberg vor, die in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind, um dort für jihadistische Gruppierungen zu kämpfen oder diese anderweitig zu unterstützen. Nicht in allen Fällen liegen Erkenntnisse vor, dass sich diese Personen tatsächlich in Syrien oder dem Irak aufhalten oder aufgehalten haben. Konkrete Erkenntnisse darüber, welchen religiösen Terrororganisationen sich die Personen angeschlossen haben, sowie zu Art und Umfang der Zugehörigkeit liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage I, 6. des Antrags der Fraktion der AfD, Landtagsdrucksache 16/2659, verwiesen. 6. Was gedenkt die Landesregierung gegen die religiöse Radikalisierung von Bürgerinnen und Bürgern aus Baden-Württemberg zu unternehmen? Zu 6.: Die Landesregierung hegt keinen Generalverdacht gegen ihre Bürgerinnen und Bürger. Wo tatsächliche Anhaltspunkte für politische oder religiöse Radikalisierungsprozesse bestehen, werden diese von den zuständigen Behörden ernst genommen und bearbeitet. So setzt sich das Ministerium für Soziales und Integration auf unterschiedlichen Ebenen für die Bekämpfung der religiösen Radikalisierung ein. Über die Koordination und Vernetzung von Akteuren in diesem Bereich werden dabei insbesondere Maßnahmen zur Information, Sensibilisierung und Prävention aus Landesmitteln unterstützt. Das aus Bundes- und Landesmitteln finanzierte Demokratiezentrum Baden- Württemberg trägt mit seinen Angeboten und Programmen wesentlich zur landesweiten Prävention gegen religiöse Radikalisierung bei. Im Fokus der Maßnahmen des Demokratiezentrums Baden-Württemberg stehen dabei grundsätzlich alle Formen des religiös begründeten Extremismus, die nicht im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik stehen. Das Demokratiezentrum Baden-Württemberg ist ein Bildungs-, Dienstleistungs- und Vernetzungszentrum im Handlungsfeld Extremismus, Menschenrechtsbildung und Demokratieförderung. Religiös begründeter Extremismus stellt in diesem Zusammenhang eine zentrale Herausforderung der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen dar. Lehrkräften, (pädagogischen) Fachkräften, Jugendlichen, Ehrenamtlichen und allen Interessierten stehen online abrufbare Angebote kostenlos zur Verfügung. Die im Rahmen des Demokratiezentrums tätige Fachstelle Extremismusdistanzierung (FEX) wendet sich speziell an Jugendliche, die besonders 4

anfällig dafür erscheinen, extreme Haltungen anzunehmen. Damit aus Hal - tung(en) kein Verhalten wird, wird Fachkräften pädagogischer Arbeitsfelder fachliche Begleitung, Sensibilisierung und Qualifizierung in diesem Handlungsfeld angeboten, um sie im Umgang mit diesen Themen zu stärken. Darüber hinaus bietet das Demokratiezentrum Baden-Württemberg Beratung und Qualifizierung für Fachkräfte der offenen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit an. Mit einem vielfältigen Angebot an Qualifizierung, Vorträgen und Workshops stärkt und unterstützt das Demokratiezentrum Baden-Württemberg darüber hinaus Multiplikatoren in ihrer Arbeit mit Jugendlichen. Des Weiteren ist auch auf den Runden Tisch der Religionen zu verweisen, den der Minister für Soziales und Integration im Mai 2017 ins Leben gerufen hat. Dieses Arbeitsgremium der Landesregierung soll den lösungsorientierten Austausch mit Blick auf aktuelle gesellschaftspolitische Fragen ebenso unterstützen wie das gemeinsam mit der Stiftung Weltethos im Dezember 2017 gestartete Förderprojekt Lokale Räte der Religionen auf den Weg bringen. Im Zusammenhang mit der seit Jahren von der Landesregierung unterstützten Bekämpfung von Zwangsverheiratung und beim landesweiten Einsatz von islamischen Seelsorgern, die seit 2013 für ihren Einsatz in der Krankenhaus- und Gefangenenseelsorge ausgebildet worden sind, wird punktuell auch mit islamischen Verbänden zusammengearbeitet. Die genannten Kooperationen sind dazu geeignet, religiöse Radikalisierungsprozesse präventiv zu beeinflussen bzw. verhindern. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) hat beispielsweise das Medienpaket Verklickt! veröffentlicht. Es vermittelt Kindern und Jugendlichen sicherheitsbewusstes Verhalten in ihrer digitalen Alltagswelt. Mit Hilfe der so erlangten Medienkompetenz kann extremistischen Angeboten mit dem Ziel der religiösen Radikalisierung im Internet kompetent begegnet werden. Das ebenfalls von ProPK herausgegebene Medienpaket Mitreden Kompetent gegen Islamfeindlichkeit, Islamismus und dschihadistische Internetpropaganda setzt sich u. a. auch mit den Radikalisierungsgefahren durch salafistische Bestrebungen auseinander und zeigt Wege der Extremismusprävention, vor allem im pädagogischen beziehungsweise schulischen Kontext auf. Die Regierungskoalition unterstützt mit Fraktionsmitteln landesweite Veranstaltungen des beim Polizeipräsidium Ludwigsburg ins Leben gerufenen Projekts Achtung?!. Dieses nimmt sich auch den Gründen religiöser Radikalisierung an. Kernmodul ist ein interaktives Theaterstück, das durch die Landeszentrale für politische Bildung und die Polizei, flankiert von Lehrer- und Elterninformationen und begleitenden Unterrichtsmaterialien, nachbereitet wird. Das Theaterstück Jungfrau ohne Paradies mit dem Ziel, Jugendliche vor salafistischer/dschihadis - tischer Propaganda zu schützen, ist ein weiteres Beispiel von Präventionsprojekten in diesem Phänomenbereich. Die Polizei Baden-Württemberg bietet zudem Vorträge sowie Veranstaltungen zur Politisch motivierten Kriminalität an, die auch religiös begründete Radikalisierung sowie Hinweise zum Erkennen religiöser Radikalisierung nebst entsprechenden Handlungsempfehlungen zum Inhalt haben. Unter dem Dach des Kompetenzzentrum zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen Extremismus (KPEBW) wurde im Oktober 2017 das Landesbildungszentrum Deradikalisierung Baden-Württemberg (LBZ Derad) eingerichtet. Dessen Kernaufgabe ist, im Bereich der Extremismus- und Radikalisierungsprävention Weiterbildungskonzepte zu entwickeln sowie zielgruppenbezogene Aus- und Fortbildungen durchzuführen. Mit dem jährlich stattfindenden Fachtag zu einem aktuellen Schwerpunktthema der Extremismus- und Radikalisierungsprävention wird zudem ein breites Publikum angesprochen. Zur Prävention im Justizvollzug wurden in Kooperation mit dem KPEBW und dem Projektpartner Violence Prevention Network e. V. Workshopreihen zur politischen Bildung radikalisierungsanfälliger Gefangener konzipiert, die seit dem vergangenen Jahr in den drei Vollzugseinrichtungen mit Zuständigkeit für junge männliche Strafgefangene durchgeführt werden. Wie der Justizvollzug verfügt auch die Landesanstalt Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg 5

(BGBW) über eine Handreichung zum gewaltbereiten Extremismus, um entsprechende Anzeichen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls auf Kooperationspartner zuzugehen. Durch das LBZ Derad sollen in den kommenden Monaten zudem Mitarbeiter aus allen neun Einrichtungen der BGBW zum Thema geschult werden. Der schulische Erziehungs- und Bildungsauftrag, wie er in der Landesverfassung und dem Schulgesetz festgehalten ist, beinhaltet den Gedanken der Prävention vor extremistischen und radikalen Haltungen. So ist die Schule u. a. gehalten, die Schülerinnen und Schüler zu Menschlichkeit und Friedensliebe sowie zur Achtung der Würde und Überzeugung anderer zu erziehen. Daher wird in der Schule u. a. Wert darauf gelegt, Schülern die grundlegende Bedeutung von Toleranz, solidarischem Verhalten und ethischer Verantwortung zu vermitteln. Schü - ler sollen Demokratie auch altersgemäß in unmittelbarer schulischer Mitwirkung über Schülermitverantwortung, Klassenrat, Schulverfassung und Kooperationen mit außerschulischen Partnern oder Patenschaften erleben. Darüber hinaus eröffnen die Bildungspläne den Schulen in Baden-Württemberg weiterhin Freiräume, um beispielsweise im Rahmen des Schulcurriculums demokratischen Kompe - tenzerwerb durch konkrete Schulentwicklungsprojekte oder Schulprogramme zu fördern. In diesem Zusammenhang wird auf Leitbilder verwiesen, die von den Schulen im Land entwickelt wurden. In Ergänzung dazu steht Schulen in Baden- Württemberg eine Publikationsreihe zur schulischen Prävention salafistischer Ideologie zur Verfügung. Seit 2010 bietet das bei der Landeszentrale für politische Bildung angesiedelte Team mex. Mit Zivilcourage gegen Extremismus Fortbildungen Jugend- szenen zwischen Islam und Islamismus an. Fachvorträge zu Radikalisierungs - verläufen, Salafismus und islamistischen Organisationen stehen ebenfalls zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 4 der Kleinen Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg ABW, Landtagsdrucksache 16/429, sowie zu den Fragen IV. 1 bis 5 Großen Anfrage der Fraktion der CDU, Landtagsdrucksache 15/5880, verwiesen. 7. Gibt es aktuelle Erkenntnisse zur Masjid As Salam Moschee in Göppingen beziehungsweise dem Verein Arabisches Kulturzentrum Göppingen e. V. und der Annasihah Moschee in Stuttgart-Feuerbach beziehungsweise dem Verein für Kultur und Bildung Stuttgart e. V. hinsichtlich Radikalisierungen bzw. radikalen Bewegungen? Zu 7.: Da nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden im Arabischen Kulturzentrum Göppingen e. V. in der Vergangenheit immer wieder bundesweit bekannte sala - fistische Akteure aufgetreten sind, muss von einer ideologischen Nähe zu sala - fistischen Strömungen ausgegangen werden. Diese Nähe zur salafistischen Ideologie kann in Einzelfällen Radikalisierungen von Anhängern dieser extremistischen Strömung zur Folge haben. Bei dem Moscheeverein Verein für Kultur und Bildung in Stuttgart e. V. ( An- Nasiha Camii Stuttgart) in Stuttgart-Feuerbach handelt es sich um einen von sunnitischen Muslimen unterschiedlicher Herkunftsländer frequentierten Verein. Den Sicherheitsbehörden liegen zu diesem Verein keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6

8. Gibt es eine Auswertung von IP-Adressen in Baden-Württemberg, von denen regelmäßig religiöse Hass-Seiten aufgerufen werden? Zu 8.: Eine Speicherung der IP-Adressen einer Homepage kann nur von den jeweiligen Betreibern der Internetseiten erfolgen. Staatliche Stellen haben hierauf keinen Zugriff. Durch die Sicherheitsbehörden können allerdings Inhaber von den Behörden bekannten IP-Adressen innerhalb des rechtlichen Rahmens der jeweiligen Gesetze wie z. B. nach 5 b Landesverfassungsschutzgesetz, 100 j Strafprozessordnung oder 23 a Polizeigesetz Baden-Württemberg ermittelt werden. Soweit diese Voraussetzungen erfüllt werden und die Erhebung der Daten erforderlich ist, wird die Ermittlung des Inhabers der IP-Adresse im Einzelfall geprüft und gegebenenfalls vollzogen. 9. Wie steht und verhält sich die Landesregierung gegenüber bzw. zu dem Reli - gionsverband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) nach den Ereignissen, die in der Süßener Moschee vorgefallen sind, um Baden-Württemberg diesbezüglich sicherer zu gestalten? Zu 9.: Die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den DITIB-Landesverbänden im Projektbeirat zum Islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung wird derzeit kritisch überprüft. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 4, 7 und 9 des Antrags der Abg. Sascha Binder u. a. SPD, Landtagsdrucksache 16/3579, verwiesen. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor 7