Betriebskrankenkasse Mondi

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Transkript:

Betriebskrankenkasse Mondi Geschäftsbericht 2017 1

einfach.besser.versichert BETRIEBSKRANKENKASSE MONDI 2

INHALT Vorwort... 4 Mitglieder der Verwaltungskörper... 5 Vorstand... 5 Kontrollversammlung... 5 Generalversammlung... 5 Tätigkeit der Verwaltungskörper... 6 Aufsichtsbehörde... 6 Das Büro der Betriebskrankenkasse... 7 Beitragswesen... 8 Beitragsverrechnung... 8 Beitragssätze... 8 Versichertenbewegung... 9 Rechnungsabschluss... 10 Schlussbilanz... 10 Erfolgsrechnung... 10 Finanzkennzahlen... 10 Erträge... 11 Finanzergebnis... 12 Wertpapiere... 12 Rücklagenbewegung... 12 Leistungsaufwendungen... 13 Krankenbehandlung... 13 Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen... 13 Heilmittel... 13 Heilbehelfe/Hilfsmittel... 14 Zahnbehandlung und Zahnersatz... 15 Anstaltspflege und medizinische Hauskrankenpflege... 15 Krankengeld... 15 Rehabilitationsgeld... 16 Mutterschaftsleistungen... 16 Medizinische Rehabilitation... 17 Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung... 17 Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung... 17 Bestattungskostenzuschuss... 18 Fahrtspesen und Transportkosten... 18 Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung... 18 Unterstützungsfonds... 18 Verrechnungs- und Verwaltungsaufwand... 18 Sonstige betriebliche Aufwendungen... 19 Kontrolltätigkeit der Kasse... 19 Öffentlichkeitsarbeit... 19 Versicherungsleistungen... 20 Abkürzungsverzeichnis... 21 Impressum... 22 3

VORWORT meinesv.at Sozialversicherung geht online. Meine Versicherungszeiten jederzeit online einsehen. Wann habe ich meine Arbeitgeber gewechselt? Haben mich alle Arbeitgeber in der Vergangenheit pünktlich zur Sozialversicherung angemeldet? Sind meine Versicherungszeiten lückenlos dokumentiert? Alle meine Versicherungszeiten übersichtlich aufgelistet und für mich einsehbar. Inklusive dazugehörender Beitragsgrundlagen. Im PDF-Format speichern und ausdrucken. Informationen über e-card, Arztkontakte und Leistungen abrufen. Welche Leistungen habe ich den vergangenen Jahren in Anspruch genommen? Wieviel Rezeptgebühr habe ich bereits bezahlt? Leistungsübersichten aus den Vorjahren aufrufen. Im PDF-Format speichern und ausdrucken. Als Studentin oder Student versichere ich mich selbst. Bin ich noch bei meinen Eltern mitversichert? Habe ich meine Beiträge für die Selbstversicherung schon eingezahlt? Habe ich meine Inskriptionsbestätigung schon geschickt? Fragebogen ausfüllen, prüfen, hochladen, signieren, fertig. Einmal registrieren, immer profitieren! Die Identifizierung mit Ihrer Handy-Signatur auf meinesv.at dient dem geschützten Zugang zu Ihren persönlichen Daten. Um die Vorteile von Meine SV zu nützen, müssen Sie Ihr Handy einmalig registrieren lassen. Holen Sie Ihre Handy-Signatur persönlich ab Dazu brauchen Sie Ihren Lichtbildausweis und Ihr Handy. Alle Registrierungsstellen finden Sie auf www.handy-signatur.at. Ihr Handy ist sofort signaturfähig. Auch Online-Registrierung ist möglich Der Aktivierungscode wird Ihnen per Einschreiben zugeschickt o Für Teilnehmer von Finanz Online: finanzonline.bmf.gv.at/fon o Über die Post: post.at/handysignatur DER LEITENDE ANGESTELLTE Robert Weissenfels DER OBMANN Gerald Einfalt 4

MITGLIEDER DER VERWALTUNGSKÖRPER (Stand vom 31. Dezember 2017) VORSTAND Obmann: Gerald Einfalt (DN) 1. Obmann-Stellvertreter: DI (FH) Martin Ruopp (DG) 2. Obmann-Stellvertreter: Manfred Haydn (DN) Ing. Gerald Silbernagl (DN) Gerald Dröscher (DN) KONTROLLVERSAMMLUNG Vorsitzender: Vorsitzender-Stellvertreter: Gerhard Schwiegk (DG) Christian Walter (DN) Ing. Gerhard Drexler (DG) Wolfgang Kasser (DG) Sarah Reitbauer (DG) GENERALVERSAMMLUNG Gerald Einfalt (DN) DI (FH) Martin Ruopp (DG) Manfred Haydn (DN) Gerald Dröscher (DN) Christoph Kuterna (DN) Reinhard Maier (DN) Ulrike Schnetz (DN) Ing. Gerald Silbernagl (DN) Alois Tatzreiter (DN) Mag. Markus Wenzl (DG) DN = Dienstnehmer DG = Dienstgeber 5

TÄTIGKEIT DER VERWALTUNGSKÖRPER Insgesamt wurden im Berichtsjahr 8 Sitzungen abgehalten; davon jeweils 3 Sitzungen des Vorstandes und der Generalversammlung sowie 2 der Kontrollversammlung. Im Vorstand wurden die ihm vom Gesetz übertragenen Angelegenheiten behandelt, so zb die Genehmigung von Vertragsbeitritten, die von den zuständigen Gebietskrankenkassen oder vom Hauptverband auch in unserem Namen abgeschlossen worden sind. Ebenfalls in seine Kompetenz fallen die regelmäßigen Gebarungsvorschaurechnungen (GVR) sowie die Behandlung von Ansuchen an den Unterstützungsfonds. Beschlossen wurde am 5. April 2017 die Fortführung des BGF-Projektes Mentale Fitness, die GVR 2017/2018 und 2018/2019. Auch der neuerlichen Teilnahme am Mondi-MADD (Make A Difference Day) wurde zugestimmt. Verabschiedet wurde auch die 1. Änderung der Krankenordnung 2016 sowie die aktuelle Erreichbarkeitskundmachung. Ebenso wurden die Leitlinien über das Vermögensmanagement beschlossen. In der Herbstsitzung am 18. Oktober 2017 war ebenfalls eine umfangreiche Agenda abzuarbeiten. Neben der 2. Änderung der Krankenordnung 2016, der rollierenden GVR wurde eine Änderung der Erreichbarkeitskundmachung beschlossen. Auch die 7. Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie des Kooperationsvertrages der ITSV standen auf der Tagesordnung. Der Vorstand hatte sich weiter mit der Einschau des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen betreffend verschiedene Buchungspraktiken zu beschäftigen. Eine weitere Sitzung des Vorstandes fand am 5. Dezember 2017 statt. Diese behandelte Vorgaben der Leistungsharmonisierung (Vorbereitung einer Satzungsänderung), überdies wurde eine neuerliche Abänderung der Erreichbarkeitskundmachung fixiert. Die Kontrollversammlung (KV) überprüfte sowohl den Voranschlag für das Jahr 2017 als auch den Rechnungsabschluss 2016, beides fand einhellige Zustimmung. Auch alle Vermögensveranlagungen wurden von der Kontrollversammlung bestätigt. Ebenfalls in der KV waren die Vertragsänderungen der ITSV sowie die Einschau des Ministeriums Gegenstand der Beratungen. Von der Generalversammlung wurden in der April-Sitzung der Voranschlag (Budget) für 2017 sowie die 1. Änderung der Kassensatzung 2016 beschlossen. Im November erfolgte der Beschluss des Rechnungsabschlusses 2016 und die Genehmigung der 2. Änderung der Satzung 2016. Am 5. Dezember 2017 fand auch eine zusätzliche Sitzung statt, in der die 3. Änderung der Satzung 2016 (Leistungsharmonisierung) beschlossen wurde. Alle Beschlüsse der Verwaltungskörper erfolgten einstimmig. AUFSICHTSBEHÖRDE Die Aufsicht über die Betriebskrankenkasse Mondi obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit. Als dessen Vertreterin nahm dabei Frau Amtsdirektorin Christa Schneeberger an den Sitzungen der BKK teil. 6

DAS BÜRO LEITENDER ANGESTELLTER: STELLVERTRETER DES LEITENDEN ANGESTELLTEN: Robert Weissenfels Erwin Ploier MITARBEITERINNEN: Katrin Bachleitner (bis 6.7.2017) Gabriele Spreitzer Monika Grießler Viktoria Holzer Stefanie Ladner (bis 30.9.2017) Lehrling: Marlene Holzner BERATENDE ÄRZTIN: BERATENDER ZAHNÄRZTLICHER DIENST: Dr. Petra Smetana Dr. Isabella Spreitzer (Vertretung) Zahnärztlicher Dienst der NÖGKK PERSONELLES: Frau Katrin Bachleitner trat am 6. Juli 2017 in den Mutterschutz, ihre Vertretung übernahm Frau Monika Grießler. Frau Stefanie Ladner beendete Ende September ihre Tätigkeit bei der Betriebskrankenkasse. Frau Marlene Holzner begann am 1. Juni 2017 eine Lehrausbildung in der BKK. CHEF(ZAHN)ÄRZTLICHER DIENST: Die zahnärztlichen Begutachtungen werden seit 2015 vom Zahnambulatorium der NÖGKK in Amstetten bzw dem chefzahnärztlichen Dienst in der Hauptstelle St. Pölten wahrgenommen, für die Wiener Versicherten vom Zahnambulatorium der BKK der Wiener Verkehrsbetriebe. Personalstand zum 31. Dezember 2017 7

BEITRAGSWESEN Die Dienstgeber führen monatlich die Sozialversicherungsbeiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) an die Betriebskrankenkasse ab. Dieser verbleiben nur die Krankenversicherungsbeiträge, womit sie ihre Leistungen für alle Anspruchsberechtigten erbringt. BEITRAGSVERRECHNUNG Es wurden im Jahr 2017 folgende fremde Beiträge verrechnet: Pensionsversicherung Arbeiter 6.481.757,69 Pensionsversicherung Angestellte 3.554.287,49 Unfallversicherung 556.751,98 Arbeitslosenversicherung 2.598.665,52 Beiträge nach dem NSchG 669.643,21 Beiträge nach dem IESG 151.853,89 AK-Umlage 182.370,29 Wohnbauförderungsbeitrag 367.049,93 Betriebliche Vorsorge 299.694,22 BEITRAGSSÄTZE Beitrag Gesamt Dienstgebenehmer Dienst- Krankenversicherung Arbeiter 7,65 % 3,78 % 3,87 % Krankenversicherung Angestellte 7,65 % 3,78 % 3,87 % Unfallversicherung 1,30 % 1,30 % - Pensionsversicherung 22,80 % 12,55 % 10,25 % Arbeitslosenversicherung 6,00 % 3,00 % 3,00 % IESG-Zuschlag 0,35 % 0,35 % - NSchG-Beitrag 3,40 % 3,40 % - Arbeiterkammerumlage 0,50 % - 0,50 % Wohnbauförderungsbeitrag 1,00 % 0,50 % 0,50 % BV-Beitrag 1,53 % 1,53 % - Krankenversicherung Lehrling 3,35 % 1,68 % 1,67 % Pensionsversicherung Lehrling 22,80 % 12,55 % 10,25 % Arbeitslosenversicherung Lehrling 2,40 % 1,20 % 1,20 % Allgemeine Beitragsgrundlage monatlich 4.980,00 Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen jährlich 9.960,00 Grenze für geringfügige Beschäftigung monatlich 425,70 Beitrag 19a-Versicherung monatlich 60,09 8

VERSICHERTENBEWEGUNG Der Jahresdurchschnitt der Versicherten (ohne Angehörige) zeigt folgende Veränderung im Jahresvergleich: 2016 % 2017 % Differenz Erwerbstätige Männer 758 44,2 762 44,4 +4 Frauen 112 6,5 118 6,9 +6 Freiwillig Versicherte Männer 1 0,1 0 0,0-1 Frauen 1 0,1 1 0,1 Arbeitslose Männer 10 0,5 10 0,6 0 Frauen 2 0,2 1 0,1-1 Kinderbetreuungsgeld Männer 2 0,1 1 0,1-1 Frauen 17 1,0 15 0,9-2 Pensionisten Männer 483 28,2 476 27,7-7 Frauen 328 19,1 329 19,2 +1 Insgesamt 1.714 100,0 1.713 100,0-1 Durchschnittlich war ein Versichertenverlust von insgesamt 1 Person zu verzeichnen, wobei sich die Beschäftigten um 10 erhöhten, während sich die Pensionisten und Arbeitslosen leicht verringerten. GRAFIK 1: ENTWICKLUNG VERSICHERTENSTAND (JAHRESDURCHSCHNITT) 1.900 1.850 1.835 1.800 1.750 1.700 1.724 1.702 1.714 1.713 1.650 2013 2014 2015 2016 2017 9

RECHNUNGSABSCHLUSS SCHLUSSBILANZ Das Reinvermögen der Betriebskrankenkasse setzt sich aus der Allgemeinen Rücklage, der Leistungssicherungsrücklage und der Rücklage für den Unterstützungsfonds zusammen. Es betrug zum Bilanzstichtag 15,282.556 und war damit um 2,3 % höher als im Vorjahr. Alleine die Allgemeine Rücklage in Höhe von 14,720.654 beträgt nach wie vor das 2,5fache der Leistungsausgaben des Jahres 2017. Zusätzlich dient die Leistungssicherungsrücklage (498.870 ) dem Ausgleich unterjähriger Schwankungen von Leistungsausgaben und Beitragseinnahmen. Der Stand des Unterstützungsfonds per 31.12.2017 betrug 63.031. ERFOLGSRECHNUNG Die Erfolgsrechnung 2017 weist einen Bilanzgewinn von 324.431 aus und untertrifft damit das Vorjahresniveau von 519.806 um mehr ein Drittel (37,6%). Auch das Finanzergebnis verringerte sich und erreichte den Betrag von 252.937. Auch das Betriebsergebnis, welches im Wesentlichen den Saldo aus Beitragseinnahmen und Leistungsaufwendungen umfasst, hat sich mit einem Betrag von 90.145 deutlich verschlechtert (2016: 219.921 ). Ursachen ganz allgemein sind die geringe Erhöhung der Erträge sowie der stärkere Anstieg der Leistungsaufwendungen. Betriebs- und Finanzergebnis machen in Summe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (343.082 ) aus. Damit weisen die meisten Erfolgsrechnungsparameter einen Rückgang aus, ausgenommen die Entwicklung der Beiträge sowie der Gesamterträge. FINANZKENNZAHLEN 2016 2017 Bilanzsumme 17.868.433 18.406.805 Allgemeine Rücklage 14.396.223 14.720.654 Leistungssicherungsrücklage 480.219 498.870 Unterstützungsfondsrücklage 68.465 63.031 Betriebsergebnis 219.921 90.145 Finanzergebnis 310.384 252.937 EGT 530.305 343.082 Bilanzgewinn 519.806 324.431 10

ERTRÄGE Die Gesamterträge in der Erfolgsrechnung 2017 betragen (ohne Finanzergebnis und Rücklagenbewegung) 6,126.904 ; um 1,5 % mehr als im Vorjahr. Den größten Teil stellen die Versichertenbeiträge mit 5,456.816 dar, eine Erhöhung um 1,9 % gegenüber 2016. Bei den Erwerbstätigen-Beiträgen kam es zu einem deutlicheren Anstieg um 2,6 %. Sie betrugen 3,131.881, die wichtigsten Gründe waren: durchschnittlich mehr Beschäftigte sowie die Erhöhung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage. Die Position Arbeitslose reduzierte sich weiter um 6,9 %, wobei dies auch hauptsächlich auf die Beiträge für Arbeitslose/Notstandshilfebezieher/innen zurückzuführen ist (-15,3%). Die Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen-Beiträge sind dagegen nahezu gleichgeblieben. Die Einnahmen aus den KV-Beiträgen der Pensionisten stiegen gegenüber 2016 um 0,8 % auf 2,071.154. Darin enthalten ist eine Nachzahlung für 2016 in Höhe von rd 7.000. Die Beiträge für mitversicherte Angehörige verringerten sich auf 5.940 (-13,7 %), was auf den Wegfall von Versicherten durch Tod zurückzuführen ist. Die Ersätze für Leistungsaufwendungen stammen hauptsächlich vom Bund (Wochengeld, MUKIP), von anderen Sozialversicherungsträgern (PVA, AUVA) sowie von Privatversicherungen und personen. Mit einem Betrag von 416.128 waren sie um 2,8 % niedriger als im Vorjahr. Während die Erlöse beim Wochengeldersatz um fast 50 % zurückfielen, stiegen andere Ersätze zb für die Gratiszahnspange. Die Detailzahlen finden sich im Beiblatt KE3 zur Erfolgsrechnung. Die Rezeptgebühren waren etwas höher als zuletzt: 172.072 (+1,5 %). Die sonstigen Erträge fielen dafür mit 30.005 weniger stark aus (Vorjahr: 42.966 ). Grund dafür war die Entwicklung der Pharmaverträge. GRAFIK 2: BEITRAGSENTWICKLUNG GESAMT 5.500.000 5.450.000 5.400.000 5.456.816 5.350.000 5.300.000 5.250.000 5.282.824 5.357.158 5.200.000 5.150.000 5.209.161 5.100.000 5.050.000 5.000.000 5.054.790 2013 2014 2015 2016 2017 Die Beitragserlöse steigen seit einigen Jahren wieder kontinuierlich an, wobei auch die Zunahme bei den Erwerbstätigen mit +2,6 % am stärksten ausfiel; Pensionistenbeiträge: +0,8%. 11

FINANZERGEBNIS Die Vermögenserträgnisse leisten einen nicht unwichtigen Beitrag zum Gesamtergebnis. Im Berichtsjahr reduzierten sie sich jedoch um rd 57.000 auf 252.937. Die Erlöse aus Wertpapieren (Kupons bzw Fondsausschüttungen) lagen um 14,3 % unter dem Niveau des Vorjahres und betrugen 268.496. Der jahrelange Trend (sinkende Zinsen) wird damit weiter prolongiert. Die Erträge aus Geldeinlagen sanken auf 98. Die Aufwendungen resultieren in der Regel aus Wertpapierankäufen (39.232 ), bei denen der Ankaufskurs über 100 % liegt, aus dem Titel Kursgewinne wurden 23.575 verbucht, davon 22.900 aus einem Anlagenverkauf. Generell wird die Mittelveranlagung problematischer, nicht nur aufgrund des schwierigen Marktumfeldes, sondern auch zunehmend wegen verschärfter Vorschriften in diesem Bereich. Insgesamt betrug das Veranlagungsvolumen am Bilanzstichtag rund 15 Mio Euro. WERTPAPIERE In Anfangsbestand Zugänge Abgänge Endbestand Anleihen 11,593.671,50 3,620.210,00 2,849.325,00 12,364.556,50 Fonds 2,638.143,31 2,638.143,31 Gesamt 14,231.814,81 3,620.210,00 2,849.325,00 15,002.699,81 Der Vorstand beschloss im Frühjahr Leitlinien der BKK zum Vermögensmanagement, diese traten mit 1. März 2017 in Kraft. RÜCKLAGENBEWEGUNG Da die Leistungsaufwendungen stärker zulegten (+3,9 %), war auch die davon abhängige Leistungssicherungsrücklage um 18.652 zu erhöhen (auf 498.870 ). Diese Rücklage ist im Ausmaß von einem Zwölftel der Leistungsaufwendungen zu bilden. Eine Dotierung des Unterstützungsfonds wurde im Berichtsjahr nicht vorgenommen. 12

LEISTUNGSAUFWENDUNGEN Die Summe der Versicherungsleistungen betrug im Berichtsjahr 5,986.442 und war damit um knapp 224.000,- höher (+3,9 %) als im vorangegangenen Jahr. Für Pensionisten und deren Angehörige war ein ebenfalls höherer Leistungsaufwand in Höhe von 3,645.616 zu verbuchen. Der Nachweis P (Aufwendungen und Erträge der krankenversicherten Pensionisten) zeigt die Verteilung der Aufwandsposten. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 2,377.506. Damit wurde ein Deckungsgrad von 65,2 % erreicht. GRAFIK 3: ÜBERSICHT HAUPTAUFWANDSARTEN 3% 14% 8% 22% 24% 29% Ärztliche Hilfe Anstaltspflege Heilmittel Zahnbehandler Krankengeld Restl. Aufwand KRANKENBEHANDLUNG Dieser Begriff umfasst die ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen, Heilmittel und Heilbehelfe/Hilfsmittel. Es wurde dafür ein Betrag von 2,889.008 aufgewendet, fast gleich wie im Vorjahr (+523 ). Damit umfasst diese Position die Hälfte (48,3%) des gesamten Volumens an Leistungsaufwendungen. Die Aufwandsarten innerhalb der Krankenbehandlung zeigen jedoch unterschiedliche Entwicklung. Für ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen wurde ein Betrag von 1,422.232 ausgegeben (+3,8%). Eine genaue Übersicht bietet das Beiblatt A1 zur Erfolgsrechnung. Diese Leistungen werden sowohl von fast 7.000 Vertragspartnern im gesamten Bundesgebiet als auch von Wahlbehandlern erbracht, wobei eine Kostenerstattung (80 % des Tarifes) durch die BKK möglich ist. Dieser Aufwand erhöhte sich doch deutlich um knapp 20 % auf 65.581. In der Übersicht sind auch Kosten für ambulante Behandlungen in Krankenanstalten in Höhe von 131.419 enthalten. Der Aufwand für Heilmittel betrug 1,3 % weniger als im Jahr davor, nämlich 1,306.611. Pro Rezept wurden durchschnittlich 1,8 Heilmittel verordnet, damit geringfügig unter dem Schnitt von 2016. 13

Die Kosten (ohne NAV) verteilen sich wie folgt: öffentliche Apotheken 989.470 Hausapotheken 171.768 Sonstiges 42.860 Die Anzahl der verordneten Heilmittel betrug im Berichtsjahr 41.375, dabei wurden insgesamt 22.450 Rezepte ausgestellt, wobei eine Verschiebung von den Hausapotheken zu den öffentlichen Apotheken gegeben hat. Die Durchschnittskosten erhöhten sich auf 29,10 pro Abgabeeinheit (ohne Abzug bezahlter Rezeptgebühren). Unter Einbeziehung der Rezeptgebühren ergibt sich ein durchschnittlicher Betrag von 24,96 pro Einheit, um 1,37 mehr als 2016. Von den 22.450 Rezepten wurden 5.208 ohne Rezeptgebühr abgerechnet, um 637 weniger als im Vorjahr. Gründe dafür sind eine generelle Befreiung (auf Antrag oder wegen Bezuges von Ausgleichszulage) sowie das Erreichen der individuellen Rezeptgebühren-Obergrenze. Diese liegt bei 2 % des Jahresnettoeinkommens. GRAFIK 4: HEILMITTELAUFWAND 1.350.000 1.300.000 1.323.264 1.306.611 1.250.000 1.229.918 1.200.000 1.150.000 1.100.000 1.050.000 1.064.695 1.073.119 1.000.000 2013 2014 2015 2016 2017 Die Zahl der verordneten Heilbehelfe und Hilfsmittel betrug 2.243, um 30 mehr als im Vorjahr. Der Aufwand hingegen sank von 194.520,27 auf 160.164,92 (-17,7 %). Die Durchschnittskosten stiegen auf 138,70 (127,61 ). In dieser Statistik sind aber auch Mittel der medizinischen Rehabilitation enthalten sind, die aufwandsmäßig jedoch eine eigene Position darstellen. Die Aufwendungen (inkl. medizinischer Rehabilitation, ohne NAV) verteilen sich wie folgt: orthopädische Behelfe 34.273 optische Behelfe 17.575 Heilbehelfe gemäß 137/3 ASVG 74.610 sonstige 184.635 Die Kosten der Heilbehelfe, Hilfsmittel und Körperersatzstücke im Rahmen der medizinischen Rehabilitation beliefen sich auf rd 190.800,-. 14

ZAHNBEHANDLUNG UND ZAHNERSATZ Die Aufwendungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz betrugen insgesamt 467.120, das sind 8,5 % weniger als im Jahr davor. Während bei der Zahnbehandlung die Kosten rückläufig waren, stiegen sie beim Zahnersatz. Den Ausgaben für die Zahnbehandlung von 252.391 lagen 2.699 Behandlungsfälle mit 10.937 Einzelleistungen zugrunde. In dieser Summe sind auch die Kosten für 19 kieferorthopädische Behandlungen samt 5 Reparaturen enthalten. Der Aufwand ist um 5,2 % geringer als im Vorjahr. Beim Zahnersatz war für 366 Behandlungen (+51) mit 516 Einzelpositionen (+65) ein Betrag von 214.729 erforderlich. Es war sowohl bei den Fallzahlen als auch der verrechneten Leistungen ein Anstieg zu verzeichnen, und zwar bei Vertragspartnern ebenso wie bei Wahlbehandlern. ANSTALTSPFLEGE UND MEDIZINISCHE HAUSKRANKENPFLEGE Bei der Anstaltspflege kommt die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) zur Anwendung. Das Modell sieht Pauschalzahlungen der Sozialversicherungsträger an den Hauptverband vor, welcher sie an die entsprechenden Länderfonds weiterleitet. Diese wiederum verteilen das Geld nach einem Punktesystem an die Spitäler. Unser Anteil für 2017 (nach Abzug von Rückverrechnungen bzw. Nachzahlungen für Vorjahre) betrug 1,731.736. Die Aufwendungen für PRIKRAF-Spitäler (Privatkrankenanstaltenfonds) sowie Kostenerstattungen für Krankenhausrechnungen sind in der Zeile Verpflegskosten und sonstige Leistungen ausgewiesen. Hier wurde ein Betrag von 4.991 (2016: 9.525 ) verbucht. Es wurden 942 Fälle (2016: 1.006, -6,4 %) mit 5.630 Aufenthaltstagen (2016: 6.311; -10,8 %) verzeichnet. Durch diese beiden Werte ergibt sich für das Berichtsjahr eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 6,0 Tagen, (2016: 6,3 Tage). Für die medizinische Hauskrankenpflege wurde ein Betrag von 4.424 aufgewendet. Es gibt hier Vereinbarungen mit verschiedenen Trägerorganisationen über Pauschalzahlungen. In Wien ist dies der Fonds Soziales Wien und in Niederösterreich die fünf Trägerorganisationen Volkshilfe NÖ, Nö. Hilfswerk, Caritas der Diözese St. Pölten, Caritas der Erzdiözese Wien sowie das Rote Kreuz NÖ. KRANKENGELD Der Aufwand an Krankengeld betrug 144.676, um rund 20 % weniger als im Vorjahr (180.990 ). Damit ist diese Position das dritte Jahr hintereinander rückläufig (s. auch Grafik S. 16). Von den im Berichtsjahr verzeichneten 1.288 Krankenstandfällen (+35) mit 14.430 Krankenstandtagen (+654) waren 2.115 Tage mit Krankengeldbezug (+417), 3.501 Tage (+88) entfielen auf Karenztage sowie 8.814 Tage (+149) auf Gehalt- bzw. Entgeltfortzahlung. Die durchschnittliche Dauer eines Krankenstandes ist leicht angestiegen. Während sie jedoch bei den männlichen Dienstnehmern mit 11,7 Tagen (+0,2 Tage) über 2016 lag, sank die Quote bei den Frauen um den gleichen Betrag auf 6,6 Tage. Der Gesamtdurchschnitt erhöhte sich auf 11,2 Krankentage (+0,2 Tage). Der durchschnittliche Tagsatz (brutto) ermäßigte sich deutlich von 106,59 auf 68,40. 15

Die häufigsten Krankenstandursachen waren (Fallzahlen insgesamt): Krankheiten des Atmungssystems 468 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 222 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten 192 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen 130 Krankheiten des Verdauungssystems 50 GRAFIK 5: KRANKENGELD 350.000 300.000 309.612 250.000 200.000 203.110 224.057 180.989 150.000 144.676 100.000 50.000 0 2013 2014 2015 2016 2017 REHABILITATIONSGELD Im Berichtsjahr wurde erstmals ein Fall verrechnet. Der Aufwand betrug 22.775, dieser Betrag wird jedoch von der Pensionsversicherungsanstalt ersetzt. MUTTERSCHAFTSLEISTUNGEN Im Berichtsjahr wurden insgesamt 8 Entbindungsfälle mit 8 Kindern verzeichnet. Das ist genau die Hälfte der Geburten des Vorjahres. Auf Angehörige entfielen keine Entbindungen. Der dafür aufgewendete Betrag scheint in der Erfolgsrechnung 2017 mit 55.454 auf, rund 40 % weniger als im Vorjahr. Der größte Anteil mit 39.727 entfiel auf das Wochengeld. Davon werden jedoch 70 % aus Budgetmittel des Bundes (FLAF) erstattet. Die anderen Kosten wurden durch die Arzt(Hebammen)hilfe bzw. Entbindungsheimpflege verursacht, welche aufgrund der Pauschalierung der Zahlungen an die Spitäler laut Rechnungsvorschriften schlüsselmäßig errechnet wurden. 16

MEDIZINISCHE REHABILITATION Medizinische Rehabilitation umfasst einerseits die Übernahme von stationären Aufenthalten, welche den Betrag von 68.597 umfasste. Dieser hat sich zum Vorjahr mehr als verfünffacht (2016: 11.762). Grund war der Anstieg von notwendigen REHA-Aufenthalten. Andererseits ist die Gewährung von Heilbehelfen, Hilfsmitteln und Körperersatzstücken aus diesem Titel vorgesehen. Der Aufwand dafür betrug im Berichtsjahr 190.804 (+55,3 % gegenüber 2016). Auch diese Position hat sich stark erhöht, was unter anderem auf einen neuen Fall von Heimdialyse zurückzuführen ist. Insgesamt erreichte die medizinische Rehabilitation die Höhe von 295.772 (inkl 36.371 NAV). GESUNDHEITSFESTIGUNG UND KRANKHEITSVERGÜTUNG Diese Maßnahmen stellen keine Pflichtleistung dar, sondern sind freiwillige Leistungen der Krankenversicherungsträger. Im Jahr 2017 wurden von der BKK 20 Kur- bzw. Erholungsaufenthalte mit insgesamt 499 Aufenthaltstagen gewährt, davon 11 Fälle mit 294 Tagen aus dem Titel Rehabilitation. Dabei hatten die Anspruchsberechtigten nach Einkommen gestaffelte Zuzahlungen zu entrichten, wenn keine Gründe zur Kostenbefreiung vorlagen. Diese Zuzahlungen betrugen 2.472. Der Aufwand für Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung betrug 31.278 und war damit aufgrund der abgerechneten Fälle beinahe um ca 12 % höher als im Jahr davor. In dieser Position ist auch ein Aufwand von ca 4.300 für Krankheitsverhütung (zb Impfaktionen) enthalten. So wurden zb Zuschüsse zu Impfungen gegen Grippe, Pneumokokken, Hepatitis usw) geleistet bzw stellte die Kasse den Impfstoff zum reduzierten Preis zur Verfügung. FRÜHERKENNUNG VON KRANKHEITEN UND GESUNDHEITSFÖRDERUNG Diese Position umfasst die Jugendlichen-Untersuchung, die Vorsorgeuntersuchung sowie Gesundheitsförderung und sonstige Maßnahmen. Gemäß 132a Absatz 1 ASVG hat die BKK alle pflichtversicherten Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren mindestens einmal jährlich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Diese Dienstleistung wird über die Gebietskrankenkassen organisiert, welche uns dafür Kosten in Höhe von 737 in Rechnung gestellt haben. Alle Versicherten und Angehörigen ab 18 Jahren haben Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr. Der Aufwand dafür belief sich auf 26.286 ; ein Minus von rd 6 % gegenüber dem Vorjahr. Es gibt bei diesem Thema eine Kooperation mit der Wiener Gebietskrankenkasse (Einladungsmanagement). Unter den sonstigen Maßnahmen sind auch die Kostenzuschüsse zur Zeckenschutzimpfung verbucht. Ebenfalls enthalten sind Aufwendungen für betriebliche Gesundheitsförderung. Für die verschiedenen vom Vorstand beschlossenen Projekte der Kasse wurden 179.605 ausgegeben, ca 1 % mehr als im Jahr davor. 17

BESTATTUNGSKOSTENZUSCHUSS Der Zuschuss zu Bestattungskosten ist in der Satzung geregelt und sieht in bestimmten Fällen einen Betrag in Höhe von 436,04 vor. Im Jahr 2017 konnten 11 Fälle positiv erledigt werden, was einen Aufwand von 4.796,44 verursachte. FAHRTSPESEN UND TRANSPORTKOSTEN Für die im Rahmen der ärztlichen Behandlung notwendigen Fahrten bzw. Krankentransporte wird im Berichtsjahr ein Betrag von 107.988,08 ausgewiesen. Die Fahrtspesen (Kostenerstattungen an Versicherte) verringerten sich um 2,5 %, während die Transportkosten gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 um 5,7 % auf 101.433,04 anstiegen. Darin enthalten sind ca 4.500,- aus dem Titel Flugrettung, dies entspricht rund 80% des Betrages der Vorperiode. VERTRAUENSÄRZTLICHER DIENST UND SONSTIGE BETREUUNG Diese Aufwandspost beläuft sich auf 19.795,45, ca 750 mehr als im Jahr 2016. Diese Summe enthält die Honorare für die beratenden Ärzte und den Aufwand des Kontrollarztes Vorladung zur Untersuchungsstelle bei der NÖ. Gebietskrankenkasse. Diese verrechnet uns dafür Pauschalkosten. Auch die Aufwendungen für das automatische Medikamentenbewilligungsservice (ABS) werden unter dieser Position verbucht. UNTERSTÜTZUNGSFONDS 84 ASVG erlaubt den Versicherungsträgern, einen Unterstützungsfonds einrichten. Dieser dient dem Ausgleich von sozialen Härtefällen. Die Beschlussfassung darüber obliegt dem Vorstand bzw dem entsprechenden Ausschuss. Aus den Mitteln dieses Fonds wurden im Berichtsjahr Unterstützungen im Ausmaß von 5.433,73 wie folgt gewährt: Heilbehelfe/Hilfsmittel 4.430,53 Zahnbehandlung/Zahnersatz 1.003,20 Eine Zuweisung an den Fonds erfolgte im Berichtsjahr nicht. Somit betrug der Stand am Bilanzstichtag 63.031,04. VERRECHNUNGS- UND VERWALTUNGSAUFWAND Diese Position umfasst sowohl Verrechnungsaufwendungen, die von der Kasse selbst zu tragen sind, als auch den Verwaltungsaufwand nach 445 ASVG, der dem Betriebsunternehmer anzulasten ist. Im Jahr 2017 betrug der Verrechnungsaufwand der Gebietskrankenkassen (Ärzte-, Heilmittelverrechnung) 16.218,54, um 13,7 % weniger als im Jahr zuvor. 18

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Diese Position umfasst ua die Aufsichtsgebühr, verschiedene Verbandsbeiträge, den Beitrag zur Finanzierung des e-card-systems, den IVF-Fonds sowie Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit. Hier finden sich auch Zahlungen an die IT-SV GmbH, die IT-Tochter der österreichischen Sozialversicherung. Der gesamte Aufwand (34.098,66 ) hat sich um mehr als 7 % verringert. Grund dafür war die Abrechnung für die neue Leistung gemäß 153a ASVG - Kieferregulierung für Kinder und Jugendliche im Jahr 2016. KONTROLLTÄTIGKEIT DER KASSE Die kontrollärztliche Tätigkeit wird von den Chefärzten der jeweiligen Gebietskrankenkasse für unseren Träger durchgeführt und umfasst die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erkrankter Dienstnehmer. Die Begutachtung im Zuge von Anträgen auf Kur- und Erholungsaufenthalt sowie die Bewilligung von genehmigungspflichtigen Heilmitteln und Erörterung allgemeiner medizinischer Fragen obliegt einer mit der Kasse in Vertrag stehenden beratenden Ärztin; die Bewilligung von kieferorthopädischen Behandlungen bzw. vorzeitigen Bewilligungen von Zahnersatz wird als Dienstleistung von der NÖ. Gebietskrankenkasse erbracht. Der Aufwand für Kontrolltätigkeit betrug 19.795,45. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit betrugen rund 740,- und wurden für gedrucktes Informationsmaterial an die Versicherten verwendet. 19

VERSICHERUNGSLEISTUNGEN Leistung Betrag pro Kopf in % a) Ärztl. Hilfe u. gleichgestellte Leistungen 1.422.232,06 552,32 26,1 b) Heilmittel (Arzneien) 1.306.611,00 507,42 23,9 c) Heilbehelfe und Hilfsmittel 160.164,92 62,20 2,9 Krankenbehandlung 2.889.007,98 1.121,94 52,9 a) Zahnbehandlung 252.390,62 98,02 4,6 b) Zahnersatz 214.729,40 83,39 3,9 Zahnbehandlung und Zahnersatz 467.120,02 181,41 8,5 a) Verpflegskosten und sonstige Leistungen 4.991,18 1,94 0,1 b) Überweisung an den Krankenanstaltenfonds 1.731.736,18 672,52 31,7 c) Medizinische Hauskrankenpflege 4.424,03 1,72 0,1 Anstaltspflege u. med. Hauskrankenpflege 1.741.151,39 676,18 31,9 Krankengeld 144.676,27 56,18 2,7 Rehabilitationsgeld 22.775,20 8,84 0,4 a) Arzt(Hebammen)hilfe 7.620,78 2,96 0,1 b) Anstalts(Entbindungsheim)pflege 8.105,77 3,15 0,1 ) Wochengeld 39.727,20 15,43 0,7 Mutterschaftsleistungen 55.453,75 21,54 0,9 Medizinische Rehabilitation 295.771,81 114,86 5,4 Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung 31.278,21 12,15 0,6 a) Jugendlichenuntersuchungen 737,44 0,29 0,0 b) Vorsorge(Gesunden)untersuchungen 26.286,01 10,21 0,5 c) Gesundheitsförd. und sonstige Maßnahmen 179.604,67 69,75 3,3 Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung 206.628,12 80,25 3,8 Bestattungskostenzuschuss 4.796,44 1,86 0,1 a) Fahrtspesen 6.554,04 2,55 0,1 b) Transportkosten 101.433,04 39,39 1,9 Fahrtspesen und Transportkosten für Leistungsempfänger 107.987,08 41,94 2,0 Vertrauensärztlicher Dienst und sonstige Betreuung 19.795,45 7,69 0,4 Summe Versicherungsleistungen 5.986.441,72 2.324,84 109,6 Die Kopfquote bezieht sich auf die durchschnittlichen Anspruchsberechtigten (2.575) im Jahre 2017; der Prozentsatz drückt die Leistung in % der Beiträge aus. 20

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS Art Artikel AMS Arbeitsmarktservice ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ao außerordentlich AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt BGF Betriebliche Gesundheitsförderung BKK Betriebskrankenkasse BV Betriebliche Vorsorge (Abfertigung Neu) bzw beziehungsweise CT Computertomographie dh das heißt ds das sind EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz esv elektronische SV = e-government-dienste der SV EUR Euro ( ) FLAF Familienlastenausgleichsfonds GSBG Gesundheits- und Sozialbeihilfe-Gesetz IESG Insolvenzentgeltsicherungsgesetz IT-SV Informationstechnologie der Sozialversicherung IVF In-Vitro-Fertilisation KFO Kierferorthopädie KV Krankenversicherung LKF Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung MR Magnetresonanz(untersuchung) MUKIP Mutter-Kind-Pass NAV nicht abziehbare Vorsteuer NSchG Nachtschwerarbeitsgesetz PRIKRAF Privatkrankenanstaltenfonds PV Pensionsversicherung PVA Pensionsversicherungsanstalt rd rund SV Sozialversicherung usw und so weiter ua unter anderem 21

IMPRESSUM Herausgeber: Betriebskrankenkasse Mondi A-3363 Ulmerfeld-Hausmening, Austria Theresienthalstraße 50, DVR: 0024082 Telefon: +43/7475/500 Dw 2160-2166 Telefax: +43/7475/500-911 E-mail: service@bkkmondi.at http://www.bkkmondi.at https://www.sozialversicherung.at https://www.gesundheit.gv.at https://www.meinesv.at 22

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